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   BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74   

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BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74 (https://dejure.org/1975,120)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1975 - 1 StR 107/74 (https://dejure.org/1975,120)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1975 - 1 StR 107/74 (https://dejure.org/1975,120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der Berufungshauptverhandlung - Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Fehlerhaftigkeit der sofortigen Durchführung der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 230 ff., § 332, § 338 Nr. 5, § 344 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 84
  • NJW 1975, 885
  • MDR 1975, 503
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
    In dem Beschluß BGHSt 15, 287 ist die hier zu entscheidende Frage ausdrücklich offen gelassen (S. 288 a.a.O.); der 4. Strafsenat hat dort ausgesprochen, daß das unentschuldigte Ausbleiben des Angeklagten zu Beginn der Berufungsverhandlung keine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung für die Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO ist.

    Von Bedeutung für die hier zu entscheidende Frage ist es sicherlich, ob die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten das Verfahren "im ganzen" betrifft (BGHSt 15, 287, 290); das könnte bei Abwesenheit während der gesamten Hauptverhandlung angenommen werden.

    Sie steht im Einklang mit dem angeführten Beschluß des 4. Strafsenats (BGHSt 15, 287).

  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
    Die Lehre von den Prozeßvoraussetzungen wurde erst nach dem Erlaß der Strafprozeßordnung entwickelt; so ist z.B. die im Katalog unter § 338 Nr. 4 StPO aufgeführte sachliche Unzuständigkeit als Verfahrenshindernis anerkannt (vgl. statt aller BGHSt 18, 79, 81).

    So führt der Bundesgerichtshof bei der sachlichen Zuständigkeit "erhöhte rechtspolitische Interessen", "öffentliche Interessen", "allgemeine Belange der Rechtspflege" (BGHSt 7, 26, 28; 10, 74, 77; 18, 79, 84), bei der Rechtskraft die "allgemeine Rechtssicherheit" (BGHSt 10, 358, 363), bei der Verjährung den "Rechtsfrieden" (BGHSt 11, 393, 396) an.

  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
    Die Rechtsprechung hat es hier seit jeher mit Recht als entscheidungserheblich angesehen, ob der Angeklagte bei einem "wesentlichen Teil" der Hauptverhandlung abwesend war (RGSt 58, 180; RG HRR 1937, 288; BGHSt 15, 263, 264; 16, 178, 180; BGH GA 1963, 19; BGH NJW 1973, 522 Nr. 18; BayObLG …
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Seine Anwesenheit während der gesamten Hauptverhandlung, namentlich während der Beweisaufnahme, ist nicht nur für die Wahrheitsfindung, sondern ebenso für den Angeklagten und seine Verteidigung von erheblicher Bedeutung (BGHSt 3, 187, 190; 26, 84, 90; Frister in SK-StPO (2009) § 247 Rdn. 2; Bung HRRS 2010, 50).

    Die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen ist grundsätzlich ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 26, 84, 91; BGH NJW 1986, 267).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auch die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung wird nicht als Verfahrenshindernis, sondern lediglich als - nur auf formgerechte Rüge zu beachtender - absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO angesehen (BGHSt 26, 84, 89 ff.)- Der Bundesgerichtshof hat es deshalb bisher auch stets abgelehnt, Verstöße gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250, 274 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/275; 63, 45, 68/69, jeweils m.w.N.) zum Anlaß für die Bejahung eines Verfahrenshindernisses zu nehmen, so etwa bei der Frage nach den Folgen überlanger Verfahrensdauer (BGHSt 21, 81 [BGH 12.07.1966 - 1 StR 199/66]; 24, 239; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135 m.w.N.) oder bei Kenntnis der Staatsanwaltschaft vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (BGH MDR 1984, 335).
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Außerdem soll dem Tatrichter im Interesse der Wahrheitsfindung ein unmittelbarer Eindruck von der Person des Angeklagten, seinem Auftreten und seinen Erklärungen vermittelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1975 - 1 StR 107/74, BGHSt 26, 84, 90; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 230 Rn. 1), insbesondere auch im Hinblick auf die Strafzumessung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 136 u. 1447/05, Rn. 89).

    Aber nur, wenn der Angeklagte in einem - im Hinblick auf die genannten Aspekte - wesentlichen Teil der Hauptverhandlung abwesend ist, begründet dies die Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1975 - 1 StR 107/74, BGHSt 26, 84, 91).

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Selbst wenn daher die der Auffassung des Senats entsprechende Neuorientierung bei der Auslegung des Vernehmungsbegriffs unterbliebe, käme der absolute Revisionsgrund allein wegen der Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines in seiner Abwesenheit nach § 247 StPO vernommenen Zeugen nicht zur Anwendung; denn der Angeklagte hätte keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung versäumt (BGHSt 26, 84, 91 m.w.N.; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 17, 22, 24, 26; BGH NJW 1996, 2382; NStZ 2006, 713; vgl. für einen entsprechenden Lösungsansatz bereits BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18 bis 21, 23).
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Verfahrensvoraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung Umstände, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt (BGHSt 15.287 f.; 26, 84 f.; 32, 345 f.).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Das gilt insbesondere für einen Verstoß gegen den in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG normierten Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Denn ein solcher Verstoß wiegt nicht so schwer, dass von seinem Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen - im Interesse der Angeklagten und im öffentlichen Interesse - abhängt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1975 - 1 StR 107/74, BGHSt 26, 84, 91; vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00, BGHSt 46, 230, 236; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 206a Rn. 30 mwN).
  • OLG Hamm, 20.03.2007 - 3 Ss 541/06

    Hauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; Eigenmächtigkeit; Nachweis

    Soweit die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten gerügt wird, ist es ausreichend, dass der Verhandlungsteil angegeben wird, bei dem der Angeklagte gefehlt hat (BGHSt 26, 84 91 ).

    Soweit die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten gerügt wird, ist es ausreichend, dass der Verhandlungsteil angegeben wird, bei dem der Angeklagte gefehlt hat (BGHSt 26, 84 91 ).

    Soweit die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten gerügt wird, ist es ausreichend, dass der Verhandlungsteil angegeben wird, bei dem der Angeklagte gefehlt hat (BGHSt 26, 84 91 ).

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

    aa) Die Obliegenheit, bei Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO auch darzulegen, dass es sich bei den in Abwesenheit eines notwendigen Beteiligten vollzogenen Verfahrensvorgängen um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 15, 263 ; 26, 84 ).
  • BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09

    Anfrageverfahren zur Revisibilität der Augenscheinseinnahme anlässlich einer

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland

  • BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der

  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 162/19

    Abwesenheit des Angeklagten (Erörterung der Sach- und Rechtslage als wesentlicher

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - SsBs 15/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage im

  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 535/88

    Beweisaufnahme - Beweisantrag - Hauptverhandlung - Beurlaubung des Angeklagten

  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13

    Abwesenheitsverhandlung gegen den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten

  • BGH, 08.03.1979 - 4 StR 708/78

    Rüge der fehlerhaften Verwerfung von Ablehnungsgesuchen nach Revisionsmaßstäben -

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 2a Ss 299/02

    Verhandlung unter Verkennung der kurzen Frist des § 419 Strafprozessordnung

  • BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97

    Verkündung eines Beschlusses in Abwesenheit des Angeklagten - Beschluss

  • BGH, 03.06.1998 - 3 StR 213/98

    Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
  • OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86

    Pflicht zur Leistung von Jugendgerichtshilfe gegen den Willen des Betroffenen;

  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige

  • BGH, 30.06.1977 - 4 StR 198/77

    Erfordernis der Anwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung -

  • OLG Düsseldorf, 01.03.1996 - 5 Ss 67/96
  • BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 637/89

    Zulässigkeit einer Urteilsverkündung bei Abwesenheit des Angeklagten

  • BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
  • BayObLG, 08.08.1995 - 4St RR 157/95

    Strafprozeßrecht: Körperliche Untersuchung und Verbot der mittelbaren

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