Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,124
BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72 (https://dejure.org/1973,124)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1973 - VII ZR 246/72 (https://dejure.org/1973,124)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1973 - VII ZR 246/72 (https://dejure.org/1973,124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erschließung eines für die Bebauung vorgesehendes Gelände durch die Gemeinde - Abschluss eines "privatrechtlich" bezeichneten Erschließungsvertrag - Übernahme von Erschließungskosten - Anforderungen an die Wirksamkeit des Erschließungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 123; BGB § 677; BGB § 812
    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der Kosten aufgrund eines ErschließungsvertragsWer gemäß § 123 Abs. 3 BBauG einer Gemeinde gegenüber die Erschließung von Baugelände übernommen hat, kann vom Eigentümer eines zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 359
  • NJW 1974, 96
  • MDR 1974, 303
  • DVBl 1974, 287
  • DÖV 1974, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 63/70

    Formbedürftigkeit der Übereignung von Grundstücken

    Auszug aus BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
    Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts Erschließungsverträge nach § 123 Abs. 3 BBauG, wie ihn der Kläger mit der Gemeinde Gruiten geschlossen hat, dem öffentlichen Recht zuzurechnen (BGHZ 54, 287; 58, 386, 388; BGH NJW 1972, 585, 586; BVerwGE 32, 37 = NJW 1969, 2162 Nr. 32 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Diese blieb nach außen, also den Grundstückseigentümern gegenüber, für die ordnungsgemäße Durchführung der Erschließung auch nach deren Übertragung auf den Kläger gemäß § 123 Abs. 3 BBauG verantwortlich (BGHZ 58, 386, 389).

    So müßte, falls der Erschließungsvertrag nichtig sein sollte, z.B. weil er die Verpflichtung des Klägers zur Übereignung von Grundstücken enthält, aber nicht notariell beurkundet worden ist (vgl. BGHZ 58, 386, 390 ff) und möglicherweise der Formmangel nicht entsprechend § 313 Satz 2 BGB geheilt ist, das Vertragsverhältnis zwischen dem Kläger und der Gemeinde rückabgewickelt werden (vgl. auch OVG Münster ZMR 1973, 178, 179).

  • BGH, 02.03.1972 - VII ZR 143/70

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung einer öffentlichen Körperschaft auf die

    Auszug aus BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
    Dann aber führte der Kläger mit der Erstellung der Straßen samt Bürgersteigen zwar ein objektiv fremdes Geschäft, aber ausschließlich ein solches der Gemeinde (vgl. auch Senatsurteil vom 2. März 1972 - VII ZR 143/70 - = WM 1972, 616, 618 für die Errichtung einer Kläranlage).

    Damit wären Ansprüche des Klägers wegen der von ihm nicht bereits abgewälzten Erschließungskosten gegen die Gemeinde möglich und sei es nur aus Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. etwa Senatsurteil vom 2. März 1972 WM 1972, 616, 618), die zu einem eigenen nicht anderweitig gedeckten Erschließungsaufwand der Gemeinde und auf diese Weise zur Erhebung von Erschliessungsbeiträgen durch sie führen können.

  • BGH, 31.01.1972 - III ZR 220/69

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Sittenwidrige Koppelung der

    Auszug aus BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
    Zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, daß für die vorliegende Klage der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen steht, eine Frage, die in jeder Lage des Verfahrens, auch noch im Revisionsrechtszug, von Amts wegen zu prüfen ist (BGHZ 34, 372; BGH NJW 1972, 585).

    Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts Erschließungsverträge nach § 123 Abs. 3 BBauG, wie ihn der Kläger mit der Gemeinde Gruiten geschlossen hat, dem öffentlichen Recht zuzurechnen (BGHZ 54, 287; 58, 386, 388; BGH NJW 1972, 585, 586; BVerwGE 32, 37 = NJW 1969, 2162 Nr. 32 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 27.10.1960 - III ZR 157/59

    Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträgen -

    Auszug aus BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
    Soweit der Dritte den Erschließungsaufwand trägt, entfällt das Beitragsrecht der Gemeinde (vgl. Schütz/Frohberg (3.) Anm. 1 zu § 127 BBauG mit weiteren Nachweisen; so schon für die Zeit vor Inkrafttreten des BBauG BGH NJW 1961, 73).
  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 171/61

    Haftung für Mängel am Bauwerk

    Auszug aus BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
    Daß sich der Kläger dazu der Gemeinde gegenüber vertraglich verpflichtet hatte, schloß allerdings eine Geschäftsführung ohne Auftrag für einen anderen als seinen Vertragspartner nicht von vornherein aus (BGH Urteil vom 24. Oktober 1951 - II ZR 48/50 - = LM § 677 BGB Nr. 2; Senatsurteil vom 18. Januar 1962 - VII ZR 197/60 - vgl. auch BGHZ 39, 261, 265).
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
    Auszug aus BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
    Dann wäre an eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über das Fehlen der Geschäftsgrundlage zu denken (BVerwGE 25, 299, 302/303).
  • BGH, 30.09.1970 - I ZR 132/68

    Rechtsnatur des Erschließungsvertrages

    Auszug aus BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
    Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts Erschließungsverträge nach § 123 Abs. 3 BBauG, wie ihn der Kläger mit der Gemeinde Gruiten geschlossen hat, dem öffentlichen Recht zuzurechnen (BGHZ 54, 287; 58, 386, 388; BGH NJW 1972, 585, 586; BVerwGE 32, 37 = NJW 1969, 2162 Nr. 32 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

    Auszug aus BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
    Die nur mittelbare Beziehung des Beklagten und der anderen Grundstückseigentümer, aus der sich ihr Interesse an der Erschließung überhaupt erklärt, reicht aber nicht aus für die Annahme, der Kläger habe auch ein zu ihrem Rechtskreis gehörendes Geschäft besorgt (BGHZ 54, 157, 160/161).
  • BGH, 09.03.1972 - VII ZR 178/70

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
    Verpflichtungen Dritter, also etwaiger Anlieger an den vom Kläger erstellten Straßen, waren im Erschließungsvertrag von vornherein nicht zu begründen, da das geltende bürgerliche Recht einen Vertrag "zu Lasten Dritter", auf den eine solche Regelung hinausliefe, nicht kennt (BGHZ 58, 216, 220).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 69.67

    Höhe des gemeindlichen Eigenanteils am Erschließungsaufwand

    Auszug aus BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
    Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts Erschließungsverträge nach § 123 Abs. 3 BBauG, wie ihn der Kläger mit der Gemeinde Gruiten geschlossen hat, dem öffentlichen Recht zuzurechnen (BGHZ 54, 287; 58, 386, 388; BGH NJW 1972, 585, 586; BVerwGE 32, 37 = NJW 1969, 2162 Nr. 32 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.10.1951 - II ZR 48/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1962 - VII ZR 197/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.03.1961 - III ZR 17/60

    Rechtsweg für kirchenrechtliche Ansprüche

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Der für eine Fremdgeschäftsführung erforderliche unmittelbare Bezug zum Rechts- und Interessenkreis des Vermieters (vgl. BGHZ 54, 157, 160 f. ; 61, 359, 363 ; 72, 151, 153 ; 82, 323, 330 f. ; BGH, Urteil vom 3. März 2009 - XI ZR 41/08, WM 2009, 790, Tz. 24; Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rdnr. 4) ist entgegen der Auffassung der Revision nicht schon deswegen gegeben, weil die Renovierungsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Mietsache führen und damit dem Vermögen des Vermieters zugute kommen.
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Ihre Aufwendungen muss sich die Beklagte daher im Rechtsverhältnis mit der Beigeladenen erstatten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1973 - VII ZR 246/72 - BGHZ 61, 359 ); der Beigeladenen entsteht dadurch ein beitragsfähiger Aufwand, den sie im Rahmen der erschließungsbeitragsrechtlichen Bestimmungen auf die Kläger umlegen kann.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - L 9 KR 264/17

    Statusfeststellung - Gesellschaftergeschäftsführer

    Auch ist er mit der Privatautonomie nicht vereinbar und zivilrechtlich unzulässig und unwirksam (BVerfG NJW 1987, 827 (828); BGH NJW 1970, 2157; 1974, 96; Palandt/Grüneberg BGB, Einf.
  • BFH, 15.03.2001 - II R 39/99

    Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten

    Soweit der Erschließungsträger im Rahmen der von ihm durchzuführenden kostenmäßigen Abwicklung privatrechtliche Vereinbarungen mit den Erwerbern über die Höhe ihrer Kostenbeteiligung trifft, --weil er Aufwendungsersatz weder durch öffentlich-rechtlichen Beitragsbescheid (vgl. Urteil des BVerwG in BVerwGE 49, 125) noch kraft zivilrechtlicher Ansprüche nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) bzw. wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. November 1973 VII ZR 246/72, BGHZ 61, 359) erlangen kann-- ändert dies an dem öffentlichen Charakter der Erschließung nichts.
  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02

    Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt

    Dieser Betrag wird ausdrücklich für eine "Ablösung durch den Mieter" genannt, sollte also - unter Außerachtlassung der Unwirksamkeit von Verträgen zu Lasten Dritter (vgl. BGHZ 61, 359, 361; 78, 369, 375) - nur die Mieter bei Ausübung ihres Vorkaufsrechts treffen.
  • BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00

    Kostenerstattungsanspruch wegen übernommener Herstellung einer

    Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).

    Unter Bezugnahme auf BGHZ 61, 359, 361 ff führt das Berufungsgericht insoweit aus, die Erschließung des Gewerbegebiets sei eine Aufgabe der Gemeinde gewesen, die gegenüber den Grundstückseigentümern für die ordnungsgemäße Durchführung der Erschließung auch nach der vertraglichen Übertragung auf die Klägerin verantwortlich geblieben sei.

    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht die in diesem Zusammenhang erforderliche umfassende Würdigung unter Hinweis auf BGHZ 61, 359, 361 ff unterlassen.

    Eine solche nur mittelbare Beziehung der Grundstückseigentümer zu einem Erschließungsvorhaben reicht nicht aus für die Annahme, der Erschließungsträger habe auch ein zu ihrem Rechtskreis gehörendes Geschäft besorgt (BGHZ 61, 359, 363).

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Gelingt ihm dies nicht, hat er einen Anspruch auf einen anteiligen Ersatz der Erschließungskosten weder aus Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1973 - VI ZR 246/72 - NJW 1974, 96).
  • BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08

    Zur Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung durch den Bürgen

    Dies reicht für sich nicht aus, ein den Erstattungsanspruch nach den §§ 677, 683 BGB auslösendes Geschäftsführungsverhältnis zu begründen (vgl. BGHZ 54, 157, 160 f. ; 61, 359, 363 ; 72, 151, 153 ; 82, 323, 330 f. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage;

    Soweit und solange ein Dritter - wie der durch einen Erschließungsvertrag mit der tatsächlichen Durchführung der Erschließung betraute Erschließungsträger - den Erschließungsaufwand trägt, entstehen der Gemeinde mit anderen Worten keine Kosten, die einen beitragsrelevanten Aufwand darstellen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1973 - VII ZR 246/72 - BGHZ 61, 359; Schlesw.-Holst. OLG, Urteil vom 13.03.2003 - 16 U 100/02 - NVwZ 2004, 1528; Saarl. OVG, Urteil vom 07.11.1988 - 1 R 322/87 - DÖV 1989, 861; Grziwotz, MDR 1996, 978, und in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 11 Rn. 308).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über

    aa) Die Begründung eines unmittelbaren Federführungsvertrages zwischen der Klägerin als Erstkäuferin und dem Beklagten in dem Kaufvertrag vom 29. März 1989 wäre als unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter unwirksam (vgl. BGHZ 61, 359, 361 [BGH 08.11.1973 - III ZR 129/71]; 78, 369, 374 ff).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08

    Amtshaftung der Gemeinde aus Verschulden bei Vertragsschluss: Verzögerungen bei

  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85

    Private Erschließungskosten - Grundstückskaufvertrag

  • BGH, 26.11.2003 - VIII ZR 89/03

    Erstattung der Netzanschlusskosten durch den Betreiber einer Anlage zur Gewinnung

  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02

    Pflichten des Verkäufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den

  • BFH, 09.05.1979 - II R 56/74

    Erschließungsaufwand kein Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

  • BFH, 11.03.1981 - II R 77/78

    Erschließungskosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

  • BFH, 15.03.2001 - II R 51/00

    GrESt; Erschließungskosten als Gegenleistung für Grundstückserwerb?

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 9 ME 453/07

    Heranziehung von Fremdanliegern bei modifiziertem Erschließungsvertrag

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 164/01

    Erschließungsvertrag, Fremdanliegerregelung

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 80/73

    Beseitigung von Giftmüll

  • FG Köln, 28.01.1999 - 5 K 794/97

    Festsetzung der Grunderwerbsteuer unter Einbeziehung der Erschließungskosten als

  • OLG Hamm, 23.06.1992 - 26 U 115/91

    Fertighausfirma verliert DM 360.000,--!

  • OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08

    Zum Anspruch auf Ersatz von verzögerungsbedingten Mehraufwendungen wegen

  • BGH, 23.06.1981 - V ZR 148/80

    Vergütung von Erschließungsleistungen: Verjährung

  • VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 972/07

    Rechtmäßigkeit einer vollständigen Übertragung von Geschäften auch bzgl. der

  • BGH, 06.06.1977 - VIII ZR 323/75

    Darlegungslast und Beweislast eines Schuldners für das Nichtbestehen einer Schuld

  • KG, 05.04.2004 - 8 U 324/03

    Zahlungsklage des "faktischen Wohnungseigentumsverwalters" gegen die

  • VG Potsdam, 17.01.2014 - 12 K 1139/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • OLG Zweibrücken, 15.01.1998 - 6 U 3/97

    Streit über einen Baulandumlegungsverfahren der Ortsgemeinde ; Auslegung der

  • OLG Hamm, 08.03.1989 - 31 U 12/88
  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 108/83

    Begründung einer Mithaftung des Erstehers; Verpflichtung des Eigentümers zur

  • VG Neustadt, 21.08.2008 - 4 K 274/08

    Angemessenheit der durch einen Erschließungsvertrag übernommenen

  • VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 970/07

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides bei Verlagerung der Erstellung eines

  • LG Bonn, 24.06.2014 - 18 O 58/14

    Beanspruchung der Erstattung von Erschließungskosten aus Vertrag und hilfsweise

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht