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   BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76   

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BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76 (https://dejure.org/1977,10)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1977 - 1 BvR 124/76 (https://dejure.org/1977,10)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1977 - 1 BvR 124/76 (https://dejure.org/1977,10)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhängung - Vorläufiges Berufsverbot - Maßnahme - Abwehr konkreter Gefahren - Wichtige Gemeinschaftsgüter

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 105
  • NJW 1977, 892
  • MDR 1977, 553
  • AnwBl 1977, 266
 
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Wird zitiert von ... (195)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
    Die Möglichkeit für ein beschleunigtes Eingreifen ist als unerläßlich für das Funktionieren eines gedeihlichen Zusammenlebens in der Rechtsordnung vielfach vorgesehen; die Rechtsprechung hat ausdrücklich anerkannt, daß auch die Vollziehung einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung verfassungsrechtlich dann zulässig ist, wenn sie durch ein überwiegendes Interesse gefordert wird (vgl BVerfGE 13, 174 [177]; 35, 382 [402]).

    Das Erfordernis eines besonderen öffentlichen Interesses ist ferner aus verfassungsrechtlichen Erwägungen in der Rechtsprechung zur sofortigen Vollziehbarkeit von Verwaltungsakten herausgearbeitet worden (BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401]; 38, 52 [57 f.]).

    Zumindest bei solchen Eingriffen folgt aus dem Rechtsstaatsgebot bereits nach der bisherigen Rechtsprechung, daß sie nicht weiter gehen dürfen, als es die sie legitimierenden öffentlichen Interessen erfordern (BVerfGE 19, 330 [337]), daß ein effektiver Rechtsschutz sichergestellt sein muß (BVerfGE 35, 382 [401 f.] m.w.N.) und daß beispielsweise die Untersuchungshaft nicht nach Art einer Strafe einen Rechtsgüterschutz vorwegnehmen darf, dem das materielle Strafrecht dienen soll (BVerfGE 19, 342 [347 f.]).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
    Das Erfordernis eines besonderen öffentlichen Interesses ist ferner aus verfassungsrechtlichen Erwägungen in der Rechtsprechung zur sofortigen Vollziehbarkeit von Verwaltungsakten herausgearbeitet worden (BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401]; 38, 52 [57 f.]).

    Nur überwiegende öffentliche Belange können es - wie das Bundesverfassungsgericht bereits im Zusammenhang mit der Auslegung des § 80 VwGO ausgeführt hat (BVerfGE 35, 263 [274]; 382 [401 f.]) - ausnahmsweise rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten.

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
    Für Disziplinarmaßnahmen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, daß hier eine Einzelnormierung weder nötig noch möglich ist und daß die Natur dieses Rechtsbereichs Generalklauseln rechtfertigt (vgl BVerfGE 26, 186 (204); 41, 251 (265)).

    Lassen sich die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Eingriffs nur durch eine Generalklausel umschreiben und erfolgt dieser Eingriff als Eilmaßnahme aufgrund summarischer Prüfung, dann ist allerdings besonders wichtig, wer die Entscheidung zu treffen hat und wie das Entscheidungsverfahren gestaltet ist (vgl BVerfGE 41, 251 [265]).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
    Für Disziplinarmaßnahmen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, daß hier eine Einzelnormierung weder nötig noch möglich ist und daß die Natur dieses Rechtsbereichs Generalklauseln rechtfertigt (vgl BVerfGE 26, 186 (204); 41, 251 (265)).

    Zwar läßt sich die Entscheidungszuständigkeit zumindest der Ehrengerichtshöfe, bei denen Berufsrichter mitwirken, von Verfassungs wegen nicht beanstanden (BVerfGE 26, 186).

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
    Denn die freie Berufswahl umfaßt nicht nur die Entscheidung über den Eintritt in den Beruf, sondern auch darüber, ob und wie lange der Beruf fortgesetzt werden soll (vgl BVerfGE 9, 338 [344 f.]; 25, 88 [101]; 39, 128 [141] m.w.N.).

    Der Umstand, daß das Berufsverbot nur für eine Zwischenzeit berechnet ist, ändert an dieser Beurteilung um so weniger, als es schon wegen Vorgreiflichkeit des strafgerichtlichen Verfahrens lange in Geltung bleiben und einer bestehenden Berufspraxis die Grundlage entziehen kann (vgl auch BVerfGE 25, 88 [101] für das zeitlich befristete Berufsverbot gemäß § 421 StGB a.F.).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
    Solange sie in dieser Weise verfassungskonform ausgelegt werden kann und diese Auslegung sinnvoll bleibt, darf sie nach ständiger Rechtsprechung nicht für nichtig erklärt werden (vgl BVerfGE 2, 266 [282]; 8, 28 [34]; 19, 1 [5]; 32, 373 [383 f.]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
    Solange sie in dieser Weise verfassungskonform ausgelegt werden kann und diese Auslegung sinnvoll bleibt, darf sie nach ständiger Rechtsprechung nicht für nichtig erklärt werden (vgl BVerfGE 2, 266 [282]; 8, 28 [34]; 19, 1 [5]; 32, 373 [383 f.]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
    Zumindest bei solchen Eingriffen folgt aus dem Rechtsstaatsgebot bereits nach der bisherigen Rechtsprechung, daß sie nicht weiter gehen dürfen, als es die sie legitimierenden öffentlichen Interessen erfordern (BVerfGE 19, 330 [337]), daß ein effektiver Rechtsschutz sichergestellt sein muß (BVerfGE 35, 382 [401 f.] m.w.N.) und daß beispielsweise die Untersuchungshaft nicht nach Art einer Strafe einen Rechtsgüterschutz vorwegnehmen darf, dem das materielle Strafrecht dienen soll (BVerfGE 19, 342 [347 f.]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
    Zumindest bei solchen Eingriffen folgt aus dem Rechtsstaatsgebot bereits nach der bisherigen Rechtsprechung, daß sie nicht weiter gehen dürfen, als es die sie legitimierenden öffentlichen Interessen erfordern (BVerfGE 19, 330 [337]), daß ein effektiver Rechtsschutz sichergestellt sein muß (BVerfGE 35, 382 [401 f.] m.w.N.) und daß beispielsweise die Untersuchungshaft nicht nach Art einer Strafe einen Rechtsgüterschutz vorwegnehmen darf, dem das materielle Strafrecht dienen soll (BVerfGE 19, 342 [347 f.]).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
    Solange sie in dieser Weise verfassungskonform ausgelegt werden kann und diese Auslegung sinnvoll bleibt, darf sie nach ständiger Rechtsprechung nicht für nichtig erklärt werden (vgl BVerfGE 2, 266 [282]; 8, 28 [34]; 19, 1 [5]; 32, 373 [383 f.]).
  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

  • BGH, 17.05.1976 - AnwSt (B) 8/76

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

  • BGH, 12.02.1963 - AnwSt (B) 21/62

    Beschwerde im Ehrengerichtsverfahren

  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 186/75

    Einstweilige Anordnung gegen den Vollzug der Kassenzulassung

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Zwar enthält dieses Prinzip nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl BVerfGE 7, 89 (92f); 25, 269 (290); 28, 264 (272); 35, 41 (47); NJW 1977, 892 (893)) keine für jeden Sachverhalt in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote von Verfassungsrang; dieser Verfassungsgrundsatz bedarf vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten, wobei fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen gewahrt bleiben müssen.
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts läßt Art. 12 Abs. 1 GG einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter zu (vgl. u.a. BVerfGE 35, 263 [274]; 44, 105 [118 ff.]).

    Überwiegende öffentliche Belange können es ausnahmsweise rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 44, 105 [120 f.]).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für Dritte befürchten läßt (vgl. BVerfGE 44, 105 [121] - zur vergleichbaren Konstellation eines vorläufigen Berufsverbotes nach § 150 a BRAO ).

  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Sie ist nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 44, 105 ; 63, 266 ; 97, 12 ; stRspr).
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