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   BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75   

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BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75 (https://dejure.org/1977,1755)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1977 - 7 RAr 112/75 (https://dejure.org/1977,1755)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1977 - 7 RAr 112/75 (https://dejure.org/1977,1755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft als wichtiger Grund für eine Eigenkündigung

  • hensche.de

    Arbeitslosenversicherung, Sperrzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 269
  • NJW 1978, 1279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.07.1964 - 7 RAr 4/64

    Versagung von Arbeitslosengeld bei Aufgabe des Arbeitsplatzes ohne wichtigen oder

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75
    Nach der vom LSG erwähnten Rechtsprechung des Senats zu § 80 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) ist ein wichtiger Grund gegeben, wenn Umstände vorliegen, die nach verständigem Ermessen dem Arbeitslosen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, weil sonst das Interesse des Kündigenden in unbilliger Weise geschädigt würde (BSGE 21, 205, 206).

    Der in der Entscheidung des Senats vom 17. Juli 1964 (BSGE 21, 205) zum Ausdruck gekommene Gedanke, eine strenge Beurteilung sei geboten, um Manipulationen vorzubeugen, erscheint jedenfalls für die Frage der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, um die eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen, nicht durchgreifend; es ist jedenfalls nur schwer denkbar, daß ein Arbeitnehmer die Ehe schließt, um dadurch einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu haben und ohne Auferlegung einer Sperrzeit Alg beziehen zu können.

  • BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 39/64

    Verzögerte Bezugsreife einer gemeinsamen ehelichen Wohnung als wichtiger Grund i.

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75
    Die Eheschließung und den Zuzug zum Ehemann hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung allein nicht als wichtigen Grund angesehen, und zwar weder für eine außerordentliche (BSG a.a.O.) noch für eine ordentliche Kündigung (Urteil vom 27. Oktober 1964 - 7 RAr 39/64 -).
  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Dem obiter dictum im Urteil des BSG vom 20.4.1977 (7 RAr 112/75 - BSGE 43, 269 = SozR 4100 § 119 Nr. 2, juris RdNr 16) , auf das das LSG seine gegenteilige Auffassung gestützt hat, kommt im Hinblick auf die aufgezeigte Rechtsentwicklung - der Sperrzeittatbestand bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung ist erst zum 31.12.2005 als § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB III durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (vom 22.12.2005, BGBl I 3676) eingefügt worden - keine Bedeutung mehr zu (kritisch gegenüber dieser Rechtsprechung bereits Eicher, SGb 2005, 553, 556, noch zu §§ 37b, 140 SGB III aF) .
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Ebenso wie bei einem Zuzug zum Ehepartner ist auch bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu fordern, dass die bisherige Arbeitsstelle von der gemeinsamen neuen Wohnung aus nicht zumutbar erreicht werden kann (grundlegend BSGE 43, 269 = SozR 4100 § 119 Nr. 2 und BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33, S 161).

    Der Senat hält insofern an der bisherigen Rechtsprechung des BSG fest, dass der Zuzug zu einem künftigen Ehepartner nur dann einen wichtigen Grund darstellt, wenn der Arbeitslose zum Zeitpunkt der Kündigung berechtigterweise davon ausgehen kann, dass die Heirat bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder jedenfalls alsbald danach stattfinden werde (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33; BSGE 64, 200, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14, 15).

    Wie der Senat dort (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 67 f) ausgeführt hat, beruhte die frühere Rechtsprechung des BSG (vgl insbesondere BSGE 21, 205, 206 ff; BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33) auf der Überlegung, dass persönliche Bedürfnisse im Allgemeinen nicht von einem solchen Gewicht sind, dass sie im Vergleich zu den Interessen der Versichertengemeinschaft einen wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses abgeben können.

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG führt der Arbeitnehmer mit einer freiwilligen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel mindestens grob fahrlässig herbei, wenn er nicht konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 28).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Allerdings stelle nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der Zuzug zu einem Partner, mit dem eine nichteheliche Lebensgemeinschaft begründet oder wiederhergestellt werden solle, für die Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses keinen wichtigen Grund dar (BSGE 52, 276 = SozR 4100 § 119 Nr. 17), während die Eheschließung und der Zuzug des Arbeitnehmers zum Ehepartner als wichtiger Grund anerkannt sei (BSGE 43, 269 = SozR 4100 § 119 Nr. 2).

