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   OLG Hamm, 07.08.1974 - 20 W 22/74   

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OLG Hamm, 07.08.1974 - 20 W 22/74 (https://dejure.org/1974,2338)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.1974 - 20 W 22/74 (https://dejure.org/1974,2338)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 1974 - 20 W 22/74 (https://dejure.org/1974,2338)
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Papierfundstellen

  • NJW 1975, 742
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   OLG Frankfurt, 17.12.1974 - 22 W 102/74   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.1974 - 22 W 102/74 (https://dejure.org/1974,2270)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 742
  • MDR 1975, 413
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.03.2015 - III ZB 80/13

    Änderungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens: Isolierte

    Es kann auch dahinstehen, ob eine durch das Gericht getroffene Kostenentscheidung, die im Prozessrecht keine Stütze findet und daher nicht hätte ergehen dürfen, analog § 99 Abs. 2 ZPO anfechtbar ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1975, 742; MDR 1990, 832; OLG Dresden, FamRZ 2000, 34; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 943; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 161; MüKoZPO/Schulz aaO § 99 Rn. 9; Thomas/Putz/Hüßtege, ZPO, 35. Aufl., § 99 Rn. 9; Zöller/Herget aaO § 99 Rn. 3; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133: Unstatthaftigkeit außerordentlicher Rechtsmittel auch in Fällen "greifbarer Gesetzwidrigkeit").
  • OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 56/01

    Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten

    Die Regelung des § 99 ZPO findet jedoch dann keine Anwendung, wenn das Gericht eine Kostenentscheidung getroffen hat, die verfahrensrechtlich nicht hätte ergehen dürfen, insbesondere wenn einem Dritten, der an dem Verfahren nicht beteiligt ist, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (BGH, NJW 1988, 49 [50]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 828; OLG Frankfurt, MDR 1975, 413; Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage 2001, § 99 Rdnr. 1; vgl. auch für das FGG-Verfahren: Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 20a Rdnr. 5a, Rdnr. 13; …

    Damit wird die Entscheidung im Kostenpunkt praktisch zur Hauptsache, und es erscheint geboten, die verfahrensrechtlich unzulässige Entscheidung durch Zulassung eines Rechtsmittels zu beseitigen (OLG Frankfurt, MDR 1975, 413).

  • OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit einer isolierten Beschwerde gegen die

    Über die im Gesetz - etwa für das Anerkenntnisurteil, die Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der Hauptsache, den Kostenbeschluss nach Klagerücknahme - geregelten Ausnahmen hinaus gelangt § 99 Abs. 1 ZPO nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten und vom Senat geteilten Auffassung auch dann nicht zur Anwendung, wenn eine Kostenentscheidung in der angefochtenen Entscheidung überhaupt nicht hätte ergehen dürfen (OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 943; OLG Düsseldorf MDR 1990, 832; OLG Frankfurt NJW 1975, 742; OLG Dresden FamRZ 2000, 34; OLG Stuttgart NJW 1963, 1015; Stein/Jonas a.a.O. Rn. 4 zu § 99).
  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

    Ob dann etwas anderes gelten würde, wenn eine Kostenentscheidung getroffen worden wäre, die verfahrensrechtlich nicht hätte ergehen dürfen (vgl. RG Warn. Rspr. 1933 Nr. 184; OLG Frankfurt NJW 1975, 742), ist fraglich, bedarf aber hier keiner Entscheidung.
  • LAG Hamm, 25.06.1998 - 4 Sa 1207/97

    Streitigkeit über die Frage, ob ein Kündigungsschutzrechtsstreit durch einen

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