Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 07.07.1975

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1273
BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74 (https://dejure.org/1976,1273)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1976 - VI ZR 235/74 (https://dejure.org/1976,1273)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1976 - VI ZR 235/74 (https://dejure.org/1976,1273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Zurechenbarkeit einer durch Erregung über wörtliche und tätliche Beleidigungen ausgelösten Gehirnblutung - Aufregung bzw. Erregung als adäquate Ursache für einen Hirnschaden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1143
  • MDR 1976, 565
  • VersR 1976, 639
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
    Die ungewöhnliche Folge liege außerhalb des normalen Gefahrenkreises (BGHZ 3, 261, 270).

    Dabei ist von der Sicht eines optimalen Beobachters in der Lage des Täters auszugehen, außerdem - was hier aber ausscheidet - von dem Täter etwa darüber hinaus bekannten Umständen (BGHZ 3, 261, 267).

    Anders aber als in dem Fall, wo die Schadensfolgen bei dem unmittelbar geschützten Rechtsgut infolge unvorhergesehener Umstände ungewöhnlich schwer sind (Schulfall: Schlag auf die abnorm dünne Schädeldecke), gilt es bei der mittelbaren Schädigung eines anderen Rechtsguts (hier der Gesundheit durch Vermittlung der durch eine Ehrverletzung verursachten Erregung) regelmäßig die Verantwortlichkeit des Täters da zu begrenzen, wo solche mittelbaren Folgen weder für ihn noch für einen optimalen Beobachter in seiner Lage (BGHZ 3, 261) nach den Gesamtumständen zu berücksichtigen waren.

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 79/71

    Haftung des Unfallverursachers eines Verkehrsunfalls für Nachfolgeschäden

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
    Solchenfalls käme nicht nur für die Beurteilung der Ursächlichkeit - wenigstens im Grundsatz - die erleichternde Vorschrift des § 287 ZPO zum Zuge; noch wichtiger ist, daß sich dann das Verschulden des Klägers im Sinne einer mißachteten Voraussehbarkeit nicht auf die entscheidende Folge, den schließlich eingetretenen Hirnschaden, erstrecken müßte (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1972 - VI ZR 79 u. 80/71 - VersR 1972, 1072, 1073 m.Nachw.).

    Die demnach vorzunehmende Abgrenzung kann notwendig nur eine wertende sein (BGHZ 18, 286, 288; 58, 162, 168; Senatsurteil vom 11. Juli 1972 - a.a.O. S. 1073).

  • BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54

    Impfschadenfall: Haftung für inadäquate Schäden

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
    Die demnach vorzunehmende Abgrenzung kann notwendig nur eine wertende sein (BGHZ 18, 286, 288; 58, 162, 168; Senatsurteil vom 11. Juli 1972 - a.a.O. S. 1073).
  • BGH, 09.12.1969 - VI ZR 101/68

    Umfang des Schutzbereiches eines amtlichen Verkehrszeichens - hier: Freigabe

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
    In solchen Fällen könnte auch unter den im wesentlichen unter den Begriffen des Normzwecks (vgl. etwa Senatsurteil vom 9. Dezember 1969 - VI ZR 101/68 - VersR 1970, 159; neuerlich in etwas verschiedenem Zusammenhang auch BGH Urt.v. 23. Oktober 1975 - III ZR 97/73, für die Entscheidungssammlung vorgesehen) oder des Rechtswidrigkeitszusammenhangs (vgl. etwa Esser Schuldrecht 4. Aufl. Bd. 2 S. 301 und sonst) erörterten Gesichtspunkten eine Zurechnungsschranke nicht bejaht werden.
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
    Daß ein Gesundheitsschaden auch durch Einwirkung auf die Psyche des Verletzten in rechtlich zurechenbarer Weise herbeigeführt werden kann, ist freilich seit langem anerkannt (statt vieler Senatsurteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 78/70 - VersR 1971, 905, 906, insoweit BGHZ 56, 164 nicht abgedruckt; vom 11. Juni 1974 - VI ZR 37/73 - VersR 1974, 1060).
  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
    Die demnach vorzunehmende Abgrenzung kann notwendig nur eine wertende sein (BGHZ 18, 286, 288; 58, 162, 168; Senatsurteil vom 11. Juli 1972 - a.a.O. S. 1073).
  • BGH, 11.06.1974 - VI ZR 37/73

