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   BGH, 19.04.1972 - IV ARZ (Vz) 7/72   

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https://dejure.org/1972,2937
BGH, 19.04.1972 - IV ARZ (Vz) 7/72 (https://dejure.org/1972,2937)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1972 - IV ARZ (Vz) 7/72 (https://dejure.org/1972,2937)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1972 - IV ARZ (Vz) 7/72 (https://dejure.org/1972,2937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses - Verhältnis des internationalen Prozessrechts zum materiellen Recht - Rechtsverhältnis der so genannten "hinkenden" Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1619
  • MDR 1973, 124
  • FamRZ 1972, 360
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Auszug aus BGH, 19.04.1972 - IV ARZ (Vz) 7/72
    Es möchte dem Antrag stattgeben, sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes BGHZ 41, 136 und 46, 47 gehindert.

    Daher besteht keine Veranlassung, insoweit von der Entscheidung BGHZ 41, 136, 147 [BGH 06.02.1964 - IV AR VZ 39/63] abzuweichen, die es abgelehnt hat, bei der Feststellung der Ehefähigkeit die Frage der Scheidung als eine selbständige, nach dem Recht des Gerichtsorts anzuknüpfende Vortrage zu behandeln (zustimmend Henrich NJW 1964, 2015; Wengler JZ 1964, 621; Neuhaus FamRZ 1964, 609; Gamillscheg Festschrift für Nipperdey I 1965, 332).

    Demgemäß muß hier ebenso wie in dem vom Bundesverfassungsgericht behandelten Fall in Abweichung von der Entscheidung BGHZ 41, 136 entschieden werden, daß die Regelung des spanischen Rechts insoweit nicht angewendet werden kann.

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BGH, 19.04.1972 - IV ARZ (Vz) 7/72
    Insoweit ist nach der jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1971 (BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68] = NJW 1971, 1509 = FamRZ 1971, 414) eine neue Rechtslage eingetreten.
  • BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 17/98 R

    Witwenrente nach Ehescheidung von Ausländern - Anerkennung des Scheidungsurteils

    Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt eine absolute internationale Gestaltungswirkung von Scheidungsurteilen ab (vgl BGH FamRZ 1972, 360, 361).

    Soweit es die Prüfung von nach ausländischem Recht zu beurteilenden Ehehindernissen anbelangt, hat der BGH auf die Anerkennung des Scheidungsurteils nach dem betreffenden Recht abgestellt (vgl BGHZ 41, 136, 145 f; BGH FamRZ 1972, 360, 361).

  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 126/95

    Wirksamkeit einer Ehe mit einem Ausländer

    e) Gemäß Art. 30 des insoweit maßgeblichen EGBGB a.F. ist die Anwendung eines ausländischen Gesetzes jedoch ausgeschlossen, wenn sie gegen den durch die Grundrechte mitbestimmten deutschen ordre public verstößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. April 1972 - IV ARZ [Vz] 7/72 - FamRZ 1972, 360, 361 und vom 23. Februar 1997 - IV ARZ[Vz] 2/77 - FamRZ 1977, 384, 385).
  • BGH, 23.02.1977 - IV ARZ (Vz) 2/77

    Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - Abweichung von einer Entscheidung des

    Das Oberlandesgericht hat in seinem Vorlegungsbeschluß ausgeführt, die von ihm beabsichtigte Entscheidung vertrage sich nicht mit dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 19. April 1972 - IV ARZ (Vz) 7/72 (LM EheG § 10 Nr. 4 = NJW 1972, 1619 = FamRZ 1972, 360).

    Während das Oberlandesgericht einem deutschen Scheidungsurteil schlechthin rechtsgestaltende Wirkung beimessen will, auch soweit es sich um nach ausländischem Recht zu beurteilende Ehehindernisse handelt, hat der Bundesgerichtshof diesen Rechtsgrundsatz abgelehnt (ebenso auch schon RG JW 1912, 642) und die Nichtberücksichtigung des deutschen Scheidungsurteils nur in den Fällen zurückgewiesen, in denen das nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB maßgebliche ausländische Recht das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe enthält und deswegen einem deutschen Scheidungsurteil die Rechtswirkung abspricht (so ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch richtig verstanden worden in der Anmerkung von Otto NJW 1972, 1619 f).

  • OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine

    Die wohl noch überwiegende Auffassung, die sich insbesondere auf BGHZ 41, 136 und BGH NJW 1972, 1619, jeweils mit weiteren Nachweisen, stützen kann, vertritt dagegen die unselbständige Anknüpfung.

    Es erschiene widersinnig, auf dem Weg über eine selbständige Anknüpfung der Vorfrage nach der Wirksamkeit der Ehescheidung zu dem Ergebnis zu gelangen, daß das nach dem ausländischen Recht bestehende Ehehindernis der Doppelehe nicht bestehe, obwohl der Verlobte nach dem ausländischen Recht noch verheiratet ist (BGH NJW 1972, 1619/1620).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12

    Nebenklageberechtigung des geschiedenen Ehegatten (Ausschluss der

    So hat der Bundesgerichtshof bei der Prüfung von nach ausländischem Recht zu beurteilenden Ehehindernissen auf die Anerkennung des Scheidungsurteils nach dem betreffenden Recht abgestellt (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1964 - IV AR (VZ) 39/63, BGHZ 41, 136, 145 ff.; vom 19. April 1972 - IV AR (VZ) 7/72, NJW 1972, 1619 unter II).
  • SG Mannheim, 29.07.2016 - S 7 R 198/15

    Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach einer Scheidung einer

    Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt eine absolute internationale Gestaltungswirkung von Scheidungsurteilen ab (vgl. BGH FamRZ 1972, 360, 361).

    Soweit es die Prüfung von nach ausländischem Recht zu beurteilenden Ehehindernissen anbelangt, hat der BGH auf die Anerkennung des Scheidungsurteils nach dem betreffenden Recht abgestellt (vgl. BGHZ 41, 136, 145 f; BGH FamRZ 1972, 360, 361).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 677/10

    Rentenversicherung

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dagegen einer am Einzelfall orientierten differenzierten Betrachtungsweise den Vorzug gegeben (BGHZ 41, 136ff; FamRZ 1972, 360f; und 1982, 651ff).
  • BGH, 07.12.1977 - IV ZB 30/77

    Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft zweier Kinder - Ehelichkeit von

    Ist das Verbot der Eheschließung eines Spaniers mit einer in Deutschland geschiedenen Frau oder das Eheverbot für einen in Deutschland geschiedenen spanischen Staatsangehörigen, wenn es auf die Scheidung der Ehe durch ein deutsches Gericht gegründet ist, als Verstoß gegen den deutschen ordre public anzusehen (vgl. die in Verfolg von BVerfGE 31, 58 ergangenen Entscheidungen des erkennenden Senats FamRZ 1972, 360 = NJW 1972, 1619 und FamRZ 1977, 384 = NJW 1977, 1014), so muß dasselbe bei überwiegenden Inlandsbeziehungen, wie sie hier gegeben sind (deutsche Staatsangehörigkeit von Mutter und Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt der Familie in der Bundesrepublik Deutschland), für den auf dieses Eheverbot gegründeten Ausschluß der Legitimation gelten.
  • OLG Frankfurt, 10.07.1980 - 20 W 329/80
    Wenn nach dem spanischen Heimatrecht des Ehemannes Bedenken gegen die Gültigkeit der Ehe deswegen bestehen könnten, weil eine frühere Ehe der Beteiligten zu 2b) geschieden worden ist, braucht ihnen nicht nachgegangen zu werden, weil der deutsche ordre public insoweit einer Berücksichtigung des spanischen Rechts entgegen stünde (vgl. BVerfG NJW 1971, 1509; BGH NJW 1972, 1619; 1977, 1014).
  • SG Augsburg, 05.11.2009 - S 14 R 482/05

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei fehlender Anerkennung eines

    Zwar ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine absolute internationale Gestaltungswirkung von Scheidungsurteilen abzulehnen (BSG, a.a.O.; BGH FamRZ 1972, 360, 361).
  • OLG Hamm, 20.10.1981 - 2 UF 293/81

    Anspruch auf Unterhalt während der Ehe ; Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch

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