Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.06.1976

Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1976 - AnwSt (R) 8/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,3092
BGH, 17.05.1976 - AnwSt (R) 8/75 (https://dejure.org/1976,3092)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1976 - AnwSt (R) 8/75 (https://dejure.org/1976,3092)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1976 - AnwSt (R) 8/75 (https://dejure.org/1976,3092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung eines Rechtsbeistands als Bürovorsteher in einer Anwaltskanzlei - Ehrengerichtliche Maßnahme der Warnung wegen schuldhafter Verletzung der anwaltlichen Pflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1646
  • MDR 1977, 64
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62

    Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen

    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - AnwSt (R) 8/75
    Diese Generalklausel ist zulässig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz (vgl. BGHSt 18, 77; vgl. auch BGHSt 21, 206 und EGE XII, 68, 71).

    Im übrigen sind die gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO von der Bundesrechtsanwaltskammer aufgestellten Richtlinien für die Ausübung des Anwaltsberufs eine wichtige Erkenntnisquelle dafür, was im Einzelfall nach der Auffassung angesehener und erfahrener Standesmitglieder der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte und der Würde des Anwaltstandes entspricht (BGHSt 18, 77, 78).

  • BGH, 16.01.1967 - AnwSt (R) 10/66

    Auslagenerstattung im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 17.05.1976 - AnwSt (R) 8/75
    Diese Generalklausel ist zulässig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz (vgl. BGHSt 18, 77; vgl. auch BGHSt 21, 206 und EGE XII, 68, 71).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1976 - 2 ARs 179/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1538
BGH, 04.06.1976 - 2 ARs 179/76 (https://dejure.org/1976,1538)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1976 - 2 ARs 179/76 (https://dejure.org/1976,1538)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1976 - 2 ARs 179/76 (https://dejure.org/1976,1538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Begriff der "weiteren Entscheidungen" - Widerruf der Strafaussetzung oder des Erlasses der Reststrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 352
  • NJW 1976, 1646
  • MDR 1976, 770
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Nach bisherigem Rechtsverständnis ist die Abgabemöglichkeit allerdings auf die in § 458 Abs. 1 StPO bezeichneten Fragen beschränkt, die in unmittelbar sachlichem Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen Urteil stehen (vgl. BGHSt 26, 352).
  • OLG Hamburg, 15.06.2020 - 2 Ws 152/19

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Anordnung des Arrests zur

    Darüber hinaus hätten auch im Falle seiner Anwendbarkeit die Voraussetzungen des § 458 Absatz 1 StPO nicht vorgelegen, da er nach seinem Wortlaut gerade diejenigen Fälle nicht erfasst, in denen wie hier Einwendungen gegen die Art und Weise der Vollstreckung einer Nebenfolge geltend gemacht werden (BGHSt 26, 352; KK-StPO/ Appl , § 462a Rn. 26; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 458 Rn. 11).
  • BGH, 18.08.1977 - 2 ARs 233/77

    Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer

    Die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer nach § 462 a Abs. 1 StPO scheidet aus, weil der Verurteilte sich seit dem Inkrafttreten dieser Vorschrift nicht in Strafhaft befunden hat (BGH NJW 1975, 1130 und 1791; BGHSt 26, 187, 189; 26, 352, 353).
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