Weitere Entscheidung unten: LG Nürnberg-Fürth, 27.05.1977

Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77   

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https://dejure.org/1977,1497
BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77 (https://dejure.org/1977,1497)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1977 - 4 StR 230/77 (https://dejure.org/1977,1497)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1977 - 4 StR 230/77 (https://dejure.org/1977,1497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließliches Beruhen der Feststellungen zu Vorgängen auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) auf der Einlassung eines Angeklagten - Erreichbarkeit von Beweismitteln aus dem Machtbereich der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 12.09.1977)

    Werner Weinhold

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Werner Weinhold

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 23.10.1978)

    Seidel, was ist los?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 113
  • MDR 1978, 66
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
    Dafür, daß etwa nur das Verhör aller Beweispersonen vor dem Schwurgericht der Wahrheitsforschung dienlich sei (vgl. BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 14. Januar 1975 - 5 StR 601/74) oder daß Beweispersonen durch ein Rechtshilfeersuchen oder doch durch ihre Vernehmung Gefahren drohen (vgl. dazu BGH MDR 1953, 692; BGH GA 1961, 277, 278), liegen bisher jedenfalls keinerlei Anhaltspunkte vor.
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
    Dafür, daß etwa nur das Verhör aller Beweispersonen vor dem Schwurgericht der Wahrheitsforschung dienlich sei (vgl. BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 14. Januar 1975 - 5 StR 601/74) oder daß Beweispersonen durch ein Rechtshilfeersuchen oder doch durch ihre Vernehmung Gefahren drohen (vgl. dazu BGH MDR 1953, 692; BGH GA 1961, 277, 278), liegen bisher jedenfalls keinerlei Anhaltspunkte vor.
  • BGH, 26.06.1953 - 2 StR 600/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
    Dafür, daß etwa nur das Verhör aller Beweispersonen vor dem Schwurgericht der Wahrheitsforschung dienlich sei (vgl. BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 14. Januar 1975 - 5 StR 601/74) oder daß Beweispersonen durch ein Rechtshilfeersuchen oder doch durch ihre Vernehmung Gefahren drohen (vgl. dazu BGH MDR 1953, 692; BGH GA 1961, 277, 278), liegen bisher jedenfalls keinerlei Anhaltspunkte vor.
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
    Sie reicht so weit, wie die Umstände, die dem Gericht bekannt sind oder aus den Akten oder dem Verfahrensablauf bekannt sein müssen, zum Gebrauch eines oder eines weiteren Beweismittels drängen oder dies doch nahelegen (vgl. u.a. BGHSt 1, 94, 96; 3, 169, 175; BGH LM Nr. 1 zu § 244 Abs. 2 StPO; BGH VRS 34, 220, 221; vgl. auch BGHSt 23, 176, 187, 188).
  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
    Sie reicht so weit, wie die Umstände, die dem Gericht bekannt sind oder aus den Akten oder dem Verfahrensablauf bekannt sein müssen, zum Gebrauch eines oder eines weiteren Beweismittels drängen oder dies doch nahelegen (vgl. u.a. BGHSt 1, 94, 96; 3, 169, 175; BGH LM Nr. 1 zu § 244 Abs. 2 StPO; BGH VRS 34, 220, 221; vgl. auch BGHSt 23, 176, 187, 188).
  • BGH, 10.11.1959 - 1 StR 488/59
    Auszug aus BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
    Die mangelhafte Aufklärung bedeutet hier zugleich einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils, Solange das Gericht nicht alle Mittel zur Aufklärung erschöpft hat, darf es nicht etwa nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden (BGHSt 13, 326, 328; BGH, Urteile vom 16. März 1977 - 3 StR 24/77 - und vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 -).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
    Sie reicht so weit, wie die Umstände, die dem Gericht bekannt sind oder aus den Akten oder dem Verfahrensablauf bekannt sein müssen, zum Gebrauch eines oder eines weiteren Beweismittels drängen oder dies doch nahelegen (vgl. u.a. BGHSt 1, 94, 96; 3, 169, 175; BGH LM Nr. 1 zu § 244 Abs. 2 StPO; BGH VRS 34, 220, 221; vgl. auch BGHSt 23, 176, 187, 188).
  • BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Vertreiben von Rauschgift - Annahme der

