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   BGH, 08.06.1973 - I ZR 25/72   

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BGH, 08.06.1973 - I ZR 25/72 (https://dejure.org/1973,1344)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1973 - I ZR 25/72 (https://dejure.org/1973,1344)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1973 - I ZR 25/72 (https://dejure.org/1973,1344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für eine gegen eine Revisionsentscheidung und das Berufungsurteil gerichtete Restitutionsklage - Angriff der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichtes - Zuständigkeit des Berufungsgerichts - Zuständigkeit des Revisionsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 95
  • NJW 1973, 1701
  • MDR 1973, 831
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 25/72
    Diesen Erwägungen entspricht es, daß sich der Bundesgerichtshof auf Grund von § 584 Abs. 1 letzter Halbsatz ZPO für zuständig gehalten hat, über eine auf § 579 Nr. 4 ZPO gestützte Nichtigkeitsklage zu entscheiden, mit der geltend gemacht wurde, die Nichtigkeitsklägerin sei während der gesamten Dauer des früheren Verfahrens geisteskrank und infolgedessen geschäfts- und prozeßunfähig gewesen (BGHZ 14, 251, 256 ff).
  • RG, 07.05.1908 - IV 174/08

    Kann ein Urteil, durch das die Revision als unzulässig verworfen worden ist,

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 25/72
    Dies wurde zunächst als so selbstverständlich angesehen, daß die in § 580 Abs. 1 Halbsatz 2 enthaltene Regelung, wonach das Berufungsgericht auch dann entscheiden soll, wenn ein in der Revisionsinstanz erlassenes Urteil auf Grund des § 580 Nr. 1-3, 6, 7 angefochten wird, nicht einmal für erforderlich gehalten wurde; diese Bestimmung wurde erst im weiteren Verlauf der Gesetzesberatung eingefügt (vgl. hierzu RGZ 68, 334, 337 ff).
  • RG, 22.12.1885 - III 193/85

    Restitutionsklage gegen ein Urteil bei Zurückweisung einer Berufung gegen ein

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 25/72
    Das Reichsgericht hat in einem Falle, in dem der Beklagte wegen Prozeßbetrugs verurteilt worden war, zu der hierauf gestützten Restitutionsklage ausgeführt, diese sei zu Recht beim Berufungsgericht erhoben worden, weil dessen Urteil, nach Zurückweisung der Revision durch das Reichsgericht, als das rechtskräftige Urteil erscheine, das auf Grund des § 543 Nr. 4 (jetzt § 580 Nr. 4) ZPO angefochten werde (RGZ 8, 394, 395; ebenso RGZ 15, 388, 389 für eine auf den damaligen § 543 Nr. 7 b - jetzt § 580 Nr. 7 b - ZPO gestützte Restitutionsklage, der die Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde nach hannoverschem Recht vorausgegangen war).
  • RG, 06.02.1883 - II 460/82

    Zuständigkeit für die Restitutionsklage gegen ein Berufungsurteil, wenn das

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 25/72
    Das Reichsgericht hat in einem Falle, in dem der Beklagte wegen Prozeßbetrugs verurteilt worden war, zu der hierauf gestützten Restitutionsklage ausgeführt, diese sei zu Recht beim Berufungsgericht erhoben worden, weil dessen Urteil, nach Zurückweisung der Revision durch das Reichsgericht, als das rechtskräftige Urteil erscheine, das auf Grund des § 543 Nr. 4 (jetzt § 580 Nr. 4) ZPO angefochten werde (RGZ 8, 394, 395; ebenso RGZ 15, 388, 389 für eine auf den damaligen § 543 Nr. 7 b - jetzt § 580 Nr. 7 b - ZPO gestützte Restitutionsklage, der die Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde nach hannoverschem Recht vorausgegangen war).
  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 196/17

    Zuständigkeit des Gerichts für eine Restitutionsklage gegen ein Urteil;

    Sei dagegen ebenfalls das Berufungsverfahren betroffen, so sei in allen Fällen das Berufungsgericht zuständig (so MünchKomm-ZPO/Braun, 5. Aufl. § 584 Rn. 1, 6 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 1973 - I ZR 25/72, BGHZ 61, 95 juris Rn. 8-10; einschränkend BGH, Urteil vom 4. Juli 1980 - V ZR 37/78, WM 1980, 1350 juris Rn. 4-6; Musielak in Musielak/Voith, ZPO 14. Aufl. § 584 Rn. 8).

