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   BGH, 23.01.1974 - 3 StR 303/73   

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https://dejure.org/1974,2456
BGH, 23.01.1974 - 3 StR 303/73 (https://dejure.org/1974,2456)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1974 - 3 StR 303/73 (https://dejure.org/1974,2456)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1974 - 3 StR 303/73 (https://dejure.org/1974,2456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Apothekers wegen fortgesetzter Urkundenfälschung in Tateinheit mit fortgesetztem Betrug - Erhöhung von Mengenangaben auf Arzneimittelrezepten in der Absicht der Erlangung von Mehrvergütungen von der Krankenkasse - Wahrung des Grundsatzes in dubio pro ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 654
  • MDR 1974, 415
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.2016 - 2 StR 435/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (unzureichende Feststellung von Indiztatsachen)

    Eine Indiztatsache, die den Ausgangspunkt für eine Schlussfolgerung im Rahmen einer Beweiskette bildet, muss aber feststehen, wenn sie als belastender Umstand gewertet werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1974 - 3 StR 303/73, NJW 1974, 654, 655; Urteil vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 419/89, BGHSt 36, 286, 290; s.a. BeckOK/Eschelbach, StPO, 24. Ed., § 261 Rn. 11.2; Liebhardt NStZ 2016, 134, 136; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 53. Aufl., § 261 Rn. 29; LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 114; Schäfer StV 1995, 147, 150; krit. KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 54; zur Differenzierung nach Indizien in einer Beweiskette oder einem Beweisring etwa SK/Velten, StPO, 4. Aufl., § 261 Rn. 93).
  • BGH, 19.09.1979 - 3 StR 298/79

    Leiden der Beweiswürdigung an Mängeln hinsichtlich der äußeren und inneren

    Der Indizienbeweis darf nicht mit bloßen Verdachtsgründen geführt werden (BGH JR 1954, 468; NJW 1974, 654; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 261 Rdn. 75; Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 261 Rdn. 25).
  • BGH, 25.06.1974 - 1 StR 17/74

    Grad der Gewissheit bei der richterlichen Überzeugungsbildung - Verletzung der

    Der Tatrichter ist auch nicht gehindert, aus einer Mehrheit von Verdachtsgründen die Überzeugung von der Täterschaft eines Angeklagten zu schöpfen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1974 - 3 StR 303/73).
  • BGH, 20.02.1974 - 3 StR 9/74

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Erfordernis der umfassenden Würdigung aller

    In seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 23. Januar 1974 - 3 StR 303/73 - hat der Senat darauf hingewiesen, daß der Grundsatz, wonach die Verurteilung des Angeklagten nicht auf bloßen Verdacht, sondern nur auf erwiesene Tatsachen gegründet werden darf, nicht besagt, daß der Richter nicht aus mehreren (feststehenden) Verdachtsgründen die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten schöpfen dürfe.
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