Weitere Entscheidung unten: OLG München, 05.09.1973

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73   

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https://dejure.org/1973,49
BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73 (https://dejure.org/1973,49)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1973 - 4 StR 130/73 (https://dejure.org/1973,49)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 (https://dejure.org/1973,49)
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Zwei Wacholder

§ 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, Alkoholanflutungswirkung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr - Anforderungen an die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration - Voraussetzungen für die Ermittlung des Mindestabbauwertes

  • rechtsportal.de

    StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a, § 316

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 246
  • NJW 1974, 246
  • NJW 1974, 613 (Ls.)
  • MDR 1974, 242
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Zwar bestehen rechtliche Bedenken gegen die vom Oberlandesgericht übernommene Feststellung des Amtsgerichts, bei dem Angeklagten habe zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von 1, 24 %o vorgelegen, da das Amtsgericht diese Feststellung nicht näher begründet hat und daher zu besorgen ist, daß die Berechnung dieser Blutalkoholkonzentration unter Verstoß gegen das grundsätzliche Verbot der Rückrechnung für die ersten beiden Stunden nach Trinkende vorgenommen wurde (BGHSt 25, 246, 250).

    Soweit diese in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, sind sie für den Richter bindend (BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203; 25, 246, 248; 30, 251, 252 f; 34, 133, 134 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85] ; BGH NZV 1990, 157, 158).

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2020 - 2 Rv 35 Ss 175/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr: Strafrechtliche Einstufung von Pedelecs als

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof in allen Entscheidungen, in denen es um die Bestimmung eines Grenzwertes für alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit ging, betont hat, dass es sich dabei nicht um ein normatives Merkmal, sondern um die rechtliche Anerkennung gesicherten naturwissenschaftlich-medizinischen Erfahrungswissens im Sinn eines Erfahrungssatzes handelt (u.a. BGHSt 19, 82; 21, 157; 22, 352; 25, 246; 25, 360; 30, 251; 34, 133; 36, 341; 37, 89).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Kraftfahrern absolute Fahruntüchtigkeit erst dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration - oder zumindest die Alkoholkonzentration im Körper des Angeklagten (BGHSt 25, 246, 251) [BGH 11.12.1973 - 4 StR 130/73] - zur Zeit der Tat 1, 3 Promille oder mehr beträgt (BGHSt 21, 157).
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.09.1973 - 11 W 1629/73   

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OLG München, 05.09.1973 - 11 W 1629/73 (https://dejure.org/1973,2469)
OLG München, Entscheidung vom 05.09.1973 - 11 W 1629/73 (https://dejure.org/1973,2469)
OLG München, Entscheidung vom 05. September 1973 - 11 W 1629/73 (https://dejure.org/1973,2469)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 246 (Ls.)
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