Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 28.02.1974 - Ss 78/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1959
- NJW 1975, 354 (Ls.)
- MDR 1974, 859
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
Videovernehmung eines Auslandszeugen
Diesen Zielsetzungen würde es widersprechen, wenn die Möglichkeit einer Videovernehmung eine kommissarische Vernehmung gemäß § 223 Abs. 1 StPO und eine Verlesung der Niederschrift nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ausschließen würde; denn auch eine solche Vorgehensweise kann den Interessen schutzbedürftiger Zeugen dienen (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1959, 1960; Laubenthal JZ 1996, 335, 342 m.w.N. (kindlicher Opferzeuge); s. ferner BGHSt 32, 115, 126 f.;… Kleinknecht/MeyerGoßner aaO § 223 Rdn. 6 (gefährdeter Zeuge)) und die Ermittlung der Wahrheit in angemessener Weise fördern. - BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87
Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren
Ob dieser Auffassung zu folgen wäre (aA z.B. OLG Frankfurt MDR 1974, 859), bedarf hier keiner Entscheidung. - BGH, 18.02.1993 - 1 StR 10/93
Voraussetzungen für Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung …
In der Sache wird zutreffend beanstandet, daß die Strafkammer die tatsächlichen Grundlagen der Weigerung des Zeugen nicht ausreichend erforscht hat (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1959, 1960) [OLG Saarbrücken 28.02.1974 - Ss 78/73]. - OLG Düsseldorf, 26.08.1982 - 5 Ss OWi 333/82 Das Höchstmaß der Geldbuße ist vorgesehen für die denkbar schwersten Zuwiderhandlungen, bei denen Milderungsgründe nicht vorliegen (Vergleiche OLG Hamm, 1971-05-13, 2 Ss 336/71, VRS 41, 293 (1971); Vergleiche OLG Frankfurt, 1974-07-12, 2 Ss 222/74, MDR 1974, 859).Die Verhängung der nach dem Gesetz zulässigen Höchstbuße ist rechtsfehlerhaft, wenn nach den Feststellungen auszuschließen ist, daß es sich bei der Tat des Betroffenen um einen Verstoß handelt, der bereits in den Bereich der denkbar schwersten Zuwiderhandlungen einzuordnen ist.
Rechtsprechung
KG, 08.11.1974 - 1 Ws 297/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 354
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88 Der Ermittlungsrichter kann gemäß § 98 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Durchsuchung oder eine sonstige Ermittlungsmaßnahme in der Regel nur angerufen werden, solange diese noch andauert, denn nur dann kann er in den Vollzug eingreifen, seine Grenzen bestimmen und die Art und Weise des weiteren Vollzugs regeln (vgl. BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76).
- BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89
Vollstreckung von Erzwingungshaft gegen einen Zeugen
Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013;… BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).