Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.1973

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1974 - IV ZR 56/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1055
BGH, 29.05.1974 - IV ZR 56/73 (https://dejure.org/1974,1055)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1974 - IV ZR 56/73 (https://dejure.org/1974,1055)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1974 - IV ZR 56/73 (https://dejure.org/1974,1055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kennzeichen - Versicherungsschutz - Kfz-Versicherung - Haftpflichtversicherung - Autokennzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 149
    Voraussetzungen des Versicherungsschutzes; Anbringung eines roten Kennzeichens

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1558
  • MDR 1974, 1006
  • VersR 1974, 793
  • VersR 1975, 33
  • DB 1974, 1668
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 07.11.2002 - 1St RR 109/02

    Anbringung von roten Fahrzeugkennzeichen - Anforderungen an eine wirksame

    Zwar soll nicht nur eine Obliegenheitspflichtverletzung vorliegen, sondern der Versicherungsschutz entfallen, wenn die roten Kennzeichen gar nicht mitgeführt werden (so BGH NJW 1974, 1558 ; KG VRS 41, 397).
  • OLG Köln, 02.02.2010 - 9 U 133/09

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers für eine Fahrt zu einer Diskothek

    Das kann von Herstellern, Händlern, Inhabern von Werkstätten oder auch Kaufinteressenten geschehen (vgl. BGH NJW 1961, 1399; NJW 1974, 1558; Senat, r+s 2000, 189; SP 2003, 387; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Kfz-Handel Rn 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1973 - KZR 3/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1519
BGH, 22.10.1973 - KZR 3/73 (https://dejure.org/1973,1519)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1973 - KZR 3/73 (https://dejure.org/1973,1519)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1973 - KZR 3/73 (https://dejure.org/1973,1519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Beschränkung des Wettbewerbs auf Grund von Preisabsprachen - Stromlieferungs- und Gebietsabgrenzung im Bereich der Stromlieferung - Belieferung für besonders günstige Bedingungen als diskriminierende Preisgestaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1556 (Ls.)
  • NJW 1974, 1558
  • NJW 1974, 2235 (Ls.)
  • NJW 1974, 901
  • GRUR 1974, 283
  • DB 1974, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1959 - KZR 2/58

    Anspruch auf Aufnahme in einen Wirtschaftsverband

    Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 3/73
    Wie bei § 823 Abs. 2 BGB genügt auch im Fall der insoweit parallelen Vorschrift des § 35 GWB (vgl. BGHZ 29, 344, 349 - Sanifa), daß die fragliche Norm - trotz der in erster Linie bezweckten Wahrung der Allgemeininteressen - auch bestimmte Individualinteressen schützen soll; wobei allerdings der zivilrechtliche Schutz auf das Rechtsgut beschränkt ist, dessen Sicherung die fragliche Vorschrift dienen soll (vgl. BGHZ 46, 17, 23).

    Umgekehrt kann jedoch allein daraus, daß die im öffentlichen Interesse erlassenen Vorschriften gegen eine mißbräuchliche Beschränkung des Wettbewerbs in der Regel auch dem privatrechtlichen Schutz des Verletzten dienen werden (BGHZ 29, 344, 349 - Sanifa), noch nicht ohne weiteres auf den Schutzgesetzcharakter dieser Vorschriften geschlossen werden.

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 3/73
    Dagegen handelt es sich bei den Diskriminierungstatbeständen des § 26 Abs. 2 GWB um Schutzvorschriften im Sinn des § 35 GWB (BGHZ 36, 91, 100 - Gummistrümpfe), die - wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist - ebenfalls gegenüber Versorgungsunternehmen im Sinn des § 103 GWB Anwendung finden können.
  • BGH, 29.04.1966 - V ZR 147/63

    Wasserlaufverunreinigung

    Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 3/73
    Wie bei § 823 Abs. 2 BGB genügt auch im Fall der insoweit parallelen Vorschrift des § 35 GWB (vgl. BGHZ 29, 344, 349 - Sanifa), daß die fragliche Norm - trotz der in erster Linie bezweckten Wahrung der Allgemeininteressen - auch bestimmte Individualinteressen schützen soll; wobei allerdings der zivilrechtliche Schutz auf das Rechtsgut beschränkt ist, dessen Sicherung die fragliche Vorschrift dienen soll (vgl. BGHZ 46, 17, 23).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 3/73
    Der Umstand, daß das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen primär im Allgemeininteresse den Schutz der Wettbewerbsfreiheit als Institution bezweckt (vgl. BGHZ 38, 90, 102 - Grote-Revers), steht daher nicht entgegen, eine Vorschrift des GWB als Schutzgesetz im Sinn von dessen § 35 anzusehen, zumal letzterer andernfalls überflüssig wäre.
  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

    Auszug aus BGH, 22.10.1973 - KZR 3/73
    Nach den rechtsirrtumsfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts handelt es sich hier nicht um eine solche konzerninterne Marktaufteilung, sondern um eine im Bereich der Energieversorgung übliche und aus Gründen der im Allgemeininteresse liegenden, gesicherten Stromerzeugung notwendige Stromlieferungs- und Gebietsabgrenzung (vgl. BGHZ 59, 42, 45 - Stromtarif), die bereits aus der Zeit vor Erwerb der Kapitalbeteiligung der Beklagten zu 1 am Gesellschaftskapital der Beklagten zu 2 herrührt und überdies u.a. mit dem Badenwerk getroffen wurde, das nicht dem Konzern der Beklagten zu 1 angehört.
  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Die Regelung in § 103 Abs. 5 GWB 1990 enthält kein gesetzliches Verbot (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1973 - KZR 3/73, WuW/E 1299, 1300 - Strombezugspreis, zu § 22 GWB 1990).
  • BGH, 12.12.1984 - VIII ZR 295/83

    Begriff des Tarifs für den Strombezug; Hinweis auf die Möglichkeit einer

    Bei § 26 Abs. 2 GWB handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne von § 35 GWB, dessen Verletzung grundsätzlich geeignet ist, einen Schadenersatzanspruch zu begründen (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1973 - KZR 3/73, WUW/E BGH 1299, 1301 und vom 26. Oktober 1961 - KZR 1/61, BGHZ 36, 91, 100).
  • BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77
    Das bedarf jedoch keiner Entscheidung; denn § 22 GWB gibt dem einzelnen Unternehmen kein subjetiv öffentliches Recht auf Einschreiten der Kartellbehörde (vgl. im einzelnen BGHZ 51, 61, 67 ff i.V.m. BGH, Urt. v. 22.10 73 - KZR 3/73, WuW/E BGH 1293).
  • BGH, 12.12.1978 - KZR 8/73

    Beschränkung des Klagerechts als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher

    Diese Vorschrift ist kein Schutzgesetz im Sinn des § 35 GWB (BGH GRUR 1974, 283 = NJW 1974, 901, 902 - Rheinelektra).
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