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   BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 31/74   

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https://dejure.org/1975,1779
BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 31/74 (https://dejure.org/1975,1779)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1975 - VIII ZR 31/74 (https://dejure.org/1975,1779)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1975 - VIII ZR 31/74 (https://dejure.org/1975,1779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiederherstellung eines verpachteten Grundstücks nach vollständiger Ausbeutung (Kiesabbau) - Zumutbarkeit des Wiederherstellungsbegehrens - Missverhältnis zwischen Grundstückswert und Wiederherstellungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    In einem solchen Fall widerspräche es Treu und Glauben (§ 242 BGB), dessen besondere Ausprägungen § 251 Abs. 2 Satz 1, § 439 Abs. 3 BGB darstellen, wenn der Käufer diese Aufwendungen dem Verkäufer in Form der Mängelbeseitigung anlasten könnte (vgl. zum Schadensersatzrecht: BGH, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 11/09, NZM 2010, 442 Rn. 21; Urteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 259/04, NJW 2006, 2399, 2401; Urteil vom 26. November 1975 - VII ZR 31/74, NJW 1976, 235, 236).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 140/86

    Mißbräuchlichkeit des Verlangens nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten

    »a) Nach dem in § 633 Abs. 2 Satz 2 und § 251 Abs. 2 BGB ausgedrückten allgemeinen Rechtsgedanken kann auch das Verlangen nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten Zustandes rechtsmißbräuchlich sein, wenn ihm der in Anspruch Genommene nur unter unverhältnismäßigen, billigerweise nicht zumutbaren Aufwendungen entsprechen könnte (Ergänzung zu BGHZ 62, 388, 390 ff. und BGH NJW 1976, 235, 236).

    Nach dem in diesen Vorschriften ausgedrückten allgemeinen Rechtsgedanken kann das Verlangen nach Herstellung eines an sich gebotenen - auch eines vertraglich geschuldeten - Zustandes rechtsmißbräuchlich sein, wenn ihm der in Anspruch Genommene nur unter unverhältnismäßigen, billigerweise nicht zumutbaren Aufwendungen entsprechen könnte (BGHZ 62, 388, 390/391, 394 - Grenzüberbau; BGH Urt. v. 26. November 1975, VIII ZR 31/74, NJW 1976, 235, 236 - Wiederherstellung eines ausgebeuteten Pachtgrundstücks; vgl. auch BGHZ 59, 365, 366 ff; 63, 295, 297).

  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08

    Verhältnismäßigkeit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bei

    Vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hat die h.M. (vgl. nur jeweils m.w.N. BGH NJW 2000, 512 ff.; BGH NJW-RR 1988, 567; BGH NJW 1976, 235 f.; BGH NJW 1974, 1552 ff.) den Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB auf der Grundlage des in § 251 Abs. 2 S. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Grundsatzes der Unzumutbarkeit als ausgeschlossen angesehen, wenn die Beseitigung mit Aufwendungen verbunden ist, die in keiner vertretbaren Relation zu dem Nachteil des Beeinträchtigten stehen.
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