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   BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74   

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https://dejure.org/1975,135
BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74 (https://dejure.org/1975,135)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1975 - VI ZR 123/74 (https://dejure.org/1975,135)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1975 - VI ZR 123/74 (https://dejure.org/1975,135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung eines Unternehmens durch kritische Äußerungen in einem Theaterstück - Anforderungen an den Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Der Geist von Oberzell

    Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, Abs. 3 GG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1882
  • MDR 1975, 920
  • GRUR 1976, 210
  • VersR 1975, 946
  • afp 1975, 911
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16

    Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich

    Dies gilt insbesondere für einen Konflikt mit dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsbereich (Art. 2 Abs. 1 GG), an dem auch der Kläger teilhat (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1975, 1882).

    Ein Unterlassungsanspruch besteht in aller Regel nur hinsichtlich dieser inkriminierenden Äußerungen, da der bestehende Konflikt mit dem schonendsten Mittel zu lösen ist (vgl. BGH, NJW 1975, 1882 zu einem Theaterstück).

    Zwar sind Ausnahmen denkbar (vgl. BGH, NJW 1975, 1882; BGH, NJW 2005, 2844 - Esra).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Insoweit ist die vom Bundesgerichtshof unter Rückgriff auf eine ältere Entscheidung (BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - VI ZR 123/74 -, NJW 1975, S. 1882 ) vertretene Ansicht, wonach ein Gesamtverbot dann nicht unverhältnismäßig ist, wenn die beanstandeten Textteile für die Gesamtkonzeption des Werks beziehungsweise für das Verständnis des mit ihm verfolgten Anliegens von Bedeutung sind, auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    In der zivilrechtlichen Rechtsprechung ist demgegenüber im Grundsatz anerkannt, dass Persönlichkeitsschutz auch juristischen Personen zukommen kann (vgl. etwa BGH, NJW 1974, S. 1762; NJW 1975, S. 1882; BGHZ 78, 24; 98, 94; BGH, NJW 1994, S. 1281).
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