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   BGH, 13.10.1976 - IV ZR 89/75   

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https://dejure.org/1976,653
BGH, 13.10.1976 - IV ZR 89/75 (https://dejure.org/1976,653)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1976 - IV ZR 89/75 (https://dejure.org/1976,653)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 89/75 (https://dejure.org/1976,653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Hausratsverordnung im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten im Vorfeld eines Eheprozesses - Unzulässsig Rechtsausübung durch Erhebung einer Klage auf Herausgabe der Ehewohnung im laufenden Eheprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 217
  • NJW 1977, 43
  • MDR 1977, 210
  • DB 1977, 298
  • JR 1977, 115
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

    Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (im Anschluss an BGH, 13. Oktober 1976, IV ZR 89/75, BGHZ 67, 217 = NJW 1977, 43 und BGH, 7. April 1978, V ZR 154/75, BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496).

    a) Wie der Bundesgerichtshof bereits unter Geltung der früheren Hausratsverordnung entschieden hat, ist während des Scheidungsverfahrens die auf § 985 BGB gestützte Klage eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (BGHZ 67, 217 = NJW 1977, 43 und BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496).

    Sinn und Zweck der früheren Regelung war es, Streitigkeiten der genannten Art während des Scheidungsverfahrens und bereits vorher im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten bei dem Ehegericht zu konzentrieren (vgl. BGHZ 67, 217, 219 = NJW 1977, 43).

  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Obwohl die bisherige Ehewohnung im Alleineigentum des Ehemannes stand, blieb die Ehefrau auch nach dessen Auszug zum Besitz an der Wohnung berechtigt (vgl. BGHZ 67, 217, 222 f.; BGH Urteil vom 7. April 1978 - V ZR 154/75 - FamRZ 1978, 496, 497 f.).
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Während eines Scheidungsrechtsstreits hat bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe ein Ehegatte an der Ehewohnung, die dem anderen Ehegatten gehört, ein aus dem Wesen der Ehe folgendes Besitzrecht, solange nicht eine abweichende Entscheidung des Eheprozeßgerichts ergangen ist (Ergänzung zu BGHZ 67, 217).

    Zwar ist nach dem Urteil BGHZ 67, 217 die auf § 985 BGB gestützte Klage eines Ehegatten auf Herausgabe der Ehewohnung während der Dauer des Scheidungsrechtsstreits unzulässig, weil die Besitzverhältnisse Insoweit ausschließlich durch das Eheprozeßgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zu regeln sind (vgl. §§ 19 HausratVO a.F. i.V.m. § 627 ZPO a.F.).

    Der Senat schließt sich darin der Entscheidung des IV. Zivilsenats (vgl. BGHZ 67, 217) an.

    Ob auch nach Scheidung der Ehe unter prozeßrechtlichen Gesichtspunkten eine auf § 985 BGB gestützte Herausgabeklage des "Eigentümerehegatten" gegen den anderen Teil hinsichtlich der Ehewohnung unzulässig wäre (vgl. BGHZ 67, 217, 219), mag hier dahinstehen, denn jedenfalls kann allein das Fehlen einer Entscheidung im Verfahren nach der Hausratsverordnung nicht dazu führen, das vom Wesen der Ehe abgeleitete Besitzrecht über den Bestand dieser familienrechtlichen Beziehungen hinaus als fortbestehend anzusehen und damit Ansprüche auf Herausgabe der Nutzungen grundsätzlich abzuschneiden.

    Ohne Bedeutung für die Haftung des Beklagten nach § 987 BGB ist der Umstand, daß die von der Klägerin erhobene Herausgabeklage jedenfalls hinsichtlich der früheren Ehewohnung unzulässig war (vgl. BGHZ 67, 217, 219).

  • BGH, 31.01.1979 - VIII ZR 93/78

    Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung von Hausrat unter Ehegatten

    Denn aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ergibt sich die Pflicht der Ehegatten, sich gegenseitig die Benutzung der ehelichen Wohnung und des darin befindlichen Hausrats zu gestatten, auch wenn ein Ehegatte Alleineigentümer dieser Sachen ist (BGH Urteil vom 7. April 1978 - V ZR 154/75 = WM 1978, 932, 934 m.w.Nachw.; BGHZ 67, 217, 221; vgl. auch BGHZ 12, 380, 400).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist während des Eheprozesses eine auf Eigentum gestützte Klage eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (BGHZ 67, 217), weil ausschließlich das für die Ehesache zuständige Gericht (seit dem 1. Juli 1977: das Familiengericht) die Benutzung der Ehewohnung zu regeln hat.
  • BGH, 14.03.1984 - IVb ARZ 59/83

    Gegenstände von hohem Wert als Hausrat

    Die Verordnung erfaßt vielmehr alle Streitigkeiten, die zwischen Ehegatten im Falle des Getrenntlebens oder anläßlich der Scheidung über den Hausrat geführt werden (§ 1361 a BGB ; §§ 1, 18 a Hausrat-VO; vgl. BGHZ 67, 217, 219 ff.).

    Ein solches Be gehren kann zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, die sich über die Hausratsverteilung nicht geeinigt haben, in zulässiger Weise nur im Verfahren nach der Hausrat-VO geltend gemacht werden (BGHZ 67, 217, 219).

  • OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15

    Zulässigkeit eines während der Trennungszeit geltend gemachten Antrages des

    Der BGH hat dies in einem ersten hierzu entschiedenen Fall mit Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit einerseits und der Praktibilität andererseits begründet; denn zum einen sollten, da das Prozessgericht der Ehescheidung (jetzt: das Familiengericht) einstweilige Anordnungen über die Nutzung treffen könne, Verfahren dieser mit der Ehesache auf Engste verknüpften Angelegenheiten bei den Gerichten konzentriert werden, die dem Scheidungsverfahren örtlich und sachlich am nächsten stünden (BGH NJW 1977, 43); zum anderen hänge die im Fall der Herausgabeklage vom Streitgericht zu prüfende Frage des Rechts zum Besitz nach § 986 BGB eng mit der Verpflichtung aus der ehelichen Lebensgemeinschaft (auf Überlassung der Ehewohnung oder Einräumung des Mitbesitzes) zusammen, die vom Scheidungsgericht zu prüfen sei (BGH a.a.O., S.44).
  • AG Miesbach, 12.02.2015 - (D) 1 F 313/13

    Kein Herausgabeanspruch der Ehewohnung gem. § 985 BGB vor Ehescheidung

    (Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, Rand-Nr. 123 zu § 985 sowie bereits BGHZ 67, 217).
  • OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91

    Ehegatten; Hausgrundstück; Alleineigentum; Trennung; Vergütungsanspruch;

    Diesen Anspruchsgrundlagen könnten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahre 1976 und 1978 (BGHZ 67, 217 und 71, 216) entgegenstehen, wonach aus dem Wesen der Ehe folgt, daß die Ehegatten bis zur Scheidung - also auch während der Trennungszeit - ein Besitzrecht an der Ehewohnung haben, sofern nicht eine andere gerichtliche Entscheidung darüber getroffen worden ist.
  • OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01

    Keine Begfugnis des Konkursverwalters zur Verwertung des Wohnungs-Nutzungsrechts

    Selbst wenn man die Auffassung des Landgerichts nicht teilt, aus dem Umstand, daß aufgrund der ehelichen Lebensgemeinschaft jeder Ehegatte ein von den Eigentumsverhältnissen unabhängiges Recht auf Mitbenutzung der Ehewohnung habe (BGH NJW 1978, 1529, NJW 1977, 43; Staudinger-Langhein, § 745 Rdn. 61; Graba, NJW 1987, 1721, 1722), folge die Unanwendbarkeit des § 745 BGB, ist der Gesichtspunkt der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 1353 BGB sowie der Schutz des Art. 6 GG jedenfalls im Rahmen der Abwägung einer billigen Regelung nach § 745 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (MünchKomm-K. Schmidt, 3. Aufl., §§ 744, 745 Rdn. 28).
  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83

    Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Streitigkeit um einen Pkw

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ARZ 32/82

    Umfang der gerichtlichen Zuständigkeit für Streitigkeiten über

  • OLG Celle, 16.07.1981 - 12 UF 44/81

    Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Wertberechnung eines

  • OLG München, 02.01.1995 - 12 UF 1346/94

    Zuweisung der Ehewohnung an den Nichteigentümer

  • OLG Zweibrücken, 30.01.1991 - 2 UF 87/90

    Anfechtung einer im Hausratsverfahren nach § 1361a BGB in Verbindung mit § 18a

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1982 - 6 UF 47/82
  • LG Waldshut-Tiengen, 29.01.1999 - 2 O 227/98

    Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit; Verweisung an das Familiengericht;

  • OLG Bremen, 21.04.1978 - III AR 11/78

    Zivilprozessuale Abgrenzung der Zuständigkeit von Zivilabteilung und

  • BGH, 08.05.1985 - IVb ARZ 5/85

    Anwendbarkeit von § 985 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Rahmen von

  • OLG Schleswig, 07.08.1981 - 8 WF 190/81
  • OLG Zweibrücken, 28.12.1982 - 2 WF 98/82
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