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   OLG Stuttgart, 06.02.1975 - 8 W 93/74   

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https://dejure.org/1975,1676
OLG Stuttgart, 06.02.1975 - 8 W 93/74 (https://dejure.org/1975,1676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.02.1975 - 8 W 93/74 (https://dejure.org/1975,1676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Februar 1975 - 8 W 93/74 (https://dejure.org/1975,1676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung eines Nachlasses ; Hinterlegung eines Erbscheins beim Nachlassgericht ; Erbschaft eines noch nicht geborenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 880
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 3 Wx 27/14

    Voraussetzungen für die Nachlasspflegerbestellung: Anforderungen an die

    1a Z 24/89">MDR 1990, 632 f; und BayObLG FamRZ 1996, 308), wenn sonstige ernsthafte Zweifel hinsichtlich eines Erbanwärters und der Gültigkeit eines Testamentes weitere Aufklärung erforderlich machen (BayObLG FamRZ 2004, 1141 und Stein in Soergel, BGB, 13. Aufl. 2002, § 1960 Rn. 7 sowie Frieser in Fachanwaltskommentar Erbrecht, 4. Aufl. 2013, § 1960 Rn. 3), oder wenn im Hinblick auf ein mögliches nichteheliches Kind des Erblassers dessen Vaterschaft noch nicht geklärt ist (OLG Stuttgart NJW 1975, 880 und Stein in Soergel, a.a.O., § 1960 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 20.05.2011 - 3 Wx 51/11

    Begriff der Unklarheit über den endgültigen Erben i.S. von § 1960 BGB bei nicht

    Hierbei dürfen im Hinblick auf den vorübergehenden Charakter von Sicherungsmaßnahmen nach § 1960 BGB keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BayObLG ZEV 1998, 485 f; OLG Stuttgart NJW 1975, 880 f; Leipold in MüKo a. a. O., § 1960 Rn. 12; Stein in Soergel, BGB, 13. Auflage 2002, § 1960 Rn. 6).
  • OLG Köln, 11.02.2000 - 16 Wx 9/00

    Errichtung eines Außenkamins als bauliche Veränderung

    § 14 Abs. 5 Satz 3 beinhaltet den allgemein für MehrhausWohnanlagen geltendenden Grundsatz, dass bei Maßnahmen, von denen nur eine abgrenzbare Gruppe von Wohnungseigentümern betroffen ist und die die Interessen der übrigen Miteigentümer in keiner Weise berühren, das Stimmrecht auf die Beteiligten beschränkt ist, die von der Angelegenheit tangiert sind (vgl. BayObLG OLGZ 1983, 320 ff., 323; OLG Stuttgart OLGZ 1975, 177 ff., 180, 181).
  • BayObLG, 23.01.1998 - 1Z BR 177/97

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei Verfahren zur Feststellung der

    Ein nichtehelich geborenes Kind ist vor der Feststellung der Vaterschaft als "unbekannter Erbe" im Sinn von § 1960 BGB anzusehen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1975, 880 m.w.N.; Soergel/Stein BGB 12. Aufl. § 1960 Rn. 6), sofern für die Vaterschaft des Erblassers eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht.
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