Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.12.1975 | BGH, 18.12.1975

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75   

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https://dejure.org/1975,184
BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75 (https://dejure.org/1975,184)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1975 - 1 StR 701/75 (https://dejure.org/1975,184)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1975 - 1 StR 701/75 (https://dejure.org/1975,184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Verbringung eines Urteils innerhalb der Frist zu den Akten - Anforderungen an die Höchstfristen der Verhandlungsdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 275 Abs. 1, § 338 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 247
  • NJW 1976, 431
  • MDR 1976, 329
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75
    Vollständig ist das Urteil erst, wenn es die Berufsrichter unterschrieben (OLG Hamm JMBlNRW 1975, 267; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 275 Anm. 2 a.E.; KMR 6. Aufl. § 275 Anm. 2; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 275 Anm. 1 a) und damit bezeugt haben, daß die schriftlichen Urteilsgründe (nach der Überzeugung der Mehrheit) mit dem Ergebnis der Beratung übereinstimmen (BGHSt 12, 374, 376; 26, 92, 93) oder wenn das Urteil von mindestens einem Richter unterzeichnet und im übrigen ein Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO angebracht worden ist (vgl. Kleinknecht a.a.O. Anm. 11).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75
    Vollständig ist das Urteil erst, wenn es die Berufsrichter unterschrieben (OLG Hamm JMBlNRW 1975, 267; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 275 Anm. 2 a.E.; KMR 6. Aufl. § 275 Anm. 2; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 275 Anm. 1 a) und damit bezeugt haben, daß die schriftlichen Urteilsgründe (nach der Überzeugung der Mehrheit) mit dem Ergebnis der Beratung übereinstimmen (BGHSt 12, 374, 376; 26, 92, 93) oder wenn das Urteil von mindestens einem Richter unterzeichnet und im übrigen ein Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO angebracht worden ist (vgl. Kleinknecht a.a.O. Anm. 11).
  • BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10

    Urteilsabsetzungsfrist (fehlende Unterschrift); absoluter Revisionsgrund

    Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGHSt 26, 247, 248; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 5; vgl. Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 275 Rdn. 36).
  • BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10

    Urteilsabsetzungsfrist (Überschreiten; hinreichende Rechtfertigung;

    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn nach den Geschäftsverhältnissen des Spruchkörpers und der Belastung seiner Mitglieder diesen das nicht möglich und zumutbar ist (vgl. BGHSt 26, 247, 249).
  • BGH, 09.07.2019 - KRB 37/19

    Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist i.R.d. Kartellverfahrens

    Sie steht nicht zur Disposition des Tatgerichts und darf nur ganz ausnahmsweise wegen unabwendbarer und nicht voraussehbarer Umstände (vgl. KK-StPO/Greger, 8. Aufl., § 275 StPO Rn. 48) überschritten werden, wobei überstrenge Anforderungen zu vermeiden sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 701/75, BGHSt 26, 247, 249).

    Beim Ausfall der Berichterstatterin müssen deshalb notfalls die anderen erkennenden Richter oder ein solcher Richter das Urteil abfassen, sofern dies möglich und zumutbar ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 26, 247, 249; BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 5 StR 295/88, BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1; Beschluss vom 27. April 1999 - 4 StR 141/99, NStZ 1999, 474; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 5 StR 485/10, StV 2011, 211; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 390/13, NStZ-RR 2014, 87).

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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72   

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BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72 (https://dejure.org/1975,7570)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1975 - 4 BJs 129/72 (https://dejure.org/1975,7570)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1975 - 4 BJs 129/72 (https://dejure.org/1975,7570)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens - Rechtsmittel bei Ablehnung der Bestellung eines Verteidigers für ein Wiederaufnahmeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 431
  • MDR 1976, 239
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1975 - StB 28/75

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher

    Auszug aus BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72
    Das entspricht dem Rang, der einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts zukommt, und folgt aus dem sachgerechten Bestreben des Gesetzgebers, den Bundesgerichtshof nicht mit Zuständigkeiten für Nebenentscheidungen von verhältnismäßig untergeordneter Bedeutung zu überlasten, um ihm die Wahrnehmung seiner wesentlichen Rechtsprechungsaufgaben nicht zu erschweren (vgl. auch BGHSt 25, 109, 114 sowie den zum Abdruck in BGHSt bestimmten Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1975 - (7 BJs 176/74 - StB 28/75)).
  • BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

    Auszug aus BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72
    Das entspricht dem Rang, der einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts zukommt, und folgt aus dem sachgerechten Bestreben des Gesetzgebers, den Bundesgerichtshof nicht mit Zuständigkeiten für Nebenentscheidungen von verhältnismäßig untergeordneter Bedeutung zu überlasten, um ihm die Wahrnehmung seiner wesentlichen Rechtsprechungsaufgaben nicht zu erschweren (vgl. auch BGHSt 25, 109, 114 sowie den zum Abdruck in BGHSt bestimmten Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1975 - (7 BJs 176/74 - StB 28/75)).
  • RG, 21.09.1933 - II 662/33

    Ist gegen einen Beschluß des erkennenden Gerichts, durch den der Antrag auf

    Auszug aus BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72
    Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts wie der Oberlandesgerichte zu der allgemeinen Frage der Beschwerdefähigkeit einer die Bestellung eines Verteidigers ablehnenden Entscheidung (vgl. RGSt 67, 310, 312; OLG Bremen NJW 1951, 454; BayObLG NJW 1952, 1224).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08

    Wiederaufnahmeverfahren: Beschwerde gegen Wiederaufnahmeentscheidung;

    Die Vorschrift des § 372 StPO bestimmt nur, dass die aus Anlass eines Wiederaufnahmeantrags von dem Gericht im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse über die Zulässigkeit oder Begründetheit des Antrags (§§ 368, 370, 371 StPO) oder die Frage der Strafvollstreckung (§ 360 Abs. 2 StPO) mit der fristgebundenen sofortigen Beschwerde nach § 311 StPO anzufechten sind (vgl. BGH NJW 1976, 431; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 372 Rn. 1).

    Die nicht unter § 372 StPO fallenden Entscheidungen - wie etwa Entscheidungen nach §§ 364 a und 364 b StPO (vgl. BGH NJW 1976, 431) - sind durch diese Vorschrift nicht der Anfechtung entzogen, sondern grundsätzlich mit der einfachen Beschwerde nach § 304 StPO anfechtbar (KK-Schmidt, StPO, 5. Aufl., § 372 Rn. 1; Meyer-Goßner aaO § 372 Rn. 2).

  • BGH, 10.08.2022 - 3 ARs 9/22

    Unzulässiger allgemeiner Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des

    Satz 2 Halbsatz 2 Nummer 5 erfasst Entscheidungen, welche die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffen (§ 372 Satz 1 StPO), nicht solche gemäß §§ 364a, 364b StPO (s. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1975 - StB 64/75, NJW 1976, 431 f.; BeckOK StPO/Singelnstein, 44. Ed., § 364a Rn. 9, § 364b Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 304 Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02

    Bestellung eines Verteidigers im Wiederaufnahmeverfahren bei sofortiger

    § 372 Satz 1 StPO gilt insoweit nicht (BGH NJW 1976, 431).
  • BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des im ersten Rechtszug zuständigen

    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jüngster Zeit mehrfach auch außerhalb des in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO geregelten Bereichs Beschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen als unzulässig behandelt (BGHSt 26, 250; NJW 1976, 431; 1976, 525, 1977, 156).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1975 - StB 64/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,11126
BGH, 18.12.1975 - StB 64/75 (https://dejure.org/1975,11126)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1975 - StB 64/75 (https://dejure.org/1975,11126)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1975 - StB 64/75 (https://dejure.org/1975,11126)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 431
  • MDR 1976, 239
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