Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.12.1974 - Ss 213/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2818
OLG Köln, 17.12.1974 - Ss 213/74 (https://dejure.org/1974,2818)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.1974 - Ss 213/74 (https://dejure.org/1974,2818)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 1974 - Ss 213/74 (https://dejure.org/1974,2818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 889
  • MDR 1975, 417
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 2 Ss 9/15

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Zeitspanne von mehreren Stunden zwischen

    Erfolgt - wie im vorliegenden Fall - die Diensthandlung durch Beamte des Polizeivollzugsdienstes auf Weisung einer örtlich und sachlich zuständigen Behörde, so ist der Vollzugsakt auch bei materieller Rechtswidrigkeit der behördlichen Entscheidung rechtmäßig, wenn der jeweilige Vollzugsbeamte die Weisung im Vertrauen auf ihre Rechtmäßigkeit in gesetzlicher Form vollzieht, es sei denn, sie ist offensichtlich rechtswidrig oder der Beamte erkennt den Irrtum seines Weisungsgebers (vgl. hierzu u.a. BGHSt 4, 161; KG Berlin, StraFo 2005, 435; OLG Köln, NJW 1975, 889; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 113, Rn. 31 mwN).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch Verurteilung zum Schadensersatz wegen Abwehr

    Zu prüfen wird dabei unter anderem sein, ob die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im bürgerlichen Recht bei der Anwendung des § 227 Abs. 2 BGB überhaupt anders ausfallen kann als im Strafrecht bei Anwendung des § 113 StGB (vgl. dazu etwa OLG Köln, NJW 1975, S. 889 f.; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., 1997, § 113 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 31).
  • OLG Köln, 09.09.1980 - 1 Ss 611/80

    Maßgeblichkeit der allgemeinen Strafgesetze für die strafrechtliche Verantwortung

    Eine nähere Erörterung im angefochtenen Urteil hätte sich allerdings dazu empfohlen, daß die Einlassung des Angeklagten - er sei davon ausgegangen, die Beamten würden seinen Namen kennen - aufgrund der Sonderregelung des § 113 Abs. 4 StGB nur entsprechend einem Verbotsirrtum gewertet werden konnte (vgl. Schölz, Dreher-Festschrift, S. 479, 488; Eser in Schönke-Schröder, § 113 StGB Rdn. 55; Lackner, 13. Aufl., § 113 StGB Anm. 7), der vorliegend zweifelsfrei vermeidbar war (s.a. OLG Hamburg JR 1979, 119; SenE NJW 1975, 889).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht