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   BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77   

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https://dejure.org/1978,1001
BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77 (https://dejure.org/1978,1001)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1978 - 2 StR 372/77 (https://dejure.org/1978,1001)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 (https://dejure.org/1978,1001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame Einwilligung in die Verletzung der körperlichen Integrität - Vorhandensein der erforderlichen Urteilskraft - Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums - Skalpell des Chirurgen als Waffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ärztliche Instrumente als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1206
  • NJW 1978, 2344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.1972 - 5 StR 400/71

    Ersatz von verlorenen Schneidezähnen durch eine Prothese - Dauerhafte Entstellung

    Auszug aus BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77
    Sein Hinweis auf das Erläuterungsbuch von Dreher beruht auf einem Mißverständnis; auch dieser Autor ist der Auffassung des Bundesgerichtshofs beigetreten, wonach es an einer dauernden Entstellung zumindest dann fehlt, wenn im Zeitpunkt der Hauptverhandlung der Schaden äußerlich behoben worden ist (BGHSt 24, 315, 317).
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52

    Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77
    Die irrige Annahme einer Einwilligung, die, wäre sie erteilt, rechtlich nicht wirksam wäre, begründet einen Verbotsirrtum, nicht einen den Vorsatz ausschließenden Tatsachenirrtum (BGHSt 3, 357, 364 f).
  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58

    Ärztliches Handeln gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen der Eltern:

    Auszug aus BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77
    Wann dies im einzelnen zutrifft, bedarf hier keiner Erörterung, denn jedenfalls fehlt es an einem Heileingriff, wenn eine Operation nicht - auch nicht aus Gründen der Vorsorge (BGHSt 12, 379) - ärztlich indiziert ist und der Arzt das weiß.
  • BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59

    Ärztlicher Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung als vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77
    Diese Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof für das Skalpell des Chirurgen verneint (BGH, Urt. vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 -, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB S. 598).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Dies wäre aber nur ein Verbotsirrtum, wenn die Sittenwidrigkeit der in Aussicht genommenen Tat unrichtig beurteilt (vgl. Hirsch in LK aaO § 228 Rdn. 51; Stree aaO § 228 Rdn. 12; Paeffgen in NK-StGB (1998) § 228 Rdn. 109; Jescheck/Weigend Strafrecht AT 5. Aufl. S. 466; Schaffstein, Göttinger Festschrift für das OLG Celle (1961) S. 175, 194 ff.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 325, 327; OLG Hamm JMBlNW 1964, 128, 129; a. A. Engisch ZStW 70 (1958) 566, 585 f.; Tröndle/Fischer aaO § 228 Rdn. 25) oder wenn eine unwirksame Einwilligungserklärung für wirksam gehalten worden ist (vgl. BGHSt 4, 113, 119; 16, 309, 313; BGH NJW 1978, 1206).
  • LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11

    Religiöse Beschneidung durch einen Arzt als Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB;

    Das Skalpell ist kein gefährliches Werkzeug im Sinne der Bestimmung, wenn es - wie hier - durch einen Arzt bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl. BGH NJW 1978, 1206; NStZ 1987, 174).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2022 - 1 Ws 47/22

    Extraktion von Zähnen ohne medizinische Indikation: Zahnarztzange als

    Demzufolge kann eine Abgrenzung, ob ein ärztliches oder zahnärztliches Instrument als gefährliches Werkzeug einzustufen ist oder nicht, nicht mehr danach erfolgen, ob es gleich einer Waffe zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt wird (so noch - zu § 223a StGB a.F. - BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 -, juris; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86 -, juris.).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    Danach standen chirurgische Instrumente (etwa ein Skalpell oder eine zahnärztliche Extraktionszange), die von einem approbierten Arzt bestimmungsgemäß bei einem Heileingriff eingesetzt wurden, unabhängig von ihrer konkreten Verwendungsweise weder einem Messer noch einem anderen gefährlichen Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift gleich (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59, juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77, NJW 1978, 1206; vgl. auch Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Werkzeug 1).

    Ausgehend von dem Wortlaut der alten Gesetzesfassung, nach der ein Messer oder ein anderes gefährliches Werkzeug nur Beispielsfälle einer Waffe darstellten, wurden die Voraussetzungen dieser Tatvariante lediglich dann als erfüllt angesehen, wenn der Täter den Gegenstand bei einem Angriff oder Kampf zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken benutzte, was bei einem bestimmungsgemäßen Einsatz als Heilinstrument nicht der Fall war (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 aaO; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 aaO).

    Dies galt auch dann, wenn es an einer medizinischen Indikation für den Eingriff fehlte (BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 aaO).

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86

    Körperverletzung durch Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung - Körperverletzung

    Das Landgericht wertet in allen diesen Fällen die Spritzenanwendung nur als vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB; an der Annahme gefährlicher Körperverletzung gemäß § 223 a StGB sieht es sich durch die Entscheidung BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77] gehindert, weil der Angeklagte die von ihm benutzten Spritzen nicht zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt habe.

    In Instrumenten, die ein Arzt in Ausübung seines Berufes anwendet, sieht die Rechtsprechung deshalb kein gefährliches Werkzeug, weil der Tathandlung in solchen Fällen der Angriffs- oder Verteidigungscharakter fehlt (BGH, Urt. vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB S. 598; BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77]; vgl. auch Hom in SK § 223 Rdn. 38, 46; Hirsch in LK 10. Aufl. vor § 223 Rdn. 3, 4, 6 und § 223 a Rdn. 6).

  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

    Andernfalls könnte er sich zudem dem Vorwurf der strafbaren Körperverletzung wegen fehlender Einwilligung ausgesetzt sehen (zur Bedeutung umfassender Aufklärung als Voraussetzung rechtfertigender Einwilligung beim Heileingriff vgl BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff; BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77]).
  • BayObLG, 14.02.2024 - 301 LBG-Z 1/23

    Krankenversicherung, Behandlungsfehler, Zahnarzt, Krankheit, Meinungsfreiheit,

    Die Ausführung einer überflüssigen, medizinisch nicht indizierten Maßnahme mit nachhaltigen Eingriffen in die körperliche Substanz kann einen schwerwiegenden Behandlungsfehler darstellen, wenn der Behandler die Therapie den Regeln der zahnärztlichen Kunst widersprechend als medizinisch erforderlich empfohlen hat (zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Zahnarztes im Falle von medizinisch nicht indizierten Zahnextraktionen vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 02.12.2003 - 5 U 23/02

    Arzthaftung: Pflichtwidrigkeit zahnärztlichen Vorgehens bei naturheilkundlicher

    Diese Grenzen sind erst da überschritten, wo der ärztliche Eingriff unter keinen Umständen mehr als eine Heilbehandlung begriffen werden kann (BGH, NJW 1978, 1206) oder eine "völlige Außenseitermethode" angewandt wird (BGH, AHRS a.a.O. S. 6).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1984 - 8 U 71/83

    Schmerzensgeld; Behandlungsfehler

    Überkront der Zahnarzt gesunde Zähne ohne zahnmedizinisch anerkannte Gründe, ist darin eine schuldhatte rechtswidrige Körperverletzung zu sehen (vgl. auch BGH NJW 78, 1206).
  • LG Karlsruhe, 05.01.2022 - 16 KLs 97 Js 474/14
    In Instrumenten, die ein Arzt in Ausübung seines Berufes anwendet, sieht die Rechtsprechung deshalb kein gefährliches Werkzeug, weil der Tathandlung in solchen Fällen der Angriffs- oder Verteidigungscharakter fehlt (BGH NStZ 1987, 174; NJW 1978, 1206; LG Köln NJW 2012, 2128; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Stree StGB § 224 Rn. 8).
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