Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.02.1976

Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75   

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https://dejure.org/1975,191
BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75 (https://dejure.org/1975,191)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1975 - 2 StR 309/75 (https://dejure.org/1975,191)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75 (https://dejure.org/1975,191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen des Vorrangs des Erwachsenengerichts - Einstufung des Schwurgerichts als Gericht höherer Ordnung

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  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 191
  • NJW 1975, 2304
  • NJW 1976, 301 (Ls.)
  • NJW 1976, 977 (Ls.)
  • MDR 1975, 1034
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.1956 - 5 StR 142/56
    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    BGHSt 9, 399 ist durch die Gesetzgebung überholt.

    Allerdings hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Erwachsenengericht in Schwurgerichtssachen den Vorrang gegenüber dem Jugendgericht eingeräumt, wenn auch nur einer der Angeklagten zur Tatzeit das 21. Lebensjahr vollendet hatte (BGHSt 9, 399).

    Der Bundesgerichtshof hat in der erwähnten Entscheidung BGHSt 9, 399 seine Auffassung indessen allein aus dem Rang des Spruchkörpers hergeleitet.

    Damit ist die in BGHSt 9, 399 niedergelegte Abgrenzungsregel in Schwurgerichtssachen durch die Gesetzgebung überholt.

  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    Im allgemeinen bezieht das Gesetz ihn auf das Gericht als Ganzes; auf seine einzelnen Abteilungen nur, wenn sie verschieden hohe Strafgewalt haben (BGHSt 18, 79, 83).

    Dies hat der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 18, 79 entschieden und es entspricht seither ständiger Rechtsprechung.

  • BGH, 20.12.1962 - 2 ARs 81/62

    Irrtümliche Anklageerhebung beim Erwachsenengericht - Zulässigkeit einer Abgabe

    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    Davon ist der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 173 ausgegangen, er hält an seiner Ansicht fest.

    Die an sich gebotene formlose Abgabe an die Jugendkammer (BGHSt 18, 173) war gescheitert, weil die Jugendkammer zur Übernahme des Verfahrens nicht bereit war.

  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73

    Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil -

    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in BGHSt 25, 242, 244 darauf hingewiesen, daß das Präsidium diejenigen Streitigkeiten zu entscheiden habe, die zwischen mehreren Spruchkörpern derselben Art über die Frage entstanden sind, welcher von ihnen eine Sache nach dem Geschäftsverteilungsplan zu bearbeiten habe.
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75

    Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des

    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    Dem Präsidium fällt zwar grundsätzlich die Aufgabe zu, einen Streit zwischen zwei Spruchkörpern desselben Gerichts über die Frage, welcher von ihnen eine bestimmte Sache zu bearbeiten habe, zu entscheiden (Dünnebier in Löwe/Rosenberg, a.a.O. Anm. 1 zu § 14; KMR, a.a.O. Anm. 1 d zu § 14; Kleinknecht, a.a.O. Anm. 8 zu § 21 e GVG, Anm. 2 zu § 74 GVG; Brunner, JGG 4. Aufl. S. 174); dies gilt zumindest dann, wenn ein entsprechender Entscheidungsvorbehalt zugunsten des Präsidiums in den Geschäftsverteilungsplan aufgenommen ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75 -).
  • OLG Saarbrücken, 02.12.1965 - Ss 36/65
    Auszug aus BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
    Der Senat vermag die Auffassung, die besondere Funktion der Jugendgerichtsbarkeit verlange zwar nicht generell, aber jedenfalls bei vor dem Erwachsenengericht durchgeführten Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende eine andere Beurteilung (so Brunner, JGG 4. Aufl. S. 174; KMR, 6. Aufl. Anm. 1, 4 d vor § 1; BayObLGSt 1964, 915 OLG Saarbrücken NJW 1966, 1041), nicht zu teilen.
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StPO i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 4 GVG an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück, da das Verfahren nur noch den erwachsenen Angeklagten betrifft (BGHSt 35, 267) und das Schwurgericht gegenüber der Jugendkammer kein Gericht höherer Ordnung ist (vgl. BGHSt 26, 191; Kuckein in KK § 338 Rdn. 69).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Der Revision ist zwar darin zuzustimmen, daß die als Schwurgericht tätige 3. Strafkammer nicht befugt war, gemäß § 209 Abs. 1 StPO das Verfahren vor der 10. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) desselben Gerichts zu eröffnen (BGH NJW 1975, 2304).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache hinsichtlich des Angeklagten S. gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 5 GVG nicht an eine andere Jugendkammer, sondern an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück, weil sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267) und das Schwurgericht gegenüber der Jugendkammer kein Gericht höherer Ordnung ist (BGH, Urteile vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191; vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, NJW 2003, 836, 838 mwN).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 335/16

    Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem benachbarten Gericht durch Entscheidung

    Eine über die Eröffnung des Hauptverfahrens hinausgehende Bindungswirkung hat dessen Eröffnungsbeschluss nicht (so Marcelli, NStZ 1986, 59, 61; LR/Stuckenberg aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 192 f. (bezüglich der Bestimmung des Schwurgerichts statt der zuständigen Jugendkammer); aA Meyer-Goßner, JR 1979, 384, 385 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 210 Rn. 10; Radtke/Hohmann/Reinhart, StPO, § 210 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 01.09.2005 - 2 Ss 66/05

    Zurückverweisung; Unzuständigkeit; Berufung; Tatort; Erfolgsort

    Der BGH wendet die Vorschrift auch dann an, wenn das Verfahren mit Recht eingestellt wurde (BGHSt 26, 191, 201; a.A. Meyer-Goßner, a.a.O., § 355 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Denn dem Präsidium des Gerichts, das als richterliches Selbstverwaltungsorgan gemäß § 21 e GVG bei einer den Geschäftsverteilungsplan betreffenden Meinungsverschiedenheit mehrerer Spruchkörper grundsätzlich eingreifen kann, ist es verwehrt, einen Kompetenzstreit durch Anwendung einer gesetzlichen Zuständigkeitsnorm verbindlich zu entscheiden (vgl. auch BGH LM § 36 Ziff. 6 ZPO Nr. 7; BGH NJW 1975, 2304).
  • BFH, 18.02.1986 - VII S 39/85

    Negativer Kompetenzkonflikt - Analogie - Geschäftsverteilungsplan

    Diese Auffassung wird nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen, sondern vor allem darauf gestützt, daß das Präsidium eines Gerichts zwar - grundsätzlich - bei einer den Geschäftsverteilungsplan betreffenden Meinungsverschiedenheit zwischen mehreren Spruchkörpern eingreifen kann, nicht aber bei einem Kompetenzstreit durch Anwendung einer gesetzlichen Zuständigkeitsnorm entscheiden darf (BGHZ 71, 264, 270; vgl. auch - für die auf Gesetz beruhende Aufgabenabgrenzung zwischen Jugendkammer und Schwurgericht als Kammern eines Landgerichts - BGH, Urteil vom 25. August 1975 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 200).

    Gerichtsinterne Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Anwendung des Geschäftsverteilungsplans regelt mit bindender Wirkung für die beteiligten Spruchkörper das Präsidium (Kissel, a. a. O., Rdnr. 105f.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 4 FGO Tz. 18; BGH - Dienstgericht -, Urteil vom 21. April 1978 RiZ 5/77, DRiZ 1978, 249; BGHSt 26, 191, 200; BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1973 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244).

    Das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - hat in seinem vom ersuchenden Senat angeführten - nicht veröffentlichten - Beschluß vom 4. November 1974 2 BvR 225/74 (zu ihm vgl. BGHSt 26, 191, 200; Müller, a. a. O., S. 16; derselbe, Juristenzeitung 1976, 587; Heintzmann, DRiZ 1975, 320, 321 f.) ausgesprochen, die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen zwei Strafkammern eines Landgerichts durch eine eigene materiell-rechtliche Entscheidung sei nicht Aufgabe des Landgerichtspräsidiums.

  • BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-2/14

    Kompetenzstreit innerhalb des Bundesgerichtshofs (Vorlage an das Präsidium des

    Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Spruchkörpern derselben Art eine Sache zu bearbeiten hat, sind nach § 21e GVG vom Präsidium des Gerichts zu entscheiden, wenn die Zuständigkeit der streitenden Spruchkörper - wie hier - allein auf dem Geschäftsverteilungsplan beruht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; Beschluss vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75, NJW 1975, 1424; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 199 f.).
  • BGH, 19.09.2017 - 5 StR 593/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme fehlender örtlicher Zuständigkeit (Einwand der

    Ein entsprechender Beschluss entfaltet aber keine Bindungswirkung in Bezug auf die spätere Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens oder eine Rüge gemäß § 16 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 335/16, NStZ 2017, 420; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 192 f.; LRStPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 210 Rn. 42 aE; Marcelli NStZ 1986, 59).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    § 4 Abs. 2 StPO, der nur die Zusammenfassung von Strafsachen aus dem Zuständigkeitsbereich von Spruchkörpern verschiedener Ordnungen vorsieht, schließt die Verbindung von Strafsachen, die bei gleichrangigen Spruchkörpern desselben Gerichts anhängig sind, durch Abgabe und Übergabe ebenfalls nicht aus (BGHSt 18, 173, 175; 26, 191, 199 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75]; 27, 99, 102; Meyer-Goßner NStZ 1989, 297, 298; vgl. aber BGHSt 20, 219, 220) [BGH 05.05.1965 - 2 StR 66/65].
  • BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14

    Kompetenzstreit innerhalb des Bundesgerichtshofs (Vorlage an das Präsidium des

  • BGH, 12.01.1977 - 2 StR 662/76

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Anforderungen an die

  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

  • BGH, 18.03.1996 - 1 StR 113/96

    Jugendlicher - Jugendstrafrecht - Erwachsenenstrafrecht

  • BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07

    Prüfung der tatrichterlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Sachrüge;

  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 621/95

    Zuständigkeit der Jugendkammer vor dem Schwurgericht in Jugendschutzsachen (keine

  • BGH, 24.03.1995 - 3 ARs 8/95

    Verfahrensverbindung - Zulässigkeit der Verbindung - Gleichrangige Spruchkörper

  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 Ss 367/05
  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 13 K 3238/06
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

  • OLG München, 23.03.2011 - 7 U 393/11

    Zivilrechtsweg: Verweisung vom allgemeinen Zivilsenat an den Kartellsenat bei

  • OLG Brandenburg, 30.03.2006 - 2 Ws 23/06

    Zuständigkeitsbestimmung in Strafsachen: Zuständigkeit für den

  • OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 536/00

    Anrechnung einer erlittenen Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen;

  • BGH, 06.06.1977 - 3 StR 160/77

    Zurückverweisung an ein Schwurgericht im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung -

  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

  • OLG Frankfurt, 27.08.2015 - 3 Ws 647/15

    Unzulässige Vorlage zur Zuständigkeitsbestimmung an Obergericht bei

  • BFH, 14.07.1987 - VII R 17/87

    Anforderungen an die Zulässikgiet der Revision - Voraussetzungen für die

  • AG Fulda, 11.01.2019 - E32a 2019
  • OLG Stuttgart, 09.12.1994 - 1 Ss 498/94

    Keine Beendigung der Hauptverhandlung vor einem unzuständigen Gericht mit einer

  • KG, 26.07.1990 - 2 AR 74/90
  • BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 5/77

    Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Präsidiumsbeschlusses - Einleitung

  • LG Freiburg, 25.06.2002 - 4 AR 8/02

    Keine Zuständigkeit des Landgerichts für Entscheidung eines negativen

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 23/86

    Zuständigkeit des Jugendgerichts bei Aburteilung von von Heranwachsenden

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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1449
BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75 (https://dejure.org/1976,1449)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1976 - 1 StR 764/75 (https://dejure.org/1976,1449)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75 (https://dejure.org/1976,1449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Verjährung der Strafverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 977
  • MDR 1976, 501
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Die Rüge verkennt, daß der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur für die Fälle vorgeschrieben ist, in denen das Gericht - sei es nun auf Grund neuer Tatsachen oder nicht - auf die im Eröffnungsbeschluß bezeichnete Tat ein anderes Strafgesetz anwenden will, als dort angeführt war; die Vorschrift gilt aber nicht für die Fälle, in denen die Verurteilung bei gleichbleibendem Strafgesetz nur auf zum Teil andere Tatsachen gegründet wird (BGHSt 19, 141, 142).

    Es genügt insoweit, daß der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung darüber unterrichtet wird, in welchen - vom Eröffnungsbeschluß dazu nicht herangezogenen - Tatsachen das Gericht möglicherweise ein Merkmal des strafrechtlichen Tatbestandes finden wird (BGHSt 19, 141, 143).

  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Das bedeute eine Verschiebung der Tatzeit, die nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 19, 88 f. zum Hinweis verpflichtet hätte.

    Aus diesem Gesichtspunkt hat der 5. Strafsenat später selbst seine von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 19, 88 dahin eingegrenzt, daß sich dort der Vorwurf eines Sittlichkeitsverbrechens allein durch die Annahme eines anderen Tattages wesentlich geändert hatte, während bei dem den Gegenstand der späteren Entscheidung bildenden Betrug die Tatzeit keine entscheidende, sondern nur eine untergeordnete Bedeutung hatte (BGH, Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66).

  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Das Hauptverhandlungsprotokoll, das in dem von § 274 Satz 1 StPO umschriebenen Rahmen dem Revisionsgericht die Nachprüfung erleichtern soll (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 863/75 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), kann aber seine Kontrollfunktion nicht erfüllen, wenn es mehrere Alternativen offenläßt, so daß unentschieden bleibt, von welcher auszugehen ist und welcher Verfahrensfehler als bewiesen gilt.
  • BGH, 01.03.1966 - 5 StR 21/66

    Gewährung des rechtlichen Gehörs über den für die Verurteilung wesentlichen

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Aus diesem Gesichtspunkt hat der 5. Strafsenat später selbst seine von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 19, 88 dahin eingegrenzt, daß sich dort der Vorwurf eines Sittlichkeitsverbrechens allein durch die Annahme eines anderen Tattages wesentlich geändert hatte, während bei dem den Gegenstand der späteren Entscheidung bildenden Betrug die Tatzeit keine entscheidende, sondern nur eine untergeordnete Bedeutung hatte (BGH, Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66).
  • BayObLG, 08.07.1953 - RReg. 1 St 199/52

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Die Beweiskraft kommt jedoch der Sitzungsniederschrift nur zu, wenn und soweit sie sorgfältig geführt ist und keine erkennbaren Fehler aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH bei Dallinger, MDR 1952, 659; BGH GA 1962, 305); trifft das nicht zu, weist die Niederschrift insbesondere über die wesentlichen Verfahrensvorgänge erkennbare Lücken oder Unklarheiten auf, so erfüllt sie ihren Zweck nicht und das Revisionsgericht darf, um diese Lücken auszufüllen, auf alle erreichbaren Erkenntnisquellen zurückgreifen (BGH JR 1961, 508; BayObLGSt 1953, 135, 136).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Die Beweiskraft kommt jedoch der Sitzungsniederschrift nur zu, wenn und soweit sie sorgfältig geführt ist und keine erkennbaren Fehler aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH bei Dallinger, MDR 1952, 659; BGH GA 1962, 305); trifft das nicht zu, weist die Niederschrift insbesondere über die wesentlichen Verfahrensvorgänge erkennbare Lücken oder Unklarheiten auf, so erfüllt sie ihren Zweck nicht und das Revisionsgericht darf, um diese Lücken auszufüllen, auf alle erreichbaren Erkenntnisquellen zurückgreifen (BGH JR 1961, 508; BayObLGSt 1953, 135, 136).
  • BGH, 05.01.1972 - 2 StR 376/71

    Verursachung des Todes durch die mit dem Ziel der Wegnahme angewendeten Gewalt -

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Es läßt Möglichkeiten, die als wesentliche Förmlichkeiten ersichtlich zu machen sind, wie die Vernehmung des Zeugen oder den Verzicht auf seine Vernehmung (vgl. BGHSt 24, 280; RGSt 58, 58, 59; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 273 Anm. 3 a) ebenso offen, wie Möglichkeiten, die (wie z.B. das eigenmächtige Sichentfernen des Zeugen) nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrens gehören.
  • BGH, 26.01.1956 - 3 StR 438/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Denn ein solcher Hinweis ist weder erforderlich, wenn aus dem Fortsetzungszusammenhang alle Einzelhandlungen bis auf eine ausgeschieden werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1956 - 3 StR 438/55), noch in dem Falle, daß statt einer fortgesetzten Handlung eine natürliche Handlungseinheit angenommen wird (vgl. OLG Dresden, DRiZ 1928 Nr. 969; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 265 Anm. 3 b).
  • BGH, 10.07.1952 - 3 StR 796/51

    Aussagepflicht - Aussagebefugnis - Amtsverschwiegenheit - Vorgesetzte

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Die Beweiskraft kommt jedoch der Sitzungsniederschrift nur zu, wenn und soweit sie sorgfältig geführt ist und keine erkennbaren Fehler aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH bei Dallinger, MDR 1952, 659; BGH GA 1962, 305); trifft das nicht zu, weist die Niederschrift insbesondere über die wesentlichen Verfahrensvorgänge erkennbare Lücken oder Unklarheiten auf, so erfüllt sie ihren Zweck nicht und das Revisionsgericht darf, um diese Lücken auszufüllen, auf alle erreichbaren Erkenntnisquellen zurückgreifen (BGH JR 1961, 508; BayObLGSt 1953, 135, 136).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75
    Die Beweiskraft kommt jedoch der Sitzungsniederschrift nur zu, wenn und soweit sie sorgfältig geführt ist und keine erkennbaren Fehler aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH bei Dallinger, MDR 1952, 659; BGH GA 1962, 305); trifft das nicht zu, weist die Niederschrift insbesondere über die wesentlichen Verfahrensvorgänge erkennbare Lücken oder Unklarheiten auf, so erfüllt sie ihren Zweck nicht und das Revisionsgericht darf, um diese Lücken auszufüllen, auf alle erreichbaren Erkenntnisquellen zurückgreifen (BGH JR 1961, 508; BayObLGSt 1953, 135, 136).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 408/58
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
  • BGH, 18.12.1957 - 4 StR 106/57
  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
  • RG, 20.12.1928 - III 623/28

    Wann beginnt bei betrügerisch herbeigeführter Zahlung einer Unfallrente die

  • RG, 07.01.1924 - II 950/23

    Welche Beweiskraft hat das schöfsengerichtliche Sitzungsprotokoll?

  • RG, 29.05.1923 - I 1161/22

    1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen

    Die Revision ist im Kern darauf gestützt, ein solcher Hinweis sei als wesentliche Verfahrensförmlichkeit gemäß § 274 StPO nur durch das Hauptverhandlungsprotokoll beweisbar (so ohne nähere Begründung auch OLG München NJW 2010, 1826, 1827; OLG Hamm NStZ-RR 2003, 368; Beulke in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 154 Rdn. 59), nicht aber durch die Urteilsgründe (BGH NJW 1976, 977, 978; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 274 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Infolgedessen führt die Einreihung eines formalen Erfordernisses unter die wesentlichen Förmlichkeiten dazu, daß die Protokollierung seiner Beachtung das Erfordernis als gewahrt, die Nichtbeurkundung es als nicht gewahrt erscheinen läßt, es sei denn, daß die formelle Beweiskraft der Sitzungsniederschrift entfällt, z.B. deshalb, weil (und soweit) der Einwand der Fälschung möglich und beweisbar ist oder weil (und soweit) das Protokoll offensichtliche Widersprüche oder Lücken, die sich aus ihm selbst ergeben, aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH NJW 1976, 977, 978; 1982, 1057; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 418/73).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Das gilt auch, wenn die Veränderung der tatsächlichen Grundlage der Sachentscheidung die Tatzeit betrifft, ohne daß der Schuldvorwurf dadurch eine wesentliche Veränderung erfährt (BGHSt 19, 141, 144 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGH, Urt. vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75).

    Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine in den Formulierungen weitergehende frühere Auffassung (vgl. BGHSt 19, 88, 89) inzwischen dahin eingegrenzt, daß sie nur Fälle betreffe, in denen die Tatzeit für den Schuldvorwurf von ausschlaggebender Bedeutung sei (BGH, Urteile vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66 - und vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75).

  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

    Deshalb darf das Revisionsgericht im Wege freier Beweisermittlung und Beweiswürdigung klären, wie der Verfahrensablauf tatsächlich war (BGH NJW 1976, 977, 978; BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1980 - 1 StR 681/80: das doppeldeutige Protokoll hat keine formelle Beweiskraft; Aisberg JW 1930, 1069; Löwenstein JW 1932.421; KK-Engelhardt § 274 Rdn. 12).
  • BayObLG, 29.09.1992 - 2 ObOWi 350/92

    Hauptverhandlung; Protokoll; Bußgeldverfahren; Zeuge; Vernehmung; Aussage;

    c) Die formelle Beweiskraft des Protokolls entfällt zwar dann, wenn es offenkundig fehlerhaft ist, z.B. eine aus dem Protokoll selbst sich ergebende Lücke aufweist (vgl. BGH NJW 1976, 977).
  • BGH, 13.12.1977 - 5 StR 728/77

    Anrechnung der Untersuchungshaft - Einstellung des Verfahrens mangels

    Daß während der Hauptverhandlung eine Änderung der tatsächlichen Beurteilung der Tat im Verhältnis zur zugelassenen Anklage eingetreten ist - Täuschung durch unzutreffende Altersangaben der versicherten Gegenstände statt falscher Angabe nicht beschädigter versicherter Gegenstände - nötigte das Landgericht nicht zu einem ausdrücklichen Hinweis (vgl. BGHSt 19, 141, 143 f. u. BGH, Urteil vom 24.2.1976 - 1 StR 764/75-), da der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung der Sachlage unterrichtet worden ist.
  • OLG Schleswig, 17.11.1980 - 1 Ss 551/80
    In einem Fall, in dem auch mit Hilfe der nicht widerlegbaren Beweisvermutung des StPO § 274 ein bestimmter Schluß nicht gezogen werden kann, darf im Wege freier Beweisermittlung und Beweiswürdigung geklärt werden, wie der Verfahrensablauf tatsächlich war (Anschluß BGH, 1976-02-24, 1 StR 764/75, MDR 1976, 501; Anschluß BGH, 1961-11-20, 2 StR 395/61, BGHSt 16, 306).
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