Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.10.1973

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72   

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https://dejure.org/1973,213
BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72 (https://dejure.org/1973,213)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1973 - 2 StR 497/72 (https://dejure.org/1973,213)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1973 - 2 StR 497/72 (https://dejure.org/1973,213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die Wirksamkeit eines Einspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 409, § 410, § 411

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 187
  • NJW 1974, 66
  • MDR 1973, 773
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 435/53
    Auszug aus BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72
    Die Erklärung über die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich (vgl. BGHSt 5, 183 zur Revisionseinlegung).
  • BGH, 19.06.1953 - 2 StR 145/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72
    Auf die in seinem Urteil angeführten Nachweise wird Bezug genommen, ferner auf BGH Urteil vom 19. Juni 1953 - 2 StR 145/53 -,.
  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68

    Münzfernseher - § 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen

    Auszug aus BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72
    Diese Vortrage braucht jedoch nicht erschöpfend behandelt zu werden, weil es für die Zulässigkeit des Vorlegungsverfahrens genügt, daß die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts hierzu vertretbar ist (BGHSt 22, 180, 182 mit Nachweisen).
  • RG, 03.11.1930 - II 1047/29

    1. Was versteht die RAbgO. unter Ausfertigungen von Entscheidungen? 2. Kann gegen

    Auszug aus BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72
    Der Beschuldigte kann gegen einen Strafbefehl schon vor der Zustellung Einspruch einlegen (einhellige Ansicht, z.B. RGSt 64, 426, 428; Sax KMR 6. Aufl. vor § 296 Anm. 2 b).
  • OLG Bamberg, 15.02.2017 - 3 Ss OWi 1294/16

    Einspruch gegen noch nicht erlassenen Bußgeldbescheid - Entscheidung des

    Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene schon vor seiner Zustellung und auch dann wirksam Einspruch einlegen, wenn er von seinem Erlass oder Inhalt (noch) keine Kenntnis hat, sofern im Einlegungszeitpunkt der Bußgeldbescheid bereits erlassen ist (u. a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.05.1973 - 2 StR 497/72 = BGHSt 25, 187/189 = DAR 1973, 276 = NJW 1974, 66; BayObLG, Beschluss vom 10.03.1989 - 2 Ob OWi 417/88 = BayObLGSt 1989, 33 = NZV 1989, 364 = VRS 77 [1989], 136 = ZfS 1990, 288).

    a) Es kann dahinstehen, ob mit dem Schreiben der Verteidigung vom 18.11.2015 schon wegen der darin enthaltenen Bedingung mit Blick auf die für den Einspruch ebenso wie für sonstige fristgebundene Rechtsbehelfe und Rechtsmittel anzunehmenden Bedingungsfeindlichkeit (BGH, Urteil vom 12.11.1953 - 3 StR 435/53 = BGHSt 5, 183 = NJW 1954, 243; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Aufl. Einl. Rn. 118; Göhler/Seitz OWiG 16. Aufl. § 67 Rn. 29; RRH/Bösert OWiG § 67 Rn. 4; Beck-OK/Gertler [13. Ed., Stand: 15.10.2016] § 67 Rn. 63; Burhoff [Hrsg.]/Gieg, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl. Rn. 1020; Wieser, Handbuch des Bußgeldverfahrens, 7. Aufl., S. 558) überhaupt von einer wirksamen Einspruchserklärung ausgegangen werden kann (für die Zulässigkeit einer derartigen ,unechten" Bedingung bzw. "reinen Rechtsbedingung" BGH, Beschluss vom 16.05.1973 - 2 StR 497/72 = BGHSt 25, 187/188 = DAR 1973, 276; zustimmend u. a. Meyer-Goßner/Schmitt Einl. Rn. 118 [jeweils für den Einspruch gegen den Strafbefehl]; im gleichen Sinne [für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid] z. B. Göhler/Seitz § 67 Rn. 29; RRH/Bösert § 67 Rn. 4c; Wieser S. 558 und wohl auch KK/Ellbogen OWiG 4. Aufl. § 67 Rn. 61; kritisch gegen die Anerkennung dieser und vergleichbarer Floskeln demgegenüber schon BGH, Urteil vom 12.11.1953 - 3 StR 435/53 = BGHSt 5, 183 = NJW 1954, 243; vgl. in diesem Sinne auch Beck-OK/Gertler § 67 Rn. 64 und Burhoff/Gieg Rn. 1020).

    Grundsätzliche Voraussetzung für die Anerkennung eines wirksamen Einspruchs ist - von hier nicht gegebenen Sonderfällen abgesehen - allerdings stets, dass im Zeitpunkt des Eingangs der als Einspruch zu wertenden Erklärung ein Bußgeldbescheid schon erlassen war, wofür jedenfalls in der Regel auf den durch den Datumsvermerk ausgewiesenen Zeitpunkt seiner Unterzeichnung abzustellen ist (zu den Voraussetzungen des Erlasses" vgl. KK/Ellbogen § 67 Rn. 47; Beck-OK/Gertler § 67 Rn. 88 & § 33 Rn. 111; Burhoff [Hrsg.]/Burhoff a. a. O. Rdn. 752 ff.; Bohnert/Krenberger/Krumm OWiG 4. Aufl. § 65 Rn. 12, jeweils m. w. N.), während es auf den durch Hinausgabe in den Geschäftsgang oder noch später bewirkten Zeitpunkt der Unabänderlichkeit, insbesondere auf den Zeitpunkt der späteren Zustellung nicht mehr ankommt (BGH, Beschluss vom 16.05.1973 - 2 StR 497/72 = BGHSt 25, 187/189 = DAR 1973, 276 = NJW 1974, 66; BayObLG, Beschluss vom 10.03.1989 - 2 Ob OWi 417/88 = BayObLGSt 1989, 33 = NZV 1989, 364 = VRS 77 [1989], 136 = ZfS 1990, 288); Meyer-Goßner/Schmitt § 410 Rn. 1 & vor § 296 Rn. 4; LR/Gössel StPO 26. Aufl. § 408 Rn. 7 f.; KK/Maur StPO 7. Aufl. § 410 Rn. 5, § 409 Rn. 16 [jeweils für Einspruch gegen den Strafbefehl]; ferner [für Einspruch gegen den Bußgeldbescheid] im gleichen Sinne Göhler/Seitz § 67 Rn. 30; KK/Ellbogen OWiG § 67 Rn. 46; RRH/Bösert § 67 Rn. 3; Bohnert/Krenberger/Krumm § 67 Rn. 27; Wieser S. 566; Beck-OK/Gertler § 67 Rn. 87; Burhoff/Gieg Rn. 1065).

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2024 - 12 Qs 7/24

    Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Zustellung, Angeklagte, Ermittlungsverfahren,

    Seiner Zulässigkeit steht nicht entgegen, dass der Strafbefehl der Angeklagten noch nicht zugestellt wurde, da gegen einen bereits erlassenen Strafbefehl auch vor seiner Zustellung wirksam Einspruch eingelegt werden kann (BGH, Beschluss vom 16.05.1973 - 2 StR 497/72, juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Anders als (sonstige) Verwaltungsakte, die bis zu ihrer Bekanntgabe an den Betroffenen lediglich verwaltungsinterner Vorgang ohne Rechtserheblichkeit bleiben (so die wohl h.M., vgl. OVG Münster NVwZ 1992, 991; Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 41 Rn.m.w.N.; a.A. Achterberg, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl., § 21 Rn. 170) ist nämlich der Bußgeldbescheid bereits zu dem durch den Datumsvermerk ausgewiesenen Zeitpunkt der Unterzeichnung existent und jedenfalls bei Hinausgabe in den Geschäftsgang erlassen (vgl. Göhler, a.a.O., vor § 65 Rn. 11 m.w.N.; KK OWiG-Bohnert, § 67 Rn.53; für den Strafbefehl BGHSt 25, 187, 189).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1973 - 5 StR 505/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,630
BGH, 09.10.1973 - 5 StR 505/73 (https://dejure.org/1973,630)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1973 - 5 StR 505/73 (https://dejure.org/1973,630)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1973 - 5 StR 505/73 (https://dejure.org/1973,630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf die Einlegung der Revision vor Beginn der Einlegungsfrist - Verkündung des Urteils durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe in Abwesenheit des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 302

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 234
  • NJW 1974, 66
  • MDR 1974, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 01.06.1880 - 54/80

    1. Muß der Verzicht des Angeklagten auf ein Rechtsmittel die ausdrückliche

    Auszug aus BGH, 09.10.1973 - 5 StR 505/73
    Ein Angeklagter, der in Abwesenheit verurteilt worden ist, kann auf die Einlegung der Revision vor Beginn der Einlegungsfrist jedenfalls dann wirksam verzichten, wenn er zuvor Gelegenheit hatte, sich über den Inhalt der verkündeten Urteilsgründe zuverlässig zu unterrichten (im Gegensatz zu RGSt 2, 78).

