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   LG München I, 08.05.1974 - 15 S 657/73   

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LG München I, 08.05.1974 - 15 S 657/73 (https://dejure.org/1974,2255)
LG München I, Entscheidung vom 08.05.1974 - 15 S 657/73 (https://dejure.org/1974,2255)
LG München I, Entscheidung vom 08. Mai 1974 - 15 S 657/73 (https://dejure.org/1974,2255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2288
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.07.2011 - V ZR 154/10

    Abwehranspruch des Eigentümers gegen Zugangsbehinderung zu seinem Grundstück auf

    b) Da sich der Abwehranspruch unmittelbar aus der Störung des Eigentumsrechts der Klägerin ergibt, kommt es auf die von dem Berufungsgericht als Grund für die Zulassung der Revision genannte, im Übrigen nicht streitige, sondern allgemein bejahte Frage nicht an, ob die Vorschrift über das Parkverbot vor Grundstückseinfahrten (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO) ein den Schutz eines bestimmten Personenkreises (Grundstückseigentümer, Mieter und von diesen zur Einfahrt berechtigte Personen) bezweckendes Gesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1974, 1145 (Ls.); OLG Karlsruhe, NJW 1978, 274; LG München I, NJW 1974, 2288, 2289; Berr/Schäpe, Das Recht des ruhenden Verkehrs, 2. Auflage, Kap. III Rn. 183; Grüneberg, NJW 1992, 945, 946).
  • OLG Köln, 19.12.1990 - 2 U 91/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem nachts unbeleuchtet auf

    Dementsprechend ist auch anerkannt, daß andere Vorschriften zum Halten und Parken dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer dienen (z.B. § 15 StVO dem nachfolgenden Verkehr - BGH VersR 1969, 715; § 12 III Nr. 3 dem Schutz des Ausfahrtberechtigten - LG München NJW 1974, 2288), soweit sich nicht aus der Fassung der Vorschrift (z.B. § 12 III a StVO - untersagt ist nur das regelmäßige Parken, vgl. Geigel, Haftpflichtrecht, 20. Aufl., Ziffer 27.368) etwas anderes ergibt.
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