Rechtsprechung
   BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,38
BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74 (https://dejure.org/1976,38)
BAG, Entscheidung vom 31.03.1976 - 5 AZR 104/74 (https://dejure.org/1976,38)
BAG, Entscheidung vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 (https://dejure.org/1976,38)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,38) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrer - Beurteilung von Bewerbern - Anspruch auf Aufhebung des Ablehnungsbescheids - Eignung - Politische Treuepflicht - Gesteigerte Anforderungen an Lehrer und Erzieher - Betätigungsfreiheit einer nicht verbotenen politischen Partei - Eignungsprüfung

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 62
  • NJW 1976, 1708
  • JR 1978, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
    Der Senat hält dies in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 22. Mai 1975, BVerfGE 39, 334) nicht für richtig.

    Von unterschiedlichen Anforderungen an Beamte einerseits, an Angestellte im öffentlichen Dienst andererseits geht auch das Bundesverfassungsgericht aus (BVerfGE 39, 334, 355, zu C I 7 b der Gründe mit Leitsatz 7).

    Sie ist nur ein Teil des Verhaltens, das für die Beurteilung des Bewerbers erheblich ist (BVerfGE 39, 334, 353 mit Leitsatz 8 zu der entsprechenden Beurteilung eines Beamtenanwärters).

    Das in einem besonderen Verfahren ergangene Verbotsurteil hat konstitutive Bedeutung (BVerfGE 5, 85, 140; 12, 296, 304 f.; BVerfGE 39, 334, 357 - zu C II 1 der Gründe).

    Der Staat kann nicht gezwungen werden, einen als Verfassungsfeind und damit als ungeeignet erkannten Bewerber in den Schuldienst als Sozialpädagoge einzustellen (vgl. hierzu auch BVerfGE 39, 334, 357 ff. - zu C II der Gründe).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 22. Mai 1975 einen Hinweis darauf gegeben, dass eine Partei, die "beispielsweise programmatisch die Diktatur des Proletariats propagiert" verfassungsfeindliche Ziele verfolge (BVerfGE 39, 334, 360 - zu C II 3 der Gründe).

    b) Mitgliedschaft und Kandidatur für die DKP sind für sich allein betrachtet, kein sicherer Beweis für die mangelnde Eignung des Klägers; das Bundesverfassungsgericht spricht zu Recht von "Beurteilungselementen" (BVerfGE 39, 334, 353 - zu C I 5 der Gründe mit Leitsatz 5).

    Dabei werden die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334, 352 ff. - zu C I 5 der Gründe) für den Fall des Bewerbers um eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis aufgestellt hat, entsprechend anzuwenden sein (vgl. auch BAGE 23, 101, 110 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG (a.E.)).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
    Das in einem besonderen Verfahren ergangene Verbotsurteil hat konstitutive Bedeutung (BVerfGE 5, 85, 140; 12, 296, 304 f.; BVerfGE 39, 334, 357 - zu C II 1 der Gründe).

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung gehören "die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition" (BVerfGE 2, 1, 12 ff.; 5, 85, 140).

    Ein Vergleich des DKP-Programmes mit den programmatischen Äußerungen der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85) verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zeigt, dass die DKP im Wesentlichen die gleichen verfassungsfeindlichen Ziele verfolgt wie seinerzeit die KPD.

    Die KPD hatte sich uneingeschränkt zu den Grundsätzen des Marxismus-Leninismus bekannt (BVerfGE 5, 85, 147 ff.).

    Die KPD hat deshalb in dem damaligen Verbotsverfahren auch nicht bestritten, dass ihre politischen Auffassungen über Staat und Gesellschaft mit der im Grundgesetz verankerten freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien (BVerfGE 5, 85, 195 u. 207).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
    Diese Bereitschaft zur Verfassungstreue ist Teil der Eignung für ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG (BVerfG, aaO., S. 351 [zu C I 5 der Gründe]; BVerwG vom 6. Februar 1975; BVerwGE 47, 330, 336 = NJW 1975, 1135, 1137 zu II 2 a der Gründe).

    Die Lehr- und Erziehungstätigkeit ist deshalb eine "Aufgabe von großer staatspolitischer Bedeutung" (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975, BVerwGE 47, 330, 343 = NJW 1975, 1135, 1139 - zu II 2 c der Gründe).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 47, 330, 360 f.) hat die tatrichterliche Beurteilung des OVG Koblenz übernommen.

  • BAG, 02.12.1970 - 4 AZR 59/70

    Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst - Tariflicher Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
    Das Öffentliche Amt im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG ist der weitere Begriff (BAGE 23, 101, 109 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG (Bl. 4); Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz , Stand Dezember 1973, Bd. I, Art. 33 GG Rdn. 12).

    Die Beklagte ist daran gebunden, auch wenn sie sich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben privatrechtlicher Rechtsformen bedient (BAGE 23, 101, 109 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG (Bl. 41)).

    Dabei werden die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334, 352 ff. - zu C I 5 der Gründe) für den Fall des Bewerbers um eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis aufgestellt hat, entsprechend anzuwenden sein (vgl. auch BAGE 23, 101, 110 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG (a.E.)).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung gehören "die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition" (BVerfGE 2, 1, 12 ff.; 5, 85, 140).
  • OVG Hamburg, 30.01.1974 - Bf III 13/73
    Auszug aus BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
    Dagegen wird die politische Betätigungsfreiheit einer Partei nur in ihrer Randzone betroffen, wenn einzelne ihrer Mitglieder als für bestimmte Ämter ungeeignet abgewiesen werden (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 30. Januar 1974 - Bf. III 13/73 - zu II A 4 c cc 3 der Gründe) - nicht rechtskräftig).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73
    Auszug aus BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
    Die bisher von abgelehnten Bewerbern angerufenen Verwaltungsgerichte sind einheitlich zu der Auffassung gelangt, dass die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolge (VG Bremen, ZBR 1973, 16, 18 f.; OVG Koblenz, DVBl 1973, 816, 821; Bayer. VGH , ZBR 1974, 136, 138 f.; OVG Hamburg, ZBR 1974, 187, 190 f.).
  • Drs-Bund, 29.10.1975 - BT-Drs 7/4231
    Auszug aus BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
    Auf dem Düsseldorfer Parteitag im November 1971 beschloss die Partei weitere programmatische Thesen, die auf der zuvor erwähnten Grundsatzerklärung beruhen und die nächsten Ziele und Aufgaben der DKP bestimmen sollen.(Zur Entwicklung und zu den Zielen der DKP vgl. auch die Antwort der Bundesregierung vom 28. Oktober 1975 auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel u.a., BT-Drucksache 7/4231).
  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

    Auszug aus BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
    Wenn sich die politische Einstellung oder das Verhalten des Arbeitnehmers nicht im Betrieb auswirkt, dürfen diese Umstände nicht herangezogen werden (BAGE 23, 371, 375 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG 1951 (zu I der Gründe); zuletzt - allerdings für einen Fall aus dem Bereich des privaten Dienstes - auch Urteil des BAG vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 -, [demnächst] AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 [zu II 3 c der Gründe]).
  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
    Wenn sich die politische Einstellung oder das Verhalten des Arbeitnehmers nicht im Betrieb auswirkt, dürfen diese Umstände nicht herangezogen werden (BAGE 23, 371, 375 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG 1951 (zu I der Gründe); zuletzt - allerdings für einen Fall aus dem Bereich des privaten Dienstes - auch Urteil des BAG vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 -, [demnächst] AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 [zu II 3 c der Gründe]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Die dafür gegebenenfalls erforderlichen Feststellungen sind von dem zur Entscheidung berufenen Gericht eigenständig zu treffen (BVerfG 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - zu B II der Gründe, BVerfGE 39, 334; BAG 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu IV der Gründe, BAGE 28, 62; zur Verfassungsfeindlichkeit der NPD vgl. BVerwG 7. Juli 2004 - 6 C 17/03 - NJW 2005, 85) .

    b) Allerdings können weder die auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT abgegebene Erklärung des Klägers vom 17. Juli 2003, noch die mit § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT wörtlich übereinstimmende Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit ihren allgemein gehaltenen Formulierungen dahin verstanden werden, dass allen Beschäftigten des beklagten Landes ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar den Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (grundlegend BAG 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 1 d der Gründe, BAGE 28, 62; seither st. Rspr. 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .

    b) Auch wenn zu den Eignungskriterien im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG die Verfassungstreue zählt, sind darauf bezogene Fragen nur zulässig, soweit die vorgesehene Funktion dies erfordert und rechtfertigt (vgl. BAG 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 - zu B II 1 b und 2 a der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5; 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - BAGE 28, 62; 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - BAGE 53, 137; Conze Fragerecht des öffentlichen Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Bewerbers bei der Vertragsanbahnung ZTR 1991, 99, 106 mwN) .

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Zwar können Mitgliedschaft in und aktives Eintreten für eine solche Partei Indizien für eine fehlende Bereitschaft zur Verfassungstreue sein - unbeschadet des Parteienprivilegs und der nach Art. 21 Abs. 2 GG allein dem Bundesverfassungsgericht zukommenden Kompetenz, sie für verfassungswidrig zu erklären und zu verbieten (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 28, 62) .
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Inzwischen hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - (NJW 1976, 1708 [1709] = ZBR 1976, 306 [308]) für Rechtsverhältnisse der Angestellten ebenfalls in diesem Sinne entschieden und für den Inhalt der politischen Treuepflicht bei diesem Personenkreis eine Differenzierung "nach der jeweiligen Aufgabe, nach der Funktion im Staat, mithin nach dem zu übertragenden Amt" für geboten erachtet.

    Bereits das Bundesarbeitsgericht hielt es in dem schon erwähnten Urteil vom 31. März 1976 für geboten (vgl. NJW 1976, 1708 [1709/1710 und 1712 am Ende der Entscheidung] = ZBR 1976, 306 [308 und 311]), an einen im Angestelltenverhältnis zu beschäftigenden Sozialpädagogen wegen seiner Tätigkeit als Lehrer und Erzieher bezüglich der Verfassungstreue die gleichen Anforderungen zu stellen, wie sie ein Beamtenanwärter erfüllen muß.

    aa) Die Auffassung des Berufungsgerichts über die auch von einem Lehrbeauftragten zu fordernde Verfassungstreue wird im Grundsätzlichen bestätigt durch die nach dem Berufungsurteil ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar und 26. März 1975 (BVerwGE 47, 330 und 365), des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334) und des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - (NJW 1976, 1708 = ZBR 1976, 306 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der schon mehrfach erwähnten Entscheidung vom 31. März 1976 (vgl. NJW 1976, 1708 [1712] = ZBR 1976, 306 [311]) bei einer Verpflichtungsklage angenommen, nach Einführung einer Anhörung in der Verwaltungspraxis gebiete der Gleichheitssatz, einen früher Abgelehnten während des gerichtlichen Verfahrens nunmehr auch durch die Behörde noch anzuhören; maßgeblich war dabei, daß der abgelehnte Bewerber seine Bewerbung nach wie vor aufrecht erhält.

    Mit der vorstehenden Bewertung der Mitgliedschaft in einer politischen Partei sieht sich der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1976 (NJW 1976, 1708 [1712] = ZBR 1976, 306 [311]).

    cc) Die Ausführungen des Berufungsgerichts, daß die Ziele der DKP, die der Beigeladene fördert, mit der freiheit1ichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien, sind revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerfGE 5, 85 [196]; 39, 334 [360]; BVerwGE 47, 330 [360]; BAG, Urteil vom 31. März 1976 [NJW 1976, 1708, 1710 f. = ZBR 1976, 306, 309 f.]) und von den Revisionsklägern auch nicht angegriffen worden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht