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   BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76   

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BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76 (https://dejure.org/1978,225)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.1978 - 2 BvR 487/76 (https://dejure.org/1978,225)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 (https://dejure.org/1978,225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    KBW-Werbung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungswidrigkeit von Parteien und Bestrafung eines Parteimitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestrafung - Mitglied - Politische Partei - Vergehen - Ziele der Partei

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 130
  • NJW 1978, 1047
  • MDR 1978, 551
  • DVBl 1978, 262
  • DÖV 1978, 249
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Dieses sogenannte Parteienprivileg, das sich in erster Linie auf die Parteiorganisation bezieht (BVerfGE 9, 162 (165); 12, 296 (305); 13, 46 (52); 17, 155 (166)), schützt die Partei in ihrem Bestand, bis das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

    Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Partei in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden (BVerfGE 5, 85 (140); 12, 296 (305); 13, 123 (126); 17, 155 (166)).

    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei; dies gilt jedoch nur, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfGE 12, 296 (305 f.); 13, 46 (52); 13, 123 (126); 17, 155 (166)).

  • BVerfG, 03.02.1959 - 1 BvR 419/54

    Hochverrat ohne Parteienverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Zu Recht habe der Bundesgerichtshof auf die Verschiedenartigkeit der Tatbestände und der Betroffenen in den §§ 80 ff. StGB auf der einen und in Art. 21 Abs. 2 GG auf der anderen Seite hingewiesen (BGHSt 6, 336 (344)); er sei insoweit auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (BVerfGE 9, 162 (164 f.)).

    Dieses sogenannte Parteienprivileg, das sich in erster Linie auf die Parteiorganisation bezieht (BVerfGE 9, 162 (165); 12, 296 (305); 13, 46 (52); 17, 155 (166)), schützt die Partei in ihrem Bestand, bis das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

  • BGH, 06.05.1954 - StE 207/52
    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Zu Recht habe der Bundesgerichtshof auf die Verschiedenartigkeit der Tatbestände und der Betroffenen in den §§ 80 ff. StGB auf der einen und in Art. 21 Abs. 2 GG auf der anderen Seite hingewiesen (BGHSt 6, 336 (344)); er sei insoweit auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (BVerfGE 9, 162 (164 f.)).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei; dies gilt jedoch nur, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfGE 12, 296 (305 f.); 13, 46 (52); 13, 123 (126); 17, 155 (166)).
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61

    Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Hierzu sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs alle Straftatbestände zu rechnen, die nicht notwendig oder doch wesensgemäß bei der Förderung - auch verfassungsfeindlicher - Parteiziele verwirklicht werden und die insbesondere nicht nur die bloße Verfassungsfeindlichkeit unter Strafe stellen, sondern bei denen andere Unrechtsmerkmale den eigentlichen strafrechtlichen Gehalt ausmachen (BGHSt 19, 311 (316), mit w. N.).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Dem Beschwerdeführer kann nicht mit Erfolg vorgehalten werden, er habe im Strafverfahren nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Beseitigung des Hoheitsaktes zu erreichen, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht (vgl. BVerfGE 8, 222 (225 f.); 16, 1 (2)).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Dem Beschwerdeführer kann nicht mit Erfolg vorgehalten werden, er habe im Strafverfahren nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Beseitigung des Hoheitsaktes zu erreichen, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht (vgl. BVerfGE 8, 222 (225 f.); 16, 1 (2)).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Dabei gehören zu den Anhängern einer Partei zumindest diejenigen, die sich für die Partei einsetzen, auch wenn sie nicht deren Mitglieder sind (BVerfGE 2, 1 (22)).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Sie sammeln die auf die politische Macht und ihre Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (BVerfGE 20, 56 (101); 44, 125 (145 f.)).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Sie sammeln die auf die politische Macht und ihre Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (BVerfGE 20, 56 (101); 44, 125 (145 f.)).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Anhänger sind dabei alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind (vgl. BVerfGE 2, 1 ; siehe auch BVerfGE 47, 130 ).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. bezog sich dabei nicht nur auf die Parteiorganisation, sondern auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen, d.h. kein Sonderrecht gegen die Parteien enthaltenden Strafgesetze verstoßen (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 - BVerfGE 47, 130 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Die Partei soll in ihren politischen Aktivitäten von jeder rechtlichen Behinderung frei sein, solange sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitet (BVerfGE 13, 123, 126; 39, 334, 357; 40, 287, 291; 47, 130, 139; BVerfG NJW 2001, 2076, 2077).
  • BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19

    Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der

    Anhänger sind alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 47, 130 ; 144, 20 ).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Dieses Privileg erstreckt sich auch auf die parteioffizielle oder parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger der Partei; soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen, dürfen gegen sie wegen dieser Tätigkeiten keine rechtlichen Sanktionen angedroht oder verhängt werden (BVerfGE 40, 287 (291); 47, 130 (139 f.); 47, 198 (230 f.) unter Hinweis auf die zitierten früheren Entscheidungen).

    Solche Maßnahmen sind nach der Rechtsprechung mit Art. 21 GG vereinbar, da sie sich nicht gegen das darin geschützte Rechtsgut richten, sondern da bei ihnen die Sanktionen auf besonderen Tatbestandsmerkmalen beruhen (vgl. BVerfGE 47, 130 (139 f.); 47, 198 (230 f.)).

    Alle demgegenüber angestellte "Auslegungsakrobatik" kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß an einen gleichen Tatbestand (straflose Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung) gleichartige Sanktionen im Sinne des Art. 18 GG (Verbot der anwaltlichen Berufsausübung) geknüpft werden (vgl. BVerfGE 10, 118 (123)) und daß entgegen dem Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG Sanktionen wegen der parteiverbundenen Tätigkeit von Mitgliedern einer Partei verhängt werden, obwohl sie zum Kreis der nichtbeamteten politischen Staatsbürger gehören und mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (vgl. BVerfGE 47, 130 (139); 47, 198 (231)).

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Die Parteien sind dabei mehr als ein Sprachrohr des Volkes, sie werden auch als Mittler tätig: Sie sammeln die auf politische Macht und deren Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 47, 130 ).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Die Sonderstellung, die Art. 21 GG den politischen Parteien für ihrer, Bestand und für ihre politische Tätigkeit gegenüber anderen Vereinigungen und Personen einräumt, besteht gleichermaßen nur innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze (vgl. auch BVerfGE 17, 155 [166, 167]; ferner Beschluß vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 -, DVBl. 1978, 262).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Nach seinem Sinn und Zweck erfordert der Grundsatz der Subsidiarität jedenfalls dann kein ausdrückliches Vorbringen zu bestimmten Rügepunkten, wenn sich bereits aus dem angegriffenen Beschluss selbst tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, den zur Entscheidung unterbreiteten Fall auf die allgemeine Sachrüge hin auch unter einem ganz bestimmten, nicht ausdrücklich erörterten Gesichtspunkt zu würdigen (vgl. ausdrücklich für die im Rahmen der Revision erhobene allgemeine Sachrüge BVerfGE 47, 130 ; außerdem BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1119/07 -, juris, Rn. 16).

    Die nur in Form der allgemeinen Sachrüge erhobene Rechtsbeschwerde genügt danach dem Erfordernis materieller Subsidiarität, wenn sich nach den durch das Landgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen der Rechtsverstoß offensichtlich ergibt (vgl. BVerfGE 47, 130 ).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen, d.h. kein Sonderrecht gegen die Parteien enthaltenden Strafgesetze verstoßen (stRspr; s. nur BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978 2 BvR 487/76 BVerfGE 47, 130 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

    BVerfG, Urteil vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 -, juris Rdnr. 26 ff. (= BVerfGE 12, 296); Beschluss vom 27. Juni 1961 - 1 BvR 486/59 -, juris Rdnr. 35 (= BVerfGE 13, 46); Beschluss vom 18. Juli 1961 - 2 BvE 1/61 -, juris Rdnr. 10 (= BVerfGE 13, 123); Beschluss vom 30. Oktober 1963 - 2 BvL 7/61 u.a. -, juris Rdnr. 36 (= BVerfGE 17, 155); Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, juris Rdnr. 16 (= BVerfGE 40, 287); Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 -, juris Rdnr. 33 (= BVerfGE 47, 130); BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - 6 C 4.03 -, juris Rdnr. 24 (= NVwZ-RR 2004, 269).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 397/02

    Zur Kündigung eines Girokontos der Republikaner

  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • LG München I, 16.06.2017 - 6 Qs 5/17

    Veröffentlichung von Entscheidungen in strafrechtlichen Angelegenheiten -

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

  • VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09

    NPD-Bundesparteitag: Räume mussten uneingeschränkt überlassen werden

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03

    Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue;

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80

    Begriff des "unwürdigen" Verhaltens gemäß § 7 Nr. 5 BRAO

  • BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01

    Beeinträchtigung der Grundrechte aus GG Art 5 Abs 1 S 1 und Art 8 Abs 1 durch

  • BVerwG, 17.09.2003 - 6 C 4.03

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Einberufungsbescheid; Begründung;

  • VGH Bayern, 26.05.2008 - 21 BV 07.586

    Waffenschein

  • VG Gießen, 05.07.2018 - 9 L 1982/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Kandidatur für die NPD auf kommunaler

  • StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96

    Wahlwerbung und Chancengleichheit

  • LG München I, 19.01.2016 - 6 AR 5/15

    Presse, Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, Datenbank, Presse

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 C 13.90

    Wahlwerbung - Zuteilung von Sendezeit - Neutralitätsgebot - Verzicht auf

  • VG Düsseldorf, 25.03.1994 - 1 K 4629/93

    Genehmigung einer sogenannten parteinahen Stiftung; Erlass eines unterlassenen

  • VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

  • OVG Hamburg, 14.09.1993 - Bs III 340/93
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