Rechtsprechung
BayObLG, 10.09.1975 - RReg. 1 St 251/75 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, § 316; StPO § 261
Differenz zwischen den bei zwei nacheinander durchgeführten Blutentnahmen ermittelten Blutalkoholwerten
Papierfundstellen
- NJW 1976, 382
- BayObLGSt 1975, 88
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 16.10.1996 - 2 Ss 239/96
Beweisführung zum Nachtrunk
Sie schließt sogar nicht aus, daß die wirkliche Blutalkoholkonzentration zwischenzeitlich sogar angestiegen sein kann (BayObLG NJW 1976, 382;… vgl. weiter nur Hentschel/Born Trunkenheit im Straßenverkehr 4. Auflage Rdnr. 71 und 101 a mit w.N. aus der rechtsmedizinischen Literatur).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.11.1975 - 2 Ss OWi 872/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 382
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77
Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst …
So zu entscheiden sieht es sich gehindert durch einen Beschluß des 2. Senats des Oberlandesgerichts Hamm, der im Gegensatz zu dessen 3. Senat (NJW 1976, 2309) die Feststellung eines Blutalkoholgehaltes von 0, 8 Promille rechtlich für unangreifbar erklärt, wenn "das aus mehreren Einzelanalysen gemäß den geltenden Richtlinien errechnete arithmetische Mittel einen Wert von 0, 7975 (oder mehr als 0, 795 Promille) ergeben hat" (NJW 1976, 382 mit Anm. Lundt in Blutalkohol 1976, 157 und Meurer in JR 1976, 454).Letztlich hält es selbst der 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm im Ergebnis für "sinnvoll", das arithmetische Mittel nur mit zwei Dezimalstellen anzugeben (NJW 1976, 382, 383).
- OLG Hamm, 06.05.1999 - 5 Ss OWi 53/99
Atemalkoholmessung, Blutalkoholkonzentration, Sicherheitszuschlag, …
0,8 o/oo beträgt (zu vgl. OLG Koblenz, DAR 74, 248 f; BayObLG, DAR 74, 301 f; OLG Köln, VRS 48, 46 f; LG Celle, DAR 74, 222 f; OLG Hamm, VRS 52, 55 f; OLG Hamm, NJW 76, 382; OLG Düsseldorf, BA 98, 76 f;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 15. Auflage, § 24 a StVG Rdnr. 3 b).