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   BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76   

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BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76 (https://dejure.org/1977,169)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1977 - II ZR 123/76 (https://dejure.org/1977,169)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1977 - II ZR 123/76 (https://dejure.org/1977,169)
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Eingliederung der Gelsenberg AG

17 AktG, Bundesrepublik Deutschland als "herrschendes Unternehmen"

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) als "herrschendes Unternehmen" - Rechtliche oder tatsächliche Voraussetzungen der Ausübung eines "beherrschenden Einflusses" im Sinne von § 17 Absatz 1 AktG (Aktiengesetz) - Bestimmung des Begriffs "Unternehmen" - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Herrschendes Unternehmen kann auch die Bundesrepublik sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 334
  • NJW 1978, 104
  • MDR 1978, 208
  • DB 1977, 2367
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
    Denn die Feststellung eines Abhängigkeitsverhältnisses hängt nicht zwingend von der Möglichkeit einer Konzernbildung ab (BGHZ 62, 193, 196).

    Im übrigen kommt es nicht darauf an, inwieweit der Bund gerade auf die Geschäfte der V. tatsächlich schon Einfluß genommen hat, da für ein Abhängigkeitsverhältnis die Möglichkeit genügt, beherrschenden Einfluß auszuüben (BGHZ 62, 193, 201, 203).

  • LG Köln, 30.01.1976 - 29 T 7/75
    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
    Das kann z.B. zur Stützung notleidender Betriebe, aus Gründen der Arbeits-, Sozial- oder Preispolitik oder, wie im Fall der Beklagten, in Verfolgung außen- und energiewirtschaftlicher Ziele geschehen (weitere Beispiele für typische Fälle einer möglichen Einflußnahme bei Dielmann a.a.O. S. 254 ff; vgl. auch LG Köln, Beschl. v. 30.1. 76, NJW 1976, 2167, 2168).
  • LG Essen, 27.01.1976 - 41 HO 108/75

    Unternehmereigenschaft der BRD im aktienrechtlichen Sinne; Barabfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
    Das Landgericht meint, dies sei der Fall (vgl. den Urteilsabdr. in NJW 1976, 1897).
  • BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59

    Kartellvertrag nach § 1 GWB

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
    Der Begriff hat nicht nur je nach dem Rechtsgebiet, auf dem er verwendet wird, einen unterschiedlichen Inhalt (BGHZ 31, 105, 108 f); auch für das Aktienrecht selbst wird eine nach Art und Zweck der einzelnen Vorschriften differenzierende Auslegung vertreten (vgl. statt vieler Geßler in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG, § 15 Anm. 9).
  • BGH, 27.05.1974 - II ZR 109/72

    Verzicht auf die Rüge der fehlerhaften Zustellung der Klage

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
    Er macht daher einen Anfechtungsgrund gemäß § 243 Abs. 1 AktG geltend (Urt. d. Sen. v. 27.5.74 - II ZR 109/72, LM AktG 1965 § 320 Nr. 1 = WM 1974, 713 zu III).
  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Die daraus folgende Konfliktlage war der Grund für die aktienrechtliche Gesetzgebung zum Recht der verbundenen Unternehmen (BGHZ 69, 334, 337) [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76].

    Deshalb kann auch eine solche "Unternehmen" im Sinne konzernrechtlicher Schutzbestimmungen sein (BGHZ 69, 334, 338 [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76]; BGHZ 95, 330, 337 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; BGHZ 115, 187, 189) [BGH 23.09.1991 - II ZR 135/90].

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Das kann, wie der Senat in Übereinstimmung mit dem Schrifttum (vgl. u. a. Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG § 15 Rz. 21; Baumbach/Hueck, AktG 13. Aufl. § 15 Rz. 4; Scholz/Emmerich, GmbHG 6. Aufl. Anh. II Rz. 29; sämtl. m. w. Nachw.) im Urteil vom 13. Oktober 1977 (BGHZ 69, 334, 337) [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76] ausgeführt hat, auch eine Einzelperson sein, die ihre wirtschaftlichen Interessen nicht nur in der betroffenen Gesellschaft, sondern auch in anderen Unternehmen maßgeblich verfolgen kann.
  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    c) Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist bereits dann als Unternehmen im konzernrechtlichen Sinne anzusehen, wenn sie lediglich ein in privater Rechtsform organisiertes Unternehmen beherrscht (Ergänzung zu BGHZ 69, 334, 344).«.

    Grundsätzlich ist ein Gesellschafter - ohne Rücksicht auf seine Rechtsform - dann Unternehmer im konzernrechtlichen Sinne, wenn er neben der Beteiligung an der Aktiengesellschaft anderweitige wirtschaftliche Interessenbindungen hat, die nach Art und Intensität die ernsthafte Sorge begründen, er könne wegen dieser Bindung seinen aus der Mitgliedschaft folgenden Einfluß auf die Aktiengesellschaft zu deren Nachteil ausüben (BGHZ 69, 334, 337; Sen.Urt. v. 13. Dezember 1993 - II ZR 89/93, ZIP 1994, 207, 208; Hüffer, AktG aaO., § 15 Rdn. 8; KK/Koppensteiner aaO., § 15 Rdn. 7; Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 31 II 1 a).

    Das ist u.a. regelmäßig dann der Fall, wenn er maßgeblich an einer anderen Gesellschaft beteiligt ist und somit die Möglichkeit besteht, daß er sich unter Ausübung von Leitungsmacht auch in anderen Gesellschaften unternehmerisch betätigt (BGHZ 69, 334, 346; Sen.Urt. v. 13. Dezember 1993 aaO., S. 208; Hüffer, AktG aaO., § 15 Rdn. 9; KK/Koppensteiner aaO., § 15 Rdn. 21 f. und 27 f.).

    Sie sind bereits dann als Unternehmen im konzernrechtlichen Sinne anzusehen, wenn sie lediglich ein in privater Rechtsform organisiertes Unternehmen beherrschen (Dielmann, Die Beteiligung der öffentlichen Hand an Kapitalgesellschaften und die Anwendbarkeit des Rechts der verbundenen Unternehmen, 1977, 153; Zöllner, ZGR 1976, 1, 28; Raiser, ZGR 1996, 458, 464 f.; KK/Koppensteiner aaO., § 15 Rdn. 41 a.E.; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., Anh. zu § 77 Rdn. 22; offengelassen in BGHZ 69, 334, 344).

    Insbesondere kann auch eine unter 50 % liegende Beteiligung in Verbindung mit weiteren verläßlichen Umständen rechtlicher oder tatsächlicher Art eine Abhängigkeit im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG begründen (BGHZ 69, 334, 347).

  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06

    UMTS-Lizenzen: BGH bestätigt Abweisung einer Aktionärsklage gegen die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats finden zwar die §§ 311, 317 AktG grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn eine Gebietskörperschaft oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsträger - wie hier die Beklagte - herrschendes Unternehmen ist (BGHZ 69, 334 ff.; 135, 107 ff.; mittlerweile h.M.: vgl. nur Kropff in MünchKomm.z.AktG 2. Aufl. § 311 Rdn. 58, 125; Habersack in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht 5. Aufl. § 311 Rdn. 13; Emmerich, ebenda § 15 Rdn. 26 ff.).
  • LAG Thüringen, 12.04.2016 - 1 Sa 284/15

    Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion Arbeitsverhältnis - Geltung des

    Im sog. Veba-Fall hat der BGH darauf abgestellt, dass Schutzzwecke es rechtfertigen können, juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmen zu behandeln (BGHZ 69, 334).

    Ob hiergegen die Normen des öffentlichen Rechts einen adäquaten Schutz bieten und ausreichend sind, oder ob nur konzernrechtliche Bestimmungen des Aktiengesetzes mit ihrem auf wirtschaftlicher Ebene angestrebten Interessenausgleich insgesamt oder teilweise geeignet sind, einer Benachteiligung der Minderheit entgegenzuwirken, kann von Fall zu Fall fraglich sein." (BGHZ 69, 334 Rn. 12).

    Zur Vermeidung einer Bevorzugung der öffentlichen Hand müsse diese, soweit sie sich wirtschaftlich betätige, auch den Kontrollen und Schutzmechanismen des Aktienrechts stellen (BGHZ 69, 334 Rn. 15).

  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79

    Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht

    Die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 17 AktG liegt vor, wenn für den Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft eine wirtschaftliche Interessenbindung besteht, die stark genug ist, um die ernsthafte Besorgnis zu begründen, der Gesellschafter könnte um ihretwillen seinen Einfluß zum Nachteil der Gesellschaft geltend machen (vgl. BGHZ 69, 334, 337 [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76]; 74, 359, 365).
  • BGH, 18.06.2001 - II ZR 212/99

    Begriff des Unternehmens bei Mehrheitsbeteiligungen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 69, 334, 346 - VEBA/Gelsenberg; 135, 107, 113 - VW) ist ein Aktionär dann Unternehmen im konzernrechtlichen Sinne, wenn er neben der Beteiligung an der Aktiengesellschaft anderweitige wirtschaftliche Interessenbindungen hat, die nach Art und Intensität die ernsthafte Sorge begründen, er könne wegen dieser Bindung seinen aus der Mitgliedschaft folgenden Einfluß auf die Aktiengesellschaft zu deren Nachteil ausüben.
  • BFH, 23.03.2011 - X R 45/09

    Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und Aktiengesellschaft

    Ebenso ist durch die höchstrichterliche Zivilrechtsprechung bereits ausdrücklich entschieden worden, dass die aktienrechtliche Ausgestaltung der eigenverantwortlichen Stellung des Vorstandes und selbst der Umstand, dass der Vorstand sich in der Vergangenheit bereits tatsächlich bestimmten Wünschen des Großaktionärs verschlossen hat, nicht geeignet ist, den beherrschenden Einfluss eines Großaktionärs auf längere Sicht in Frage zu stellen (BGH-Urteil vom 13. Oktober 1977 II ZR 123/76, BGHZ 69, 334, unter II.6. am Ende - VEBA).

    Hingegen werde ein Großaktionär, dessen Betätigung sich auf die Beteiligung an der AG beschränke, im Regelfall das Interesse dieses Unternehmens als sein eigenes Interesse betrachten und jedenfalls keine diesem Unternehmensinteresse zuwider laufenden Sonderinteressen verfolgen; hier habe der Gesetzgeber zur Abwehr eventueller Gefahren den allgemeinen Minderheitenschutz für ausreichend erachten können (BGH-Urteil in BGHZ 69, 334, unter II.2. - VEBA).

    Als Gegenbegriff zum "Unternehmen" stellt der BGH auf den "gewöhnlichen Privataktionär" ab, dessen Interesse an der Gesellschaft sich typischerweise auf die Gewinnerzielung beschränken wird (BGH-Urteil in BGHZ 69, 334, unter II.2. - VEBA).

    Weil Differenzierungskriterium der BGH-Rechtsprechung nicht die "kaufmännische Tätigkeit" des Großaktionärs ist, sondern dessen wirtschaftliche Betätigung außerhalb seiner bloßen Beteiligung an der AG, fällt beispielsweise auch eine Gebietskörperschaft unter den Begriff des "Unternehmens" (BGH-Urteil in BGHZ 69, 334, unter II.3. - VEBA).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Zwar hat der Senat in Anlehnung an die Gesetzesbegründung zu § 17 AktG ausgesprochen, daß nicht nur vertragliche oder organisatorische Bindungen, sondern auch rechtliche und tatsächliche Umstände sonstiger Art die Grundlage für einen beherrschenden Einfluß im Sinne dieser Vorschrift bilden können (BGHZ 62, 193, 199; vgl. auch BGHZ 69, 334, 347) [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76].
  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

    Das macht ihn für die Zeit, in der er Allein- oder Mehrheitsgesellschafter der G. war, zum herrschenden Unternehmen im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG; ein solches kann, wie der Senat entschieden hat, auch eine Einzelperson sein (BGHZ 69, 334, 337 f. [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76]; BGHZ 95, 330, 337) [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84].

    Der letztgenannte Einwand läßt außer acht, daß das Aktiengesetz gerade deswegen zwischen Unternehmens- und anderen Aktionären unterscheidet, weil von einem Großaktionär, dessen wirtschaftliche Tätigkeit sich auf das eine Unternehmen beschränkt, erwartet wird, er werde im Regelfall das Interesse dieses Unternehmens als sein eigenes betrachten und keine ihm zuwiderlaufenden Sonderinteressen verfolgen; bei einem Aktionär, der sich auch außerhalb der Gesellschaft unternehmerisch betätigt, wird dagegen die Gefahr, daß er seine Einwirkungsmöglichkeiten in der Gesellschaft dazu benutzen könnte, seine unternehmerischen Eigeninteressen zu Lasten der Gesellschaft zu fördern, typischerweise vorausgesetzt (BGHZ 69, 334, 337) [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76].

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Rechtsstellung eines Minderheitsaktionärs

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 85/09

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze öffentlichen Rechts

  • BAG, 26.08.2020 - 7 ABR 24/18

    Konzernbetriebsrat - Kreis als Konzernspitze

  • BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78

    Herrschendes Unternehmen und Fusionskontrolle

  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen:

  • ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07

    Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94

    "Flucht an die Öffentlichkeit" bei unzulässiger nichtöffentlicher Beratung

  • OLG Frankfurt, 23.02.2021 - 21 W 134/20

    Deutsche Wohnen SE: Beschwerden im aktienrechtlichen Statusverfahren

  • VGH Bayern, 08.05.2006 - 4 BV 05.756

    Bürgerbegehren gegen Geheimhaltung von Aufsichtsratssitzungen einer kommunalen

  • VGH Hessen, 09.02.2012 - 8 A 2043/10

    Auch Verfassungsgrundsätze zum Kommunalrecht modifizieren nicht

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/03

    Eingliederung einer Aktiengesellschaft; Gerichtliche Festsetzung einer

  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 152/00

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde

  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92

    Haftung im qualifiziert faktischen Konzern

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03

    Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung

  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 174/89

    Begriff der eigenkapitalersetzenden Mittel

  • LG Stuttgart, 02.08.2022 - 31 O 135/21

    Aktienrechtliche Beschlussmängelklage: Aussetzung nach Einberufung einer neuen

  • LAG Hamburg, 21.01.2009 - 4 TaBV 8/08

    Bestellung eines Konzernbetriebsrats - Körperschaft des öffentlichen Rechts als

  • BGH, 03.03.1983 - I ZR 34/81

    Ausgleichsanspruch eines Laborpräparate vertreibenden Eigenhändlers -

  • BGH, 09.01.1992 - IX ZR 165/91

    Befriedigung des Erstehers bei Grundstücksersteigerung durch herrschendes

  • BGH, 29.11.1982 - II ZR 88/81

    Beschlußanfechtung wegen Auskunftsverweigerung

  • VK Südbayern, 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15

    Nachprüfungsantrag ist trotz bestandskräftiger Liniengenehmigung zulässig!

  • BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 242/91

    Haftung für Versorgungsansprüche im Konzern

  • LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06

    Aufsichtsratswahl

  • BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 25/04

    Einspeisung elektrischer Energie durch ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen

  • BAG, 22.02.1995 - 10 ABR 21/94

    Sozialplan neugegründeter Unternehmen

  • OLG Dresden, 06.09.2006 - 2 U 813/06

    Indizielle Wirkung nachvertraglichen Verhaltens; Verjährung bei Vorstandshaftung

  • OLG Braunschweig, 27.02.1996 - 2 W 166/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Sonderprüfers für die Prüfung der

  • OLG Celle, 12.07.2000 - 9 U 125/99

    Anspruch gegen eine Gemeinde auf Defizitabdeckung und Verlustübernahme; Ausgleich

  • OLG Stuttgart, 25.05.2022 - 20 U 76/21

    Zulässigkeit der ständigen Teilnahme eines Ehrenmitglieds an

  • VGH Hessen, 04.05.2009 - 8 B 304/09

    Kohleheizkraftwerk "Ingelheimer Aue"

  • BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 35/04

    Förderung der Stromeinspeisung bei mittelbarem Eigentum der öffentlichen Hand

  • LAG Berlin, 27.10.1995 - 6 TaBV 1/95

    Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer

  • FG Münster, 10.08.2021 - 2 K 49/21

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung

  • OLG Köln, 27.09.2001 - 18 U 49/01

    Erforderlichkeit eines Abhängigkeitsberichts bei Beherrschung eines Unternehmens

  • ArbG Detmold, 11.05.2016 - 3 BV 28/14

    Errichtung eines Konzernbetriebsrates für die privatrechtlich organisierten

  • VG Wiesbaden, 29.01.2009 - 3 L 1224/08

    Beanstandung eines Beschlusses durch die Gemeide als Aktionär

  • OLG München, 07.04.1995 - 23 U 6733/94

    Abhängigkeit einer konzernverbundenen GmbH von einem beteiligten Unternehmen

  • ArbG Wesel, 05.08.1998 - 3 BV 9/98

    Auskunftsanspruch eines Betriebsrates über die durchschnittliche Gesamtzahl der

  • FG Münster, 10.08.2021 - 2 K 58/21

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung

  • FG Hamburg, 06.02.1997 - II 183/94

    Erhebung von Lohn- und Kirchensteuer auf Jubiläumsgelder ; Jubiläumszuwendungen

  • BGH, 10.10.1983 - II ZR 233/82

    Gewährung eines Darlehens zur Ersetzung von fehlendem Eigenkapital einer

  • OLG Köln, 25.11.1998 - 13 U 185/97

    Anspruch auf Einräumung des Besitzes an einem Hotelgrundstück i.R.d.

  • LG Düsseldorf, 10.10.2006 - 35 O 18/06
  • LG Mainz, 16.10.1990 - 10 HO 57/89
  • OLG Köln, 14.12.2000 - 18 U 99/00
  • LG Ingolstadt, 21.02.1991 - 1 T 38/91

    Abgrenzung des Erbbaurechts zur unzulässigen Erbpacht

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