    Der Arbeitslose führt mit der freiwilligen Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussicht auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSGE 61, 158, 161 = SozR 4100 § 119 Nr. 30).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken; der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten, von ihm gewählten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSGE 61, 158, 161 = SozR 4100 § 119 Nr. 30).

    Solche Bedürfnisse hat der Arbeitnehmer daher im Interesse der Versichertengemeinschaft an der Aufrechterhaltung von Arbeitsverhältnissen und damit letztlich an der Gewährleistung eines funktionsfähigen und finanzierbaren Versicherungssystems grundsätzlich zurückzustellen (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2).

    zumutbar nicht nachgehen kann (BSGE 43, 269, 271 f = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).

    Das gilt auch dann, wenn die Ehe noch nicht geschlossen ist, der Arbeitnehmer bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber davon ausgehen durfte, daß die Schließung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen werde (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz aufgibt, um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu begründen oder - wie hier - diese fortzusetzen, sich für sein Verhalten grundsätzlich nicht auf einen wichtigen Grund im Sinne der Sperrzeitregelung berufen (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 f = SozR 4100 § 119 Nr. 17), und zwar auch dann nicht, wenn die Partner miteinander verlobt sind (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2).

    ausschlaggebend dafür, die Interessen der Versichertengemeinschaft gegenüber den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen der Ehegatten an der Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zurücktreten zu lassen (vgl BSGE 43, 269, 272 = SozR 4100 § 119 Nr. 2).

    Die bisherige Praxis der Beklagten bestärkt den Senat in dieser Auffassung; in allen Rechtsstreitigkeiten, in denen das BSG bislang über den Eintritt einer Sperrzeit nach Aufgabe des Arbeitsplatzes wegen Zuzugs zum Verlobten (oä) zu entscheiden hatte, war schon von Seiten der Arbeitsämter die Sperrzeitdauer herabgesetzt worden (vgl BSGE 43, 269 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; vgl ferner BSGE 21, 205).

  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 19/18 R

    Überprüfungsverfahren - Rücknahme einer Sperrzeitentscheidung - Vorliegen eines

    Lediglich mit Rücksicht auf die Bezugnahme der Vorinstanz auf ein obiter dictum aus einer älteren Entscheidung des BSG (vom 20.4.1977 - 7 RAr 112/75 - BSGE 43, 269, 274 = SozR 4100 § 119 Nr. 2 S 6) hat der Senat ergänzend dargelegt, dass es auf die vom Berufungsgericht angenommene Pflicht zu weiteren Bemühungen zur Arbeitsuche im Anschluss an den das Beschäftigungsverhältnis auflösenden Akt sperrzeitrechtlich auch deshalb nicht ankommen könne, weil dies im Widerspruch zu weiteren gesetzgeberischen Grundentscheidungen, insbesondere der eigenständigen versicherungsrechtlichen Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuche, stehe (BSG vom 12.9.2017 - B 11 AL 25/16 R - SozR 4-4300 § 159 Nr. 3 RdNr 24) .
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 52/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug

    Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen ist der Zuzug zum Ehegatten als wichtiger Grund für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses anzuerkennen, wenn der Arbeitslose seine Arbeitsstelle von der gemeinsamen Wohnung aus nicht zumutbar erreichen kann (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Ein Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).

    Das LSG hat seine Entscheidung darauf gestützt, daß es der Rechtsprechung des BSG nicht folgen wolle, nach der grundsätzlich nur die Eheschließung und der Zuzug zum Ehegatten sowie die Herstellung einer nichtehelichen Erziehungsgemeinschaft einen wichtigen Grund iS des Sperrzeittatbestandes bilden können (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33; BSGE 64, 202, 206 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG FamRZ 1990, 876).

    Der Grundsatz, daß eine Verletzung der Obliegenheit des Versicherten, den Eintritt des Versicherungsfalls zu vermeiden, der Anerkennung eines wichtigen Grundes entgegensteht, hat seinen Niederschlag bereits in der Rechtsprechung des BSG gefunden, wonach sich der wichtige Grund mit dem Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken muß; der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten, von ihm gewählten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; SozR 4100 § 119 Nrn 28, 29, 33).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3805/16

    Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann Sperrzeit zur Folge haben

    Denn insofern wäre zu verlangen gewesen, dass die Klägerin, sobald sie ein Abweichen von ihrer früheren Absicht ernsthaft ins Auge gefasst hat, alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um den Eintritt des Versicherungsfalles der Arbeitslosigkeit zu vermeiden (in diesem Sinne bereits BSG, Urteil vom 20.04.1977 - 7 RAr 112/75 - juris, RdNr. 16; so auch Bienert a.a.O. Seite 20).
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Arbeitnehmerkündigung - wichtiger

