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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.12.1972 - 2 Ss 156/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1513
OLG Karlsruhe, 14.12.1972 - 2 Ss 156/72 (https://dejure.org/1972,1513)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.1972 - 2 Ss 156/72 (https://dejure.org/1972,1513)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 1972 - 2 Ss 156/72 (https://dejure.org/1972,1513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsatz; Personalien; Feststellung; Erschwernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 378
  • NJW 1973, 379
  • VersR 1973, 384
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 1 Ss 441/07

    Unfallflucht trotz pauschalem Schuldanerkenntnis

    Ein pauschales Schuldanerkenntnis, auch in Verbindung mit der Angabe der Personalien, wird regelmäßig den Anforderungen einer ausreichenden Aufklärung des Unfallsgeschehens nicht entsprechen und damit weitere dem Feststellungsinteresse des Geschädigten dienende Ermittlungen durch die Polizei nicht erübrigen (OLG Stuttgart, NJW 1978, 900; OLG Hamm, NJW 1972, 1383; OLG Karlsruhe, NJW 1973, 378; Schönke-Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 27 Aufl., § 142 Rdnr. 27).
  • OLG Köln, 19.01.1999 - Ss 526/98
    2 St 63/83">VRS 65, 136 und bei Janiszewski NStZ 1988, 264; OLG Karlsruhe VRS 44, 426; OLG Köln VRS 64, 193, 195; OLG Koblenz NZV 1996, 324; 1991, OLG Zweibrücken NJW 1989, 2765 und DAR 1991, 431; Rüth LK 10. Aufl., § 142 Rdn 35 ; Cramer in: Schönke-Schröder § 142 Rdn 23; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl., § 142 StGB Rdn 17).
  • OLG Stuttgart, 25.08.1977 - 4 Ss (5) 337/77

    Verurteilung wegen unterlaubten Entfernens vom Unfallort ; Festsetzung einer

    Ein pauschales Schuldanerkenntnis, auch in Verbindung mit der Angabe der Personalien, wird regelmäßig - von besonders gelagerten Ausnahmefällen abgesehen (vgl. OLG Oldenburg NJW 68, 2019)- den Anforderungen einer ausreichenden Aufklärung des Unfallgeschehens nicht entsprechen und damit weitere dem Feststellungsinteresse des Geschädigten dienende Ermittlungen durch die Polizei nicht erübrigen (vgl. hierzu insbesondere OLG Hamm VRS 40, 19 und NJW 72, 1383; OLG Düsseldorf VM 71, 12; OLG Karlsruhe NJW 73, 378).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.1972 - Ss 213/72   

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https://dejure.org/1972,1956
OLG Köln, 21.11.1972 - Ss 213/72 (https://dejure.org/1972,1956)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.1972 - Ss 213/72 (https://dejure.org/1972,1956)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 1972 - Ss 213/72 (https://dejure.org/1972,1956)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 4 Ss 589/04

    Beschleunigtes Verfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen

    Auf die Sachrüge ist lediglich noch zu erwähnen, dass es grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft ist, frühere Verfahren, unabhängig von deren Ausgang, hinsichtlich der Warnungswirkung dieser Verfahren straferschwerend zu berücksichtigen (Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 46 Rdnr. 40; OLG Köln NJW 1973, 378, Schäfer Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl., Rdnr. 135).
  • BVerwG, 03.12.1973 - I D 62.73

    Rechtsmittel

    Wenn demgegenüber das Oberlandesgericht Köln (NJW 1973, 378) meint, die konsequente Verfolgung des in § 49 Abs. 1 BZRG zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willens müsse dahin führen, daß dieser für Verfahren, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, erst recht zu gelten habe, kann dem der Senat schon deswegen nicht folgen, weil Rechtsfolgen der Tilgung der Eintragung einer Verurteilung im Register dort nicht eintreten können, wo eine Verurteilung, im Register nicht eingetragen und auch nicht zu tilgen ist.
  • BVerwG, 22.03.1974 - I D 61.73

    Rechtsmittel

    Der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (NJW 1973, 378), wonach die konsequente Verfolgung des in § 49 Abs. 1 BZRG zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willens dahin führen müsse, daß § 49 Abs. 1 für Verfahren, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, erst recht zu gelten habe, kann nicht gefolgt werden, weil Rechtsfolgen der Tilgung dort nicht eintreten können, wo eine Verurteilung im Register nicht eingetragen und daher auch nicht zu tilgen ist.
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