Rechtsprechung
BGH, 24.10.1974 - VII ZR 80/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abtransport von giftigem Müll auf eine Müllkippe - Anforderungen an die Berechtigung der Abfuhr giftigen Kalkschlamms - Voraussetzungen für die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges - Anforderungen an das Benutzungsverhältnis einer Müllkippe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 63, 119
- NJW 1975, 106
- MDR 1975, 221
- DVBl 1975, 216
- DÖV 1975, 604
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel
Eine Fremdgeschäftsführung scheidet zwar nicht schon deshalb aus, weil sich die Kläger - wie die Revisionserwiderung mit der von ihr erhobenen Gegenrüge geltend macht - durch individualvertragliche Abrede wirksam zur Vornahme der getätigten Endrenovierung verpflichtet und in diesem Fall eine eigene vertragliche Pflicht erfüllt hätten (vgl. BGHZ 63, 119, 120 f. ;… Lange in: jurisPK-BGB, 4. Aufl., § 677 Rdnr. 30;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rdnr. 11). - BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85
Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …
Diese - auch noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende Prozeßvoraussetzung (vgl. BGH Urteil vom 24. Oktober 1974 - VII ZR 80/73 = NJW 1975, 106) - ist erfüllt (von der weiteren Darstellung wird abgesehen). - BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
Schienenkartell III
Sollte das Berufungsgericht erneut - und unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Grundsätze (…vgl. WuW 2020, 202 Rn. 51 ff. - Schienenkartell II) - den Erlass eines Zwischenurteils nach § 304 ZPO in Betracht ziehen, wird die im angegriffenen Urteil offengelassene Frage nach einem Mitverschulden der Klägerin nur dann dem Betragsverfahren vorbehalten werden können, wenn das Berufungsgericht nach summarischer Prüfung zu dem Ergebnis kommen kann, dass die Klageforderung in keinem Fall von einem etwa zu berücksichtigenden Mitverschulden der Klägerin voll aufgezehrt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1974 - VII ZR 80/73, NJW 1975, 106, 108) und sich zugleich der Einwand des Mitverschuldens vom Grund der Haftung trennen lässt; was dann nicht der Fall ist, wenn sich beides aus einem einheitlich zu würdigenden Schadensereignis ableitet (BGH…, Urteil vom 19. April 2013 - V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 11).
- BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79
Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils
Sie kann jedoch ausnahmsweise (s.Senatsurteil vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/77 = NJW 1979, 1933, 1935 m.w.Nachw.) auch dem Nachverfahren vorbehalten werden, wenn das mitwirkende Verschulden des Geschädigten zweifellos nur zu einer Minderung, nicht aber zu einer Beseitigung der Schadenshaftung führen kann (BGHZ 1, 34, 36 [BGH 01.11.1951 - III ZR 83/50]; BGH Urteile vom 11. Januar 1974 - I ZR 89/72 - MDR 1974, 558, 559 undvom 24. Oktober 1974 - VII ZR 80/73 - NJW 1975, 106, 108). - BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90
Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen …
Hiernach ist über die Zulässigkeit des Rechtsweges in jeder Lage des Verfahrens auch in den Rechtsmittelinstanzen, zu befinden (BGHZ 14, 294, 295; 63, 119, 121; Senatsurteil BGHZ 21, 214, 217).Auch die dem hoheitlichen Bereich zuzuordnende Anordnung eines Anschluß- und Benutzungszwanges, die an sich für die öffentlich-rechtliche Natur des Leistungsverhältnisses spricht (BGHZ 63, 119, 121), steht einer privatrechtlichen Regelung der Benutzung nicht entgegen (Senatsurteile vom 3. November 1983 - III ZR 227/82 - MDR 1984, 558 und vom 11. Oktober 1990).
- OLG München, 26.06.2012 - 5 U 2038/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Gewährleistungsausschluss ohne so genannte …
Die Kaufsache ist aus den unter Ziff. 1 festgestellten Gründen mit einem Sachmangel behaftet, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, denn ihr fehlt das Alter, das sie zu einem Kunstgegenstand und Sammelobjekt erheben würde (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes: BGH, Urteil vom 15.01.1975 - VII ZR 80/73, BGHZ 63, 369). - BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79
Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen …
Über ihn wird zwar, wenn es um den Einwand geht, der Verletzte sei an der Entstehung des Schadens mitschuldig (Absatz 1 des § 254 BGB) in aller Regel bereits im Zusammenhang mit der Prüfung des Haftungsgrundes und daher, falls von der Möglichkeit des § 304 ZPO Gebrauch gemacht wird, im Grundurteil entschieden; es ist aber gleichwohl nicht unzulässig, die Beurteilung dieser Frage dem Nachverfahren zu überlassen (BGHZ 76, 397 = NJW 1980, 1579 m. w. Nachw.; BGHZ 1, 34 (36) = NJW 1951, 188; BGH, LM § 304 ZPO Nr. 35 = MDR 1974, 558 (559); BGHZ 63, 119 = NJW 1975, 106 (108)).Anders ist es freilich dann, wenn sich der Einwand des Mitverschuldens nicht vom Grund der Haftung trennen läßt, weil beides sich aus einem einheitlich zu würdigenden Schadensereignis ableitet (so BGHZ 63, 119 = NJW 1975, 106 (108)).
- BGH, 17.02.1983 - III ZR 147/81
Persönliche Haftung des Führers eines Müllfahrzeugs in Ausübung eines …
Die Müllabfuhr gehört daher regelmäßig zur schlicht-hoheitlichen Verwaltung mit öffentlich-rechtlicher Benutzungsordnung (BGHZ 63, 119, 122; Gröttrup, Die kommunale Leistungsverwaltung S. 102, 107). - BGH, 09.05.1979 - VIII ZR 134/78
Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung einer Streitigkeit als zivilrechtliche oder …
Bei Verträgen aus dem Bereich der sogen. Daseinsvorsorge - und das gilt insbesondere für die Wasserversorgung - liegt es dabei im Ermessen der Gemeinden, ob sie diese ihnen obliegende Aufgabe durch eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses erfüllen wollen (BGH Urteile vom 26. Oktober 1965 - V ZR 101/63 = LM GVG § 13 Nr. 101 = MDR 1966, 136 und vom 24. Oktober 1974 - VII ZR 80/73 = NJW 1975, 106;… Wolff/Bachhof, Verwaltungsrecht I 9. Aufl. § 23 V a S. 111 und II 4. Aufl. § 99 V S. 398;… Salzwedel in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Aufl. S. 315 ff; Badura ebenda S. 235 f; Gröttrup, Die kommunale Leistungsverwaltung S. 100 f).Es mag auch dahinstehen, ob da, wo im Bereich der Daseinsvorsorge die Gemeinde - in ihrem Ermessen liegend - das Benutzungsverhältnis öffentlich-rechtlich ausgestaltet hat, für das Benutzungsverhältnis eines einzelnen gleichwohl eine privatrechtliche Sonderregelung erfolgen kann (vgl. dazu etwa BGHZ 56, 365, 368 [BGH 12.07.1971 - III ZR 252/68]; BGH Urteil vom 24. Oktober 1974 - VII ZR 80/73 = NJW 1975, 106), - mit der Folge, daß insoweit ein Gebührenanspruch überhaupt nicht entsteht.
- BGH, 13.04.1978 - III ZR 125/76
Anspruch aus einem Darlehensvertrag auf Herausgabe von Wechselurkunden - …
Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (stRspr BGHZ 13, 111, 113; BGHZ 63, 119, 124 m.w.Nachw.). - BGH, 26.03.1997 - III ZR 307/95
Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1990 - 12 A 11821/90
- LG Frankfurt/Oder, 16.07.2004 - 2 O 714/03
Erhebung eines Entgelts für die Einleitung von Niederschlagswasser; Anschluss von …
- LG Frankfurt/Oder, 14.06.2004 - 12 O 714/03
Einleitung von Niederschlagswasser in ein von einer städtischen GmbH übernommenes …