    Auszug aus BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
    Die mangelhafte Aufklärung bedeutet hier zugleich einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils, Solange das Gericht nicht alle Mittel zur Aufklärung erschöpft hat, darf es nicht etwa nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden (BGHSt 13, 326, 328; BGH, Urteile vom 16. März 1977 - 3 StR 24/77 - und vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 -).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 24/77

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Fehlende Überzeugung des Gerichts von der

    Auszug aus BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
    Die mangelhafte Aufklärung bedeutet hier zugleich einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils, Solange das Gericht nicht alle Mittel zur Aufklärung erschöpft hat, darf es nicht etwa nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden (BGHSt 13, 326, 328; BGH, Urteile vom 16. März 1977 - 3 StR 24/77 - und vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 -).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Im Rahmen der gebotenen Überprüfung ist vom Revisionsgericht auch zu prüfen, ob die Urteilsfeststellungen überhaupt eine tragfähige Grundlage für diese Prüfung bieten (BGH NJW 1978, 113).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Diese gebietet zur Aufklärung des für die gerichtliche Entscheidungsfindung erheblichen Sachverhalts eine Beweiserhebung oder - z. B. durch Aktenbeiziehung - deren Vorbereitung, sofern bestimmte Tatsachen, die dem Gericht bekannt sind oder bekannt sein müssen, dazu drängen oder es zumindest nahe legen (vgl. BGHSt 3, 169 (175); BGH, NJW 1978, S. 113 (114)).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Ihre Grundlage bilden der Verfahrensablauf und die dem Gericht vorliegenden Akten (BGH MDR 1978, 66; BGH, Urt. vom 12. Februar 1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Unter diesen Umständen lag es nahe, daß die DDR ebenso wie im Hofer Verfahren auch hier - anders als etwa im Tötungsfall W. (BGH NJW 1978, 113) - kein Interesse daran haben konnte, durch Gewährung von Rechtshilfe zur Aufklärung von Vorgängen beizutragen, die sich als Belastung des innerdeutschen Verhältnisses hätten erweisen können.
  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Der Bundesgerichtshof hat die Problematik in den in NJW 1975, 1610 und BGHSt 27, 5 abgedruckten Entscheidungen offengelassen; in dem in NJW 1978, 113, 115 abgedruckten Urteil ist er von der Unanwendbarkeit des § 3 StGB ausgegangen, was sich aus dem Hinweis ergibt, daß gegen eine entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB keine Bedenken bestünden.
  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91

    Anrechnung von Untersuchungshaft in DDR (Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in Abkehr von Grundsätzen des interlokalen Strafrechts Regelungen des internationalen Strafrechts (§ 5 Nr. 6, § 7 Abs. 1 StGB) entsprechend (NJW 1978, 113) und später auch unmittelbar (BGHSt 30, 1; 32, 293) auf Vorgänge in der DDR angewandt.
  • BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80

    Reichweite der Pflicht des Gerichts zu umfassender Sachverhaltsaufklärung -

    Diesel-Pflicht zu umfassender Sachverhaltsaufklärung reicht so weit, wie die Umstände, die ihm bekannt sind oder aufgrund der Akten oder des Verfahrensablaufs bekannt sein müssen, zum Gebrauch eines bestimmten weiteren Beweismittels drängen oder ihn nahelegen (vgl. BGH NJW 1978, 113, 114).
  • BGH, 12.07.1979 - 3 StR 229/79

    Ablehnung offenkundig nicht ordnungsgemäß gestellter Beweisermittlungsanträge

    Nachdem es die Justizbehörde Hamburg im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz abgelehnt hatte, ein Rechtshilfeersuchen weiterzuleiten, ist das Oberlandesgericht zu Recht davon ausgegangen, daß die Zeugin in absehbarer Zeit nicht beigebracht werden kann (vgl. BGH NJW 1978, 113; Urteil vom 22. März 1979 - 4 StR 691/78, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84

    Strafbarkeit versuchten Betrugs in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung und

    Die Revisionsgerichte prüfen die tatsächliche Erheblichkeit einer vom Tatgericht nicht vorgenommenen Beweisergänzung und die Möglichkeit dazu aus ihrer Sicht der Dinge (vgl. BGH NJW 1978, 113, 114; BGH NStZ 1983, 34; BGH StrVert 1983, 90; BGH, Urt. v. 12.2.1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455; BGH, Urt. v. 23.8.1983 - 1 StR 141/83).
  • BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79

    Ärztlicher Kunstfehler als Bewertungsmaßstab der Schuld eines Gewaltverbrechens -

    Das Urteil der Jugendkammer legt nicht die Deutung nahe, daß die im Eventualbeweisantrag aufgestellte Behauptung zugunsten der Angeklagten als wahr unterstellt worden ist, obgleich die Möglichkeit bestand, daß die Beweiserhebung zur Widerlegung der Behauptung führt, also eine prozessuale Sachlage gegeben war, bei welcher die Sachaufklärung Vorrang beanspruchte (vgl. BGHSt 13, 326, 327/328; BGH NJW 1959, 393 Nr. 18; 1961, 2069 Nr. 12; BGH MDR 1978, 66).
  • BGH, 03.12.1987 - 4 StR 612/87

    Reichweite der Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung - Pflicht des Tatrichters

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1982 - 10 W 73/82

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

  • OLG Koblenz, 09.02.1978 - Ss 14/78
  • BGH, 20.06.1978 - 5 StR 804/77

    Voraussetzungen der zulässigen Ablehnung eines Antrags auf Augenscheinseinnahme -

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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 27.05.1977 - 11 T 3824/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2545
LG Nürnberg-Fürth, 27.05.1977 - 11 T 3824/77 (https://dejure.org/1977,2545)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27.05.1977 - 11 T 3824/77 (https://dejure.org/1977,2545)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27. Mai 1977 - 11 T 3824/77 (https://dejure.org/1977,2545)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 113
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 30.01.1990 - VII R 97/89

    Fernsehgerät grundsätzlich unpfändbar, auch wenn der Vollstreckungsschuldner

    Es hat insoweit das Radiogerät als Grundinformationsquelle, wenn nicht gar verdrängt (so LG Nürnberg-Fürth, Beschluß vom 27. Mai 1977 11 T 3824/77, NJW 1978, 113), so doch zumindest weitgehend in den Hintergrund treten lassen und als Informationsquelle eine eigenständige, durch das Radiogerät nicht ersetzbare Bedeutung erlangt.

    Diese Überlegenheit hat neben den durch die Massenproduktion gesunkenen Preisen der Empfangsgeräte auch dazu geführt, daß das Fernsehen inzwischen das an erster Stelle rangierende Informations- und Unterhaltungsmittel der Bevölkerung geworden ist (so schon LG Nürnberg-Fürth, Beschluß in NJW 1978, 113).

  • BFH, 16.01.1990 - VII R 79/89

    Pfändung von Sachen die dem persönlichen Gebrauch des Vollstreckungsschuldners

    Es hat insoweit das Radiogerät als Grundinformationsquelle, wenn nicht gar verdrängt (so LG Nürnberg-Fürth, Beschluß vom 27. Mai 1977 ll T 3824/77, NJW 1978, 113), so doch zumindest weitgehend in den Hintergrund treten lassen und als Informationsquelle eine eigenständige, durch das Radiogerät nicht ersetzbare Bedeutung erlangt.

    Diese Überlegenheit hat neben den durch die Massenproduktion gesunkenen Preisen der Empfangsgeräte auch dazu geführt, daß das Fernsehen inzwischen das an erster Stelle rangierende Informations- und Unterhaltungsmittel der Bevölkerung geworden ist (so schon LG Nürnberg-Fürth, Beschluß in NJW 1978, 113).

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