Rechtsprechung
BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der Vollendung eines Diebstahls - Betreffen eines Diebes auf frischer Tat - Abgrenzung zwischen Raub und räuberischem Diebstahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB (1975) § 252
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 26, 95
- NJW 1975, 1176
- MDR 1975, 590
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78
Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen', …
Das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" in § 252 StGB ist nicht verwirklicht, wenn der Bestohlene, dem die Brieftasche aus seiner Kleidung entwendet wird, nach dem Diebstahl bis zur Nötigungshandlung des Täters mit diesem zusammenbleibt, ohne den Diebstahl bemerkt zu haben (im Anschluß an BGHSt 26, 95).Es folgt damit der herrschenden Meinung in Lehre und Rechtsprechung, wonach die Vollendung der Tat und nicht erst deren Beendigung die Grenzlinie zwischen den beiden Straftatbeständen bezeichnet (vgl. zuletzt BGH NJW 1975, 1176, insoweit in BGHSt 26, 95 nicht abgedruckt).
Das Landgericht hält dieses Merkmal mit Rücksicht auf das Urteil BGHSt 26, 95 für gegeben, nach dessen Leitsatz auf frischer Tat auch der Dieb betroffen wird, der durch schnelles Zuschlagen dem Bemerktwerden zuvorkommt.
Einerseits wird von der herrschenden Auffassung vorausgesetzt, daß der Täter sich alsbald nach Vollendung der Tat am Tatort oder doch in dessen Nähe aufhält (RGSt 73, 343, 345; BGHSt 26, 95;… Dreher/Tröndle a.a.O.;… Samson a.a.O. Rdn 4;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 252 Rdn 4;… Baldus in LK 9. Aufl. § 252 Rdn 8; OLG Oldenburg HESt 2, 312).
- BGH, 08.03.1988 - 5 StR 532/87
Diebstahl einer Jacke in einem Kaufhaus - Abgrenzung des versuchten Diebstahls …
Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH NStZ 1987, 71 m. weit. Nachw.), 'ist wesentlich Tatfrage' (BGH NJW 1975, 1176), bzw. 'hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, die im wesentlichen der Tatrichter zu beurteilen' hat (…Senat a.a.O.). - BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79
nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener …
Das gilt zunächst für die Urteile vom 30. Juli 1974 (1 StR 200/74) und vom 27. Februar 1975 (4 StR 310/74).
- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen …
Zwar braucht danach die Absicht der Gewahrsamsbehauptung nicht der einzige oder dominierende Beweggrund des Täters zu sein; es reicht vielmehr aus, wenn sie durch andere Motive, insbesondere die Fluchtabsicht, begleitet wird, ohne von dieser verdrängt zu werden (BGHSt 13, S. 64, 65, BGHSt 16, S. 1, 4, BGHSt 26, S. 95, 97;… BGH NStZ 2000, S. 530;… BGH NStZ 1984, S. 454, 455). - OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht
Jemand kann im reinen Wortsinn einen Dieb betreffen, ohne dass ihm dessen Anwesenheit bewusst wird (vgl. BGHSt 26, 95).Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455;… Eser a.a.O.;… Tröndle/Fischer a.a.O.).
- BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00
Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer) …
Es entspricht vielmehr allgemeiner Auffassung, daß die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muß (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455;… Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 252 Rdn. 7;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 252 Rdn. 9). - BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84
Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe …
Die Vorschrift des § 252 StGB ist auch dann anwendbar, wenn die Absicht des Täters, sich im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten, nicht der einzige Beweggrund für die Gewaltanwendung ist (BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97). - BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen - …
Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt auch derjenige, der erst während der Tat den Entschluß faßt, einen aus anderem Anlaß mitgebrachten Gegenstand zur Verhinderung eines vom Opfer erwarteten Widerstands einzusetzen (ständige Rechtsprechung, BGHSt 30, 375 f; BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteile vom 22. Juni 1977 - 3 StR 197/77 und 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).Auch wird der Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte das zur Knebelung verwendete Mittel erst am Tatort vorgefunden und an sich genommen hat (BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).
- BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84
Anforderungen an Verfahrensrügen hinsichtlich Aufklärungserfordernis und …
Der Angeklagte hat die Flasche Remy Martin und die Hasenkeule gestohlen, als er sie in der Absicht, sie nicht zu bezahlen, in seine Einkaufstasche legte (vgl. BGHSt 23, 254, 255; 26, 95) [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74].Die Tat ist deshalb nicht als (versuchter oder vollendeter) Raub zu beurteilen, sondern als räuberischer Diebstahl (vgl. BGHSt 26, 95 f [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74]; 28, 224, 225 f).
- OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB); …
Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455;… Eser in Schönke/Schröder a.a.O.;… Tröndle/Fischer a.a.O.). - BGH, 15.03.2016 - 1 StR 605/15
Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Versuchsbeginn bei Mittäterschaft
- OLG Köln, 14.12.1988 - Ss 685/88
Diebstahl und Unterschlagung: Beweiswürdigung beim Ladensdiebstahl
- BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95
Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer …
- OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss
- BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen …
- BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84
Durchführung der Hauptverhandlung ohne Eröffnungsbeschluss - Ersetzen des …
- BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an …
- BGH, 18.10.1982 - AnwSt (R) 9/82
Rechtsanwalt - Vertretungsverbot - Standesverstoß - Terroristenprozeß - Ausmaß - …
- BGH, 08.10.1975 - 2 StR 404/75
Bedeutung des Zeitpunkts der Vollendung für die Abgrenzung des räuberischen …
- BGH, 22.06.1977 - 3 StR 197/77
Fassung des Entschlusses, einen geeigneten Gegenstand als Tatwaffe einzusetzen, …
- LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21
- BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77
Schwerer Raub bei Verwendung eines mitgebrachten Gegenstands (Flasche) als Waffe …
- OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 393/04
- BGH, 01.07.1976 - 4 StR 242/76
Anforderungen an die Darstellung von Urteilsgründen - Annahme von …