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   BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70   

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https://dejure.org/1973,117
BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70 (https://dejure.org/1973,117)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1973 - IV ZR 142/70 (https://dejure.org/1973,117)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1973 - IV ZR 142/70 (https://dejure.org/1973,117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung von Handelsunternehmen in ihrer wirtschaftlichen Einheit - Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs - Heranziehung des Liquidationswertes als Unternehmenswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 509
  • MDR 1973, 391
  • DB 1973, 563
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.1972 - IV ZR 114/70
    Auszug aus BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70
    Umgekehrt können Verbindlichkeiten, die erst mit einer Veräußerung oder Liquidation entstehen, wie etwa die auf einen Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG entfallende Ertragssteuer (vgl. BGH NJW 1972, 1269), nicht zum Nachteil des Pflichtteilsberechtigten vom Unternehmenswert in Abzug gebracht werden, wenn eine Veräußerung oder Liquidation nicht stattfindet.
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70
    Wenn das Berufungsgericht meinte, wegen der Ertraglosigkeit des Unternehmens den Liquidationswert zugrundelegen zu müssen, dann hätte es diesen auch auf der Grundlage der Verhältnisse berechnen müssen, wie sie im Liquidationsfall eintreten; insbesondere hätte dann über die Frage des Fortbestehens der Pensionsverpflichtungen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen auf der Grundlage der betrieblichen Versorgungsordnung vom 30. November 1959 entschieden werden müssen (vgl. dazu im besonderen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 5. November 1965 in AP Nr. 104 zu § 242 BGB (Ruhegehalt), vom 10. Dezember 1971 in AP Nr. 154 zu § 242 BGB (Ruhegehalt) und vom 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 in BB 1972, 1005 und aus dem Schrifttum u. a. Hilger, Das betriebliche Ruhegeld, 1959, und Heissmann, Die betrieblichen Ruhegeldverpflichtungen, 6. Aufl. 1967).
  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 146/53

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70
    Liegen nur vorübergehende negative Umstände vor, so brauchen sich diese in der Feststellung des wahren Werts (Gesamtwerts) nicht niederzuschlagen (BGHZ 13, 45; BGH NJW 1965, 1589).
  • BGH, 31.05.1965 - III ZR 214/63

    Anforderungen an einen Offenbarungseid - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung

    Auszug aus BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70
    Liegen nur vorübergehende negative Umstände vor, so brauchen sich diese in der Feststellung des wahren Werts (Gesamtwerts) nicht niederzuschlagen (BGHZ 13, 45; BGH NJW 1965, 1589).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Das von ihnen gefundene Ergebnis hat dann der Tatrichter frei zu würdigen (Urt. d. Sen. v. 28.4. 77 - II ZR 208/75, WM 1977, 781 zu I; BGH, Urt. v. 17.1. 73 - IV ZR 142/70, LM BGB § 2311 Nr. 10 = WM 1973, 306).

    Nach einer in der Betriebswirtschaftslehre bislang vorherrschenden Auffassung ist der Unternehmenswert in der Regel durch eine Verbindung von Substanz- und Ertragswert zu ermitteln, wobei teils der eine, teils der andere Faktor zum Ausgangspunkt genommen oder als der gewichtigere betrachtet wird (Urt. d. BGH v. 17.1. 73 a.a.O.; BGHZ 68, 163, 165).

    Beides wird in der Betriebswirtschaftslehre vertreten und einleuchtend unter anderem damit begründet, daß ein Interessent im allgemeinen nicht mehr als den Preis zu zahlen bereit ist, den die Errichtung einer gleich leistungsfähigen Anlage kosten würde, aber auch keinen Preis zahlen will, bei dem sich das investierte Kapital nicht genügend verzinst, die Substanz also außer Verhältnis zu dem mit ihr zu erzielenden Nutzen steht (Viel/Bredt/Renard a.a.O. S. 27 f, 35, 38 f; vgl. auch Urt. d. BGH v. 17.1. 73 a.a.O.: Der Substanzwert muß "bei Ertragslosigkeit des Unternehmens nach Maßgabe des negativen Ertrages berichtigt werden".).

  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07

    Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind latente Steuern nicht abzuziehen, wenn der Wert nach dem Ertragswert bzw. Fortführungswert ermittelt und der betreffende Nachlassgegenstand nicht in engem Zusammenhang mit dem Erbfall veräußert oder aufgegeben wird (BGH NJW 1972, 1269; NJW 1973, 509, 510).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Dies entspricht der ursprünglichen Formulierung des Bundesgerichtshofs, wie sie von den Instanzgerichten zu Recht aufgegriffen wurde (vgl. BGH, NJW 1973, 509, 511; Oberlandesgericht Stuttgart AG 2004, 43, 44; OLG Düsseldorf, AG 2003, 329, 33).

    Dies ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass die vorrangig in der letztgenannten Entscheidung in Bezug genommene Fundstelle bei Hüffer, AktG, 3. Aufl., § 304, dort Rdn. 8 ihrerseits ohne Abgrenzung auf die ursprüngliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Wurzeltheorie vom 17. Januar 1973 (BGH, NJW 1973, 509, 511) verweist und ebenfalls die weiterhin genannten Fundstellen keine Abgrenzung zur Wurzeltheorie in ihrer vom Erkenntnishorizont zum Bewertungsstichtag geprägten Form erkennen lassen.

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