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Rechtsprechung
   BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72   

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BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72 (https://dejure.org/1973,973)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1973 - 2 AZR 551/72 (https://dejure.org/1973,973)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 (https://dejure.org/1973,973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der Revision - Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts - Versäumung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 9
  • NJW 1973, 870
  • MDR 1973, 440
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72
    Das folgt daraus, daß § 513 Abs» 21ZP0 eine ältere prozessuale Vorschrift ist, die schon zu einem Zeitpunkt eine Einschränkung der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil vorsah, als die Berufungsfähigkeit noch nicht durch den erst später eingeführten § 511 a ZPO von einem bestimmten Beschwerde wert abhängig war 0 Da ein kontradiktorisches Urteil trotz schwerer materiell-rechtlicher oder prozessualer Mängel nur bei Zulassung, Divergenz oder Erreichung der Rechtsmittelsumme angegriffen werden kann, ist es sachlich nicht gerechtfertigt, für ein Rechtsmittel gegen ein zweites Versäumnisurteil schon dann eine Privilegierung anzunehmen, wenn objektiv betrachtet die Voraussetzungen für den Erlaß eines Versäumnisurteils nicht gegeben waren (vglo Wieczorek, aa0o, § 513 Anm 0 B III b)« Das ist auch nicht aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung des § 513 Abs» 2 ZPO geboten; denn auch dann, wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht beachtet worden ist, begründet die Verletzung des Artikels 103 Abs. 0 1 GG nicht die Statthaftigkeit eines sonst nach den Verfahrensvorschriften nicht vorgesehenen Rechtsmittels (vgl» BVerfGE 1, 433 [437 f]; Maunz-Dürig, Komm« zum Grundgesetz, Art» 103 Abs" 1 Anm 0 89; Thomas-Putzo, ZPO, 60 Auflo, Einlol 4).
  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung ergebe sich auch für Außenstehende, daß das Rechtsmittel zugelassen, diese Entscheidung aber versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - BAGE 9, 205 = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - BAGE 22, 53 = AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

    Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, daß sich aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung auch für Außenstehende ergebe, daß das Rechtsmittel zugelassen, aber diese Entscheidung versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86

    Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren -

    Im Falle der Abwesenheit beider Parteien bei der Verkündung des Urteils - wie vorliegend - reicht es nicht aus, die Berufung (bzw. Revision) lediglich in der schriftlichen Urteilsbegründung zuzulassen oder durch Berichtigungsbeschluß nachzuholen; denn auch in diesem Falle muß bereits bei der Verkündung des Berufungsurteils Klarheit über die Zulassungsentscheidung bestehen (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 -, AP Nr. 1H zu § 319 ZPO; BAG 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 -, AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; bezüglich der Rechtsbeschwerde gemäß § 92 ArbGG: BAG Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 -, AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

    Sie widerspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 25, 9, 11 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO).
  • BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 317/85

    Zulassung eines Rechtsstreits zur Berufung oder zur Sprungrevision durch das

    Hierdurch ist dem Erfordernis genügt, daß bei der Verkündung des Urteils - entsprechend dem Gebot der Rechtsmittelklarheit und damit der Rechtssicherheit - offenbar sein muß, in welchem Umfang die Entscheidung mit Rechtsmitteln anfechtbar ist (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAGE 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; BAG Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85

    Zur Zulassung einer Berufung oder einer Sprungrevision durch das Arbeitsgericht -

    Hierdurch ist dem Erfordernis genügt, daß bei der Verkündung des Urteils - entsprechend dem Gebot der Rechtsmittelklarheit und damit der Rechtssicherheit - offenbar sein muß, in welchem Umfang die Entscheidung mit Rechtsmitteln anfechtbar ist (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAGE 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; BAG Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 02.04.1986 - 2 AZR 288/85

    Statthaftigkeit der Revision

    Hieraus ist allerdings nicht zu schließen, wie die Beklagte meint, daß es im Falle der Abwesenheit beider Parteien bei der Verkündung des Urteils ausreiche, die Revision lediglich in der schriftlichen Urteilsbegründung zuzulassen; statt dessen muß auch in diesem Falle bereits bei der Verkündung des Berufungsurteils Klarheit über die Zulassungsentscheidung bestehen (BAG vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAG 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO, zu 1 der Gründe; BAG vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; bezüglich der Rechtsbeschwerde gemäß § 92 ArbGG: BAG vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953).
  • LAG Saarland, 12.01.2000 - 1 Sa 79/99

    Verhältnis eines Tarifvertrages zu höherrangigem Recht; Beeinflussung der Höhe

    Die Rechtsmittelbelehrung ist zwar Bestandteil der Entscheidung, stellt aber selbst keine Zulassung der Berufung gemäß § 64 Abs. 3 Nr. 1 ArbGG dar, die allein in Betracht kommen würde", so BAG B. v. 1.4.1982 in AP Nr. 4 zu § 64 ArbGG 1979 unter Berufung auf Grunsky, ArbGG 4. Aufl. § 9 Rn. 28 u. BAG 25, 9 (10).
  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 16/86
    Im. Falle der Abwesenheit beider Parteien bei der Verkündung des Urteils - w i e vorliegend - reicht es nicht aus, die Berufung (bzw. Revision) lediglich in der schriftlichen Urteilsbegründung zuzulassen oder durch Berichtigungsbeschluß nachzuholen; denn auch in diesem Falle muß bereits bei der Verkündung des Berufungsurteils Klarheit über die Zulassungsentscheidung bestehen (vgl. BAG Urteil vom 9 . März 1968 - 5 AZR 252/67 AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAG 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 23 Mai 1973 - 4 AZR 364/72 AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; bezüglich der Rechtsbeschwerde gemäß § 92 ArbGG: BAG Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953).
  • BAG, 01.04.1982 - 6 AZB 18/81

    Berufung

    Die Rechtsmittelbelehrung ist zwar Bestandteil der Entscheidung, stellt aber selbst keine Zulassung der Berufung gemäß § 64 Abs. 3 Nr. 1 ArbGG dar, die allein in Betracht kommen würde (vgl. BAGE 25, 9).
  • BAG, 24.03.1982 - 5 AZR 1183/79
  • BGH, 11.10.1978 - IV ZR 101/77

    Statthaftigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Wert der

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Rechtsprechung
   BAG, 26.01.1973 - 2 AZR 69/72   

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https://dejure.org/1973,1663
BAG, 26.01.1973 - 2 AZR 69/72 (https://dejure.org/1973,1663)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1973 - 2 AZR 69/72 (https://dejure.org/1973,1663)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1973 - 2 AZR 69/72 (https://dejure.org/1973,1663)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsprozeß - Nichtzahlungsansprüche - Verschiedene Streitgegenstände - Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts - Streitwertrevision - Gesamtwert aller Streitgegenstände - Maßgebende Revisionssumme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 18
  • NJW 1973, 870 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt -

    Die Möglichkeit, Revision einzulegen, soll damit weiter eingeschränkt werden (BAG 25, 18 [22] = AP Hr. 23 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision [zu c der Gründe]).
  • BAG, 24.02.1982 - 7 AZR 688/79
    Soweit sie beim Bundesarbeitsgericht anhängig geworden sind, kommt ihnen allerdings die Privilegierung des § 72 Abs. 1 Satz 4 ArbGG 1953 zugute, d.h. es ist insoweit auf den Streitwert und nicht auf den Beschwerdewert abzustellen (BAG 25, 18 [19 ff.] = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1953 Streit wertrevision mit zust. Anm. Büchner; vgl. auch BAG AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und AP Nr. 32 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Januar 1973 (BAG 25, 18 = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision) überdies ausgeführt, daß nur eine derartige Auslegung des § 72 Abs. 1 Satz 4 ArbGG 1953 einer praktischen Gerechtigkeitsüberlegung gerecht werde.

  • BAG, 24.09.1976 - 3 AZR 576/76

    Streitwertrevision - Einheitlicher Streitwert für mehrere Klageansprüche -

    Wenn aber ein Gesamtstreitwert erkennen läßt, wie er einen Einzelposten bewertet hat, und-wenn dann nur über diesen Einzelposten in der Revi sionsinstanz gestritten wird, dann muß der Streitwert dieses Klageteils die Revisionsgrenze von 6.000,- DM überschreiten (vgl. BAG 25, 18 [19 ff.] = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision mit zustimmender Anmerkung von Buchner).
  • BAG, 20.03.1979 - 1 AZR 439/76

    Subjektive Klagehäufung - Streitwertgrenze - Festsetzung eines Gesamtstreitwerts

    Läßt ein Gesamtstreitwert er kennen, wie die einzelnen Ansprüche bewertet sind, und wird in der Revisionsinstanz nur noch über einzelne Ansprüche gestritten, dann muß - soll die Revision statthaft sein - der Streitwert dieses Klageteils die Revisionsgrenze von 6.000,- DM übersteigen (BAG 25, 18 [19 ff.3 = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1955 Streitwert revision mit zust. Anmerkung von Buchner; BAG AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; Grunsky, ArbGG, § 72 Anm. 52).
  • BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 1068/79
    Denn die Statthaftigkeit der Revision beurteilt sich hier, da es nicht um Zahlungsansprüche geht und die Vorinstanzen auch keine Aufgliederung des Gesamtstreitwertes von 6.600,-- DM vorgenommen haben (vgl. dazu BAG 25, 18 [19 ff.] = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision; BAG AP Nr. 29 und 32 zu § 72 ArbGG 1953 Streit wertrevision), allein nach § 72 Abs. 1 Satz 4 ArbGG 1953, d. h. nach dem festgesetzten und mangels offenkundiger Fehlerhaftigkeit das Revisionsgericht bindenden Gesamtstreitwert .
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Rechtsprechung
   BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 4/72   

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https://dejure.org/1972,895
BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 (https://dejure.org/1972,895)
BAG, Entscheidung vom 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 (https://dejure.org/1972,895)
BAG, Entscheidung vom 31. Oktober 1972 - 1 ABR 4/72 (https://dejure.org/1972,895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Begründung der Beschwerde - Beschwerdeschrift - Einwendungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 870 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LAG Hessen, 06.09.2005 - 4 TaBV 107/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Beschwerde - Mobbing

    Eine Beschwerdebegründung muss sich mit dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses sachlich auseinandersetzen und klarstellen, was gegen dessen Begründung einzuwenden ist (BAG 31. Oktober 1972 - 1 ABR 4/72 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7; 27. Oktober 1987 - 1 ABR 9/86 - BAGE 56/270, zu B I).
  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

    Eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen genügt nicht (BAG, Beschluss vom 31.10.1972 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 89 Rdz. 30).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08

    Zur Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen Interessenkollision -

    Die Beschwerdebegründung muss deutlich sagen, was sie gegen den angefochtenen Beschluss einzuwenden hat, und zwar so, dass sich schon aus dem angefochtenen Beschluss und der Beschwerdebegründung allein ergibt, welche Einwendungen gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts geltend gemacht werden (BAG 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von

    Die Beschwerdeschrift hat deutlich zu sagen, was sie gegen den angefochtenen Beschluss einzuwenden hat, und zwar so, dass das Durchlesen des Beschlusses und der Beschwerdeschrift genügt, um dem Gericht und dem Beschwerdegegner die Einwendungen gegen den angefochtenen Beschluss klarzumachen (BAG 31.10.1972 - 1 ABR 4/72, AP Nr. 7 zu § 89 ArbGG 1953; BAG 30.10.2012 a.a.O.).
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 11 TaBV 42/14

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bei der Dynamisierung

    Die Beschwerdeschrift hat deutlich zu sagen, was sie gegen den angefochtenen Beschluss einzuwenden hat, und zwar so, dass das Durchlesen des Beschlusses und der Beschwerdeschrift genügt, um dem Gericht und dem Beschwerdegegner die Einwendungen gegen den angefochtenen Beschluss klarzumachen (vgl. BAG vom 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 in AP Nr. 7 zu § 89 ArbGG 1953; BAG vom 30.10.2012 a.a.O.).
  • LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat

    Dies gilt auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (BAG 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7; zuletzt: BAG 08.10.2008 - 5 AZR 526/07 - AP ZPO § 520 Nr. 1; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2; Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 89 Rn. 29).
  • LAG Hamm, 28.07.2006 - 10 TaBV 12/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung und Eingruppierung, Einleitung des

    Eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen genügt nicht (BAG, Beschluss vom 31.10.1972 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 89 Rz. 30).
  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11

    Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen

    Dies gilt auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (BAG 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7; zuletzt: BAG 08.10.2008 - 5 AZR 52707 - AP ZPO § 520 Nr. 1; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2; vgl. auch BAG 10.11.2009 - 1 ABR 64/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 43; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, aaO., § 89 Rn. 29).
  • BVerwG, 29.08.1975 - VII P 12.74

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Zusammenstellung der Tagesordnung als

    Zwar muß das Durchlesen der Beschwerdeschrift und des angefochtenen Beschlusses ergeben, welche Einwendungen der Beschwerdeführer gegen den Beschluß geltend macht; die Bezugnahme auf ein früheres Vorbringen kann deshalb nicht als ausreichende Beschwerdebegründung angesehen werden (BAG, Beschluß vom 31. Oktober 1972 - 1 ABR 4/72 - AP Nr. 7 zu § 89 ArbGG).
  • BAG, 06.01.1975 - 2 ABR 134/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Verlängerung der Begründungsfrist zur

    Anders als für das Beschwerdeverfahren zweiter Instanz gemäß § 89 ArbGG (vgl. dazu BAG - 1 ABR 4/72 - AP Nr. 7 zu § 89 ArbGG 1953) enthält § 94 ArbGG über die Fristen sowohl für die Einlegung als auch für die Begründung der Rechtsbeschwerde eine eigenständige Regelung, die ohne die in § 94 Abs. 2 Satz 3 ArbGG ausdrücklich bestimmte Verweisung auf die Absätze 2 und 3 des § 74 ArbGG diesen Paragraphen in vollem Umfang verdrängen würde.
  • LAG Hessen, 23.02.1988 - 5 TaBV 18/87

    Zulässigkeit der Beschwerde; Erfordernisse einer ordnungsgemäßen

  • LAG Hamburg, 26.11.2010 - 3 TaBV 5/10

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

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