Weitere Entscheidung unten: KG, 08.11.1974

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.02.1974 - Ss 78/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1914
OLG Saarbrücken, 28.02.1974 - Ss 78/73 (https://dejure.org/1974,1914)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.02.1974 - Ss 78/73 (https://dejure.org/1974,1914)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Februar 1974 - Ss 78/73 (https://dejure.org/1974,1914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1959
  • NJW 1975, 354 (Ls.)
  • MDR 1974, 859
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Diesen Zielsetzungen würde es widersprechen, wenn die Möglichkeit einer Videovernehmung eine kommissarische Vernehmung gemäß § 223 Abs. 1 StPO und eine Verlesung der Niederschrift nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ausschließen würde; denn auch eine solche Vorgehensweise kann den Interessen schutzbedürftiger Zeugen dienen (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1959, 1960; Laubenthal JZ 1996, 335, 342 m.w.N. (kindlicher Opferzeuge); s. ferner BGHSt 32, 115, 126 f.; Kleinknecht/MeyerGoßner aaO § 223 Rdn. 6 (gefährdeter Zeuge)) und die Ermittlung der Wahrheit in angemessener Weise fördern.
  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87

    Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren

    Ob dieser Auffassung zu folgen wäre (aA z.B. OLG Frankfurt MDR 1974, 859), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 10/93

    Voraussetzungen für Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung

    In der Sache wird zutreffend beanstandet, daß die Strafkammer die tatsächlichen Grundlagen der Weigerung des Zeugen nicht ausreichend erforscht hat (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1959, 1960) [OLG Saarbrücken 28.02.1974 - Ss 78/73].
  • OLG Düsseldorf, 26.08.1982 - 5 Ss OWi 333/82
    Das Höchstmaß der Geldbuße ist vorgesehen für die denkbar schwersten Zuwiderhandlungen, bei denen Milderungsgründe nicht vorliegen (Vergleiche OLG Hamm, 1971-05-13, 2 Ss 336/71, VRS 41, 293 (1971); Vergleiche OLG Frankfurt, 1974-07-12, 2 Ss 222/74, MDR 1974, 859).Die Verhängung der nach dem Gesetz zulässigen Höchstbuße ist rechtsfehlerhaft, wenn nach den Feststellungen auszuschließen ist, daß es sich bei der Tat des Betroffenen um einen Verstoß handelt, der bereits in den Bereich der denkbar schwersten Zuwiderhandlungen einzuordnen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 08.11.1974 - 1 Ws 297/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1261
KG, 08.11.1974 - 1 Ws 297/74 (https://dejure.org/1974,1261)
KG, Entscheidung vom 08.11.1974 - 1 Ws 297/74 (https://dejure.org/1974,1261)
KG, Entscheidung vom 08. November 1974 - 1 Ws 297/74 (https://dejure.org/1974,1261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 354
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Der Ermittlungsrichter kann gemäß § 98 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Durchsuchung oder eine sonstige Ermittlungsmaßnahme in der Regel nur angerufen werden, solange diese noch andauert, denn nur dann kann er in den Vollzug eingreifen, seine Grenzen bestimmen und die Art und Weise des weiteren Vollzugs regeln (vgl. BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89

    Vollstreckung von Erzwingungshaft gegen einen Zeugen

    Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013; BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht