Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.01.1973 - 4 Ss 1505/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1726
OLG Hamm, 10.01.1973 - 4 Ss 1505/72 (https://dejure.org/1973,1726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.1973 - 4 Ss 1505/72 (https://dejure.org/1973,1726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 1973 - 4 Ss 1505/72 (https://dejure.org/1973,1726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12

    Zur Prozessunfähigkeit eines unter querulatorisch-fanatischen, narzisstischen und

    Soweit ein dem Vollzug eines strafgerichtlichen Urteils Unterworfener außerhalb einer Hauptverhandlung Erklärungen abgibt, die materielle Wirkungen entfalten können, bedarf es für deren Wirksamkeit dagegen seiner Prozessfähigkeit, die allerdings - ähnlich wie die Verhandlungsfähigkeit - nicht seine volle bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit voraussetzt, sondern strafverfahrensrechtlicher Natur ist (vgl. OLG Hamm, NJW 1973, 1894; s. auch BGH, Beschluss vom 03.11.1987, Az.: 5 StR 555/87).
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Wenn danach die Strafkammer ihrerseits keinen Zweifel in die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten gesetzt hat, so kann die Verhandlungsfähigkeit auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (vgl. OLG Hamm NJW 1973, 1894).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 4 Ws 230/92
    Gründen darauf nicht entscheidend ankommt - konnte bei dieser Prüfung auch der Umstand, daß der Beschwerdeführer nicht etwa geschäftsunfähig ist, sondern als ein wegen Geistesschwäche Entmündigter gemäß § 114 BGB nur als beschränkt Geschäftsfähiger gilt (vgl. dazu auch OLG Hamm, NJW 1973, 1894, das die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung durch einen wegen Geistesschwäche Entmündigten bejaht).
  • BGH, 15.10.1981 - 1 StR 646/81

    Rücknahme, Widerruf oder Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts -

    An der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung bestehen keine Zweifel (vgl. RGSt 64, 14; OLG Hamm NJW 1973, 1894 [OLG Hamm 10.01.1973 - 4 Ss 1505/72]); sie wird auch durch die behauptete Erregung über die Höhe der Strafe nicht in Frage gestellt.
  • BGH, 20.12.1977 - 4 StR 633/77

    Zur Wirksamkeit der Rücknahme einer eingelegten Revision - Bindungswirkung der

    Denn weder aus den Urteilsgründen noch aus der dienstlichen Äußerung des Regierungshauptsekretärs Wilke vom 21. Oktober 1977 (Bl. 399 Bd. II) ergeben sich Anhaltspunkte für eine Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1958, 141; OLG Hamm NJW 1973, 1894; Kleinknecht, StPO, 33. Aufl. Einl.9).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht