Rechtsprechung
BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75 |
Schwimmerschalter
§ 823 Abs. 1 BGB, Produkthaftung, Deliktshaftung des Verkäufers, Weiterfresserschaden
Volltextveröffentlichungen (9)
- DFR
Schwimmerschalter
- openjur.de
- Prof. Dr. Lorenz
Schwimmerschalterfall ("weiterfressender Mangel", Mangelfolgeschaden)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertraglicher Haftungsausschluss - Anspruchkonkurrenz - Produzentenhaftung - Beweislastumkehr - Weiterfressender Mangel - Schadensersatz infolge eines Fabrikationsfehlers oder Konstruktionsfehlers einer Maschine - Verjährung vertraglicher Schadensersatzansprüche - ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- opinioiuris.de
Schwimmerschalter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang eines formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses; Freizeichnung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (Produzentenhaftung); Haftung des Verkäufers wegen des durch ein defektes Kleinteil entstandenen Schadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Schwimmerschalter-Fall": Ersatz des Schadens aus "weiterfressenden" Mangel aus unerlaubter Handlung möglich - Kein Ausschluss aufgrund unmittelbarer vertraglicher Beziehungen
Besprechungen u.ä. (2)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Weiterfressermangel ("Schwimmerschalter-Fall")
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Der Schwimmschalterfall
Papierfundstellen
- BGHZ 67, 359
- NJW 1977, 379
- MDR 1977, 392
- VersR 1977, 358
- WM 1977, 79
- BB 1977, 162
- DB 1977, 299
- JR 1977, 456
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver …
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
Er ist insbesondere nicht gehindert, auf die Haftung aus unerlaubter Handlung zurückzugreifen, wenn vertragliche Ansprüche - etwa wegen eingetretener Verjährung oder einer nur sie erfassenden Haftungsfreizeichnung - nicht mehr bestehen (vgl. dazu das die Anwendbarkeit des § 852 BGB neben § 477 BGB behandelnde Senatsurteil vom 24. Mai 1976 = BGHZ 66, 315 = WM 1976, 839).Soweit in diesem Zusammenhang Graf von Westphalen in seiner kritischen Stellungnahme (BB 1976, 1097) zu dem Senatsurteil vom 24. Mai 1976 (aaO) offenbar meint, der Senat sei für eine Fallgestaltung wie die vorliegende von den Beweislastgrundsätzen der Produzentenhaftung wieder abgerückt, übersieht er, daß es sich bei dem damals entschiedenen Rechtsstreit um einen typischen Fall der Inanspruchnahme einer Handelsfirma im Rahmen einer mehrstufigen Handelskette handelte, die weder das Produkt hergestellt noch als ausgegliederte Vertriebsgesellschaft der Herstellerfirma in den Verkehr gebracht hatte, und daß aus diesem Grund für die Heranziehung der Grundsätze der Produzentenhaftung kein Raum war; das war auch dem in WM 1976, 839 abgedruckten vollständigen Tatbestand des Urteils zu entnehmen.
Die kurze Verjährungsfrist des § 477 BGB findet auf einen solchen Anspruch keine Anwendung (Senatsurteil vom 24. Mai 1976 - VIII ZR 10/74 aaO).
- BGH, 28.09.1970 - VIII ZR 166/68
Haftung des Herstellers für Konstruktionsfehler
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
b) Da die Klägerin die Beklagte insoweit als Herstellerin der Anlage in Anspruch nimmt, war es daher unter dem Gesichtspunkt der sogenannten "Produzentenhaftung" deren Sache, sich hinsichtlich ihres mangelnden Verschuldens - eines Umstandes also, der ganz in ihrem Einflußbereich lag und damit der Kenntnis der im wesentlichen auf Vermutungen angewiesenen Klägerin entzogen war - zu entlasten (BGHZ 51, 91; Senatsurteile vom 28. September 1970 - VIII ZR 166/68 = WM 1970, 1418, 1420 = LM BGB § 433 Nr. 36 und vom 24. November 1971 - VIII ZR 81/70 = WM 1972, 106 = NJW 1972, 251).War dieser Schalter zwar an sich fehlerfrei, aber in seiner Leistung für die Anlage zu schwach oder sonst ungeeignet, so handelt es sich um einen für die "Produzentenhaftung" typischen sogenannten Konstruktionsfehler (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1970 aaO).
Stützt der Geschädigte seinen Anspruch auf eine unerlaubte Handlung des schädigenden Herstellers, so schließt der bloße Umstand, daß unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen beiden bestehen oder jedenfalls bestanden haben, die für die Inanspruchnahme eines Herstellers entwickelten Grundsätze der Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens nicht aus (vgl. auch Senatsurteil vom 28. September 1970 - VIII ZR 166/68 aaO).
- BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 61/58
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
Ganz abgesehen davon, daß die AVB als Rechtsverordnung gelten (BGHZ 9, 390) und schon aus diesem Grunde zu ihrer Auslegung die sogenannte "Unklarheitenregel" nicht herangezogen werden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Oktober 1958 - VIII ZR 145/57 = NJW 1959, 38), trägt der Haftungsausschluß in Nr. 11 5 AVB dem Umstand Rechnung, daß die Energieversorgungsunternehmen die ihnen übertragene Aufgabe einer Versorgung der Allgemeinheit mit billigem Strom nur dann erfüllen können, wenn sie möglichst weitgehend von Haftungsrisiken freigestellt werden; diese besondere Aufgabe verlangt eine volle Ausschöpfung der Haftungsfreizeichnung mit der Folge, daß - soweit zulässig - Schadensersatzansprüche in jedem rechtlichen Gewande erfaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 1959 - VIII ZR 61/58 = NJW 1959, 1423 = LM BGB § 138 (Cc) Nr. 2).
- BGH, 23.04.1970 - VII ZR 150/68
Haftungsausschluss - Unerlaubte Handlungen - Allgemeine Lieferbedingungen
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
Ob eine solche Freizeichnung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit sie mit der mangelhaften Lieferung zusammenhängen, erfaßt, bemißt sich nach der Auslegung einer derartigen Klausel im Einzelfall (vgl. etwa BGH Urteil vom 23. April 1970 - VII ZR 150/68 = WM 1970, 903). - BGH, 30.05.1963 - VII ZR 236/61
Haftung des Bauunternehmers und des Architekten wegen Errichtung eines …
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
Richtig ist allerdings, daß sowohl das Reichsgericht (RG JW 1905, 367) als auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 39, 366) den auf die mangelhafte Erstellung eines Bauwerks gestützten Anspruch eines Bauherrn aus Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) gerade hinsichtlich dieses Bauwerks dann verneint haben, wenn die zum Bau verwandten Materialien mangelhaft waren und mit fortschreitenden Bauabschnitten jeweils ein weiterer mangelhaft erstellter Teil in das Eigentum des Grundstückseigentümers überging (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1956, 913;… Schäfer bei Staudinger, BGB, 10./11. Auflage § 823 Anm. 49). - BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 81/70
Mängelhaftung für Futtermittel
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
b) Da die Klägerin die Beklagte insoweit als Herstellerin der Anlage in Anspruch nimmt, war es daher unter dem Gesichtspunkt der sogenannten "Produzentenhaftung" deren Sache, sich hinsichtlich ihres mangelnden Verschuldens - eines Umstandes also, der ganz in ihrem Einflußbereich lag und damit der Kenntnis der im wesentlichen auf Vermutungen angewiesenen Klägerin entzogen war - zu entlasten (BGHZ 51, 91; Senatsurteile vom 28. September 1970 - VIII ZR 166/68 = WM 1970, 1418, 1420 = LM BGB § 433 Nr. 36 und vom 24. November 1971 - VIII ZR 81/70 = WM 1972, 106 = NJW 1972, 251). - BGH, 21.10.1958 - VIII ZR 145/57
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
Ganz abgesehen davon, daß die AVB als Rechtsverordnung gelten (BGHZ 9, 390) und schon aus diesem Grunde zu ihrer Auslegung die sogenannte "Unklarheitenregel" nicht herangezogen werden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Oktober 1958 - VIII ZR 145/57 = NJW 1959, 38), trägt der Haftungsausschluß in Nr. 11 5 AVB dem Umstand Rechnung, daß die Energieversorgungsunternehmen die ihnen übertragene Aufgabe einer Versorgung der Allgemeinheit mit billigem Strom nur dann erfüllen können, wenn sie möglichst weitgehend von Haftungsrisiken freigestellt werden; diese besondere Aufgabe verlangt eine volle Ausschöpfung der Haftungsfreizeichnung mit der Folge, daß - soweit zulässig - Schadensersatzansprüche in jedem rechtlichen Gewande erfaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 1959 - VIII ZR 61/58 = NJW 1959, 1423 = LM BGB § 138 (Cc) Nr. 2). - BGH, 06.10.1952 - I VRG 11/52
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
Ganz abgesehen davon, daß die AVB als Rechtsverordnung gelten (BGHZ 9, 390) und schon aus diesem Grunde zu ihrer Auslegung die sogenannte "Unklarheitenregel" nicht herangezogen werden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Oktober 1958 - VIII ZR 145/57 = NJW 1959, 38), trägt der Haftungsausschluß in Nr. 11 5 AVB dem Umstand Rechnung, daß die Energieversorgungsunternehmen die ihnen übertragene Aufgabe einer Versorgung der Allgemeinheit mit billigem Strom nur dann erfüllen können, wenn sie möglichst weitgehend von Haftungsrisiken freigestellt werden; diese besondere Aufgabe verlangt eine volle Ausschöpfung der Haftungsfreizeichnung mit der Folge, daß - soweit zulässig - Schadensersatzansprüche in jedem rechtlichen Gewande erfaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 1959 - VIII ZR 61/58 = NJW 1959, 1423 = LM BGB § 138 (Cc) Nr. 2). - BGH, 21.06.1967 - VIII ZR 26/65
Erfüllungsgehilfe des Werklieferers
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
Das ist dann der Fall, wenn nicht - wie beim Werkvertrag oder beim Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache (§ 631, § 651 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz BGB) - die entgeltliche Schöpfung des Wertes gerade für den Besteller, sondern die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den "Besteller" im Vordergrund steht (BGHZ 48, 118, 121;… Mezger in BGB-RGRK, 12. Aufl. vor § 433 Anm. 12; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Band 11, 9. Aufl. § 49 IV). - BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 55/74
Umfang des Haftungsausschlusses wegen Unterbrechung der Stromzufuhr
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
Soweit der Senat in der Entscheidung BGHZ 64, 355 ausgeführt hat, daß der in Abschnitt II Nr. 5 der "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz" (AVB) enthaltene Haftungsausschluß für die aus der Unterbrechung der Stromzufuhr hergeleiteten Schäden neben vertraglichen Ansprüchen auch deliktische Ersatzansprüche erfaßt, gehen diese Ausführungen von einer mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sach- und Interessenlage aus. - BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74
Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung
- BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 244/73
Verkauf eines gebrauchten PKWs - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger …
- BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66
Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung
- BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 180/69
Folgen der Gewährleistung für Sachmängel durch Vereinbarung, die anders als im …
- BGH, 29.09.1966 - VII ZR 160/64
Begriff der vertretbaren Sachen - Reiseprospekte als "Art" in ihrer Gesamtheit
- BGH, 08.03.1967 - VIII ZR 4/65
Sorgfaltsgrundsätze bei der Fassadensanierung - Anspruch wegen positiver …
- RG, 26.08.1943 - II 39/43
1. Ist bei einem Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache die …
- BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19
Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?
Nunmehr könnten vermeintlich zurückgedrängte Rechtsfiguren wie etwa der "weiterfressende Schaden" (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. November 1976 - VIII ZR 137/75, BGHZ 67, 359, und zu den Erwartungen des Gesetzgebers BT-Drucks. 14/6040 S. 229) oder die fehlende "Stoffgleichheit" (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 310/79, BGHZ 86, 256, 262;… Urteil vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 172/09, NJW 2011, 594 Rn. 26 f.) herangezogen werden, um über konkurrierende deliktische Ansprüche zu einer fiktiven Abrechnung zu gelangen. - BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler
Die Beweislast für den Entwicklungsfehler trägt sowohl im Rahmen der deliktischen Haftung wegen Verletzung der Instruktionspflicht bei Inverkehrgabe des Produkts als auch im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes der Hersteller (…vgl. zum ProdHaftG dessen § 1 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Satz 2 sowie Staudinger/Oechsler, aaO, § 1 ProdHaftG Rn. 170; vgl. zur deliktischen Haftung: Senatsurteile BGHZ 51, 91, 105 f. ; 116, 60, 72 f. ; vom 11. Juni 1996 - VI ZR 202/95 - VersR 1996, 1116, 1117; vom 18. Mai 1999 - VI ZR 192/98 - VersR 1999, 890, 891 ; BGH, BGHZ 67, 359, 362 ;… Staudinger/J. Hager, BGB, Bearb. 1999, § 823 Rn. F 44;… MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 662). - BGH, 23.02.2021 - VI ZR 21/20
Umfang der deliktischen Haftung wegen fehlerhafter Werkleistung bei Errichtung …
Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Deliktsordnung nicht von der Vertragsordnung verdrängt wird und dass grundsätzlich jede Haftung ihren eigenen Regeln folgt (…vgl. Senat, Urteile vom 14. Mai 1985 - VI ZR 168/83, NJW 1985, 2420, juris Rn. 8 f.;… vom 18. Januar 1983 - VI ZR 310/79, BGHZ 86, 256, juris Rn. 10;… BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 172/09, NJW 2011, 594 Rn. 26;… vom 27. Januar 2005 - VII ZR 158/03, BGHZ 162, 86, juris Rn. 32;… vom 3. Februar 1998 - X ZR 27/96, NJW 1998, 2282, juris Rn. 9;… vom 7. November 1985 - VII ZR 270/83, BGHZ 96, 221, juris Rn. 25; vom 24. November 1976 - VIII ZR 137/75, BGHZ 67, 359, juris Rn. 24).Wo dagegen der Schaden nicht mit der im Mangel verkörperten Entwertung der Sache für das Äquivalenz- und Nutzungsinteresse "stoffgleich" ist, kann sich im Schaden (auch) das verletzte Integritätsinteresse des Eigentümers oder Besitzers niederschlagen; dieser kann dann grundsätzlich auch von der deliktischen Haftung aufgefangen werden, selbst wenn mit dieser vertragliches Gewährleistungs- oder Ersatzrecht konkurriert (…vgl. Senat, Urteile vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 242/99, BGHZ 146, 144 juris Rn. 10 ff.;… vom 31. März 1998 - VI ZR 109/97, BGHZ 138, 230, juris Rn. 12, 20 f.;… vom 14. Mai 1985 - VI ZR 168/83, NJW 1985, 2420, juris Rn. 9 f.;… vom 18. Januar 1983 - VI ZR 310/79, BGHZ 86, 256, juris Rn. 9 f.;… vom 18. Januar 1983 - VI ZR 270/80, NJW 1983, 812, juris Rn. 10 f.;… BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 172/09, NJW 2011, 594 Rn. 26;… vom 27. Januar 2005 - VII ZR 158/03, BGHZ 162, 86, juris Rn. 33;… vom 3. Februar 1998 - X ZR 27/96, NJW 1998, 2282, juris Rn. 17 ff.;… vom 12. Februar 1992 - VIII ZR 276/90, BGHZ 117, 183, juris Rn. 20;… vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77, NJW 1978, 2241, juris Rn. 19 ff.; vom 24. November 1976 - VIII ZR 137/75, BGHZ 67, 359, juris Rn. 26 f.).
- BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07
Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit …
Der Klägerin stehen gegen die Beklagte schließlich keine eigenen oder von der Zedentin abgetretenen außervertraglichen Ansprüche auf Nachrüstung bzw. Kostenübernahme zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des Eigentums an den Pflegebetten, auch wenn dem Hersteller deliktische Pflichten zum Schutz vor Beschädigung oder Zerstörung (hier etwa durch einen Brand) nicht nur in Bezug auf durch Konstruktions- oder Herstellungsmängel gefährdete andere Sachen des Erwerbers, sondern auch zur Erhaltung der von ihm hergestellten Sache selbst aufgegeben sein können (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 86, 256, 258 und vom 24. März 1992 - VI ZR 210/91 - VersR 1992, 758, 759 m.w.N.; BGH, BGHZ 67, 359, 364 f.) . - BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
In späteren Entscheidungen sind diese Grundsätze sodann auf Konstruktionsfehler ausgedehnt worden (vgl. BGHZ 67, 359, 361 (Schwimmerschalter)). - BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03
Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag
Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den "Besteller" im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages (mit Montageverpflichtung) geboten (…Senatsurteil vom 22. Juli 1998 aaO; Senatsurteil vom 24. November 1976 - VIII ZR 137/75, WM 1977, 79 unter II 1 a). - BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03
Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von …
Miteinander konkurrierende Ansprüche aus Vertrag und aus § 823 Abs. 1 BGB sind nach ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen grundsätzlich selbständig zu beurteilen (BGH, Urteil vom 24. November 1976 - VIII ZR 137/75, BGHZ 67, 359, 363; Urteil vom 7. November 1985 - VII ZR 270/83, BGHZ 96, 221, 229). - BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79
Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen …
Ersatz der Schäden am Kraftfahrzeug selbst könne der Kläger entsprechend BGHZ 67, 359 ("Schwimmerschalter"-Fall) allerdings nur dann beanspruchen, wenn ein "funktionell begrenztes Einzelteil" des Wagens defekt gewesen wäre, das nach Eigentumsübergang weitere, über den Defekt hinausgehende Schäden ausgelöst hätte.Es geht deshalb nicht an, mittels einer juristischen Konstruktion, die in dem Erwerb einer mangelhaften Sache eine Eigentumsverletzung sieht, den Schutz solcher Interessen der Deliktsordnung zuzuführen; es ist vielmehr allgemein anerkannt, daß ein solcher Schaden nicht deliktische Ersatzansprüche auslösen kann (so schon RG, JW 1905, 367, 368; vgl. BGHZ 39, 366 ; 55, 392, 398; 67, 359, 364; BGH, Urteile vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1/77 -, NJW 1978, 1051; vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77 -, NJW 1978, 2241, 2242).
Grundsätzlich folgt jede Haftung den eigenen Regeln (BGHZ 67, 359, 362; ständ. Rechtspr.).
a) Der VIII. Zivilsenat hat in BGHZ 67, 359 in einem Fall, in dem der Schwimmerschalter einer Reinigungsanlage wegen eines Defekts seine Sicherungsaufgabe nicht wahrnehmen konnte, so daß die Anlage wegen Überhitzung in Brand geriet, die Gewährung deliktischer Schadensersatzansprüche im wesentlichen darauf gestützt, daß der mangelhafte Schalter funktionell begrenzt und sein Wert gegenüber dem Gesamtwert der Anlage nur geringfügig war.
c) Im Streitfall kann damit offen bleiben, ob die Gaszuganlage des Pkw im Sinn von BGHZ 67, 359 als funktionell begrenzter Teil des Kraftfahrzeugs angesehen werden kann, oder ob sich, wie das Berufungsgericht annimmt, der Übertragungsdefekt des Gaszuges nicht funktionell abgrenzen läßt.
- OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
Nachunternehmer haftet dem Bauherrn für Feuchtigkeitsschäden!
Nach den Maßstäben der BGH - Entscheidungen NJW 1977, 379 und NJW 1978, 2241 liege hier auch eine über die bloße mangelhafte Werkleistung hinausgehende Eigentumsverletzung vor.Das hat das Landgericht zutreffend unter Hinweis auf die in NJW 1977, 379 und NJW 1978, 2241 abgedruckten Entscheidungen des BGH aufgezeigt.
- BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80
Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für …
Nun können dem Erwerber einer Sache gegen deren Hersteller oder Lieferanten allerdings auch dann Schadensersatzansprüche wegen Eigentumsverletzung zustehen, wenn diese Sache oder Teile davon nach ihrem Erwerb infolge eines fehlerhaft konstruierten oder mit einem Herstellungsmangel versehenen Einzelteils beschädigt werden (BGHZ 67, 359; BGH, Urteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77 - NJW 1978, 2241, 2242 = WM 1978, 1172). - BGH, 12.12.2000 - VI ZR 242/99
Eigentumsverletzung durch Ausdehnung von Schlacke, mit der ein Grundstück …
- BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77
Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer …
- BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts …
- BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03
Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines …
- BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91
Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für …
- LG Stuttgart, 13.11.2019 - 3 O 254/18
Diesel-Skandal: Daimler-Klagen sollen vor den EuGH
- BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung
- BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86
Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit
- BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung …
- BGH, 22.09.2003 - II ZR 172/01
Grob fahrlässige Annahme der Verfügungsbefugnis des Veräußerers bei verlängertem …
- BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82
Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache …
- BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98
Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter
- BGH, 14.05.1985 - VI ZR 168/83
Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Beschädigung der Kaufsache aufgrund …
- BGH, 07.02.1979 - VIII ZR 305/77
Umfang einer formularmäßigen Haftungsfreizeichnung
- BGH, 03.02.1998 - X ZR 27/96
Beiordnung eines Notanwalts
- BGH, 05.05.1992 - VI ZR 188/91
Produzentenhaftung bei unzureichender Gebrauchsanweisung
- OLG Frankfurt, 18.09.2006 - 21 W 44/05
Kosten der Nebenintervention: Maßgeblichkeit einer von den Hauptparteien durch …
- BGH, 05.05.1981 - VI ZR 280/79
Rechtsstellung des Vertriebshändlers
- BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 332/84
In das Erdreich eingebetteter Heizöltank als Bauwerk
- OLG Celle, 20.12.2023 - 7 U 1742/19
Abtretung; Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Motorschutz; Vorteilsausgleich; …
- OLG Oldenburg, 23.02.2005 - 8 U 301/04
Haftung eines Hersteller von Fahrrädern für fehlerhafte Pedale eines Zulieferers; …
- BGH, 24.06.1994 - V ZR 19/93
Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei Nichtigkeit des Kaufvertrages …
- LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 502/11
Deliktshaftung des Herstellers fehlerhafter Produkte; Schadenersatz wegen …
- OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15
Regressanspruch des Wohngebäudeversicherers nach Regulierung eines …
- BGH, 28.03.2023 - VI ZR 29/21
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer …
- LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 492/11
Kalk durch Sprühabsorptionsrückstände ersetzt: Haftet der …
- BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82
Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des …
- OLG Naumburg, 26.06.2014 - 2 U 131/13
Vertrag über die Lieferung von Tankbehältern: Anwendung von Werkvertragsrecht; …
- OLG Stuttgart, 29.12.2014 - 19 U 42/14
Schadenersatzanspruch: Abgrenzung zwischen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung …
- OLG Stuttgart, 07.08.2013 - 9 U 108/12
Berufung wegen Altlastensanierung in Reutlingen Unter den Linden 17 …
- OLG Jena, 11.07.2012 - 7 U 95/12
Gewährleistungs- und Deliktshaftung
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 252/92
Verjährung bei Zusammentreffen kaufvertraglicher und deliktischer Haftung
- OLG Düsseldorf, 29.04.2013 - 5 W 9/13
Baustoffe - Mangelhafte Kalksandsteine produziert: Hersteller haftet!
- BGH, 24.04.1990 - VI ZR 358/89
Kurzschluß in einem Baustromverteiler: Haftet Produzent für Bauverzögerung?
- OLG Stuttgart, 22.12.2015 - 6 U 81/15
Werkvertrag: Anspruch auf Abschlagzahlung bei Geltendmachung eines …
- OLG Hamm, 16.06.2011 - 21 U 103/10
Vergütung im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlage …
- BGH, 29.06.1981 - VII ZR 299/80
Beweis für die Einhaltung einer Zusicherung
- OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96
Darlehenslast bei Geltendmachung eines Produktfehlers
- BGH, 24.03.1977 - VII ZR 319/75
Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer
- OLG Köln, 19.01.1996 - 3 U 204/93
Besteht eine Hinweispflicht auf die fehlende Qualifikation als Ingenieur?
- KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
Bankenhaftung bei Falschberatung eines Anlagekunden: Verjährungsbeginn und …
- OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 17 U 218/04
Produkthaftung; unerlaubte Handlung: Schadensersatzanspruch auf Grund des Einbaus …
- OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 7 U 190/98
Voraussetzungen und Grenzen der Produkt-/Produzentenhaftung; Einbau fehlerhaft …
- LG Bonn, 25.01.2017 - 9 O 125/14
Schadensersatzanspruch wegen Produkthaftung bei Implantation einer Hüftprothese …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-378/08
ERG u.a. - Richtlinie 2004/35/EG - Gebiet von nationalem Interesse "Priolo" - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-379/08
ERG u.a.
- BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
Lieferung verunreinigten Sandes - Schadensersatzansprüche wegen der Lieferung …
- BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 319/75
Schadensersatz für beschädigte Pflanzen in einem Gewächshaus - Montage einer …
- OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10
Honorar für Auftragsvermittlung ist keine "Schmiergeldabrede"!
- OLG Oldenburg, 19.01.2005 - 8 U 301/04
Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss; Haftung eines Herstellers für einen …
- BGH, 10.07.1983 - VII ZR 301/82
- OLG Frankfurt, 13.11.1990 - 5 U 114/89
Produkthaftung des Zulieferers; Elektronische Bauteile für ABS; …
- OLG Jena, 26.05.1998 - 8 U 1667/97
Zuständigkeit eines deutschen Gerichts und die sich daraus grundsätzlich …
- LG Nürnberg-Fürth, 11.01.2022 - 8 O 466/21
Keine Deckung für Sachschäden aus Versicherung für erneuerbare Energien bei …
- LG Coburg, 06.04.2010 - 22 O 478/09
Ärger mit der alten Tankstelle
- OLG Hamm, 01.03.1994 - 28 U 182/93
Konkludente Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Gebrauchtwagenkauf
- LG Bielefeld, 12.08.2009 - 3 O 222/08
Notwendigkeit einer Aufforderung zur Mangelbeseitigung nebst Fristsetzung …
- LG Nürnberg-Fürth, 22.03.1990 - 7 O 8531/88
Anspruch auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung
- LG Karlsruhe, 22.07.1987 - O 20/87
Keine deliktischen Ersatzansprüche bei "weiterfressenden" Mängeln