Rechtsprechung
   BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,17
BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75 (https://dejure.org/1975,17)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.1975 - 2 BvR 207/75 (https://dejure.org/1975,17)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 1975 - 2 BvR 207/75 (https://dejure.org/1975,17)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,17) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf ein faires Verfahren - Allgemeine Handlungsfreiheit - Willkürverbot - Pflichtverteidiger - Verdacht der Tatbeteiligung

Papierfundstellen

  • BVerfGE 39, 238
  • NJW 1975, 1015
  • MDR 1975, 641
  • AnwBl 1975, 210
  • JR 1975, 453
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (191)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
    Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist ihm nicht nur gesetzlich zugewiesen (§ 3 BRAO und § 138 Abs. 1 StPO ), sondern hat auch teil am Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfGE 34, 293 [299]).

    Sie steht auch nicht in Widerspruch zu dem Grundsatz, daß die Ausschließung eines Wahlverteidigers nur aufgrund Gesetzes oder vorkonstitutionellen Gewohnheitsrechts zulässig ist (BVerfGE 34, 293 [299, 303]), da dieser Grundsatz den Rechtsanwalt vor staatlichen Eingriffen in seine freie Berufsausübung schützen soll, nicht aber die Funktion haben kann, dem Beschuldigten eine Rechtsposition zu erhalten, die er erst durch den öffentlichrechtlichen Akt der Bestellung des Pflichtverteidigers erlangt hat.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits früher betont (BVerfGE 34, 293 [300 f.]).

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Anstoß zur Neuregelung gab (BVerfGE 34, 293 ; vgl. Abg. Gnädinger und Bundesjustizminister Vogel, Deutscher Bundestag, 7. Wp., 138. Sitzung, StenBer. S. 9500 C, 9511 D), hatte lediglich im Bereich der Wahlverteidigung eine Gesetzeslücke aufgedeckt.

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
    a) Der Anspruch auf ein faires Verfahren umfaßt das Recht des Beschuldigten, sich im Strafprozeß von einem gewählten Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfGE 39, 156 [163] mit weiteren Nachweisen).

    Da der Gesetzgeber die gemeinschaftliche Verteidigung mehrerer Beschuldigter für unzulässig erklärt hat (§ 146 StPO ) und diese Regelung mit der Verfassung vereinbar ist (BVerfGE 39, 156 [164 ff.]), konnte der als Pflichtverteidiger entlassene Anwalt ohnehin nur noch einen der vier Angeschuldigten verteidigen.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
    Ob der Verdacht der Tatbeteiligung, auf den sich die angegriffene Maßnahme gründet, zu Recht besteht oder nicht, ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen, da die Feststellung des Sachverhalts ebenso wie seine rechtliche Würdigung den allgemein dafür zuständigen Gerichten obliegt (BVerfGE 18, 85 [92]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
    So wenig, wie der Beschuldigte einen Anspruch auf Beiordnung des von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts hat (BVerfGE 9, 36 [38]), vermag er der Abberufung seines Pflichtverteidigers entgegenzutreten, wenn diese aus triftigem Grunde geboten und für die Verteidigung in anderer Weise Sorge getragen ist.
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
    Im Verfahren nach § 24 BVerfGG kann die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde jedoch dahingestellt bleiben, wenn sie sich als offensichtlich unbegründet erweist (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 36, 66 [69]; st. Rspr.).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
    Der "einfache" Verdacht einer Tatbeteiligung, der sich erst künftig als dringend oder zur Eröffnung des Hauptverfahrens ausreichend erweisen könnte, genügt jedenfalls dort, wo der Pflichtverteidiger dem Beschuldigten zusätzlich zu seinen gewählten Verteidigern beigeordnet war, um den Fortgang der Verhandlung auch für den Fall sicherzustellen, daß sich die Wahlverteidiger der gebotenen Mitwirkung im Verfahren versagen (vgl. BGHSt 15, 306 [309]; BGH, NJW 1973, 1985 ).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 345/73

    Verfassungsmäßigkeit des Stabilitätszuschlagsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
    Im Verfahren nach § 24 BVerfGG kann die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde jedoch dahingestellt bleiben, wenn sie sich als offensichtlich unbegründet erweist (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 36, 66 [69]; st. Rspr.).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
    Der "einfache" Verdacht einer Tatbeteiligung, der sich erst künftig als dringend oder zur Eröffnung des Hauptverfahrens ausreichend erweisen könnte, genügt jedenfalls dort, wo der Pflichtverteidiger dem Beschuldigten zusätzlich zu seinen gewählten Verteidigern beigeordnet war, um den Fortgang der Verhandlung auch für den Fall sicherzustellen, daß sich die Wahlverteidiger der gebotenen Mitwirkung im Verfahren versagen (vgl. BGHSt 15, 306 [309]; BGH, NJW 1973, 1985 ).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    cc) Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst auch die Strafverteidigung, die zu den wesentlichen Berufsaufgaben eines Rechtsanwalts zählt (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 22, 114 ; 34, 293 ; 39, 238 ; vgl. auch § 3 BRAO und § 138 Abs. 1 StPO).

    Pflichtverteidigung ist daher, wie das Bundesverfassungsgericht festgehalten hat, eine besondere Form der Indienstnahme Privater im öffentlichen Interesse (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ).

    Die geringere und gesetzlich fixierte Vergütung, die Pflicht zur Übernahme des Mandats (vgl. § 49 BRAO) und die Pflicht zu höchstpersönlicher Erbringung der beruflichen Leistung (vgl. BVerfGE 68, 237 ), die Auswahl des Pflichtverteidigers durch den Vorsitzenden des Gerichts (vgl. §§ 142, 143 StPO) einschließlich der Möglichkeit seiner Entpflichtung (vgl. BVerfGE 39, 238 ), verbunden mit dem Verlust der Freiheit, das Mandat nach eigenem Ermessen zu beenden, kennzeichnen die Stellung des Pflichtverteidigers.

  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten

    Im Übrigen liegen die Voraussetzungen für einen Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung aus wichtigem Grund im Sinne des gemäß § 49 BRAO anwendbaren § 48 Abs. 2 BRAO oder im Sinne der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG NStZ 1998, 46; NJW 1975, 1015; KK-StPO/Laufhütte/Willnow, aaO § 143 Rn. 4 f; BeckOK-StPO/Krawczyk, 2018, § 143 Rn. 6 ff) nicht schon dann vor, wenn eine Verteidigung zu den für Pflichtverteidiger vorgesehen Gebühren nicht dessen wirtschaftlichen Interessen entspricht.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Es hat daran solche Beschränkungen Verfahrensbeteiligter gemessen, die von den speziellen Gewährleistungen nicht erfaßt werden (BVerfGE 26, 66 [71]; 38, 105 [111]; 39, 238 [243]; 40, 95 [99]; 41, 246 [249]; 46, 202 [210]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht