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   OLG Hamm, 30.01.1974 - 4 Ss OWi 58/74   

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OLG Hamm, 30.01.1974 - 4 Ss OWi 58/74 (https://dejure.org/1974,1650)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.1974 - 4 Ss OWi 58/74 (https://dejure.org/1974,1650)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 1974 - 4 Ss OWi 58/74 (https://dejure.org/1974,1650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 759
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Bonn, 19.05.2003 - 2 O 567/02

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Kreuzungsbereich

    Dazu wird vertreten, dass für den Geradeausverkehr auch nach Straßeneinmündungen und -kreuzungen die Geschwindigkeitsbeschränkung solange fortgilt bis sie durch das gegenläufige Verkehrszeichen Nr. 278 der StVO wieder aufgehoben wird (OLG Hamm, NZV 2001, 489 ; NVZ 1996, 247 ; NJW 1974, 759; Burmann, in: Jagow/Burmann/Heß; Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl., 2002, § 3 StVO Rdn. 65).
  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74

    Unzulässiges Überholen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung

    Ein Überholverbot endet dagegen nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung oder Einmündung (OLG Hamm NJW 1974, 759 mit weiteren Hinweisen).
  • OLG Hamm, 08.01.1996 - 2 Ss OWi 1422/95

    Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog.

    Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, daß eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einem gem. § 41 II Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 an diesem endet (s. Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 3 Rdnr. 71 a; Rüth/Berr/Berz, StraßenverkehrsR, 2. Aufl., § 41 II Nr. 7 StVO Rdnr. 7 m. w. Nachw:; Jagusch/Hentschel, StVO, 33. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 46; s. auch OLG Hamm, NJW 1974, 759).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1988 - 5 Ss OWi 96/88

    Das Ende eines Streckenverbots ist grundsätzlich durch eines der Zeichen 278-282,

    Zu diesen Streckenverboten gehört auch das Überholverbot nach Zeichen 276 oder 277. Nach der Regelung des § 41 II Nr. 7 StVO n. F. ist das Ende eines Streckenverbots grundsätzlich durch eines der Zeichen 278-282 - das Ende eines Überholverbots durch Zeichen 280, 281 oder 282 - gekennzeichnet (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 759; OLG Koblenz, aaO).
  • OLG Hamm, 26.03.1998 - 3 Ss OWi 292/98

    Aufhebung des Streckenverbots, Streckenverbot mit Gefahrzeichen

    Da das Gefahrenzeichen vorliegend eine Kurve betraf, ist eindeutig, dass die angezeigte Gefahr mit dem Ende der Kurve beseitigt war und somit die Voraussetzungen, dass das Ende eines Streckenverbots nach § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO nicht besonders angezeigt zu werden braucht, vorlagen (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 41 StVO, Randziffer 248, S. 741; OLG Hamm, NJW 1974/759).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.12.1973 - 1 Ws 388/73   

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OLG Stuttgart, 14.12.1973 - 1 Ws 388/73 (https://dejure.org/1973,1650)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.1973 - 1 Ws 388/73 (https://dejure.org/1973,1650)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 1973 - 1 Ws 388/73 (https://dejure.org/1973,1650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 4.10.1974)

    Sind Sex-Zeitschriften für Häftlinge bedenklich? Richter entscheiden: Was ist unsittlich?

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1207 (Ls.)
  • NJW 1974, 759
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 15.01.1998 - 2 Ws 75/97
    Das Anhalten eines solchen Schreibens kann nur gerechtfertigt sein, wenn in der Person des Beschwerdeführers bestimmte - nicht nur mutmaßliche - Anhaltspunkte entweder für eine mißbräuchliche Verwendung des Briefinhalts und einer deshalb bestehenden Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt oder für eine Gefährdung des Vollzugsziels - hier: des Hinwirkens auf eine künftig straffreie Lebensführung des Beschwerdeführers - vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 320 ; OLG Stuttgart NJW 74, 759; OLG Koblenz MDR 1986, 426 ; Boujong in KK- StPO , 3. Auflage, § 119 Rdnr. 46.
  • OLG Koblenz, 25.10.1985 - 1 Ws 687/85

    Pornographie; Untersuchungsgefangener; Aushändigung; Gefangener

    Zu dieser gesetzl. Pflicht gehört auch die Einwirkung auf die sittliche Entwicklung der jungen Gefangenen und damit auch die Auswahl des ihnen zu überlassenden Lesestoffes (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, 759).
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Rechtsprechung
   LG Verden, 30.01.1974 - 5 Ns 49/73   

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https://dejure.org/1974,2457
LG Verden, 30.01.1974 - 5 Ns 49/73 (https://dejure.org/1974,2457)
LG Verden, Entscheidung vom 30.01.1974 - 5 Ns 49/73 (https://dejure.org/1974,2457)
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Papierfundstellen

  • NJW 1974, 759
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