    Das frühere Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, der Verzicht auf ein Rechtsmittel könne nicht vor dem Beginn der Einlegungsfrist wirksam erklärt werden (RGSt 2, 78 ff; RG in JW 1894, 396 sowie in Recht 1922, 139 Nr. 697 = LZ 1922, 368; ebenso Kammergericht in JW 1930, 2079 Nr. 44).

    Soweit jene Meinung in RGSt 2, 78 ff damit begründet wird, daß der Wortlaut des damaligen § 344, jetzigen § 302 StPO, nach welchem "der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen" kann, den Beginn der Frist ausdrücklich voraussetze, greift die Begründung, wie das OLG Hamm in seinem Beschluß NJW 1957, 883 Nr. 20 zutreffend ausführt, nicht mehr durch, weil es inzwischen anerkannten Rechts ist, daß ein Rechtsmittel bereits vor Beginn der formellen Rechtsmittelfrist wirksam eingelegt werden kann, der Begriff der Rechtsmittelfrist daher tatsächlich nur noch die Frist bezeichnet, vor deren Ablauf spätestens ein befristetes Rechtsmittel eingelegt werden muß.

  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03

    Rechtsbeschwerde (Einlegungsfrist); Urteilsverkündung (abwesender Betroffener);

    Daß nach Rechtsprechung und h. M. (BGHSt 25, 234; Meyer-Goßner aaO § 341 Rdn. 11, Hanack in Löwe/Rosenberg aaO § 341 Rdn. 21, § 345 Rdn. 6; Mutzbauer in KMR, StPO § 341 Rdn. 72; Lintz JR 1977, 127) eine wirksame Urteilszustellung im Strafverfahren grundsätzlich nur dann vorliegt, wenn das mit Gründen versehene Urteil zugestellt wird, steht dem nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 3 Ws 371/00

    Urteilsverkündung in Anwesenheit des Angeklagten, Beweiskraft des Protokolls,

    Da der Angeklagte sich vor dem Abschluss der Urteilsverkündung entfernt hatte, war das Urteil des Amtsgerichts nicht (insgesamt) in Anwesenheit des Angeklagten verkündet worden mit der Folge, dass die Berufungseinlegungsfrist für ihn gemäß § 314 Abs. 2 StPO erst mit der Zustellung des Urteils in Lauf gesetzt wurde (vgl. BGHSt 15, 263, 265; 25, 234).

    Die Anwesenheit des Verteidigers bei der Urteilsverkündung ist für den Fristbeginn nämlich ohne Bedeutung (BGHSt 25, 234; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 341 Rdnr. 10 u. § 314 Rdnr. 7, je m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Die Anwesenheit des Verteidigers im Termin ist insoweit ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BGHSt 25, 234; KK-Kuckein, StPO , 4. Aufl., § 341 Rdnr. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 341 Rdnr. 9).
  • OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85

    Berufungseinlegung; Fristbeginn; Urteilszustellung; Eigenmächtiges Entfernen;

    »Eine Zustellung des Urteils ist [im vorl. Fall] nicht deshalb entbehrlich geworden, weil der Verteidiger des Angekl. an der gesamten Urteilsbegründung teilgenommen hat (BGHSt 25, 234 ..).
  • BGH, 02.09.1980 - 3 StR 330/80

    Möglichkeit der Rückgängigmachung eines wirksamen Rechtsmittelverzichts -

    Aus § 302 Abs. 1 StPO folgt, daß der Angeklagte, und nicht etwa nur sein Verteidiger (vgl. dazu § 302 Abs. 2 StPO), selbst in der Lage war, auf Rechtsmittel zu verzichten (vgl. BGHSt 25, 234 [BGH 09.10.1973 - 5 StR 505/73]).
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