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   OLG Hamm, 28.01.1974 - 14 W 108/73   

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https://dejure.org/1974,1877
OLG Hamm, 28.01.1974 - 14 W 108/73 (https://dejure.org/1974,1877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.1974 - 14 W 108/73 (https://dejure.org/1974,1877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 1974 - 14 W 108/73 (https://dejure.org/1974,1877)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1516
  • MDR 1974, 676
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 18/12

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes ohne vorherige rechtmäßige

    Das wird insbesondere im Zusammenhang mit den Schonfristen der § 750 Abs. 3, § 798 ZPO bei der Vollstreckung von Zahlungstiteln durch Pfändung angenommen (vgl. RGZ 125, 286; OLG Hamm, NJW 1974, 1516 und NJW-RR 1998, 87, 88; KG, NJW-RR 1988, 1406, 1407; Zöller/Stöber aaO Vor § 704 Rn. 35).
  • OLG Hamm, 21.02.2005 - 15 W 34/05

    Eintragung einer Zwangshypothek bzw. eines dagegen gerichteten Amtswiderspruchs

    Bei der Entscheidung über einen solchen Verfahrensmangel ist zu berücksichtigen, dass ein solcher Verfahrensmangel auch geheilt werden kann mit der Folge, dass die Aufhebung des Vollstreckungsaktes unterbleiben muss (vgl. BGHZ 66, 79; OLG I2 OLGZ 1974, 314).
  • BFH, 27.03.1979 - VII R 41/78

    Pfändungsverfügung - Wochenfrist - Anfechtbarkeit einer Pfändungsverfügung -

    Auch zu §§ 750 und 798 der Zivilprozeßordnung (ZPO) geht die allgemeine Meinung dahin, daß Vollstreckungsakte wie allgemeine Verwaltungsakte nur bei grundlegenden, schweren Mängeln unwirksam sind und daß andere Mängel die Vollstreckungsmaßnahmen lediglich anfechtbar machen (BGH-Urteile V ZR 204/57 und vom 16. Februar 1976 II ZR 171/74, Neue Juristische Wochenschrift 1976 S. 851 - NJW 1976, 851 - Beschluß des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 28. Januar 1974 - 14 W 108/73, NJW 1974, 1516; Beschluß des OLG Bremen vom 28. Juli 1961 - 3 W 54/61, NJW 1961, 1824; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 35. Aufl., Grundzüge § 704 Anm. 8 C).

    Aus den Entscheidungen des RG, daß eine nach § 798 ZPO zu früh vorgenommene und damit "zunächst unwirksame" Pfändung sich durch den Ablauf der Wochenfrist in eine wirksame verwandelt mit der Folge, daß eine gem. § 766 ZPO erhobene Erinnerung zurückzuweisen ist, und des OLG Hamm 14 W 108/73, daß die Heilung eines Verstoßes gegen § 798 ZPO durch Fristablauf auch dann möglich ist, wenn der Schuldner den Mangel vor Ablauf der Wochenfrist gem. § 766 ZPO gerügt hat, kann für den Streitfall schon deshalb nichts abgeleitet werden, weil die Reichsabgabenordnung eine eigene Regelung des Zwangsvollstreckungsrechts enthält (vgl. dazu das BFH-Urteil II 167/52 S).

  • OLG Hamm, 15.07.2010 - 15 W 198/10

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangssicherungshypothek nach

    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass Mängel des Vollstreckungsverfahrens, die nicht zur Nichtigkeit des Vollstreckungsaktes führen, nachträglich geheilt werden können mit der Folge, dass eine Aufhebung des Vollstreckungsaktes zu unterbleiben hat (vgl. BGHZ 66, 79, 82 = NJW 1976, 851; OLG Hamm OLGZ 1974, 314 = NJW 1974, 516; FGPrax 1997, 86; KG NJW-RR 1988, 1406, 1407; Zöller/Stöber, ZPO, 28 Aufl., vor § 704 Rdnr. 35).
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