Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,293
BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74 (https://dejure.org/1975,293)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1975 - VI ZR 183/74 (https://dejure.org/1975,293)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1975 - VI ZR 183/74 (https://dejure.org/1975,293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme - Anforderungen an die Berufungsbegründung - Notwendigkeit einer Stellungnahme zu den Gründen über die Ablehnung des erstinstanzlichen Urteils - Bedeutung der Erkennbarkeit der vorgeworfenen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 519

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1032
  • VersR 1975, 571
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.1955 - III ZR 116/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74
    Der Zweck des Gesetzes, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffes in der Berufungsinstanz zu erreichen, ist schon dann erfüllt, wenn die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen läßt, in welchem Punkte, sei es in tatsächlicher oder rechtlicher Art, nach Ansicht des Berufungsklägers das angefochtene Urteil unrichtig ist (RGZ 144, S. 6, 8; BGH Urt.v.14. November 1955 - III ZR 116/54 - LM Nr. 24 zu § 519 ZPO).
  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 8/67

    Anspruch auf Ersatz von Personenschaden und Sachschaden aus einem

    Auszug aus BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74
    Zudem hatte die Klägerin in ihrer Berufungsbegründung neue Tatsachen und Beweismittel angeführt, was allein schon ausgereicht hätte, ihre Berufung als zulässig anzusehen (RGZ 143, 291, 294; BGH Beschluß v.1.Juni 1967 - VI ZR 8/67 - VersR 1967, 710).
  • RG, 26.03.1934 - VI B 3/34

    In welcher Weise ist die Berufung nach der Neuregelung sachlich zu begründen?

    Auszug aus BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74
    Zudem hatte die Klägerin in ihrer Berufungsbegründung neue Tatsachen und Beweismittel angeführt, was allein schon ausgereicht hätte, ihre Berufung als zulässig anzusehen (RGZ 143, 291, 294; BGH Beschluß v.1.Juni 1967 - VI ZR 8/67 - VersR 1967, 710).
  • RG, 27.04.1934 - VII B 4/34

    Welche Anforderungen sind nach § 519 Abs. 3 ZPO. in der Fassung der

    Auszug aus BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74
    Der Zweck des Gesetzes, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffes in der Berufungsinstanz zu erreichen, ist schon dann erfüllt, wenn die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen läßt, in welchem Punkte, sei es in tatsächlicher oder rechtlicher Art, nach Ansicht des Berufungsklägers das angefochtene Urteil unrichtig ist (RGZ 144, S. 6, 8; BGH Urt.v.14. November 1955 - III ZR 116/54 - LM Nr. 24 zu § 519 ZPO).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Der Berufungsführer darf sich darauf beschränken, zu den Gründen Stellung zu nehmen, aus denen die Vorinstanz seine Klage abgewiesen hat (BGH, Urt. v. 20.02.1975 - VI ZR 183/74, NJW 1975, 1032 unter II 2).
  • LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99

    Bewertung der Führungsleistung, Verwendung der verschlüsselter

    Der Berufungsführer muß deshalb zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des Urteils er bekämpft und welche Gründe er ihm entgegensetzt (BGH v. 20.02.1975, NJW 1975, 1032, 1033 = VersR 1975, 571, 572; BGH v. 01.12.1987, LM Nr. 91 zu § 519 ZPO = NJW-RR 1988, 507; BGH v. 25.06.1992, LM Nr. 113 zu § 519 ZPO = NJW-RR 1992, 1340; BGH v. 24.02.1994, LM Nr. 121 zu § 519 ZPO = NJW 1994, 1481).

    Der Zweck des Gesetzes, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffes in der Berufungsinstanz zu erreichen, ist zwar schon dann, aber auch nur dann erfüllt, wenn die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen läßt, in welchem Punkte, sei es in tatsächlicher oder rechtlicher Art, nach Ansicht des Berufungsklägers das angefochtene Urteil unrichtig ist (BGH v. 20.02.1975, a.a.O.).

    Zwar ist die Schlüssigkeit der Begründung nicht Voraussetzung der Zulässigkeit, jedoch ist auch in einfachen Streitfällen eine kurze, auf den konkreten Fall bezogene Darlegung unerläßlich (BGH v. 20.02.1975, a.a.O.).

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Bei dieser Art der Begründung - Ablehnung aller Ansprüche schon und allein deshalb, weil der Klägerin der Nachweis einer im Rechtssinne relevanten Beteiligung des Beklagten an deliktischem Verhalten der anderen Teilnehmer nicht gelungen sei - genügt eine Berufungsbegründung, in der - wie vorliegend - einheitlich diese Würdigung als fehlerhaft angegriffen wird, den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO; denn ein rein vorsorgliches Eingehen auch auf solche Anspruchshindernisse, die von der Vorinstanz nicht behandelt worden sind, ist nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 20.2.1975 - VI ZR 83/74, NJW 1975, 1032 unter II, 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht