Weitere Entscheidung unten: OLG München, 27.02.1976

Rechtsprechung
   LG München II, 10.12.1974 - 9 O 518/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3268
LG München II, 10.12.1974 - 9 O 518/74 (https://dejure.org/1974,3268)
LG München II, Entscheidung vom 10.12.1974 - 9 O 518/74 (https://dejure.org/1974,3268)
LG München II, Entscheidung vom 10. Dezember 1974 - 9 O 518/74 (https://dejure.org/1974,3268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz im Fall der eigenmächtigen Beseitigung eines sich auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken befindlichen Baumes; Erforderlichkeit der Zustimmung des Nachbarn zum Fällen des Baumes; Einfluss des Baumbestandserhaltungsrecht der Gemeinde auf ein etwaiges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 973
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Nach einer Auffassung - der das Berufungsgericht ohne weiteres folgt - steht der Baum im Miteigentum der beiden Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen (LG München II, NJW 1976, 973; MünchKomm-BGB/Säcker, aaO, Rdn. 1; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht im Bundesgebiet [ohne Bayern], 5. Aufl., § 12; Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., B § 2 II, § 12; Laibling, AgrarR 1994, 28).
  • OLG Schleswig, 17.10.2017 - 3 U 24/17

    Schadensersatzanspruch wegen eigenmächtigen Fällens eines Grenzbaumes: Einwand

    Der Fall ist in dieser Hinsicht anders als der des Landgerichts München, das einem eigenmächtig handelnden Grundstückseigentümer den Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber dem Schadensersatzanspruch des Nachbarn versagt hat (LG München NJW 1976, 973).
  • AG Büdingen, 18.05.1979 - 2 C 642/78

    Verlangen eines Nachbarn auf Zustimmung zur Beseitigung eines Grenzbaumes;

    Die - soweit ersichtlich - einzige veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts München in NJW 1976, 973, die auf den Beseitungsanspruch die § 226, 242 BGB anwenden und daraus unter bestimmten Umständen ein Recht auf Verweigerung der Zustimmung ableiten will, überzeugt nicht.
  • OLG Hamburg, 06.12.1978 - 5 U 237/77

    Glaubwürdigkeit von Zeugen; Einwand eines rechtmäßigen Alternativverhaltens;

    Die daraus folgende Ungewißheit muß sich nach den erwähnten allgemeinen Grundsätzen zum Einwand der sogenannten überholenden Kausalität zum Nachteil des Beklagten auswirken (vgl. zu einem ähnlichen Fall mit dem gleichen Ergebnis: LG München, NJW 1976, 973).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.02.1976 - 19 U 3692/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2423
OLG München, 27.02.1976 - 19 U 3692/75 (https://dejure.org/1976,2423)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.1976 - 19 U 3692/75 (https://dejure.org/1976,2423)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 1976 - 19 U 3692/75 (https://dejure.org/1976,2423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der Kosten nach einer einseitigen Erledigterklärung aufgrund der Zumutbarkeit einer Klagerücknahme sowie einer weitern Verfolgung der Ansprüche in einem gesonderten Rechtsstreit; Verpflichtung des Gläubigers zur Vermeidung unnötiger Kosten für den Schuldner ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 973
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55

    Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

    Auszug aus OLG München, 27.02.1976 - 19 U 3692/75
    Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH 21, 298) müsse auch in einem solchen Falle aus prozesswirtschaftlichen Gründen die Erledigterklärung der Hauptsache in Betracht kommen und sodann seien die Kosten des Rechtsstreits den Beklagten aufzuerlegen.

    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.7.1956 (BGHZ 21, 298), wo aus prozeßökonomischen Gründen eine Entscheidung nach § 91 a ZPO auch dann noch als zulässig angesehen wird, wenn der Fall der Erledigung der Hauptsache zwar vor der Zustellung, aber nach Einreichung der/Klage eingetreten ist.

  • OLG München, 13.07.1965 - 5 U 1135/65
    Auszug aus OLG München, 27.02.1976 - 19 U 3692/75
    Sie hatte die Möglichkeit, entweder in einem gesonderten Rechtsstreit oder auch, da noch ein Teil ihres Anspruches anhängig war, im vorliegenden Verfahren durch bezifferten Antrag die ihr bis dahin erwachsenen Kosten als Hauptsachebetrag geltend zu machen (OLG München NJW 1966, 161).
  • BGH, 08.02.1968 - VII ZR 113/65

    Freistellung des Verfahrens nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) vom Grundsatz

    Auszug aus OLG München, 27.02.1976 - 19 U 3692/75
    In letzterem Erläuterungsbuch wird die Umdeutung in eine Feststellungsklage abgelehnt; es wird vielmehr die Abweisung der Klage gefordert, wenn das erledigende Ereignis vor Rechtshängigkeit eingetreten ist, (vgl. auch BGH NJW 1968, 991 für den Fall einer unzulässigen Klage).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Die überwiegende Meinung hält eine Erledigung der Hauptsache vor Zustellung der Klage nicht für möglich, zumeist unter Hinweis, daß es noch an einem Prozeßrechtsverhältnis und an einer Hauptsache fehle (vgl. schon RGZ 54, 37 (39); OLG Celle, OLGZ 1965, 178; OLG München, NJW 1966, 161; 1976, 973; OLG Hamm, MDR 1979, 500; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 40. Aufl., § 91a Anm. A 2 b und c; Thomas-Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 91a Anm. 7a bb; Stein-Jonas-Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 91a Rdnr. 11; Landsberg, Gruch 36 (1892), 236; Lent, NJW 1955, 1194; Furtner, JR 1961, 249; Schwab, ZZP 72 (1959), 127; Ulmer, Die einseitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache und der Erledigungsantrag, Diss.
  • OLG München, 08.01.1987 - 7 W 2912/86

    Kostenlast bei teilweiser Klagerücknahme nach Zahlung eines Teilbetrages zwischen

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, besonders wenn der Beklagte der Erledigung widerspricht, daß die entstandenen Prozeßkosten nur in einem neuen Verfahren als Schadensersatz (aus Verzug) eingeklagt werden können (vgl. hierzu OLG München in NJW 1976, 973); bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung soll für das Gericht die Möglichkeit bestehen, abweichend von den für die prozessuale Erstattungspflicht geltenden Grundsätzen im Rahmen der Billigkeitsprüfung das Bestehen eines materiellen Kostenerstattungsanspruchs zu Lasten des Beklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Nürnberg NJW 1975, 2206; zum ganzen Thomas-Putzo, a.a.O., § 91 a Anm. 7 c cc; Zöller/Schneider, a.a.O., vor § 91 Rdnr. 12 sowie Zöller/Vollkommer, § 91 a Rdnr. 24).
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