Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.12.1974

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1999
BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74 (https://dejure.org/1974,1999)
BayObLG, Entscheidung vom 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74 (https://dejure.org/1974,1999)
BayObLG, Entscheidung vom 29. November 1974 - BReg. 2 Z 54/74 (https://dejure.org/1974,1999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sondereigentum; Wohnung; Garage; Vorratsteilung; Verkauf; Veräußerung; Vormerkung; Auflassung; Kaufpreiszahlung; Grundschuld; Belastung; Alleineigentum; Bruchteil; Eigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bayreuth - 3 T 69/74
  • BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 740 (Ls.)
  • DNotZ 1976, 28
  • BayObLGZ 1974, 466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 11.03.1908 - V 20/08

    Ist es dem Alleineigentümer nach § 1114 B.G.B. verboten, eine auf einem

    Auszug aus BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74
    Das geltende Recht schließt damit grundsätzlich im Interesse der Klarheit des Grundbuchverkehrs und Sicherung einer von vermeidbaren Schwierigkeiten befreiten Zwangsvollstreckung (Motive Band 3, Seiten 638 ff. zu § 1063 des ersten Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch ) sowohl die ideelle (Vorrats-)Teilung des Grundstücks durch den Alleineigentümer als auch die quotenmäßig beschränkte Belastung eines in Alleineigentum stehenden Grundstücks aus (RGZ 68, 79/80; 88, 21/26; BGHZ 49, 250/253 = NJW 1968, 499 = Rpfleger 1968, 114; …

    Ebenso kann der Bruchteilseigentümer die auf dem hinzuerworbenen restlichen Bruchteil ruhende Belastung entweder als solche bestehen lassen oder sie auf das gesamte Eigentum erstrecken (RGZ 68, 79; BayObLG Rpfleger 1971, 316 = DNotZ 1971, 659).

  • OLG Neustadt, 20.07.1959 - 3 W 62/59
    Auszug aus BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74
    a) § 8 WEG gestattet die Vorratsteilung des Alleineigentums und damit die "Anomalie einer originären Einmanngemeinschaft" (Wolff/Raiser aaO § 89 Fußnote 14) im Hinblick auf die rechtliche Verselbständigung der hierbei entstehenden Miteigentumsanteile in Verbindung mit real abgegrenztem Sondereigentum (das OLG Neustadt, NJW 1960, 295 [OLG Neustadt an der Weinstraße 20.07.1959 - 3 W 62/59] /296, spricht hierbei von "lokalisierten Miteigentumsanteilen").
  • RG, 12.01.1916 - V 262/15

    Rechtlich unmögliche Hypothek; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74
    Das geltende Recht schließt damit grundsätzlich im Interesse der Klarheit des Grundbuchverkehrs und Sicherung einer von vermeidbaren Schwierigkeiten befreiten Zwangsvollstreckung (Motive Band 3, Seiten 638 ff. zu § 1063 des ersten Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch ) sowohl die ideelle (Vorrats-)Teilung des Grundstücks durch den Alleineigentümer als auch die quotenmäßig beschränkte Belastung eines in Alleineigentum stehenden Grundstücks aus (RGZ 68, 79/80; 88, 21/26; BGHZ 49, 250/253 = NJW 1968, 499 = Rpfleger 1968, 114; …
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74
    Das geltende Recht schließt damit grundsätzlich im Interesse der Klarheit des Grundbuchverkehrs und Sicherung einer von vermeidbaren Schwierigkeiten befreiten Zwangsvollstreckung (Motive Band 3, Seiten 638 ff. zu § 1063 des ersten Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch ) sowohl die ideelle (Vorrats-)Teilung des Grundstücks durch den Alleineigentümer als auch die quotenmäßig beschränkte Belastung eines in Alleineigentum stehenden Grundstücks aus (RGZ 68, 79/80; 88, 21/26; BGHZ 49, 250/253 = NJW 1968, 499 = Rpfleger 1968, 114; …
  • RG, 23.11.1918 - V 246/18

    Eintragung von Ersatzhypotheken

    Auszug aus BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74
    Die Sicherungshypothek des § 128 ZVG kann auf dem versteigerten Miteigentumsanteil auch dann eingetragen werden, wenn dieser in der Hand des Erstehers zu Alleineigentum anwuchs (RGZ 94, 154).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    »Eine Benutzungsregelung für die beiden Stellplätze einer Duplex-Garage kann auch dann, wenn es sich um ein im Miteigentum stehendes Teileigentum handelt, nach § 15 Abs. 1 WEG getroffen und im Grundbuch eingetragen werden (Klarstellung zu BayObLGZ 1974, 466/470).«.

    Bei einer Doppelstockgarage sei, wie das Bayerische Oberste Landesgericht im Jahre 1974 (BayObLGZ 1974, 466) entschieden habe, der einzelne Stellplatz kein sonderrechtsfähiger Raum, sondern nur ein Teil einer dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Garage dienenden beweglichen Einrichtung.

    a) An Doppelstockgaragen als solchen kann Sondereigentum gebildet werden (BayObLGZ 1974, 466/470; Weitnauer § 5 Rn. 17).

    c) Der Senat hat entschieden (BayObLGZ 1974, 466/470), daß der einzelne Stellplatz einer Doppelstockgarage einem einzelnen Wohnungseigentümer zur Sondernutzung zugewiesen werden kann, und zwar gemäß § 15 Abs. 1 WEG , wenn die Garage selbst gemeinschaftliches Eigentum ist, oder nach § 1010 BGB , wenn sie Teileigentum mehrerer ist.

  • LG Memmingen, 04.06.1998 - 4 T 849/98

    "Miteigentümerregelung" nach § 1010 BGB durch Alleineigentümer

    Eine gewisse, wenn auch vorsichtige Kehrtwendung wird in der Entscheidung des BayObLG v. 29.11.1974 (DNotZ 1976, 28) erkennbar.

    Eine ähnliche Überlegung hat das BayObLG auch schon in seiner Entscheidung vom 29.11.1974 ( DNotZ 1976, 28 ) angestellt.

  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95

    Sondereigentum an einer Doppelstockgarage mit Kippvorrichtung

    Damit fehlt eine klare Trennung des Raumes zwischen Boden und Decke, so daß der einzelne Stellplatz nicht als sondereigentumsfähiger Raum eines Gebäudes, sondern nur als Teil einer dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Doppelstockgarage dienenden beweglichen Einrichtung anzusehen ist (vgl. BayObLGZ 1974, 466/470).
  • BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 76/94

    Selbstständige Buchung der Miteigentumsanteile an einem Teileigentum auf

    Sie kommt grundsätzlich auch beim Wohnungseigentum in Betracht (BayObLGZ 1974, 466/470; OLG Düsseldorf Rpfleger 1970, 394; Horber/Demharter § 3 Rn. 37).

    Ein ideeller Miteigentumsanteil liegt grundsätzlich erst nach rechtlicher Verselbständigung vor (allg. Meinung; vgl. BayObLGZ 1974, 466/468 f. mit weit. Nachw. und Hinweisen auf Ausnahmefälle).

  • OLG Köln, 23.09.1981 - 2 Wx 33/81

    Buchung von Miteigentumsanteilen bei anderen Grunstücken

    In Fortentwicklung dieser erweiternden Auslegung des § 3 III GBO Ist es aus wirtschaftlichen Überlegungen und zur Erleichterung des Rechtsverkehrs auch als zulässig anzusehen, eine Buchung von dienenden Miteigentumsanteilen dann vorzunehmen, wenn alle herrschenden Grundstücke noch einem Eigentümer gehören, dieser aber die Grundstücke verkaufen will und bereits gesonderte Grundbuchblätter für jede Parzelle angelegt worden sind (so beiläufig BayObLGZ 1974, 466, 470 = DNotZ 1976, 28 ).
  • OLG Hamm, 04.10.1982 - 15 W 293/82

    Sondereigentum an Doppelstockgarage; Instandhaltungskosten für Hebebühne in

    Schrifttum, der das LG gefolgt ist, die Begründung von Sondereigentum am Stellplatz auf der Hebebühne einer Doppelstockgarage (so: BayObLGZ 1974, 466 = DNotZ 1976, 28) oder sogar an beiden Stellplätzen in einer solchen Garage (so: OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1978, 85 ; ebenso Weitnauer, 6. Aufl., § 5 WEG , Rd.-Nr. 8c; Noack, Rpfleger 1976, 5 ; Soergel/Baur, BGB, 11. Aufl., § 3 WEG , Rd.-Nr. 36) für rechtlich nicht möglich.
  • BFH, 12.10.1994 - II R4/91

    Bemessungsgrundlage bei Vorleistung

    Damit fehlt eine klare Trennung des Raumes zwischen Boden und Decke, so daß der einzelne Stellplatz nicht als sondereigentumsfähiger Raum eines Gebäudes, sondern nur als Teil einer dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Doppelstockgarage dienenden beweglichen Einrichtung anzusehen ist (vgl. BayObLGZ 1974, 466, 470 = DNotZ 1976, 28 ).
  • LG Aachen, 25.03.1987 - 3 T 87/87

    Pfandfreigabe mit anschließender Abtretung des Grundpfandrechts

    Ob derAuffassung, daBTeileigentum hinsichtlich dereinzeinen Plé´ze einer Doppelstockgarage nicht gebildet werden kann (BayObLG Rpfleger 1975, 90 äEUR BayObLGZ 1974, 466 äEURDNotZ 1976, 28; OLG Dosseldorf MittRhNotK 1978, 85 ), grundsatzlich zu folgen ist (zur Kritik siehe insbesondere Linderhaus, MittRhNotK 1978, 86 ; vgl. fernerOLG Hamm OLGZ 1983, 1 äEUR MittRhNotK 1982, 218 und Barmann/Pick/Merle, 5. Aufl. 1983,§ 3 WEG, iRd.-Nr. 24), kann dahinè?¶hen, da die Antragsteller dieSe Regelung in dem Teilungsvertrag nicht getroffen haben.
  • LG Düsseldorf, 09.05.1985 - 25 T 258/85

    Teileigentum an einer Doppelstockgarage und Gebrauchsregelung hinsichtlich des

    Ob derAuffassung, daBTeileigentum hinsichtlich dereinzeinen Plé´ze einer Doppelstockgarage nicht gebildet werden kann (BayObLG Rpfleger 1975, 90 äEUR BayObLGZ 1974, 466 äEURDNotZ 1976, 28; OLG Dosseldorf MittRhNotK 1978, 85 ), grundsatzlich zu folgen ist (zur Kritik siehe insbesondere Linderhaus, MittRhNotK 1978, 86 ; vgl. fernerOLG Hamm OLGZ 1983, 1 äEUR MittRhNotK 1982, 218 und Barmann/Pick/Merle, 5. Aufl. 1983,§ 3 WEG, iRd.-Nr. 24), kann dahinè?¶hen, da die Antragsteller dieSe Regelung in dem Teilungsvertrag nicht getroffen haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2077
BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74 (https://dejure.org/1974,2077)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74 (https://dejure.org/1974,2077)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1974 - BReg. 2 Z 58/74 (https://dejure.org/1974,2077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Auskunft; Auskunftsrecht des Aktionärs; Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Auskunfterteilung, Unmöglichkeit der Erteilung einer Auskunft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 740
  • DB 1975, 297
  • BayObLGZ 1974, 484
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 30.06.1972 - 1 W 1386/71
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
    Die Auskunftserteilung ist regelmäßig - wie auch hier - eine unvertretbare Handlung, deren Durchsetzung nach § 888 ZPO erfolgt (RGZ 8, 336; 39, 420; 53, 181; KG NJW 1972, 2093 mit weit.Nachw.).

    Jedenfalls liegt die Sache hier nicht so, daß dieses mit der Antragsgegnerin in einem Konzern (Glöggler-Konzern, Bl. 5 d.A.) verbundene Unternehmen Einwirkungen nicht unterläge, die Antragsgegnerin zur Erfüllung der Leistung also allein auf die Willenstätigkeit eines Dritten angewiesen und damit § 888 ZPO nicht anwendbar wäre (vgl. dazu: KG NJW 1972, 2093 f.; OLG Hamm OLGZ 1966, 443 und NJW 1973, 1135 [OLG Hamm 10.10.1972 - 14 W 72/72] ; OLG Köln OLGZ 1969, 377; OLG München ZZP 54, 361).

  • BGH, 23.11.1961 - II ZR 4/60

    Auskunftsrecht des Aktionärs

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
    Antragsgegnerin im Verfahren über das Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 132 AktG ist die Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand (vgl. BGHZ 36, 121 f.; Barz in Großkomm. AktG Anm. 4 und Zöllner in Kölner Komm. zum AktG Rdnr. 16, je zu § 132).

    Die Auskunftserteilung ist eine Geschäftsführungsmaßnahme, die sämtlichen Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich obliegt ( § 77 Abs. 1 AktG ; BGHZ 36, 121/129; Barz a.a.O. § 132 Anm. 4).

  • RG, 10.08.1889 - IV 86/89

    Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
    Erst wenn dieses trotz intensiven Bemühens der Antragsgegnerin um Auskunftserteilung etwa notwendige Mitteilungen ernstlich und endgültig verweigern würde, wäre noch die Frage zu prüfen, ob die Antragsgegnerin verpflichtet ist, zur Vorbereitung der Leistung der von ihr verlangten Handlung eine Klage gegen das herrschende Unternehmen anzustrengen und zu diesem Zweck Aufwendungen an Geld und Mühe zu machen (RGZ 24, 378/381 = RG JW 26, 450).
  • RG, 01.11.1882 - I 30/80

    Einwand der nicht ausschließlichen Abgängigkeit der zu erzwingende Leistung vom

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
    Die Auskunftserteilung ist regelmäßig - wie auch hier - eine unvertretbare Handlung, deren Durchsetzung nach § 888 ZPO erfolgt (RGZ 8, 336; 39, 420; 53, 181; KG NJW 1972, 2093 mit weit.Nachw.).
  • RG, 12.12.1902 - II 173/02

    C.P.O. § 888 Abs. 1.

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
    Die Auskunftserteilung ist regelmäßig - wie auch hier - eine unvertretbare Handlung, deren Durchsetzung nach § 888 ZPO erfolgt (RGZ 8, 336; 39, 420; 53, 181; KG NJW 1972, 2093 mit weit.Nachw.).
  • RG, 08.07.1897 - VI 144/97

    C.P.O. §774

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
    Die Auskunftserteilung ist regelmäßig - wie auch hier - eine unvertretbare Handlung, deren Durchsetzung nach § 888 ZPO erfolgt (RGZ 8, 336; 39, 420; 53, 181; KG NJW 1972, 2093 mit weit.Nachw.).
  • OLG Hamm, 10.10.1972 - 14 W 72/72
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
    Jedenfalls liegt die Sache hier nicht so, daß dieses mit der Antragsgegnerin in einem Konzern (Glöggler-Konzern, Bl. 5 d.A.) verbundene Unternehmen Einwirkungen nicht unterläge, die Antragsgegnerin zur Erfüllung der Leistung also allein auf die Willenstätigkeit eines Dritten angewiesen und damit § 888 ZPO nicht anwendbar wäre (vgl. dazu: KG NJW 1972, 2093 f.; OLG Hamm OLGZ 1966, 443 und NJW 1973, 1135 [OLG Hamm 10.10.1972 - 14 W 72/72] ; OLG Köln OLGZ 1969, 377; OLG München ZZP 54, 361).
  • RG, 14.02.1914 - IV 6/13

    Weitere Beschwerde in Vereinssachen

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
    Der Instanzenzug richtet sich insoweit ebenfalls nach dem FGG oder der sonst einschlägigen Verfahrensordnung (vgl. RGZ 84, 158/162; BayObLGZ 1955, 8 f.; KG OLG 8, 19 ff.; Jansen FGG 2. Aufl. Rdnrn. 7, 9, 11 zu § 33 und Vorbem. 6, 12 vor § 19; KGJ 46, 18; Pritsch LwVG Anm. V zu § 31; Zöllner in Kölner Komm, zum AktG Rdnr. 25 zu § 132).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Das Beschwerdegericht hat des Weiteren mit Recht angenommen, dass der Schuldner im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen muss, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen (BayObLG NJW 1975, 740, 741; NJW-RR 1989, 462, 463; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 888 Rdn. 15 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09

    Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung

    Hieran fehlt es, wenn die Handlung dem Verpflichteten unmöglich ist oder wenn sie von einem dem Einfluss des Verpflichteten entzogenen Willen abhängt, gleichgültig, ob dies auf einem Verschulden des Verpflichteten beruht oder nicht (BayObLG NJW 1975, 740; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171; OLG Jena OLGR 2002, 373).

    Erst wenn feststeht, dass trotz derartigen intensiven Bemühens um die Mitwirkungshandlung des Dritten diese nicht zu erlangen ist, dann ist die titulierte unvertretbare Handlung nicht unmittelbar erzwingbar (BGH a.a.O.; BayObLG NJW 1975, 740; BayObLG NJW-RR 1989, 462; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005^ 728; OLG Düsseldorf InstGE 9, 179; Zöller/Stöber a.a.O. § 888 Rn. 2 m.w.N.).

  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Ist er mit Hilfe anderer Personen zu einer genauen Auskunftserteilung in der Lage, so muss er diese mit der gebotenen Intensität zur Mitwirkung veranlassen, dies mindestens versuchen (vgl. BayObLG NJW 1975, 740 [741]; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1997, 567 f.; Brehm in: Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 8. Band, 22. Aufl. 2004, § 888 Rz. 11 und 14; Walker in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Band I, 3. Aufl. 2002, § 888, Rz. 17; Schilken in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 3, 2. Aufl. 2001, § 888 Rz. 8; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH NJW-RR 2005, 1211 [1212]).
  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer

    Deshalb legt die Zuweisung der Vollstreckungszuständigkeit an das Prozessgericht des ersten Rechtszugs in § 888 ZPO auch die Rechtsmittelgerichte für das Vollstreckungsgericht fest, zumal die sachlichen Gründe, die für die Begründung der Zuständigkeit dieser Gerichte maßgebend sind, für das Vollstreckungsverfahren ebenso gelten wie für das Erkenntnisverfahren (vgl. BayObLGZ 1988, 413 [415]; BayObLGZ 1974, 484 [486]; Kubis in Münchener Kommentar zum AktG, 4. Aufl. 2018, § 132 Rn. 55).
  • BayObLG, 14.02.2024 - 102 W 164/23

    Vollstreckungsverfahren, Sofortige Beschwerde, Bayerisches Oberstes

    Die Auskunftserteilung durch die Schuldnerin könnte nach ihrer Wahl schriftlich oder mündlich erfolgen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Dezember 1974, 2 Z 58/74, BayObLGZ 1974, 484, 487; Decher in Hirte/Mülbert/Roth, Aktiengesetz Großkommentar, § 132 Rn. 88).
  • BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20

    Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG

    Deshalb legt die Zuweisung der Vollstreckungszuständigkeit an das Prozessgericht des ersten Rechtszugs in § 888 ZPO auch die Rechtsmittelgerichte für das Vollstreckungsverfahren fest, zumal die sachlichen Gründe, die für die Begründung der Zuständigkeit der Prozessgerichte maßgebend sind, für das Vollstreckungsverfahren ebenso gelten wie für das Erkenntnisverfahren (vgl. BayObLGZ 1988, 413 [415]; BayObLGZ 1974, 484 [486]; Kubis in Münchener Kommentar zum AktG, 4. Aufl. 2018, AktG § 132 Rn. 55).
  • OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04

    Auskunftspflicht im Vollstreckungsverfahren bei notwendiger Mitwirkung von

    Vielmehr ist der Schuldner verpflichtet, alles zumutbare zu tun, um sich von dem mitwirkungspflichtigen Dritten die erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen, und kann auch die Erfüllung dieser Verpflichtung mit den Zwangsmitteln des § 888 Abs. 1 ZPO durchgesetzt werden (vgl. BayObLG NJW 75, 740 f; OLG Frankfurt, NJW-RR 97, 567; Stein/ Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl. § 888 Rz 13 f; M/K/Schilken, ZPO, § 888 Rz 8; Schuschke/Walker, § 888 Rz 18 f).
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
    Ein solches Vorgehen ist dem Vollstreckungsschuldner zuzumuten und kann von ihm verlangt werden (BayObLGZ 1974, 484/488, 489).
  • OLG Koblenz, 27.11.1996 - 5 W 648/96

    Kein Androhungsbeschluß bei unvertretbarer Handlung

    Der Einwand des Schuldners, eine weitere Auskunft sei ihm nicht möglich, ist dann beachtlich, wenn sein Vorbringen wahrscheinlich macht, daß der begehrten weiteren Auskunft ein unüberwindliches Hindernis entgegensteht (vgl. BayObLG NJW 1975, 740, 741).
  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZB 13/84

    Vermögensrechtliche Natur eines Auskunftsanspruchs im Hinblick auf die

    Wenn die Erteilung der Auskunft in der Weise, wie sie tituliert, ist, unmöglich ist, ist eine Zwangsvollstreckung gemäß § 888 ZPO nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1974, 484, 487; Baumbach/Lauterbach/Albers a.a.O. § 888 Anm. 1), was gegebenenfalls mit den Rechtsbehelfen der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden kann (z.B. § 793 ZPO).
  • BayObLG, 02.08.1977 - BReg. 1 Z 67/77

    Aufhebung einer Regelung des persönlichen Verkehrs des nichtsorgeberechtigten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht