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   EuGH, 16.12.1976 - 33/76   

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EuGH, 16.12.1976 - 33/76 (https://dejure.org/1976,21)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1976 - 33/76 (https://dejure.org/1976,21)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1976 - 33/76 (https://dejure.org/1976,21)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    1 . ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - ABSCHAFFUNG - UNMITTELBARE WIRKUNG - INDIVIDUALRECHTE - SCHUTZ DURCH DIE NATIONALEN GERICHTE

  • EU-Kommission

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Entgegenhaltens der nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Fristen im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung wegen des Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht; Überprüfung der Zahlung einer Gebühr für die phytosanitäre Untersuchung bei der ...

  • Judicialis

    EWG Art. 177; ; EWG Art. 9; ; EWG Art. 5; ; EWG Art. 13 Abs. 2; ; EWG Art. 100; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - ABSCHAFFUNG - UNMITTELBARE WIRKUNG - INDIVIDUALRECHTE - SCHUTZ DURCH DIE NATIONALEN GERICHTE - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 13 - VERORDNUNG NR. 159/69/EWG , ARTIKEL 13]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 495
  • DVBl 1977, 808
  • DÖV 1977, 363
 
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Wird zitiert von ... (275)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Das Urteil in der Rechtssache 43/75 (Slg. 1976, 455) lege zeitliche Grenzen sogar dort fest, wo dies nicht ausdrücklich im Gemeinschaftsrecht angeordnet worden sei.

    Der Gerichtshof könnte allenfalls eine ähnliche Antwort wie im Urteil in der erwähnten Rechtssache 43/75 geben.

    Diese Lösung beruhe auf der Orientierung, die der Gerichtshof in der bereits erwähnten Rechtssache 43/75 gegeben habe.

  • EuGH, 11.10.1973 - 39/73

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Die deutschen Firmen Rewe-Zentralfinanz eG und Rewe-Zentral AG zahlten im Jahre 1968 bei der Einfuhr französischer Äpfel für deren phytosanitäre Untersuchung Gebühren, die nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1973 in der Rechtssache 39/73 (Slg. 1973, 1039) als Abgaben zollgleicher Wirkung anzusehen sind.

    2 Diese Fragen stellen sich im Rahmen eines Rechtsstreits über die Zahlung von Gebühren für die phytosanitäre Untersuchung bei der Einfuhr französischer Äpfel durch die Revisionsklägerin im Jahre 1968; diese Gebühren hatte der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 in der Rechtssache 39/73 (Slg. 1973, 1039) als Abgaben zollgleicher Wirkung angesehen.

  • EuGH, 07.07.1971 - 79/70

    Müllers / ESC

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    In der Rechtssache 79/70 (Slg. 1971, 689) habe der Gerichtshof (Zweite Kammer) festgestellt, daß sie zwingendes Recht seien.
  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70 (Slg. 1970, 1125) ausgeführt, dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht könnten wegen seiner Eigenständigkeit keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden solle.
  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    In seinem Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 (Slg. 1973, 813) habe der Gerichtshof ausgeführt, der EWG-Vertrag ziele darauf ab, daß Verstöße und deren Folgen in Vergangenheit und Zukunft tatsächlich beseitigt würden.
  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    In seinem Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Slg. 1973, 101) habe der Gerichtshof ausgesprochen, daß eine Vertragsverletzung eines Mitgliedstaates, die in dem Verstoß gegen eine unmittelbar anwendbare Vorschrift des Gemeinschaftsrechts bestehe, die Grundlage für eine mögliche Haftung des Mitgliedstaats gegenüber dem betroffenen einzelnen abgeben könne.
  • EuGH, 22.01.1976 - 60/75

    Russo / AIMA

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Der Gerichtshof habe zwar in seinem Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75 (Slg. 1976, 45) entschieden, daß bei einer Verletzung des Gemeinschaftsrechts der betreffende Staat verpflichtet sei, gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Bestimmungen des nationalen Rechts über die Staatshaftung die Folgen zu tragen.
  • EuGH, 16.01.1974 - 166/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Der absolute Vorrang des Gemeinschaftsrechts wirke sich auch insbesondere auf nationales Verfahrensrecht aus (Urteil vom 16. Januar 1974 in der Rechtssache 166/73, Slg. 1974, 33; Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 146/73, Slg. 1974, 139).
  • EuGH, 12.02.1974 - 146/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Der absolute Vorrang des Gemeinschaftsrechts wirke sich auch insbesondere auf nationales Verfahrensrecht aus (Urteil vom 16. Januar 1974 in der Rechtssache 166/73, Slg. 1974, 33; Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 146/73, Slg. 1974, 139).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung ist es nämlich Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und das Verfahren für die Klagen auszugestalten, die den vollen Schutz der dem einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (Urteile vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo, Slg. 1976, 45, vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80, Rewe, Slg. 1981, 1805).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit

    Im Einklang mit dem Grundsatz der nationalen Verfahrensautonomie ist es mangels einer einschlägigen Unionsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19, vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 11. September 2003, Safalero, C-13/01, Slg. 2003, I-8679, Randnr. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

    Sind wie im vorliegenden Fall die Folgen der Missachtung von unionsrechtlich garantierten Rechten nicht im Unionsrecht festgelegt, richten sich diese Folgen zunächst nach nationalem Recht, sofern die in diesem Sinne getroffenen Maßnahmen denen entsprechen, die für den Einzelnen in vergleichbaren unter das nationale Recht fallenden Situationen gelten (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (st. Rspr. EuGH. Urteil vom 16.12.1976, - 33/76 - ECLI:EU:C:1976:188, Rn. 5 = NJW 1977, 495; zuletzt Urteil vom 24.10.2018 - C-234/17 -, ECLI:EU:C:2018:853 Rn. 22).
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Rechtsprechung
   EuGH, 14.12.1976 - 25/76   

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https://dejure.org/1976,332
EuGH, 14.12.1976 - 25/76 (https://dejure.org/1976,332)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1976 - 25/76 (https://dejure.org/1976,332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Segoura / Bonakdarian

    1 . ÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ZUSTÄNDIGKEITSVEREINBARUNG - WIRKUNG - WIRKSAMKEIT - VORAUSSETZUNGEN - ENGE AUSLEGUNG - WILLENSEINIGUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN

  • EU-Kommission

    Segoura / Bonakdarian

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 17 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de

    EuGVÜ Art. 17 Abs. 1 a.F.
    1. ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ZUSTÄNDIGKEITSVEREINBARUNG - WIRKUNG - WIRKSAMKEIT - VORAUSSETZUNGEN - ENGE AUSLEGUNG - WILLENSEINIGUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Segoura ./. Bonakdarian -, Schweigen auf Auftragsbestätigung mit der in den beigefügten AGB enthaltenen internationalen Gerichtsstandsklausel

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 495
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

    Zum einen ist auch im Gemeinschaftsrecht der Grundsatz von Treu und Glauben anerkannt (MünchKommBGB/Basedow, aaO, § 310 Rdnr. 48 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Gerichtsstandsvereinbarungen, EuGH Slg 1976, 1851 Tz. 11 und EuGH Slg 1984, 2417 Tz. 18).
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14

    Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen

    Zugleich sollen die damit einhergehenden Formerfordernisse gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (EuGH, Urteile vom 14. Dezember 1976 - C-24/76, Slg. 1976, 1831 Rn. 7 - Estasis Salotti; vom 14. Dezember 1976 - C-25/76, Slg. 1976, 1851, 1860 Rn. 6 - Galeries Segoura; vom 20. Februar 1997 - C-106/95, NJW 1997, 1431 Rn. 15 - MSG; vom 7. Februar 2013 - C-543/10, aaO Rn. 27 - Refcomp).

    Es kommt deshalb darauf an, ob die Klägerin aufgrund der von einer solchen Willensübereinstimmung getragenen und auf eine Abwicklung der Geschäftsbeziehungen unter Einbeziehung der Gerichtsstandsklausel gerichteten Vertragspraxis der Parteien darauf vertrauen konnte, dass die Klausel auch in den Fällen, in denen die Beklagte die durchgängig unter Verwendung der Klausel abgegebenen Angebote bisweilen nur mündlich und/oder zu geänderten Mengen oder Massen angenommen hat, Teil des vereinbarten Vertragsinhalts war (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - C-25/76, aaO Rn. 11 - Galeries Segoura; Kropholler/von Hein, aaO Rn. 50 ff.; Stein/Jonas/Wagner, aaO Rn. 71).

  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

    14 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die in Artikel 17 des Übereinkommens aufgestellten Voraussetzungen eng auszulegen, da diese Bestimmung sowohl die nach dem allgemeinen Grundsatz des Gerichtsstands am Wohnsitz des Beklagten gemäß Artikel 2 begründete Zuständigkeit als auch die besonderen Zuständigkeiten nach den Artikeln 5 und 6 ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76, Estasis Salotti, Slg. 1976, 1831, Randnr. 7, und in der Rechtssache 25/76, Segoura, Slg. 1976, 1851, Randnr. 6).
  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Es reicht daher auch aus, wenn in den Formen des Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen wird, die ihrerseits eine Gerichtsstandsklausel enthalten (EuGH, Urteile vom 14. Dezember 1976 - Rs 24/76 aaO und Rs 25/76 = NJW 1977, 495).

    Die Einigung gilt darüber hinaus auch dann als erzielt, wenn ein Vertrag im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien mündlich geschlossen wurde und feststeht, daß diese Beziehungen in ihrer Gesamtheit bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs 25/76 = NJW 1977, 495).

    Das verkennt das Berufungsgericht, wenn es unter Heranziehung der zwischen den Parteien gepflogenen laufenden Geschäftsbeziehungen und unter Berufung auf die vorzitierte EuGH-Entscheidung (NJW 1977, 495) die "halbe" Schriftlichkeit als durch die "Auftragsbestätigung" der Klägerin gewahrt ansieht.

  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1976 in den Rechtssachen 24/76 (Estasis Salotti/RÜWA, Slg. 1976, 1831) und 25/76 (Segoura/ Bonakdarian, Slg. 1976, 1851) seien diese Voraussetzungen eng auszulegen.
  • EuGH, 19.06.1984 - 71/83

    Tilly Russ / Nova

    1976, 1831, und Rechtssache 25/76, Segoura, Slg. 1976, 1851) sowie auf die Schlußanträge von Generalanwalt Capotorti in diesen Rechtssachen.

    4 Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1976 (Rechtssache 24/76, Salotti, Slg. 1976, 1831, und Rechtssache 25/76, Segoura, Slg. 1976, 1851) und vom 6. Mai 1980 (Rechtssache 784/79, Porta-Leasing, Slg. 1980, 1517) entschieden hat, sind die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln nach Artikel 17 eng auszulegen, da Artikel 17 gewährleisten soll, daß die Einigung zwischen den Parteien, die durch eine Gerichtsstandsvereinbarung von den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften der Artikel 2, 5 und 6 des Übereinkommens abweichen, tatsächlich feststeht und klar und deutlich zum Ausdruck kommt.

  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

    Eine Einigung ist aber erzielt, wenn ein Vertrag im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien mündlich geschlossen wurde und feststeht, daß diese Beziehungen in ihrer Gesamtheit bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten (Senatsurteil vom 9. März 1994 - VIII ZR 185/92, WM 1994, 1088 = NJW 1994, 2699 unter I 2 [2] b unter Bezugnahme auf EuGH, NJW 1977, 495 zu § 17 EuGVÜ in der Fassung des 1. Beitrittsübereinkommens vom 9. Oktober 1978, BGBl. II 1983 S. 802; Schlosser aaO).
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 258/91

    Internationale Zuständigkeit bei Werklohnklage nach Einheitskaufrecht

    Diesen Formerfordernissen ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Falle eines mündlich geschlossenen Vertrags nur dann genügt, wenn die schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer, der dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten, beigefügt sind, vom Käufer schriftlich angenommen worden ist (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs. 25/76 = Slg. 1976, 1851, 1862 ( Segoura/Bonakdarian )).

    Der Umstand, daß der Käufer einer einseitigen Bestätigung durch die andere Vertragspartei nicht widerspricht, ist hinsichtlich der Gerichtsstandsklausel nicht als Annahme anzusehen, es sei denn, der mündlich geschlossene Vertrag füge sich - was hier nicht der Fall war - in laufende Geschäftsbeziehungen ein, die zwischen den Parteien auf der Grundlage der eine Gerichtsstandsklausel enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partei bestehen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs. 25/76 = Slg. 1976, 1851, 1863 ( Segoura/Bonakdarian )).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines gegen Gemeinschaftsrecht verstoßenden

    Rspr des EuGH: vgl. Urteile vom 14. Dezember 1976 - Rs 25/76 -, NJW 1977, 495 f.; vom 2. Februar 1988 - Rs. C- 309/85 - Barra ./. Belgischer Staat und Stadt Lüttich; aus jüngere Zeit: Urteil vom 9. Dezember 2003 - Rs. C - 129/00 - Kommission ./. Italien, EuZW 2004, 151, 153; siehe ferner aus der deutschen Rtspr.: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1977 - BVerwG VII C 71/74 -, NJW 1978, 508; Beschluss vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 1B 55/99 -, Juris, mit Hinweis auf EuGH vom 2. Dezember 1997 - Rs. C-188/95 - Fantask S/A u. a. ./. Industriministeriet, NVwZ 1998, 833; VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 4 ZB 01.67 -, NVwZ-RR 2002, S. 807; OVG Berlin, Beschluss vom 13. Oktober 1997 - 5 SN 275.97 -).

    Rspr des EuGH: vgl. Urteile vom 14. Dezember 1976 - Rs 25/76 -, NJW 1977, 495 f.; vom 2. Februar 1988 - RS.

    Nach deren Maßgabe beantwortet sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch die Frage der Erstattungspflicht eines Mitgliedstaates bei der Erhebung gemeinschaftswidrig erhobener Gebührenbeträge (siehe EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs 25/76 -, NJW 1977, 495 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-106/95

    Mainschiffahrts-Genossenschaft eG (MSG) gegen Les Gravières Rhénanes SARL. -

    (20) - Urteile vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76 (Estasis Salotti, Slg. 1976, 1831, Randnr. 7) und in der Rechtssache 25/76 (Segoura, Slg. 1976, 1851, Randnr. 6).

    (21) - Urteil Segoura, wiedergegeben in der vorstehenden Fußnote.

  • EuGH, 11.07.1985 - 221/84

    Berghoefer ASA

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-116/02

    Gasser

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15

    Hőszig - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH gegen Pierre Jacqmain. - Brüsseler Übereinkommen -

  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 1 U 48/12

    Internationale Zuständigkeit: Erfüllungsort

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78

    Verneinung der Zuständigkeit deutscher Gerichte - Mündliche Vereinbarung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-543/10

    Refcomp - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-366/13

    Profit Investment SIM

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-288/92

    Custom Made Commercial Ltd gegen Stawa Metallbau GmbH. - Brüsseler Übereinkommen

  • OLG Hamburg, 19.09.1984 - 5 U 56/84

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts für Ansprüche aus einem Vertrag mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98

    Coreck

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 15 U 18/10

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Abs. 1 EuGVVO

  • OLG München, 28.09.1989 - 24 U 391/87

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit eines Gerichts von Amts wegen;

  • OLG München, 08.03.1989 - 15 U 5989/88

    Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung und Unterschlagung bzw. Veruntreuung von

  • BGH, 16.05.1977 - VIII ZR 225/75

    Lieferung einer Trockenaufbereitungsanlage und Trockenpressanlage aus Belgien -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1998 - C-159/97

    Castelletti

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1991 - C-214/89

    Powell Duffryn plc gegen Wolfgang Petereit. - Brüsseler Übereinkommen -

  • EuGH, 06.05.1980 - 784/79

    Porta Leasing GmbH / Prestige International SA

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1978 - 23/78

    Nikolaus Meeth gegen Glacetal.

  • OLG Köln, 03.02.1988 - 24 U 182/87

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Vorliegen eines

  • BGH, 28.03.1979 - VIII ZB 1/78

    Zweifel an der Identität des Vollstreckungsschuldners - Anwendbarkeit des

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1978 - 33/78

    Somafer SA gegen Saar-Ferngas AG.

  • LG Köln, 05.05.1988 - 83 O 42/87
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1984 - 71/83

    Partenreederei ms. Tilly Russ und Ernest Russ gegen NV Haven- & Vervoerbedrijf

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 313/85

    SpA Iveco Fiat gegen Van Hool NV. - Brüsseler Übereinkommen - Anwendung einer

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Rechtsprechung
   EuGH, 30.11.1976 - 42/76   

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EuGH, 30.11.1976 - 42/76 (https://dejure.org/1976,399)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.1976 - 42/76 (https://dejure.org/1976,399)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 1976 - 42/76 (https://dejure.org/1976,399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    De Wolf / Cox

    UEBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 - IN EINEM MITGLIEDSTAAT ERWIRKTE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG - IN EINEM ANDEREN VERTRAGSSTAAT NACH ARTIKEL 31 DES ÜBEREINKOMMENS MÖGLICHE VOLLSTRECKUNG - KLAGE MIT DEMSELBEN GEGENSTAND ZWISCHEN DENSELBEN PARTEIEN BEI EINEM GERICHT ...

  • EU-Kommission

    De Wolf / Cox

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 31 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Zulässigkeit einer erneuten Klage in einem Mitgliedsstaat bei bereits erfolgter Verurteilung der verklagten ...

  • Judicialis

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 31; ; Übereinkommen über die gerichtliche Zust... ändigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 21

  • rechtsportal.de

    UEBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 - IN EINEM MITGLIEDSTAAT ERWIRKTE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG - IN EINEM ANDEREN VERTRAGSSTAAT NACH ARTIKEL 31 DES ÜBEREINKOMMENS MÖGLICHE VOLLSTRECKUNG - KLAGE MIT DEMSELBEN GEGENSTAND ZWISCHEN DENSELBEN PARTEIEN BEI EINEM GERICHT ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2023 (Ls.)
  • NJW 1977, 495 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZB 15/92

    Unvereinbarkeit einer Entscheidung mit einer Entscheidung, deren Anerkennung

    Die letztgenannte Bestimmung soll möglichst ausschließen, daß in verschiedenen Staaten über denselben Gegenstand mehrere Prozesse geführt werden (Urt. des Europäischen Gerichtshofs vom 30. November 1976 - Rs 42/76, de Wolf, unter Nr. 9-12) und damit insbesondere einer Anwendung des Art. 27 Nr. 3 EGÜbk vorbeugen (Urt. des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Dezember 1987 - Rs 144/86, Gubisch, zu Nr. 13 und 18).

    Zudem kann auch ein in einem Vergleich zuerkannter Anspruch nach den Grundsätzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 30. November 1976 (Rs 42/76, de Wolf) nicht Gegenstand einer neuen, selbständigen Klage außerhalb von Art. 51 EGÜbk in einem anderen Vertragsstaat sein (Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung Bd. I 1. Halbband § 173 I, S. 1271).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-567/21

    BNP Paribas

    45 Urteile vom 30. November 1976, de Wolf (42/76, EU:C:1976:168, Rn. 10), und vom 8. Dezember 1987, Gubisch Maschinenfabrik (144/86, EU:C:1987:528, Rn. 9, im Folgenden: Urteil Gubisch).

    46 Urteil vom 30. November 1976, de Wolf (42/76, EU:C:1976:168, Rn. 11 und 12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 604/07

    Zulässigkeit einer Klage - Internationale Zuständigkeit - Doppelte

    Wird gleichwohl Klage erhoben, ist diese als unzulässig abzuweisen (EuGH Rs 42/76 de Wolf/Cox EuGHE 1976, 1759; Leible, aaO. Rz 4).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2006 - 17 U 162/05

    Internationale Terminhandelsgeschäfte

    Maßgebend ist deshalb der Ort des Eintritts des schädigenden Ereignisses, wobei darunter sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, also der Ort des sogenannten Primärschadens, zu verstehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 30.11.1976 = NJW 1977, 495), während der Ort des reinen Vermögensschadens keine internationale Zuständigkeit eröffnet (vgl. EuGH, Urteil vom 27.10.1998, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 10.06.2004 - Rs. C-168/02 = RIW 2004, 625; BGH NJW 1987, 592; Zöller/Geimer, a.a.O., Artikel 5 EuGVVO, Rdn. 26, 27 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 31.01.2017 - 21 UF 162/16

    Rechtsschutzbedürfnis für eine neue Unterhaltsklage im Inland bei Vorhandensein

    Gerade das aber wird von einer weit verbreiteten Auffassung bejaht (vgl. nur Zöller / Geimer , a.a.O., § 328 Rn. 36; § 722 Rn. 97; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Rn. 3167; Prütting / Helms / Hau, FamFG, 3. Aufl., Anh 1 zu § 110 Rn. 26; Wendl / Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 9 Rn. 665 m.w.N.), während der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache de Wolf / Cox (Urteil vom 30.11.1976 - 42/76 = ECLI:EU:C:1976:168 = NJW 1977, 495 [Ls.] = NJW 1977, 2023 [Ls.] mit Anm. Geimer ) einen Vorrang der Exequatur nach dem (damaligen) EuGVÜ sogar dann bejaht hat, wenn dieses gelegentlich kostenaufwendiger sei als ein neues Hauptsacheverfahren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-283/05

    ASML - Justizielle Zusammenarbeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Artikel 34

    23 - Urteil vom 30. November 1976 in der Rechtssache 42/76 (De Wolf, Slg. 1976, 1759).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-267/97

    Eric Coursier gegen Fortis Bank und Martine Bellami, verheiratete Coursier.

    Es ist einer Partei, zu deren Gunsten in einem Vertragsstaat eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist, die gemäß Artikel 31 des Übereinkommens in einem anderen Vertragsstaat für vollstreckbar erklärt werden könnte, verwehrt, bei einem Gericht dieses Vertragsstaats erneute Verurteilung der anderen Partei zu der ihr bereits in dem ersten Staat zugesprochenen Leistung zu begehren, und zwar auch dann, wenn dieses erneute Verfahren über die Hauptsache prozessual oder finanziell weniger aufwendig als das Anerkennungsverfahren ist (siehe Urteil vom 30. November 1976 in der Rechtssache 42/76, de Wolf/Cox, Slg. 1976, 1759).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Unter dem "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", ist sowohl der Handlungsort als auch der Erfolgsort zu verstehen [EuGH NJW 1977, 495; Zöller/Geimer aaO., Art. 5 EuGVVO Rdnr. 26].
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86

    Horst Ludwig Martin Hoffmann gegen Adelheid Krieg.

    - De Wolf.Slg. 1976, 1759.21 - A. a. O.,S. 8.
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