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   OLG Hamm, 22.01.1976 - 15 W 430/75   

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https://dejure.org/1976,1841
OLG Hamm, 22.01.1976 - 15 W 430/75 (https://dejure.org/1976,1841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.1976 - 15 W 430/75 (https://dejure.org/1976,1841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 1976 - 15 W 430/75 (https://dejure.org/1976,1841)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1754
  • DB 1976, 674
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03

    Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde

    Diese Rechtsfrage ist durch die bisher ergangene einheitliche oberlandesgerichtliche Rechtsprechung jedoch bereits dahin geklärt, daß Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen der sittenwidrigen Verschleuderung eines Grundstücks nur dann zu gewähren ist, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Zuschlags konkrete Umstände vorliegen, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (vgl. OLG Hamm NJW 1976, 1754; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 391; OLG Celle, ZIP 1981, 1005, 1006; OLG Koblenz, JurBüro 1986, 1587, 1588; OLG Düsseldorf Rpfleger 1989, 36; ebenso Stöber, ZVG 17. Aufl. Einl. 55.3).
  • OLG Hamm, 24.04.1989 - 15 W 162/89

    Beschwerdeberechtigter Beteiligter; Verkündung der Zugschlagserteilung; Beitritt

    Dem Beschwerdegericht obliegt nach § 100 Abs. 1 und Abs. 3 ZVG nur die Prüfung, ob bei der Entscheidung über den Zuschlag gesetzl. Vorschriften in Bezug auf die dem Vollstreckungsgericht beim Erlaß der Entscheidung bekannten Tatsachen und Beweise verletzt worden sind (BGH, NJW 1965, 2107, 2108; Senat in NJW 1976, 1754, 146; Steiner/Storz, aaO., § 100 ZVG , Rdnr. 14; Zeller/Stöber, aaO., § 100, Anm. 2.4).
  • LG Kassel, 21.03.2007 - 3 T 87/07
    Das Beschwerdegericht hat sich deshalb auf eine Prüfung derjenigen Tatsachen zu beschränken, die bereits das Vollstreckungsgericht bei der Erteilung des Zuschlags zu berücksichtigen vermochte; eine Unterscheidung zwischen völlig neuem Vorbringen und bloßen Ergänzungen kommt dabei nicht in Betracht (vgl. OLG Hamm NJW 1976, 1754 (1755) [OLG Hamm 22.01.1976 - 15 W 430/75] ).
  • LG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 T 211/03

    Zwangsversteigerung - Zuschlagsbeschwerde des Meistbietenden gegen Versagung des

    Unabhängig hiervon kann der Zuschlag in dem hier gegebenen weiteren Versteigerungstermin nach allgemeiner Meinung auch nur dann versagt werden, wenn die begründete Erwartung besteht, dass in einem folgenden Versteigerungstermin ein wesentlich besseres Ergebnis erzielt werden könnte (OLG Hamm, OLGZ 1971, 187; OLGZ 1976, 489; OLG Frankfurt / Main Rpfleger 1986, 25; Rpfleger 1979, 391; OLG Celle, ZIP 1981, 1005; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1989, 36; Zeller/Stöber, a.a.O. Anm. 55.3 der Einleitung mwN).
  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/02
    Diese Rechtsfrage ist durch die bisher ergangene einheitliche oberlandesgerichtliche Rechtsprechung jedoch bereits dahin geklärt, daß Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen der sittenwidrigen Verschleuderung eines Grundstücks nur dann zu gewähren ist, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Zuschlags konkrete Umstände vorliegen, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (vgl. OLG Hamm NJW 1976, 1754 [OLG Hamm 22.01.1976 - 15 W 430/75]; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 391; OLG Celle, ZIP 1981, 1005, 1006; OLG Koblenz, JurBüro 1986, 1587, 1588; OLG Düsseldorf Rpfleger 1989, 36; ebenso Stöber, ZVG 17. Aufl. Einl. 55.3).
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