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   BVerwG, 09.03.1977 - 1 CB 41.76   

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BVerwG, 09.03.1977 - 1 CB 41.76 (https://dejure.org/1977,392)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1977 - 1 CB 41.76 (https://dejure.org/1977,392)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1977 - 1 CB 41.76 (https://dejure.org/1977,392)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer Beiladung - Ausländischer Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - Anfechtungsprozeß - Ausweisungsverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1603
  • DÖV 1977, 685
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Diese Rechtswirkungen sind aber nicht so beschaffen, daß über den Aufenthalt von Eheleuten nur einheitlich entschieden werden könnte (vgl.Beschluß vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - [Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46 = NJW 1977, 1603 = DÖV 1977, 358]).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Das Nebeneinander gleichartiger Ansprüche ergibt nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - [NJW 1977, 1603]; OVG Lüneburg, Beschluß vom 16. Februar 1978 - X OVG B 216/77 u.a. - [Leitsatz NJW 1978, 1279]) keine Situation, die die Annahme einer notwendigen Beiladung rechtfertigen könnte.
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94

    Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung

    Das bedeutet aber nicht, daß sie an dem in diesem Rechtsstreit streitigen Rechtsverhältnis beteiligt wären (vgl. BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 42 f.; Beschlüsse vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - und vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46 S. 11 bzw. Nr. 89 S. 3).

    Ein etwaiger Eingriff läge vielmehr in den angefochtenen Verfügungen der Beklagten (vgl. Beschluß vom 9. März 1977 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 3 C 11.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für eie notwendige Beiladung

    Nach der Rechtsprechung des 1. Senats ist der Ehegatte eines ausgewiesenen Ausländers in dem Anfechtungsprozeß des Ausländers gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen, obwohl er durch die Ausweisung in seinen eigenen Rechten aus Art. 6 Abs. 1 GG berührt wird (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - BVerwGE 55 S. 8; Beschluß vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2006 - 4 U 423/04

    Keine Pflicht zu einem ämterübergreifenden Informationsaustausch

    So ist die Rechtsverfolgung gegen den Dritten unzumutbar, wenn dieser erkennbar vermögenslos ist, wenn eine Rechtsverfolgung im Ausland erforderlich ist, deren Erfolgsaussichten im hohen Maße unsicher ist oder wenn der Geschädigte die Voraussetzungen des anderweitigen Anspruch nicht beurteilen kann (so BGH DÖV 1977, 685; BGHZ 61, 101, 109; BGH NJW 1982, 1328; ebenso Papier in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2003, § 839 RN 318).
  • VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 TJ 262/04

    Beiladung im Baunachbarprozess

    Nur wenn aus Rechtsgründen gegenüber allen Beteiligten eine einheitliche Entscheidung geboten ist, ist die Beiladung notwendig (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 -, NJW 1977, 1603; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 65 Rdnr. 14).
  • BVerwG, 01.10.1980 - 7 C 38.75
    Indem der erkennende Senat der behördlichen Namensfeststellung und damit der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Feststellung nur Bedeutung für die Personen gibt, die von der Feststellung betroffen sind, und eine Beteiligung von Ehefrau und Kindern im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO verneint, folgt er der Linie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur notwendigen Beiladung im Bereich des Ausländerrechts (Beschluß vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - [NJW 1977, 1603]; Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - [NJW 1978, 1762]), des Baurechts (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - [DVBl. 1974, 767 [768] = NJW 1975, 70 [71]; insoweit nicht in BVerwGE 45, 309]) und auch anderer Rechtsgebiete (vgl. BVerwGE 18, 124 [125 f.]; 39, 135 [137]; 51, 268 [275]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 4 A 5645/99

    Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer; Darlegungslast und Beweislast des

    Würde die Klage hingegen abgewiesen, so könnte ein etwaiger Eingriff nicht in der gerichtlichen Entscheidung, sondern allenfalls in dem angefochtenen Bescheid der Bekl liegen (Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994 - 1 B 70.94 -, aaO und v. 9.3.1977 - 1 CB 41.76 -, NJW 1977, 1603).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 11 S 1704/92

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis: Antragsbefugnis des deutschen Ehegatten im

