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   BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71   

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BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71 (https://dejure.org/1972,660)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1972 - IV ZB 76/71 (https://dejure.org/1972,660)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1972 - IV ZB 76/71 (https://dejure.org/1972,660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 684
  • MDR 1972, 403
  • VersR 1972, 444
  • VersR 1985, 767
  • DB 1972, 675
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.1971 - IV ZB 50/71

    Pflichten des Rechtsanwaltes - Kenntnis neuer Gesetze - Rechtsgebiet -

    Auszug aus BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71
    Diesen Standpunkt hat der Senat bereits in dem nichtveröffentlichten Beschluß vom 22. Juni 1971 - IV ZB 50/71 - eingenommen.
  • BGH, 15.12.1971 - IV ZB 79/71

    Versäumung - Prozesshandlung - Zurechnungsgrundsatz - Verschulden des

    Auszug aus BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71
    Das hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 15. Dezember 1971 - IV ZB 79/71 - im einzelnen ausgeführt.
  • BGH, 30.06.1971 - IV ZB 41/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zuständigkeit der Oberlandesgerichte

    Auszug aus BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71
    Dieses Verschulden des Prozeßbevollmächtigten ist dem Beklagten nach § 232 ZPO zuzurechnen (BGH NJW 1971, 1704).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Er geht davon aus, daß das Verschulden einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz beim unzuständigen Gericht eingereicht hat, für die Fristversäumnis mitursächlich bleibe, auch wenn der angegangene Richter bei sofortiger und gründlicher Bearbeitung die Möglichkeit gehabt hätte, die nachteiligen Folgen durch einen Hinweis an die Partei über seine Unzuständigkeit oder durch Weiterleitung des Schriftsatzes an das zuständige Gericht abzuwenden (NJW 1972, S. 684).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Es bedarf keiner Prüfung, ob ein etwaiges Versäumnis des Landgerichts, dem das Prozeßkostenhilfegesuch am Tag des Ablaufs der Berufungsfrist vorlag, geeignet war, das Verschulden der Beklagten zu 2. auszuräumen (so BSGE aaO; OLG Karlsruhe OLGZ 1981, 241), oder ob es unerheblich ist, daß ein Verschulden anderer Stellen an der Fristversäumung mitgewirkt hat (so - allerdings für anwaltlich vertretene Parteien - BGH Beschluß vom 26. Januar 1972 - IV ZB 76/71 = LM ZPO § 233 (Ca) Nr. 34 und vom 15. November 1978 - IV ZB 54/78 = NJW 1979, 876).
  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage -

    Der beschließende Senat stimmt den Erwägungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1972, 684) zu, die dieser im Falle einer bei dem unzuständigen Landgericht eingelegten Berufung angestellt hat, wenn auch die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nach § 233 Abs. 1 ZPO (a.F durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle verhindert) und § 60 Abs. 1 VwGO (ohne Verschulden verhindert) insoweit unterschiedlich geregelt sind." Nun hat zwar die Rechtsprechung für eng begrenzte materiellrechtliche Bereiche - ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage, aber orientiert am Regelungszweck jenes materiellen Rechts - die Auffassung entwickelt, daß von mehreren Umständen, die zum Eintritt eines Erfolges geführt haben, nur diejenige ursächlich im Rechtssinne sei, die im Vergleich zu den anderen Ursachen überragende (wesentliche oder prägende) Bedeutung habe; so die Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Betriebsunfallrecht und im Anschluß daran die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung (vgl. BVerwGE 7, 48 (50); modifiziert in BVerwGE 10, 258 (260 f)).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Die Verantwortung dafür, daß ein Rechtsmittelschriftsatz beim richtigen Gericht eingeht, trägt der prozeßbevollmächtigte Rechtsanwalt (BGH Beschluß vom 26. Januar 1972 - IV ZB 76/71 = LM § 232 (Ca) ZPO Nr. 34).

    Diese ist vielmehr - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - schon dann zu versagen, wenn ein Verschulden der Partei oder ihres Vertreters, wie im vorliegenden Fall, jedenfalls mitursächlich dafür gewesen ist, daß die Frist versäumt wurde (BGH Beschluß vom 26. Januar 1972 - IV ZB 76/71 - LM § 232 (Ca) ZPO Nr. 34).

  • KG, 05.12.2005 - 8 U 207/05

    Berufungseinlegung beim unzuständigen Landgericht: Ausschluss der

    Ein jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen, würde eine Überspannung der Fürsorgepflicht bedeuten (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2003 - 14 U 216/02

    Pflicht eines Gerichts zur Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift an das

    Ein jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen, würde eine Überspannung der Fürsorgepflicht bedeuten (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78

    Beschwerde - Weitere Beschwerde - Neue Tatsachen - Rechtsmittelfrist -

    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 26. Januar 1972 (LM ZPO § 232 /Ca/ Nr. 34 = NJW 1972, 684) ausgesprochen.
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle

    Die Sorgfaltsanforderungen des § 60 Abs. 1 VwGO sind mithin eher milder, aber sicherlich nicht strenger als die des § 233 Abs. 1 ZPO (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - [DÖV 1965, 350] und Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1972 - IV ZB 76/71 - [NJW 1972, 684]).
  • OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07

    Nichtzulassung einer Berufung aufgrund eines Fristversäumnisses wegen Einlegung

    Es bedeutete eine Überspannung der Fürsorgepflicht, jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441).
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZB 17/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Er kann nicht darauf vertrauen, daß das irrtümlich angeschriebene, für das Rechtsmittel unzuständige Gericht die Rechtsmittelschrift doch noch fristgerecht an das zuständige Gericht weiterleitet oder ihn noch rechtzeitig auf die falsche Adressierung hinweist (vgl. BGH NJW 1972, 684).
  • AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 5/08

    Nutzung eines Trockenraumes für andere Zwecke?

  • BGH, 22.05.1985 - IVb ZB 24/85

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerwG, 14.07.1972 - III C 10.72

    Anspruch auf Zuerkennung von Hauptentschädigung - Begründetheit eines Antrags auf

  • BFH, 09.01.1992 - IX R 23/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, die Revisionsschrift

  • BVerwG, 12.07.1972 - III C 5.72

    Anspruch auf Zuerkennung einer Hauptentschädigung - Begründetheit eines Antrags

  • LAG Düsseldorf, 28.01.1997 - 3 Sa 1251/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fax-Übermittlung der Berufungsschrift

  • OLG Karlsruhe, 05.03.1997 - U 1/97

    Unzulässigkeit der beim AG - Schiffahrtsgericht - eingelegten Berufung

  • OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZB 10/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 23.11.1979 - IV ZB 54/79

    Anwaltszwang für Beschwerden in Folgesachen - Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Karlsruhe, 12.01.1981 - 16 UF 254/80
  • BGH, 07.07.1976 - IV ZB 26/76

    Anforderungen an die Gültigkeit einer Zustellung bei Unrichtigkeiten und

  • OLG Schleswig, 31.01.2020 - 2 Ws 4/20

    Vertraut die/der Angeklagte auf das ihr/ihm fälschlicherweise vom Verteidiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1976 - IX G 5/76
  • OLG Schleswig, 23.08.2018 - 2 Ss OWi 127/18
  • LG Neubrandenburg, 26.03.2003 - 8 Qs 15/03

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anzulegender

  • BGH, 11.07.1974 - VII ZB 17/74

    Zurückweisung einer Revision

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