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   BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74   

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BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74 (https://dejure.org/1974,1114)
BayObLG, Entscheidung vom 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74 (https://dejure.org/1974,1114)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Oktober 1974 - BReg. 2 z 51/74 (https://dejure.org/1974,1114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Teilungserklärung; Grundbuch; Grundbuchamt; Eintragung; Nutzungsrecht; Einstellplatz; Tiefgarage; Garage; Weigerung; Rechtspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 59
  • BayObLGZ 1974, 396
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74
    Da Miteigentum an einem Grundstück zu ideellen Bruchteilen, nicht zu realen Teilen, begründet wird (Palandt/Degenhart BGB 33. Aufl. Einf. vor § 1008 Anm. 2), kann eine Dienstbarkeit, auch wenn ihr Ausübungsbereich auf einen realen Teil des Grundstücks beschränkt ist, nur durch Belastung des Gesamtgrundstücks, nicht durch Belastung eines ideellen Miteigentumsanteils, erfolgen (BGHZ 36, 187 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60] /188 f. = NJW 1962, 633/634; BayObLG MittBayNot 1973, 23 = Rpfleger 1972, 442; Palandt/Degenhart aaO § 1090 Anm. 2).

    Dem entspricht auch § 4 WEGBVfg, wonach Rechte, die ihrer Natur nach nicht ausschließlich an dem Wohnungseigentum als solchem bestehen können (wie z.B. Wegerechte), in sämtlichen Wohnungsgrundbüchern einzutragen sind; daß für Dienstbarkeiten der vorliegenden Art insoweit nichts anderes gilt als für Wegerechte, hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 36, 187 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60] /189) zutreffend dargelegt.

  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn gemäß § 15 Abs. 1 WEG an dem einzelnen Abstellplatz zulässigerweise (BayObLGZ 1974, 217/219 = MittBayNot 1974, 147 = MDR 1974, 847; Weitnauer/Wirths aaO § 15 Rdnr. 2) zugunsten eines Wohnungseigentümers ein Sondernutzungsrecht begründet wurde.

    Wenn das Gesetz ( § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 2 WEG ) davon ausgeht, daß eine gemäß § 15 Abs. 1 WEG vereinbarte Gebrauchsregelung "Inhalt des Sondereigentums" ist, so erfolgt die Inhaltsänderung doch - hier begünstigend, dort beschwerend - an sämtlichen Wohnungseigentumsrechten und ist dementsprechend in sämtlichen Wohnungsgrundbüchern einzutragen (vgl. BayObLGZ 1974, 217/220).

  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74
    Ebenso wie jeder Miteigentümer zum Gebrauch des gesamten Grundstücks berechtigt ist ( § 743 Abs. 2 BGB ; so insbesondere zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums i.S. des § 1 Abs. 5 WEG BayObLGZ 1972, 109/112 = Rpfleger 1972, 260 = DNotZ 1972, 613), bedarf es zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit am gemeinschaftlichen Eigentum der Bewilligung sämtlicher Miteigentümer und der Belastung des ganzen Grundstücks (OLG Schleswig SchlHA 1974, 85).
  • BayObLG, 26.10.1970 - BReg. 2 Z 71/70
    Auszug aus BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74
    Im übrigen erfolgte aus dem gleichen Grund jedenfalls die Belastung des Wohnungseigentums mit Einwilligung der berechtigten Fa. M (BayObLGZ 1970, 254/256 = NJW 1971, 514).
  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74
    Selbst die Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Eigentümers wäre bei dieser Sachlage möglich (BGHZ 41, 209 [BGH 11.03.1964 - V ZR 78/62] ).
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74
    Ohne diese Mitwirkung aller anderen Wohnungseigentümer könnte ein einzelner Eigentümer einem Dritten (sofern das nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen ist, vgl. BayObLGZ 1962, 16; BGHZ 37, 203 = NJW 1962, 1613) die Ausübung des Sondernutzungsrechts nur schuldrechtlich gestatten; jedenfalls kann er einem Dritten keine weitergehenden Rechte verschaffen, als er selbst solche innehat.
  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und

    aa) Nach einer verbreiteten Auffassung kann ein Sondernutzungsrecht nicht Gegenstand des Benutzungsrechts sein (vgl. BayObLG, NJW 1975, 59 f.; OLG Zweibrücken, MittBayNot 1999, 378; OLG Schleswig, DNotZ 2012, 359, 362 f.; MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1018 Rn. 21; Bauer/Schaub/Bayer/Lieder, GBO, 4. Aufl., AT C Rn. 260; Bärmann/Armbrüster, WEG, 14. Aufl., § 1 Rn. 151; Jennißen/Schultzky, WEG, 6. Aufl., § 13 Rn. 102; MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 10 WEG Rn. 35; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 13 Rn. 72).
  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 2 Z 82/89

    Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit am Ausübungsbereich eines Sondernutzungsrechts

    b) Die Belastung ist aber nur insoweit zulässig, als sich die Ausübung der Dienstbarkeit auf den Gebrauch des Sondereigentums und die damit verbundene Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums beschränkt; nur der gegenständlich abgegrenzte Bereich des Sondereigentums kann Bezugsobjekt der Dienstbarkeit sein (BayObLGZ 1974, 396/399; BayObLG Rpfleger 1979, 425 [= MittBayNot 1979, 227]; OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 376 [= DNotZ 1988, 31]).

    Das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche kann nach der in Rechtsprechung und Literatur fast einhellig vertretenen Meinung nicht Gegenstand einer Dienstbarkeit am Wohnungseigentum sein ( BayObLGZ 1974, 396 ; OLG Karlsruhe Rpfleger 1975, 356; KG OLGZ 1976, 257 /259; OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 376; Augustin WEG Rdnr. 14, Weitnauer WEG 7. Aufl. Rdnr. 35 b, jeweils zu § 3; Pa/andt/Bassenge BGB 48. Aufl. § 6 WEG Anm. 2 e; BGB-RGRK/Rothe 12. Aufl. Rdnr. 3, Soergel/Baur BGB 11. Aufl. Rdnr. 39, Staudinger/Ring BGB 12. Aufl. Rdnr. 6, jeweils zu § 1018; a.A. Merle Das WohnungsMittBayNot 1990 Heft 2 eigentum im System des bürgerlichen Rechts S. 194; Röll Rpfleger 1978, 352 , der aber eine Grunddienstbarkeit in diesem Falle offensichtlich nur zugunsten eines anderen Wohnungseigentums in derselben Anlage zulassen will).

    Das Sondernutzungsrecht ist weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht, auch wenn ihm durch die Eintragung in das Grundbuch (als "Inhalt des Sondereigentums" nach § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG ) gewisse dingliche Wirkungen beigelegt werden (vgl. BayObLGZ 1974, 396 /400).

    Der Miteigentumsanteil als solcher kann nicht mit einer Dienstbarkeit belastet werden ( BGHZ 36, 187 /189; BayObLGZ 1974, 396 /399; BGBRGRK/Rothe Rdnr.4, Staudinger/Ring Rdnr.6, jeweils zu § 1018).

  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

    Der Revision ist zuzugeben, daß in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1974, 396, 398; KG OLGZ 1976, 257, 259; OLG Karlsruhe Rpfleger 1978, 356) und der ihr folgenden Literatur (vgl. BGB-RGRK/Augustin 12. Aufl. WEG § 3 Rdn. 14; Bärmann/Pick, WEG - Kurzausgabe - 11. Aufl. § 1 Anm. IV S. 39; BGB-RGRK/Rothe 12. Aufl. § 1018 Rdn. 3; Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 1018 Rdn. 39; Weitnauer, WEG 7. Aufl. § 3 Rdn. 35 b) die Auffassung vertreten wird, das Objekt der Ausübungsberechtigung müsse zum Sondereigentum gehören, andernfalls sei eine Belastung des Wohnungseigentums mit einer Dienstbarkeit unzulässig.
  • OLG Hamm, 02.09.1980 - 15 W 237/79

    Löschung einer Grunddienstbarkeit im einzelnen Wohnungsgrundbuch nach Teilung des

    1, Dem steht zunächst nicht der von der herrschenden Meinung vertretene Rechtsgrundsatz entgegen, eine Grunddienstbarkeit könne zu Lasten eines einzelnen ideellen Miteigenturnsanteils weder begründet noch rechtsgeschäftlich aufgehoben werden (vgl. dazu BGH NJW 1962, 633 .634; BayObLG NJW 1975, 59 ; OLG Frankfurt Rpfleger 1979.149, 150; KG. Rpfleger 1975, 68 e- DNotZ 1975, 105 ; Schiffhauer, Rpfleger 1975, 187, 194, jew. m. w. N.).

    In die gleiche Richtung weist eine Erwägung des Bayerischen Obersten Landgerichts In seiner bereits angeführten Entscheidung ( NJW 1975, 59 ), wo das Gericht ausgeführt hat: Dementsprechend sehe das Gesetz die Belastung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück nur insoweit vor, als die dinglich gesicherte Berechtigung nicht auf eine gegenständlich abgegrenzte Nutzung des Grundstücks ziele ( §§ 1066, 1095, 1106, 1114, 1192 und 1199 BGB ).

    Der hierzu durchweg aufgestellte Grundsatz, ein Wohnungseigentum könne mit einer Dienstbarkeit nur insoweit belastet werden, als sich deren Ausübung auf den Gebrauch des Sondereigentums beschränke (vgl. etwa BayObLG NJW 1975, 59 und BayObLGZ 218- DNotZ 1977, 303 ; KG DNotZ 1968, 750 und OLGZ 1976, 257; SchIHOLG, SchlHA 1974, 85 , jew. m. w. N.), gilt nur für Dienstbarkeiten, die tatsächliche Handlungen, Duldungen oder Unterfassungen auf dem belasteten Grundstück zum Gegenstande haben ( § 1018 BGB , 1. und 2. Alternative) und ist auch nur bei entsprechenden Fallgestaltungen ausgesprochen worden (Gebrauch von im Gemeinschaftseigentum stehenden Kfz-Abstellplätzen oder Garagen, Wohnungsrecht, Kanal- und Leitungsrecht und dergleichen).

  • OLG Schleswig, 03.08.2011 - 2 W 2/11

    Belastung eines Sondernutzungsrechts mit einer Grunddienstbarkeit

    Dabei kann die Dienstbarkeit nur durch Belastung des Gesamtgrundstücks und nicht lediglich eines Miteigentumsanteils bestellt werden (BGHZ 36, 187; vgl. auch die Nachweise bei BayObLG, NJW 1975, S. 59 f., juris Rn. 16).
  • BayObLG, 30.04.1997 - 2Z BR 5/97

    Keine Aufforderung zur inhaltlichen Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

    Der Senat bleibt dabei, daß ein Wohnungseigentum nicht mit einer Dienstbarkeit belastet werden kann, deren Ausübungsbereich ausschließlich das Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum ist (Bestätigung von BayObLGZ 1974, 396 und BayObLG DNotZ 1990, 496).«.
  • OLG Zweibrücken, 22.12.1998 - 3 W 232/98

    Inhalt der Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch

    Zwar kann Wohnungseigentum Gegenstand der Belastung mit einer Dienstbarkeit sein (vgl. etwa BGH NJW 1989, 2391, 2392; BayObLGZ 1974, 396, 398; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. § 1 Rdn. 91 ff., jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86

    Kfz-Stellplatznutzungsrecht als Dienstbarkeit am Teileigentum

    Das ist bei Wohnungseigentum und Teileigentum anders, und zwar deshalb, weil hier in Gestalt des Sondereigentums ein Bezugsobjekt der ihrer Natur nach auf gegenständliche Nutzung gerichteten Dienstbarkeit vorhanden ist (BayObLGZ 1974, 396/399; 1976, 218/222).
  • OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18

    Wohnungseigentümer: Dingliches Sondernutzungsrecht an Grünfläche

    Im Ausgangspunkt besteht noch Einigkeit, dass das SNR eines Wohnungseigentümers an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche nicht unmittelbar Gegenstand einer Dienstbarkeit sein kann, da es sich dabei als schuldrechtliche Vereinbarung der Wohnungseigentümer weder um ein Grundstück noch um ein grundstücksgleiches Recht handelt (BGH NJW 1979, 548; BayObLGZ 1974, 396).
  • LG Wuppertal, 15.02.1989 - 6 T 129/89

    Bestellung eines Wohnungsrechtes zugunsten eines Miteigentümers

    zu 1) verbleibt, eingetragen werden; denn die Ausübung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an einem Anteil ist nicht denkbar (vgl. BGHZ 36, 187, 189 zur Grunddienstbarkeit; BayObLG Rpfleger 1972, 442, 443; BayObLGZ 1974, 396, 399; KG Rpfleger 1975, 68 = DNotZ 1975, 105 ; Rpfleger 1976, 180,181; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 169 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1986 - 3 Wx 109/86

    Keine Dienstbarkeit an einem Sondernutzungsrecht

  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 192/87

    Belastung eines Wohnungseigentums mit einer Dienstbarkeit zugunsten des

  • LG Köln, 09.01.1989 - 11 T 410/88

    Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

  • BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 104/80

    Zum Umfang der Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts, hier: Verlängerung einer

  • KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81

    Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum;

  • BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 2 Z 23/81

    Zur Belastung eines Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

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