Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 14.07.1977 | BayObLG, 16.01.1978

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1978 - VI B 36.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,23
BVerwG, 06.02.1978 - VI B 36.77 (https://dejure.org/1978,23)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1978 - VI B 36.77 (https://dejure.org/1978,23)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1978 - VI B 36.77 (https://dejure.org/1978,23)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,23) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen - Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3; WpflG §§ 25, 34

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 217
  • NJW 1978, 1277
  • MDR 1978, 603
  • DVBl 1978, 401
  • DÖV 1978, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (524)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Er hat zwar wiederholt ausgesprochen, den Besonderheiten in Kriegsdienstverweigerungsverfahren werde dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen größere Bedeutung beigemessen wird, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. u.a. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]; Beschlüsse vom 26. April 1977 - BVerwG 6 CB 6.77 - und vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 -).

    Das Verwaltungsgericht ist vielmehr zutreffend in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats davon ausgegangen, daß einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG in der Regel eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangehen muß, deren Ausmaß von seinen individuellen Fähigkeiten abhängt (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 48.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ausreichen der allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Er hat zwar wiederholt ausgesprochen, den Besonderheiten in Kriegsdienstverweigerungsverfahren werde dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen größere Bedeutung beigemessen wird, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. u.a. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]; Beschlüsse vom 26. April 1977 - BVerwG 6 CB 6.77 - und vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 -).

    Es bedarf vielmehr der konkreten Feststellung, ob die behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. u.a. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Diese Auffassung, die zwar der zunächst für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem - auch in der Beschwerdeschrift zitierten - Urteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - (BVerwGE 14, 146 = NJW 1962, 1736) für Zweifelsfälle vertreten hatte, ist bereits von dem 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der Entscheidung BVerwGE 30, 358 dahin modifiziert worden, daß eine Beweisregel dieser Art im Sinne einer gesetzlichen Vermutung oder eines allgemeinen Erfahrungssatzes nicht besteht.
  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Nur durch eine solche sich auf konkrete Anhaltspunkte stützende Prüfung der Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen kann im Einzelfall das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung und der gleichfalls verfassungsrechtlichen Rang beanspruchenden Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik sowie der ihr dienenden verfassungsrechtlichen Institution der Wehrpflicht (vgl. BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [46]) in einer verfassungskonformen Weise gelöst werden.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Diese Auffassung, die zwar der zunächst für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem - auch in der Beschwerdeschrift zitierten - Urteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - (BVerwGE 14, 146 = NJW 1962, 1736) für Zweifelsfälle vertreten hatte, ist bereits von dem 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der Entscheidung BVerwGE 30, 358 dahin modifiziert worden, daß eine Beweisregel dieser Art im Sinne einer gesetzlichen Vermutung oder eines allgemeinen Erfahrungssatzes nicht besteht.
  • BVerwG, 26.04.1977 - 6 CB 6.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung von Zeugen -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Er hat zwar wiederholt ausgesprochen, den Besonderheiten in Kriegsdienstverweigerungsverfahren werde dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen größere Bedeutung beigemessen wird, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. u.a. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]; Beschlüsse vom 26. April 1977 - BVerwG 6 CB 6.77 - und vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 -).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Allgemeine Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und verbales Bekenntnis eines Wehrpflichtigen allein reichen aber nach dieser auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]) nicht aus, um die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe als erwiesen anzusehen.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Nach der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1977 - 2 BvF 1/77 u.a. - in dem das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) betreffenden Normenkontrollverfahren wird dieses Gesetz ab 16. Dezember 1977 bis zur Verkündung einer Entscheidung in der Hauptsache außer Anwendung gesetzt.
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Auch die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 61.68 - (NJW 1970, 1653) ist nicht gegeben.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Als Grundlage für diese Feststellung wird vor allem der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, dem bisherigen Verhalten des Wehrpflichtigen, den Einflüssen, denen er ausgesetzt war (und noch ist), sowie der Motivation seiner Entscheidungsbildung ein wesentlicher Aussagewert zuzumessen sein (vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung und Anwendung der §§ 25, 26 WpflG aF entwickelten Grundsätze (vgl. insoweit zuletzt Beschluß vom 6. Februar 1978 - 6 B 36.77 -) beachtet werden.

    Für die gegenteilige Behauptung gibt auch das Bundesverwaltungsgericht, auf das sich der Senat bezieht, bis zum jüngsten Beschluß vom 6.2.1978 (6 B 36.77) keine Begründung; es sei denn, die Rechtskraft und der Hinweis auf die eigene ständige Rechtsprechung, daß "Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und verbales Bekenntnis eines Wehrpflichtigen allein nicht ausreichen", um eine Gewissensentscheidung hinreichend sicher festzustellen, könnten die rechtsstaatlich-demokratische Forderung nach Überzeugungskraft (vgl. BVerfGE 6, 32 [44 f.]) ersetzen (dazu schon Zasius, im Jahre 1518, zit. nach Erik Wolf, Rechtsphilosophische Studien, 1972. S. 165).

  • BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch -

    Das Verwaltungsgericht hätte demnach die Klage nicht als unzulässig abweisen, sondern über das Anerkennungsbegehren des Klägers unter Berücksichtigung aller dafür maßgebenden Umstände (vgl. u.a. BVerwGE 55, 217) einschließlich des Verhaltens des Klägers im Verwaltungsverfahren befinden müssen.
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Diese Vorschrift enthält wie auch vergleichbare Vorschriften anderer Fachplanungsgesetze (vgl. BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]; 55, 220 [BVerwG 06.02.1978 - 6 B 36/77]; 56, 110 [BVerwG 30.06.1978 - 6 C 55/77]) die materielle Ermächtigung der Planfeststellungsbehörde zur wasserstraßenrechtlichen Fachplanung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.07.1977 - 2 Ss (B) 27/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,6275
OLG Karlsruhe, 14.07.1977 - 2 Ss (B) 27/77 (https://dejure.org/1977,6275)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.1977 - 2 Ss (B) 27/77 (https://dejure.org/1977,6275)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 1977 - 2 Ss (B) 27/77 (https://dejure.org/1977,6275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,6275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz gegen eine Verurteilung wegen verbotswidrigen Parkens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1277 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.1969 - 1 S 492/69
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.1977 - 2 Ss (B) 27/77
    Parkhäuser, die - wie hier - jedem Besucher zur Benutzung offenstehen, sind dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen, auf den die Regeln des allgemeinen Straßenverkehrsrechts Anwendung finden (vgl. Mühlhaus, StVO, 6. Aufl., Anm. 3 zu § 1 und 9 e zu § 12; OLG Düsseldorf in VRS 39, 204 mit zahlr. weit. Nachw.; OLG Bremen in VRS 33, 193; OLG Stuttgart in VRS 30, 210).
  • BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.1977 - 2 Ss (B) 27/77
    Diese Rechtsprechung geht auf BGHSt 16, 7, 9 zurück.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.01.1978 - 2 ObOWi 434/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,8048
BayObLG, 16.01.1978 - 2 ObOWi 434/77 (https://dejure.org/1978,8048)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.1978 - 2 ObOWi 434/77 (https://dejure.org/1978,8048)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 1978 - 2 ObOWi 434/77 (https://dejure.org/1978,8048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,8048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1277
  • BayObLGSt 1978, 4
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 26.02.1992 - 2 ObOWi 403/91

    Parken vor einer Grundstückseinfahrt mit Genehmigung des Grundstückseigentümers

    Die Grenzmarkierung (Zick-Zack-Linien, die den Einfahrtsbereich begrenzen) begründet nicht aus sich selbst heraus ein Verbot gemäß § 41 Abs. 3 , Nr. 8 StVO (BayObLGSt 1978, 4).
  • VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329

    Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO;

    Die rechtmäßige Anbringung dieses Verkehrszeichens setzt damit voraus, dass jedenfalls für einen Teil der von ihm erfassten Fläche bereits aus anderem Rechtsgrund (d.h. entweder unmittelbar kraft Rechtsnorm oder kraft behördlicher Anordnung) ein Halt- oder Parkverbot besteht (so auch BayObLG vom 16.1.1978 NJW 1978, 1277).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht