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   BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75   

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BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75 (https://dejure.org/1975,1265)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1975 - 4 StR 364/75 (https://dejure.org/1975,1265)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1975 - 4 StR 364/75 (https://dejure.org/1975,1265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) - Freispruch wegen Schuldunfähigkeit infolge Alkoholkonsums - Vorliegen der Voraussetzungen eines Vollrausches - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2250
  • MDR 1976, 58
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50

    Denunziation des Bruders wegen abfälliger Äusserungen über das

    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75
    Es kann zwar fraglich sein, ob dann, wenn zu dem Alkoholgenießen ein von außen kommendes Ereignis hinzutritt (hier ein Schlag, der einen Sturz und möglicherweise - nicht ausschließbar - eine Gehirnerschütterung hervorruft), für das den Täter keinerlei Verschulden trifft, und wenn möglicherweise - nicht ausschließbar - erst durch das Zusammenwirken des Alkohols und des von außen kommenden Ereignisses die Zurechnungsunfähigkeit des Täters verursacht worden ist, die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Täters oder nur seine Schuld zu verneinen ist (vgl. hierzu RGSt 70, 85; 73, 132; BGHSt 1, 196; 4, 73 [BGH 06.11.1952 - 3 StR 59/50]; ferner - die genannten und weitere Entscheidungen berücksichtigend - BGHSt 22, 8; dazu - in der Anmerkung zu der letztgenannten Entscheidung - Willms in LM Nr. 19 zu § 330 a StGB; schließlich LK 9. Aufl. § 330 a Rz 25 und 35).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75
    Das ergibt sich aus den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 9, 390 und 16, 187, an denen festgehalten werden muß, zumal sie Anlaß zu der inhaltlich im wesentlichen übereinstimmenden Neufassung des § 330 a StGB gegeben haben.
  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 507/67

    Alkoholgenuß - Zurechnungsfähigkeit des Täters - Körperliche Verfassung -

    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75
    Es kann zwar fraglich sein, ob dann, wenn zu dem Alkoholgenießen ein von außen kommendes Ereignis hinzutritt (hier ein Schlag, der einen Sturz und möglicherweise - nicht ausschließbar - eine Gehirnerschütterung hervorruft), für das den Täter keinerlei Verschulden trifft, und wenn möglicherweise - nicht ausschließbar - erst durch das Zusammenwirken des Alkohols und des von außen kommenden Ereignisses die Zurechnungsunfähigkeit des Täters verursacht worden ist, die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Täters oder nur seine Schuld zu verneinen ist (vgl. hierzu RGSt 70, 85; 73, 132; BGHSt 1, 196; 4, 73 [BGH 06.11.1952 - 3 StR 59/50]; ferner - die genannten und weitere Entscheidungen berücksichtigend - BGHSt 22, 8; dazu - in der Anmerkung zu der letztgenannten Entscheidung - Willms in LM Nr. 19 zu § 330 a StGB; schließlich LK 9. Aufl. § 330 a Rz 25 und 35).
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75
    Das ergibt sich aus den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 9, 390 und 16, 187, an denen festgehalten werden muß, zumal sie Anlaß zu der inhaltlich im wesentlichen übereinstimmenden Neufassung des § 330 a StGB gegeben haben.
  • BGH, 29.05.1951 - 1 StR 231/51
    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75
    Es kann zwar fraglich sein, ob dann, wenn zu dem Alkoholgenießen ein von außen kommendes Ereignis hinzutritt (hier ein Schlag, der einen Sturz und möglicherweise - nicht ausschließbar - eine Gehirnerschütterung hervorruft), für das den Täter keinerlei Verschulden trifft, und wenn möglicherweise - nicht ausschließbar - erst durch das Zusammenwirken des Alkohols und des von außen kommenden Ereignisses die Zurechnungsunfähigkeit des Täters verursacht worden ist, die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Täters oder nur seine Schuld zu verneinen ist (vgl. hierzu RGSt 70, 85; 73, 132; BGHSt 1, 196; 4, 73 [BGH 06.11.1952 - 3 StR 59/50]; ferner - die genannten und weitere Entscheidungen berücksichtigend - BGHSt 22, 8; dazu - in der Anmerkung zu der letztgenannten Entscheidung - Willms in LM Nr. 19 zu § 330 a StGB; schließlich LK 9. Aufl. § 330 a Rz 25 und 35).
  • BGH, 26.02.1953 - 3 StR 826/52
    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75
    Es kann zwar fraglich sein, ob dann, wenn zu dem Alkoholgenießen ein von außen kommendes Ereignis hinzutritt (hier ein Schlag, der einen Sturz und möglicherweise - nicht ausschließbar - eine Gehirnerschütterung hervorruft), für das den Täter keinerlei Verschulden trifft, und wenn möglicherweise - nicht ausschließbar - erst durch das Zusammenwirken des Alkohols und des von außen kommenden Ereignisses die Zurechnungsunfähigkeit des Täters verursacht worden ist, die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Täters oder nur seine Schuld zu verneinen ist (vgl. hierzu RGSt 70, 85; 73, 132; BGHSt 1, 196; 4, 73 [BGH 06.11.1952 - 3 StR 59/50]; ferner - die genannten und weitere Entscheidungen berücksichtigend - BGHSt 22, 8; dazu - in der Anmerkung zu der letztgenannten Entscheidung - Willms in LM Nr. 19 zu § 330 a StGB; schließlich LK 9. Aufl. § 330 a Rz 25 und 35).
  • RG, 22.01.1936 - 6 D 542/35

    Gehört zum Tatbestande des § 330 a StGB., daß die Zurechnungsunfähigkeit allein

    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75
    Es kann zwar fraglich sein, ob dann, wenn zu dem Alkoholgenießen ein von außen kommendes Ereignis hinzutritt (hier ein Schlag, der einen Sturz und möglicherweise - nicht ausschließbar - eine Gehirnerschütterung hervorruft), für das den Täter keinerlei Verschulden trifft, und wenn möglicherweise - nicht ausschließbar - erst durch das Zusammenwirken des Alkohols und des von außen kommenden Ereignisses die Zurechnungsunfähigkeit des Täters verursacht worden ist, die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Täters oder nur seine Schuld zu verneinen ist (vgl. hierzu RGSt 70, 85; 73, 132; BGHSt 1, 196; 4, 73 [BGH 06.11.1952 - 3 StR 59/50]; ferner - die genannten und weitere Entscheidungen berücksichtigend - BGHSt 22, 8; dazu - in der Anmerkung zu der letztgenannten Entscheidung - Willms in LM Nr. 19 zu § 330 a StGB; schließlich LK 9. Aufl. § 330 a Rz 25 und 35).
  • RG, 14.03.1939 - 1 D 76/39

    1. Kann auch ein "pathologischer" Rausch die Grundlage für eine Bestrafung nach

    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75
    Es kann zwar fraglich sein, ob dann, wenn zu dem Alkoholgenießen ein von außen kommendes Ereignis hinzutritt (hier ein Schlag, der einen Sturz und möglicherweise - nicht ausschließbar - eine Gehirnerschütterung hervorruft), für das den Täter keinerlei Verschulden trifft, und wenn möglicherweise - nicht ausschließbar - erst durch das Zusammenwirken des Alkohols und des von außen kommenden Ereignisses die Zurechnungsunfähigkeit des Täters verursacht worden ist, die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Täters oder nur seine Schuld zu verneinen ist (vgl. hierzu RGSt 70, 85; 73, 132; BGHSt 1, 196; 4, 73 [BGH 06.11.1952 - 3 StR 59/50]; ferner - die genannten und weitere Entscheidungen berücksichtigend - BGHSt 22, 8; dazu - in der Anmerkung zu der letztgenannten Entscheidung - Willms in LM Nr. 19 zu § 330 a StGB; schließlich LK 9. Aufl. § 330 a Rz 25 und 35).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Hiervon gehen auch die Entscheidungen des Senats in VRS 50, 45, 46 und in VRS 50, 358, 359 aus.
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Ist dieser Zustand nicht allein durch den Alkoholgenuß, sondern auch durch das Hinzutreten anderer in der Person des Täters liegender oder äußerer Mitursachen herbeigeführt worden, so steht das der Anwendung des § 323 a StGB zwar nicht entgegen (BGHSt 26, 363, 365; BGH NJW 1997, 3101, 3102; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 323 a Rdn. 6 m.w.N.); eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung setzt dann aber voraus, daß der Täter beim Alkoholgenuß vor Eintritt der Schuldunfähigkeit mit solchen Umständen gerechnet und sie billigend in Kauf genommen hat (BGHSt 26, 363, 366; BGH NJW 1975, 2250; 1979, 1370; 1980, 1806; NStZ 1982, 116; 199.7, 232, 233; StV 1987, 246 mit Anm. Neumann; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 323 a Rdn. 10; Tröndle/Fischer aa0 § 323 a Rdn. 7; vgl. auch Spendel in LK/StGB 11. Aufl. § 323 a Rdn. 232).
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der

    Noch in der Entscheidung NJW 1975, 2250 hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unentschieden gelassen, ob in den Fällen, in denen die Schuldunfähigkeit des Täters auf einem Zusammenwirken des Alkohols mit einem unverschuldeten, von außen kommenden Ereignis beruht, die Tatbestandsmäßigkeit seines Verhaltens oder nur seine Schuld zu verneinen ist.
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Totschlags - Voraussetzungen für eine

    Ist dieser Zustand - wie hier - nicht allein durch den Rauschmittelgenuß, sondern durch das Hinzutreten anderer Faktoren herbeigeführt worden, so steht dies der Anwendung des § 323 a StGB nicht entgegen; nur muß sich das Verschulden des Täters dann auch auf das Hinzutreten der mitursächlich gewordenen Faktoren beziehen (BGHSt 26, 363, 365 f; vgl. auch BGH NJW 1975, 2250; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1980 - 5 StR 320/80; Lackner, StGB 16. Aufl. § 323 a Anm. 4 a; Cramer in Schenke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 323 a Rdn. 10).

    Zwar kann dem Täter ein zu seiner Schuldunfähigkeit beitragender Affekt nicht zugerechnet werden, wenn die affektive Erregung durch ein von außen hinzutretendes, überraschendes, vom Täter weder veranlaßtes noch gar verschuldetes Ereignis unabhängig von seinem Rauschmittelgenuß ausgelöst worden ist (vgl. BGH NStZ 1982, 116 Nr. 8; in etwas anderem Zusammenhang auch BGH NJW 1975, 2250 - Gehirnerschütterung - und BGH NJW 1980, 1806 - Panikreaktion).

  • BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Voraussetzungen für eine

    Regel erforderlich, daß der Täter beim Trinken erkannt hat (Vorsatz) oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkohols bis zur Schuldunfähigkeit steigern würde (BGH GA 1966, 375; BGH NJW 1967, 298; BGH NJW 1975, 2250 = MDR 1976, 58; BGH Urteil vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75 - BGHSt 26, 363, 366).
  • BGH, 02.12.1981 - 3 StR 411/81

    Rauschtat - Zustand des Täters - Schuldunfähigkeit - Bemessung der Schuld -

    Nach dieser Vorschrift kann ein Täter nur bestraft werden, wenn feststeht, daß er den Zustand, in dem er die rechtswidrige Tat begangen hat, auch verschuldet hat (BGH, Urt. v. 11.09.1975 - 4 StR 364/75, MDR 1976, 58, 59).
  • BGH, 20.11.1975 - 4 StR 497/75

    Voraussetzungen eines Vollrausches - Vorliegen einer Rauschtat - Rechtfertigung

    (Auch das entspricht nach der alten Gesetzesfassung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. die drei vorst. angeführten Entscheidungen. Da im vorliegenden Fall die Tat unter der Geltung der alten Fassung stattgefunden hat, braucht im Hinblick auf § 2 StGB auf die Neufassung nicht eingegangen zu werden. Der Senat neigt aber zu der Auffassung, daß auch in diesem Punkte die Neufassung keine sachliche Änderung gebracht hat, daß also der Meinung von Dreher in StGB 35. Aufl. § 330 a Anm. 3 A nicht zugestimmt werden kann. Hingewiesen wird auch auf das - zur Veröffentlichung vorgesehene - Senatsurteil vom 11. September 1975 - 4 StR 364/75 -).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 25/87

    Abgrenzung zwischen versuchtem Totschlag und vorsätzlichem Vollrausch -

    Ist dem Angeklagten lediglich vorzuwerfen, daß er das Hinzutreten solcher oder ähnlicher weiterer Umstände und ihre nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung nicht bedacht hat, obwohl er mit ihnen rechnen mußte, dann ist er wegen fahrlässigen Vollrauschs zu bestrafen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 364/75 = NJW 1975, 2250; Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 176/80 = NJW 1980, 1608; Beschluß vom 2. Dezember 1981 - 3 StR 411/81 = NStZ 1982, 116).
  • BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83

    Verurteilung wegen Vollrausches - Anforderungen an Feststellungen zur

    Die Rechtsprechung hat an diesem Erfordernis auch nach der Neufassung des § 323 a (damals § 330 a) StGB im Jahre 1975 festgehalten (BGH VRS 50, 45 und 358; 56, 447; BGH NJW 1979, 1370; BayOblG …
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