    Beweisführung bei Schädigung durch Steinschlag; Pflichten eines Kraftfahrers in

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
    Daß ein Gesundheitsschaden auch durch Einwirkung auf die Psyche des Verletzten in rechtlich zurechenbarer Weise herbeigeführt werden kann, ist freilich seit langem anerkannt (statt vieler Senatsurteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 78/70 - VersR 1971, 905, 906, insoweit BGHZ 56, 164 nicht abgedruckt; vom 11. Juni 1974 - VI ZR 37/73 - VersR 1974, 1060).
  • BGH, 23.10.1975 - III ZR 97/73

    Wehrdienst eines nicht Dienstfähigen

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
    In solchen Fällen könnte auch unter den im wesentlichen unter den Begriffen des Normzwecks (vgl. etwa Senatsurteil vom 9. Dezember 1969 - VI ZR 101/68 - VersR 1970, 159; neuerlich in etwas verschiedenem Zusammenhang auch BGH Urt.v. 23. Oktober 1975 - III ZR 97/73, für die Entscheidungssammlung vorgesehen) oder des Rechtswidrigkeitszusammenhangs (vgl. etwa Esser Schuldrecht 4. Aufl. Bd. 2 S. 301 und sonst) erörterten Gesichtspunkten eine Zurechnungsschranke nicht bejaht werden.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    15 Handelt es sich bei den psychisch vermittelten Beeinträchtigungen hingegen nicht um schadensausfüllende Folgewirkungen einer Verletzung, sondern treten sie haftungsbegründend erst durch die psychische Reaktion auf ein Unfallgeschehen ein, wie dies in den sogenannten Schockschadensfällen regelmäßig und bei Aktual- oder Unfallneurosen häufig der Fall ist, so kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn die Beeinträchtigungen selbst Krankheitswert besitzen, also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BGHZ 56, 163; 93, 351, 355; Senatsurteil vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240; OLG Frankfurt, Urteil vom 23. September 1994 in Verbindung mit NA-Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1995 - VI ZR 349/94 - OLG-Report Frankfurt 1994, 242), und für den Schädiger vorhersehbar waren (Senatsurteil vom 3. Februar 1976 - VI ZR 86/74 - VersR 1976, 639 f.).
  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 7 U 30/14

    Umfang des Schadensersatzes wegen Besitzstörung

    Die Voraussetzungen für die Zurechnung einer psychisch vermittelten Kausalität, die nach der ständigen Rechtsprechung des BGH Einschränkungen unterliegt (BGH, Urteil vom 03.02.1976, VI ZR 235/74, NJW 1976, S. 1143, 1144), sind ebenfalls nicht erfüllt.

    Da es sich bei dem eingetretenen Gesundheitsschaden um eine sog. Primärverletzung handelt, muss sich das Verschulden der Beklagten auch auf diese mögliche Auswirkung ihres Handelns erstrecken (BGH, Urteil vom 03.02.1976, VI ZR 235/74, NJW 1976, S. 1143).

  • OLG Karlsruhe, 05.11.2021 - 10 U 6/20

    Haftung eines Nachbarn für "Stalking"

    (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.1.2003, 5 U 13/03: Schadensersatzanspruch gegen den Täter einer Verleumdung, in deren Folge eine arbeitsrechtliche Kündigung mit damit verbundenen Vermögensnachteilen erfolgte; RG, Urt. v. 6.4.1932, IX 306/31, RGZ 140, 392, 395: Anspruch gegen den Täter einer Beleidigung auf Ersatz des durch diese Tat entstandenen materiellen Schadens; siehe auch BGH, Urt. v. 3.2.1976, VI ZR 235/74, NJW 1976, 1143, 1145: Möglicher Anspruch gegen den Täter einer Nötigung auf Ersatz eines durch die Tat verursachten Gesundheitsschadens).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Die körperliche Misshandlung setzt mithin einen Körperlichkeitsbezug voraus, während die Gesundheitsschädigung nicht auf die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes beschränkt ist, sondern auch in der Erregung oder Steigerung einer psychischen pathologischen Störung begründet sein kann (vgl. BGH NStZ 1997, 123; NStZ-RR 2000, 106; Eser/Sternberg-Lieben, a. a. O., § 223 Rdn. 6 m. w. N.), und zwar nicht zwingend hervorgerufen durch Gewaltanwendung sondern auch durch psychische Einwirkungen (vgl. BGH NJW 1996, 1068, 1069; ebenso BGH (VI. Zivilsenat) NJW 1976, 1143, 1144).
  • BGH, 08.12.2020 - VI ZR 19/20

    Zurechenbarkeit einer psychischen Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten

    Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127, juris Rn. 15; Senatsurteile vom 3. Februar 1976 - VI ZR 235/74, VersR 1976, 639, 640, juris Rn. 23 für psychischen Gesundheitsschaden; vom 10. Juli 2012 - VI ZR 127/11, VersR 2012, 1133 Rn. 12).

    e) Ein weiterer "Filter" ergibt sich daraus, dass sich der Verschuldensvorwurf auf den gesamten haftungsbegründenden Tatbestand - mithin auch auf die haftungsbegründende Kausalität -, damit auch den Primärschaden, allerdings nicht auf die haftungsausfüllende Kausalität und die sich aus der Rechtsgutsverletzung ergebenden Folgeschäden erstrecken muss (vgl. Senatsurteile vom 3. Februar 1976 - VI ZR 235/74, VersR 1976, 639 f., juris Rn. 17, 23 für psychischen Gesundheitsschaden; vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341, 343 f., juris Rn. 14 f.; BGB-RGRK/Steffen, 12. Auflage, § 823 Rn. 73, 469; NK-BGB/Katzenmeier, 3. Auflage, § 823 Rn. 6, 117).

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Daß M. die Beeinträchtigung der Gesundheit des Klägers nicht durch einen physischen Eingriff in dessen körperliche Befindlichkeit verursacht hat, ist für seine schadensrechtliche Verantwortlichkeit ohne Bedeutung; eine Gesundheitsverletzung kann auch, wie hier, durch psychische Einwirkung auf den Betroffenen herbeigeführt werden (vgl. BGHZ 93, 351, 355 ff.; Senatsurteile vom 11. Mai 1971 - VI ZR 78/70 - VersR 1971, 905, 906 (insoweit nicht in BGHZ 56, 163); vom 3. Februar 1976 - VI ZR 235/74 - VersR 1976, 639 f. und vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 241).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Nach dem richtigen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts erstreckt sich zwar die Einstandspflicht eines Schädigers nicht auf solche Folgeschäden seiner unerlaubten Handlung, die bei wertender Betrachtung nicht mehr in einem inneren Zusammenhang mit der Unfallverletzung des Geschädigten stehen, sondern mit dieser nur eine bloß zufällige äußere Verbindung haben und sich deshalb letztlich als Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos darstellen (vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 1957 - BGHZ 25, 86, 90 ff [BGH 02.07.1957 - VI ZR 205/56]; vom 7. Juni 1968 - VI ZR 1/67 - VersR 1968, 800, 802 f und vom 3. Februar 1976 - VI ZR 235/74 - VersR 1976, 639, 640; Palandt/Heinrichs, BGB 43. Aufl. § 249 Vorbem. 5 c cc), Um einen solchen nur äußerlichen Zusammenhang handelt es sich hier jedoch nicht.
  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

    Denn die Art der Schädigungshandlung ist nicht auf Gewaltausübung beschränkt - auch psychische Einwirkung durch Drohung, Beleidigung oder Mitteilung einer Schreckensnachricht kann den krankhaften Zustand hervorrufen, der für die Gesundheitsbeschädigung erforderlich ist (BGH NJW 1976, 1143; 1144; Beispiele bei Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 223 Rdn. 6; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 223 Rdn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2005 - 4 U 72/04

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Beweismaß für die Unfallursächlichkeit eines

    Die Grenze der Zurechnung ist vielmehr erst dann erreicht, wenn - im Sinne der Adäquanzrechtsprechung - der Schaden einen ganz ungewöhnlichen, keineswegs zu erwartenden Verlauf nimmt (BGH, Urt. v. 3.2.1976 - VI ZR 235/74, NJW 1976, 1143: eine geringfügige Ehrverletzung führt zu einer Gehirnblutung; OLG Karlsruhe, VersR 1966, 741: ein Tritt auf den Fuß führt zur Oberschenkelamputation; zur weiteren Kasuistik: MünchKomm(BGB)/Oetker, aaO., § 249 Rdn. 135).
  • OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallbedingtheit einer psychischen

    Voraussetzung einer Haftung dem Grunde nach ist allerdings, dass die Beeinträchtigungen selbst Krankheitswert haben, also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BGH, VersR 1971, 905; VersR 1986, 240) und für den Schädiger vorhersehbar waren (BGH, VersR 1976, 639 f.).
  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 198/83

    Unfallverletzung eines Embryos

  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

  • OLG Stuttgart, 28.07.2003 - 4 U 51/03

    Amtshaftungsanspruch eines Polizeibeamten gegen seinen Dienstherren: "Mobbing"

  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06

    Psychischer Gesundheitsschaden

  • LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11

    Schadensersatz wegen einer psychischen Erkrankung nach Gewaltanwendung

  • OLG Karlsruhe, 18.10.2011 - 1 U 28/11

    Schadenersatz- und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Ansprüche auf Grund des

  • OLG Karlsruhe, 12.03.1992 - 9 U 270/91

    Ersatz eines immateriellen Schadens aus Anlass einer Hundebalgerei; Adäquat

  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

  • AG Düren, 13.10.1999 - 47 C 301/98

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Einspritzens von Fleischsubstanzen im Rahmen

  • OLG Hamm, 29.08.2011 - 13 U 123/09

    Haftung des Rechtsanwalts wegen der fehlerhaft unterbliebenen psychischer Schäden

  • LG Saarbrücken, 14.12.2018 - 13 S 111/18

    Deliktshaftung für psychische Primärschäden: Vorsätzlich falsche Todesnachricht

  • LAG Köln, 12.12.2002 - 6 (10) Sa 729/02

    Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers; betrieblich veranlasste Tätigkeit;

  • LG München I, 07.06.2021 - 19 S 2978/21
  • AG München, 05.07.2022 - 332 C 4317/21
  • OLG Frankfurt, 07.07.1983 - 1 U 192/82

    Auswirkungen ener Verletzungshandlung; Bereits vorhandene Krankheitsanlage ;

  • AG München, 26.09.2022 - 332 C 2408/22
  • LG Wuppertal, 10.03.2011 - 16 O 151/07

    Polizeibeamte sind vor dem Stürmen einer Wohnung zur Vermeidung eines Irrtums zu

  • OLG München, 17.09.1985 - 5 U 2422/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines schleudernden Fahrzeugs mit einem auf der

  • KG, 04.05.1985 - 9 U 1379/84

    Zurechnung; Herzinfarkt; Verbal; Auseinandersetzung; Streit

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 186/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,597
BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 186/75 (https://dejure.org/1975,597)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1975 - 1 BvR 186/75 (https://dejure.org/1975,597)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1975 - 1 BvR 186/75 (https://dejure.org/1975,597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen den Vollzug der Kassenzulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 179
  • NJW 1975, 1457
  • NJW 1976, 1143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 186/75
    Die Verfassungsbeschwerde ist weder unzulässig noch - unter Berücksichtigung der in der Entscheidung vom 18. Juli 1973 (BVerfGE 35, 382 [401 ff.]) angestellten Erwägungen über die Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes - offensichtlich unbegründet.
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 186/75
    Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorzunehmende Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 341 [342 f.]) ergibt, daß die Gründe für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung überwiegen.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Die gleiche Beurteilung wurde für andere vorläufige Verfahren herangezogen; so für Anträge auf Erlaß einstweiliger Anordnungen (BVerfGE 51, 130 mw Nachw), vorläufige Dienstenthebungen (BVerfGE 46, 17 (25)) und insbesondere in solchen Fällen, in den Grundrechtsverletzungen speziell durch vorläufige Maßnahmen gerügt wurden (BVerfGE 40, 179; 44, 105; 45, 422; 46, 166; 48, 292; 48, 300; 51, 268).
  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne

    Etwas anderes kann sich zwar dann ergeben, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung, deren einstweilige Aussetzung beantragt ist, vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 f.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771).
  • BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei

    Unter welchen Umständen anderes zu gelten hat, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung, deren einstweilige Aussetzung beantragt ist, vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 f.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771), kann vorliegend offen bleiben.
  • BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22

    Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das

    a) Eine Aussetzung einer gesetzlichen Regelung, die Gewerbetreibende betrifft, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann in Betracht, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ff.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Im Bereich der Heilberufe, wo eine dem § 150 BRAO vergleichbare Regelung zumeist fehlt, hat diese Rechtsprechung zur Folge, daß hier Maßnahmen nach Art eines vorläufigen Berufsverbots ein besonders festzustellendes öffentliches Interesse voraussetzen (vgl auch BVerfGE 40, 179 ).
  • BVerfG, 05.02.2024 - 1 BvR 315/24

    Unzulässiger Eilantrag mangels hinreichend substantiierter Darlegung der

    b) Sind durch den angegriffenen Hoheitsakt gewerblich oder beruflich tätige Personen betroffen, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung namentlich dann in Betracht, wenn ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist und dadurch ein Schaden entstehen würde, der im Fall der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 2019 - 1 BvR 1627/19 -).
  • BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2058/22

    Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das

    a) Eine Aussetzung einer gesetzlichen Regelung, die Gewerbetreibende betrifft, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann in Betracht, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ff.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2005 - L 3 KA 92/05
    Schließlich gibt es nach Auffassung des Senats auch einen sachlichen Grund, der die nach der Gesetzeslage eingeschränkten Möglichkeiten der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Entziehung der Zulassung sachlich zu rechtfertigen vermag: Die sofortige Vollziehung einer Zulassungsentziehung wegen gröblicher Verletzung kassenärztlicher Pflichten durch Falschabrechnung kann die Existenz des betroffenen Arztes vernichten (vgl. BVerfG, Beschl. vom 7. Juli 1975, NJW 1975, 1457).

    Denn die Patienten des Antragstellers müssten sich in die Behandlung eines anderen Vertragsarztes begeben und würden diesen Arztwechsel nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht ohne besondere Gründe wieder rückgängig machen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschl. vom 7. Juli 1975, NJW 1975, Seite 1457), wobei hier offenbleiben kann, welches Gewicht diesem Umstand angesichts der Erklärung des Antragstellers zukommt, er beabsichtige die Veräußerung seines Vertragsarztsitzes einschließlich kompletter Praxis.

  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76
    Würde auch sonst ein Wohlverhalten während des Rechtsstreits genügen, um der Anfechtungsklage gegen eine Zulassungsentziehung zum Erfolg zu verhelfen, so könnte dies zu Ergebnissen führen, die vom Standpunkt einer gerechten Ordnung schwer erträglich wären, Angesichts der Neigung der Tatsachengerichte, im Falle einer vom BA angeordneten Vollziehung der Zulassungsentziehung die Vollziehung auszusetzen - diese Neigung könnte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 (BVerfGE 40, 179, mit kritischen.Anmerkungen von Martens in DOK 4976, 95) noch zunehmen -" hätte das Entziehungsverfahren, wenn es letztlich mit einer Aufhebung der Entziehung allein wegen des vom betroffenen ..9-.
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Sofern ein Gewerbebetrieb zum Erliegen kommt oder dessen wirtschaftliche Grundlagen entzogen werden, werden die Nachteile aber in der Regel als schwerwiegend angesehen werden können (BVerfGE 14, 153 >153 f.<; 40, 179 >181<; 68, 233 >236<; 82, 306 >308 f.<).
  • BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23

    Mangels Darlegung einer drohenden Existenzgefährdung erfolgloser Eilantrag

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

  • VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97

    Rechtsschutzbedürfnis

  • BVerwG, 04.12.1979 - 3 ER 219.79

    Rechtsmittel

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