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   OLG München, 15.06.1972 - 11 W 1242/72   

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OLG München, 15.06.1972 - 11 W 1242/72 (https://dejure.org/1972,1539)
OLG München, Entscheidung vom 15.06.1972 - 11 W 1242/72 (https://dejure.org/1972,1539)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juni 1972 - 11 W 1242/72 (https://dejure.org/1972,1539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 2273
  • MDR 1973, 59
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Vielmehr liegt auf der Hand, daß das Privatgutachten nicht nur einer etwaigen außergerichtlichen Schadensfeststellung dienen, sondern auch die Position des Auftraggebers in dem ihm angedrohten Rechtsstreit stützen sollte (vgl. OLG Bamberg, VersR 1981, 74, 75; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1980, 392, 393; AnwBl. 1981, 114; VersR 1996, 122; OLG Hamm, JurBüro 1992, 818; OLG München, NJW 1972, 2273 f.; a.A. OLG Karlsruhe, VersR 1980, 337, 338; OLG Köln, r+s 1994, 118).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 86/17

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Avalbürgschaft und eines

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Gesichtspunkt der Waffengleichheit die Einholung eines Privatgutachtens gebietet (OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1450; OLG München, NJW 1972, 2273 [OLG München 15.06.1972 - 11 W 1242/72] ; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 613 [OLG Zweibrücken 11.12.1996 - 3 W 152/96] ; MüKo-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rn. 160), vor allem ob die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne das Gutachten zu sachgerechtem Vortrag nicht in der Lage wäre (BGH, NJW 2003, 1398, 1399 [BGH 17.12.2002 - VI ZB 56/02] m.w.N.; NJW 2006, 2415, 2416 [BGH 23.05.2006 - VI ZB 7/05] ; Thomas/Putzo, § 91 Rn. 49) oder ob sie über eigene Sachkunde verfügt, die eine sachverständige Beratung nicht erforderlich erscheinen lässt, um etwa einem für sie ungünstigen Gerichtsgutachten entgegentreten zu können (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 318; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 314; OLG Köln, JurBüro 2014, 371).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 1 W 16/01

    Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für privates Schadensgutachten der beklagten

    Deshalb wird die Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens, dessen Beweiswert ohnehin vielfach geringer ist als das des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, nur in besonderen Ausnahmefällen bejaht werden können (OLG Düsseldorf, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Düsseldorf VersR 62, 624; OLG München, NJW 72, 2273).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 1 W 62/03

    Absetzung von Kosten für die Inanspruchnahme des Privatgutachters

    Deshalb wird die Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens, dessen Beweiswert ohnehin vielfach geringer ist als das des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, nur in besonderen Ausnahmefällen bejaht werden können (OLG Düsseldorf, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Düsseldorf VersR 62, 624; OLG München, NJW 72, 2273).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2002 - 1 W 50/02

    Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens gehören in der Regel nicht

    Deshalb wird die Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens, dessen Beweiswert ohnehin vielfach geringer ist als das des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, nur in besonderen Ausnahmefällen bejaht werden können (OLG Düsseldorf, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Düsseldorf VersR 62, 624; OLG München, NJW 72, 2273).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.1984 - 15 W 19/84
    Zwar kommt eine Erstattbarkeit dann in Betracht, wenn eine Partei, die selbst fachunkundig ist, einer Partei gegenübersteht, die ihrerseits die dem späteren Rechtsstreit zugrundeliegenden Ansprüche sachverständig zu beurteilen vermag Voraussetzung ist jedoch, daß die insoweit angefallenen Kosten mit einem konkret bevorstehenden Rechtsstreit in unmittelbarer Beziehung stehen (OLG München NJW 72, 2273; OLG Düsseldorf VersR 1973, 863; 1977, 746; OLG Hamm JB 76, 94; OLG Karlsruhe VersR 1980, 337; KG VersR 1980, 387; OLG Frankfurt VersR 1981, 69; OLG Bremen VersR 1982, 362).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1981 - 6 WF 247/80
    Aber selbst diese Kosten sind in - freilich seltenen - Ausnahmefällen als "notwendig« anzuerkennen, wenn nämlich die Partei nur mit Hilfe eines solchen (gerade für den betreffenden Prozeß eingeholten) Gutachtens in den Stand versetzt worden ist, ihrer Darlegungspflicht zu genügen oder die erforderlichen Beweise anzutreten, sich mit den Ausführungen einer sachkundigen Gegenpartei oder mit dem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen zwecks eigener Wahrnehmung berechtigter Interessen kritisch auseinanderzusetzen, oder wenn das Privatgutachten vom Gericht bei der Entscheidungsfindung tatsächlich verwertet worden ist (vgl. OLG München NJW 1972, 2273; OLG Hamm JurBüro 1976, 1370 mwN; OLG Bamberg Jur- Büro 1976, 1688; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 327 mwN; OLG Bremen JurBüro 1979, 111; Schneider in Zöller, ZPO 12. Aufl. § 91 Anm. 5 Stichwort "Privatgutachten«).
  • OLG Bamberg, 21.10.1982 - 1 W 97/82

    Erstattung von "Vorbereitungskosten"; Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein vor

    Darüber hinaus wird gefordert, daß die hierdurch angefallenen Kosten mit dem künftigen Rechtsstreit in unmittelbaren Zusammenhang stehen (OLG München, NJW 72, 2273; OLG Bamberg JurBüro 73, 84; B/H ZPO, 40. Aufl., Anm. 5 zu § 91 Stichwort "Vorbereitungskosten"; Thomas/Putzo, ZPO, 11. Aufl., Anm. 3 f zu § 91).
  • OLG München, 27.04.1976 - 11 W 1234/76
    a) Eine Erstattbarkeit kommt von vornherein nur in Betracht, wenn das Gutachten im Hinblick auf einen konkreten - erwarteten oder bereits anhängigen - Rechtsstreit eingeholt worden ist und dazu bestimmt war, die dort zu stellenden Anträge vorzubereiten oder der Darlegungs- oder Beweislast im Verfahren zu genügen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NJW 72, 2273, zuletzt die - nicht veröffentlichte - Entscheidung vom 12.11.1975 - 11 W 1226/75-, ebenso OLG Köln MDR 60, 772; OLG Celle MDR 62, 826; OLG Düsseldorf VersR 1973, 863 = RPfleger 73, 316; a. A. - ohne nähere Begründung - OLG Frankfurt VersR 1975, 90).
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