    Demgegenüber kommt nach dem Regelungsplan des Gesetzgebers eine Zuständigkeit des Berufungsgerichts in Betracht, wenn es um den vom Berufungsgericht festgestellten oder festzustellenden Sachverhalt geht (BGH, Urteil vom 13. Juli 1954 aaO; ferner Beschluss vom 8. Juni 1973 - I ZR 25/72, BGHZ 61, 95, 97, 100 [juris Rn. 9 f.]; BVerwG vom 7. Dezember 2015 - 6 PKH 10/15, juris Rn. 12; Musielak in Musielak/Voith, ZPO 14. Aufl., § 584 Rn. 2; MünchKomm-ZPO/Braun, 5. Aufl., § 584 Rn. 1).

    Auf den Hilfsantrag des Klägers ist der Rechtsstreit gemäß §§ 585, 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO an das Berufungsgericht zu verweisen (vgl. zur Verweisung in einem solchen Fall BGH, Beschluss vom 8. Juni 1973 - I ZR 25/72, NJW 1973, 1701 juris Rn. 13; BFH vom 16. Dezember 2014 - X K 5/14, juris Rn. 5 f.).

  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am

    An seiner früheren Rechtsprechung zur Anwendung der Verweisungsklausel in diesem Bereich (vgl. u.a. BGHZ 42, 176, 181 [BGH 16.04.1964 - III ZR 182/63]; 61, 101) [BGH 08.06.1973 - I ZR 25/72]hält der Senat nicht fest.
  • BVerwG, 07.12.2015 - 6 PKH 10.15

    Ablehnungsgesuch; Wiederaufnahme des Verfahrens; Prozesskostenhilfe

    Abweichend von diesen Grundsätzen soll das Revisionsgericht immer zuständig sein, wenn der Wiederaufnahmegrund allein dem Revisionsurteil selbst anhaftet (BGH, Beschluss vom 8. Juni 1973 - I ZR 25/72 - BGHZ 61, 95 ), auch wenn die Entscheidung im Revisionsverfahren kein Urteil in der Sache war, sondern die Revision durch Beschluss als unzulässig verworfen wurde (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1973 - IX ZR 154/72 - BGHZ 62, 18) oder eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss zurückgewiesen oder verworfen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 1974 - 8 A 2.74 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 12 und vom 26. März 1997 - 5 A 1.97 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 4 S 887/94

    Nichtigkeitsklage - Entscheidung durch Beschluß - Zuständigkeit des

    Soweit sich das Klagebegehren auch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts richtet, erstrebt der Kläger eine Sachentscheidung in dem erneut durchzuführenden Berufungsverfahren (§ 153 Abs. 1 VwGO, § 583 ZPO; vgl. BVerwGE 48, 201, 203; auch BGHZ 61, 95, 97).

    Vielmehr hätte darüber das Bundesverwaltungsgericht zu befinden, soweit der geltend gemachte Mangel der Prozeßfähigkeit auch das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beträfe, ohne daß allerdings eine Anziehung der Anfechtung der Urteile der Vorinstanzen an das Bundesverwaltungsgericht stattfände (vgl. BGHZ 61, 95, 100; 14, 251, 2568 f.).

  • BGH, 04.07.1980 - V ZR 37/78

    Zuständiges Gericht in einem Fall einer auf den Nichtigkeitsgrund mangelnder

    Dieser Auffassung steht die Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in BGHZ 61, 95 nicht entgegen; denn für den dort gegebenen Fall einer auf § 580 Nr. 4 ZPO gestützten Restitutionsklage ist die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes nur deshalb verneint worden, weil der Restitutionsgrund (Prozeßbetrug, Anstiftung eines Zeugen zur Falschaussage) gerade den vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt betraf und eine Wiederaufnahme mithin von der tatrichterlichen Wertung dieses Sachverhalts abhing.

    Für die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage ist es unerheblich, daß die Revisionsentscheidung im Ausgangsprozeß nicht durch Urteil, sondern gemäß § 554 b ZPO durch Beschluß ergangen ist; denn der den Prozeß rechtskräftig abschließende Beschluß über die Nichtannahme der Revision steht im Sinne des § 578 ZPO einem die Revision zurückweisenden Endurteil gleich (BGHZ 61, 95, 97; 62, 18) [BGH 06.12.1973 - IX ZR 154/72].

  • BGH, 06.12.1973 - IX ZR 154/72

    Restitutionsklage gegen Verwerfung der Revision

    Bei der Schaffung dieser Vorschrift ist jedoch nicht erkannt worden, daß auch das Revisionsgericht in die Lage kommen kann, tatsächliche Feststellungen zu treffen, die durch die Restitutionsgründe des § 580 Nr. 1 bis 3, 6 und 7 ZPO erschüttert werden können (vgl. BGHZ 14, 251, 256 [BGH 13.07.1954 - V ZR 56/50]; 61, 95, 98 ff [BGH 08.06.1973 - I ZR 25/72]).

    In einem solchen Fall kann aus dem nur die Zuständigkeit regelnden § 584 Abs. 1 ZPO nichts gegen die Zulässigkeit der Wiederaufnahme hergeleitet werden (vgl. Grunsky a.a.O. § 580 Anm. I 2; BGHZ 61, 95, 100) [BGH 08.06.1973 - I ZR 25/72].

  • LAG Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 13 Sa 19/09

    Restitutionsklage - Beweiswert neu aufgefundener Unterlagen in einem

    Dies gilt nicht nur für Sachentscheidungen, sondern auch für die Revision verwerfende Entscheidungen, wenn mit der Restitutionsklage tatsächliche Feststellungen des Revisionsgerichts angegriffen werden (BGHZ, aaO) oder die Entscheidung des Revisionsgerichts von dem geltend gemachten Restitutionsgrund mittelbar dadurch betroffen wird, dass sie auf den Feststellungen des Berufungsgerichts beruht (vgl. BGHZ 61, 95, 97).
  • BFH, 25.11.1999 - I K 1/98

    Wiederaufnahmeklage

    Dagegen besteht eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts nicht, wenn sich die geltend gemachten Wiederaufnahmegründe - ausschließlich oder unter anderem - auf von der Tatsacheninstanz getroffene tatsächliche Feststellungen beziehen (BGH-Beschluss vom 8. Juni 1973 I ZR 25/72, BGHZ 61, 95).
  • BFH, 17.02.1994 - VII B 245/93
    Die Zuständigkeit nach § 584 Abs. 1 Satz 3 ZPO greift hier jedenfalls deshalb nicht ein, weil auch und in erster Linie die Entscheidung der Vorinstanz im Erstverfahren angegriffen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 8. Juni 1973 I ZR 25/72, BGHZ 61, 95, 98).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 3/78

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn oder Bauleiters gegenüber Dachdeckern

    Da diese Personen gemäß §§ 636, 637 RVO dem Verletzten gegenüber von Haftung freigestellt wären, hätten insoweit ggf. die Grundsätze über den gestörten Innenausgleich (BGHZ 61, 51; 61, 101, [BGH 08.06.1973 - I ZR 25/72]m) platzgreifen müssen.
  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 868/77
  • BGH, 21.09.1973 - V ZR 82/73

    Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens durch Nichtigkeitsklage -

  • BGH, 13.07.1977 - I ZR 9/77

    Unterlassung der zwingend vorgeschriebene Unterrichtung der Parteien darüber, daß

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