    Das kommt auch darin zum Ausdruck, daß der (deutsche oder ausländische) Ehegatte in dem -- von dem ausländischen Ehepartner allein betriebenen -- Anfechtungsprozeß gegen eine Ausweisung nicht notwendig beizuladen ist (s. dazu BVerwG, Beschl. vom 9.3.1977, NJW 1977, 1603 = DÖV 1977, 685; Urteil vom 25.10.1977, BVerwGE 55, 8), da die gerichtliche Entscheidung dem Ehegatten gegenüber nicht aus Rechtsgründen nur einheitlich ergehen muß (s. § 65 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 CB 34.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Das gilt ohne Rücksicht darauf, ob die Familienangehörigen deutsche oder ausländische Staatsangehörige sind (BVerwGE 55, 8 [10 f.]; Beschlüsse vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - [Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46 = NJW 1977, 1603], vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 106.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 44]).
  • VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92

    Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten aus schwerwiegenden Gründen der

  • BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 106.77

    Beschränkung der Prüfung auf fristgerecht vorgetragene Beschwerdegründe -

  • BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen

  • BVerwG, 31.05.1977 - 1 B 18.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen

  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 B 44.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Notwendigkeit einer

  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 42.77

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - 7 E 232/09
  • VGH Hessen, 29.03.1990 - 12 TE 258/90

    Zur Beiladung eines Ausländers im Prozeß des Ehegatten auf Erteilung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00

    Sonntagsschutz, Kernbereich, Berufsfreiheit, Verfassungsmäßigkeit des

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 B 103.81

    Notwendige Beiladung des ausländischen Ehegatten eines ausgewiesenen Ausländers

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1994 - 13 B 12522/93

    Ausländerrechtliche Verfügung ; Zustellung an gesetzlichen Vertreter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 7 E 265/01
  • BVerwG, 27.05.1977 - 1 B 95.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.1977 - I C 15.73   

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https://dejure.org/1977,1363
BVerwG, 08.03.1977 - I C 15.73 (https://dejure.org/1977,1363)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1977 - I C 15.73 (https://dejure.org/1977,1363)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1977 - I C 15.73 (https://dejure.org/1977,1363)
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Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1603
  • MDR 1977, 692
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung;

    Denn die Einbürgerung bezog sich nicht auf eine nichtvorhandene oder andere Person, sondern auf die Person des Klägers unter falschem Namen aufgrund falscher Angaben (vgl. Urteil vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 15.73 - Buchholz 132.0 § 24 1. StARegG Nr. 1 S. 1 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13

    Unter Verwendung falscher Personalien erschlichene Einbürgerung; fehlende

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob eine Person mit dem wahren Namen H.S. und den vom Kläger zu diesem Namen angegebenen Geburts- und Herkunftsdaten frei erfunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.03.1977 - I C 15.73 -, NJW 1977, 1603 = Buchholz 132.0 § 24 1. StARegG Nr. 1) oder ob sie tatsächlich existiert.

    Die in § 35 Abs. 3 StAG festgelegte Fünf-Jahres-Frist gilt nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fälle des § 35 Abs. 1 StAG und ist damit auch im vorliegenden Fall einschlägig (vgl. zur Vorgängerregelung in § 24 Abs. 2 Satz 2 1. StARegG BVerwG, Urteil vom 08.03.1977 - I C 15.73 -, NJW 1977, 1603 = Buchholz 132.0 § 24 1. StARegG Nr. 1).

    Die Frage, ob das Erschleichen einer Einbürgerung durch arglistige Täuschung nur die Möglichkeit der Rücknahme nach § 35 StAG eröffnet, ist durch das zu § 24 1. StARegG ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.03.1977 - I C 15.73 - nicht geklärt.

  • VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12

    Einbürgerung bei Identitätstäuschung

    Es handelt sich bei der Vortäuschung einer anderen, echten Identität auch nicht um einen Fall, in welchem der Adressat nur falsch angesprochen wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 08.03.1977, - 1 C 15/73 -, NJW 1977, 1603: der Kläger war unter einer frei erfundenen Identität eingebürgert worden) oder in dem die Zuordnung eines rechtliches Status etwa aufgrund eines Fotos ohne Weiteres möglich ist (vgl. dazu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2004, - 13 S 422/04 -, NVwZ-RR 2005, 137: Aufenthaltserlaubnis auf einen falschen Namen; vgl. weiter: Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 07.10.2002, - W 7 01.1310 -, ).
  • BVerwG, 08.05.1995 - 7 B 223.94

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit wegen

    Der Vorschrift liegt die Erwägung zugrunde, daß ein Verwaltungsakt, der auf einen unmöglichen Erfolg gerichtet ist, keine Rechtsgeltung beanspruchen kann (vgl. Urteil vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 15.73 - NJW 1977, 1603).

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 15.73 - (a.a.O.) ab.

  • VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13

    Keine Nichtigkeit einer Einbürgerung bei Verwendung erfundener Personalien

    4. Eine Einbürgerung unter falschem Namen aufgrund von falschen Angaben stellt keinen jener offenkundigen schweren Mängel dar, die die Nichtigkeit dieser Einbürgerung nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zur Folge hat (Bestätigung von BVerwG, Urt. v. 08.03.1977 - I C 15.73 -, NJW 1977, 1603, ).

    Bereits mit Urteil vom 08.03.1977 (- I C 15.73 -, NJW 1977, 1603, ) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Einbürgerung unter falschem Namen aufgrund von falschen Angaben keinen jener offenkundigen schweren Mängel aufweist, die die Nichtigkeit dieser Einbürgerung nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zur Folge hätte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer

    Hat aber der Betroffene - wie hier der Antragsteller bei der polizeilichen Kontrolle am 18.01.2006 - lediglich falsche Personalien angegeben, ist diese Person lediglich unter falschem Namen angesprochen, so dass kein schwerwiegender Mangel im Sinne von § 44 Abs. 1 VwVfG vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.03.1977 - I C 15.73 -, NJW 1977, 1603).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2002 - 15 A 1031/01

    Aufhebung eines Kanalanschlussbeitragsbescheides durch Widerspruchsbescheid;

    zum Unterschied zwischen einer Bekanntgabe an eine nicht existente Person einerseits und einer Bekanntgabe an eine existente Person unter falschem Namen BVerwG, Urteil vom 8.3.1977 - 1 C 15.73 -, NJW 1977, 1603.
  • VG Köln, 19.01.2023 - 8 K 4679/19
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. April 1990 - 22 B2.1488/88 -, juris, Rn. 21-24; BFH, Urteil vom 17. Juni 1992 - X R 47/88 -, juris, Rn. 29 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. Februar 1983 - 2 S 390/82 -, juris (Ls.) sowie BVerwG, Urteile vom 9. September 2014 - 1 C 10.14 -, juris, Rn. 17 und 8. März 1977 - I C 15.73 -, juris, Rn. 13 (zur Nichtigkeit einer Einbürgerung nicht existenter Personen).
  • VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01

    Eine Einbürgerung kann nicht zurückgenommen werden

    Warum der Gesetzgeber den unter § 24 StaRegG fallenden Personenkreis gegenüber den sonstigen zu Unrecht Eingebürgerten derart begünstigen sollte, wäre nicht verständlich, zumal geklärt ist, dass unter den Anwendungsbereich des § 24 StaRegG auch arglistig erschlichene Einbürgerungen nach den genannten Bestimmungen des StaRegG fallen ( BVerwG, Urteil vom 8. März 1977 - I C 15/73 -, NJW 1977, 1603).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 9 C 192.86

    Antrag auf Asyl - Srilankischer Staatsangehöriger tamilischer Abstammung -

    Das Bundesamt hat dadurch, daß es durch den Bescheid vom 24. Mai 1982 sachlich über den vom Kläger - wenn auch unter Verschleierung des Folgecharakters u.a. mittels Angabe eines falschen Namens - gestellten Antrag entschieden hat, den Weg zur erneuten Sachprüfung eröffnet (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - <BVerwGE 78, 332>; zur Wirksamkeit eines Verwaltungsakts gegenüber einer unter falschem Namen auftretenden natürlichen Person vgl. Urteil vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 15.73 - ).
  • VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 46.02
  • VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11

    Führerschein - Angaben falscher Personalien - Umschreibung - Nichtigkeit

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