Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.1972

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72   

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https://dejure.org/1973,251
BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72 (https://dejure.org/1973,251)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1973 - 2 StR 451/72 (https://dejure.org/1973,251)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72 (https://dejure.org/1973,251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und Besserung - Anforderungen an die Prüfung der einzelnen Nummern des § 60 Absatz 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 49 Abs. 1, § 60 Abs. 2, § 61

  • rechtsportal.de

    BZRG § 49 Abs. 1, § 60 Abs. 2, § 61

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 100
  • NJW 1973, 1008 (Ls.)
  • NJW 1973, 523
  • MDR 1973, 424
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 85/72

    Versuchte Unzucht mit einem Kind - Verwertung früherer Verurteilungen -

    Auszug aus BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72
    Mit der vorliegenden Entscheidung ist nunmehr auch die in den Entscheidungen vom 18. Oktober 1972 (BGHSt 25, 24) und vom 8. November 1972 - 3 StR 85/72 - offengebliebene Frage, ob eine verbotene indizielle Verwertung getilgter oder tilgungsreifer Strafen als Sachmangel anzusehen ist, in bejahendem Sinne erledigt.
  • BGH, 24.07.1972 - 3 StR 187/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer aus dem Zentralregister getilgten Straftat

    Auszug aus BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72
    Soweit § 49 BZRG die Verwertung der getilgten oder tilgungsreifen Vorstrafen bei der Strafzumessung verbietet, hat der Bundesgerichtshof Verstöße hiergegen schon bisher auf die Sachrüge hin beanstandet (BGHSt 24, 378; Beschluß vom 24. Juli 1972 - 3 StR 187/72 - ständige Praxis aller Senate).
  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Auszug aus BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72
    Soweit § 49 BZRG die Verwertung der getilgten oder tilgungsreifen Vorstrafen bei der Strafzumessung verbietet, hat der Bundesgerichtshof Verstöße hiergegen schon bisher auf die Sachrüge hin beanstandet (BGHSt 24, 378; Beschluß vom 24. Juli 1972 - 3 StR 187/72 - ständige Praxis aller Senate).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72
    Es handelt sich nicht - zumindest nicht in erster Linie - um eine Norm, die bestimmt, "auf welchem Wege der Richter zur Urteilsfindung berufen" ist (vgl. BGHSt 19, 273, 275).
  • BGH, 18.10.1972 - 2 StR 384/72

    Vorliegen der gesetzlichen Erfordernissen einer Aufklärungsrüge - Verbot der

    Auszug aus BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72
    Mit der vorliegenden Entscheidung ist nunmehr auch die in den Entscheidungen vom 18. Oktober 1972 (BGHSt 25, 24) und vom 8. November 1972 - 3 StR 85/72 - offengebliebene Frage, ob eine verbotene indizielle Verwertung getilgter oder tilgungsreifer Strafen als Sachmangel anzusehen ist, in bejahendem Sinne erledigt.
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Dieser Rechtsfehler ist auf die Sachrüge zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100, 101; Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9).

    Dieses Verwertungsverbot gilt auch, soweit über die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung zu entscheiden ist (BGH, Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100, 104; Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352/00, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 7; Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 162/02, NStZ-RR 2002, 332), und selbst dann, wenn der Angeklagte eine getilgte oder tilgungsreife Vorstrafe von sich aus mitgeteilt hat (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 428/11, NStZ-RR 2012, 143 mwN).

    Lediglich bei der Anordnung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB, § 42b StGB aF) kann die Ausnahmeregelung des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG zu einer den Angeklagten belastenden, indes auch dessen Heilung dienenden Sanktion führen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100, 104).

    Danach gilt die Ausnahme vom Verwertungsverbot nur, "wenn es um den Geisteszustand des Betroffenen geht, dessen Beurteilung zu einer Unterbringung nach § 42b StGB (Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt nach altem Recht) führen kann" (BGH, Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100, 104).

  • BGH, 29.10.2015 - 3 StR 382/15

    Strafzumessung bei Kindesmissbrauch: Strafschärfende Berücksichtigung

    Dies ist im Revisionsverfahren auf die Sachrüge zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100; Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, StraFo 2006, 296).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

    Den Verstoß gegen dieses Beweisverwertungsverbot, der mehr dem materiellen Beweiswürdigungsrecht zuzurechnen ist, mußte der Senat auch ohne entsprechende Verfahrensrüge auf die Sachrüge hin berücksichtigen (vgl. BGHSt 25, 100);.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1488
BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72 (https://dejure.org/1972,1488)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1972 - 2 ARs 340/72 (https://dejure.org/1972,1488)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1972 - 2 ARs 340/72 (https://dejure.org/1972,1488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung - Übertragung der noch zu treffenden Nebenentscheidungen auf den für den Bezirk, in dem sich der Jugendliche aufhält, zuständigen Jugendrichter - Zuständigkeit des Jugendrichters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 85
  • NJW 1973, 523
  • MDR 1973, 332
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70

    Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des

    Auszug aus BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72
    Demgegenüber hält der Jugendrichter in Viersen unter Bezugnahme auf die Entscheidungen BGHSt 11, 332 und 24, 26 die Zuständigkeit der 8. Strafkammer für die Übertragung nach wie vor für gegeben.

    Er bleibt Herr des Verfahrens und hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung zu überprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen sowie einen anderen Jugendrichter mit den Aufgaben zu betrauen (BGHSt 24, 26, 28 [BGH 19.11.1970 - 2 ARs 270/70] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 24, 332).

  • BGH, 07.05.1958 - 2 ARs 60/58
    Auszug aus BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72
    Demgegenüber hält der Jugendrichter in Viersen unter Bezugnahme auf die Entscheidungen BGHSt 11, 332 und 24, 26 die Zuständigkeit der 8. Strafkammer für die Übertragung nach wie vor für gegeben.
  • BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72

    Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72
    Er bleibt Herr des Verfahrens und hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung zu überprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen sowie einen anderen Jugendrichter mit den Aufgaben zu betrauen (BGHSt 24, 26, 28 [BGH 19.11.1970 - 2 ARs 270/70] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 24, 332).
  • BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17

    Ablehnung eines Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Dieses hat deshalb die Pflicht, seine Entscheidung bei einer Änderung der Verhältnisse zu überprüfen, wenn erforderlich rückgängig zu machen (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 2 ARs 340/72, BGHSt 25, 85, 88; Beschluss vom 16. März 1979 - 2 ARs 70/79, BGHSt 28, 351, 353) und gegebenenfalls ein anderes Gericht mit den Aufgaben zu betrauen (Brunner/Dölling, aaO, § 58 Rn. 9).
  • BGH, 28.07.1986 - 2 ARs 182/86

    Zuständigkeit eines Richters für die Einleitung der Strafvollstreckung

    Ferner weist der Senat darauf hin, daß der Jugendrichter beim Amtsgericht Rockenhausen nicht zur Abgabe des "Verfahrens" - hiermit sind ersichtlich die weiteren Entscheidungen im Sinne des § 58 JGG gemeint - an den Jugendrichter beim Amtsgericht Düren befugt war (BGHSt 24, 26; 24, 332; 25, 85, 87).
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