    Allerdings ist diese allgemeine Umschreibung dahin zu konkretisieren, dass es sich um Umstände handeln muss, die sich auf die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses beziehen (BSGE 21, 205, 207 = SozR Nr. 3 zu § 80 AVAVG Bl Ba3 Rücks; BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2 S 4; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17 S 80 f; Marx, Absprachen der Arbeitsvertragsparteien zur Vermeidung einer Sperrzeit gemäß § 144 SGB III, 2008, S 55 f) , die nach der historischen Entwicklung der Sperrzeitregelungen grundsätzlich entweder der beruflichen oder der persönlichen Sphäre des Arbeitnehmers entspringen müssen.
  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung

    Zwar sind die Eheschließung und der Zuzug zum Ehegatten im Sinne des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG ein wichtiger Grund für die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn ein Arbeitsloser seine bisherige Arbeitsstelle nicht von der gemeinsamen ehelichen Wohnung aus zumutbar erreichen kann (BSGE 43, 269 = SozR 4100 § 119 Nr. 2).

    Bei der Prüfung des wichtigen Grundes darf Eheleuten im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht angesonnen werden, die eheliche Lebensgemeinschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt herzustellen, um so für die Suche eines neuen Arbeitsplatzes eine größere Zeitvorgabe zu erhalten (BSGE 43, 269 unter Aufgabe von BSGE 21, 205).

    Im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG ist nur die Lebensgemeinschaft mit dem Ehegatten und nicht die Herstellung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft als wichtiger Grund anzusehen (BSGE 43, 269; 52, 276), auch wenn diese einen langjährigen Bestand - hier von drei Jahren - hatte (BSG Urteil vom 20. Oktober 1988 - 7 RAr 37/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat ist an seiner Entscheidung, daß die Klägerin im Hinblick auf die bevorstehende Heirat keinen wichtigen Grund zur Kündigung hatte, weil sie den zumutbaren Versuch einer einverständlichen Regelung unterließ, durch das Urteil des 7. Senats vom 20. April 1977 (BSGE 43, 269) nicht gehindert.

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 49/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Dauer - besondere

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

  • LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Altersteilzeitvertrag im

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung - Beschäftigungsverhältnis - wichtiger

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2016 - L 18 AL 96/16

    Ausschluss des Eintritts einer Sperrzeit bei Vereinbarung von Altersteilzeit

  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18

    Überprüfungsverfahren - BSG-Entscheidungen - Entstehung einer neuen ständigen

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 5/17

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86

    Kündigung aus wichtigem Grund - Facharbeiter - Weiterbeschäftigung mit

  • LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 291/15
  • SG Gelsenkirchen, 27.09.2002 - S 11 AL 67/02

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

  • SG Stade, 08.02.2007 - S 6 AL 97/06
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 16/89

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit - Verpflichtung zur Rücknahme

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2011 - L 18 AL 245/11

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Sperrzeit; Arbeitslosengeld; Lösung des

  • LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Beendigung des

  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen

  • SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 126/08

    Wichtiger Grund für die grob fahrlässige Herbeiführung von Arbeitslosigkeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Verknüpfung zweier unterschiedlicher Ansprüche

  • SG Stade, 08.02.2007 - S 6 AL 46/06

    Ablehnung eines Antrags auf Arbeitslosengeld (Alg) wegen des Eintritts einer

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 127/88
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit durch

  • LSG Bayern, 17.05.2001 - L 9 AL 279/99

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrzeit ; Eigenkündigung als Ursache für die

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85

    Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit - Lösung

  • LSG Hessen, 20.10.2023 - L 7 AL 70/20

    Angehender Richter: Frühe Kündigung bei Kanzlei führt zu Sperrzeit

  • SG Gelsenkirchen, 12.07.2002 - S 11 AL 8/02

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 13 AL 1864/07

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Streitgegenstand

  • BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit bei

  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 49/84

    Eintritt einer Sperrfrist - Lösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses -

  • SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 R 1978/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2004 - L 9 AL 58/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 3 AL 975/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2005 - L 28 AL 179/04

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

  • LSG Hamburg, 30.10.2019 - L 2 AL 13/19
  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93

    Überbrückungsgeld bei bevorstehendem Personalabbau - Streit um die Zahlung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - L 8 AL 593/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 379/05
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 38/86

    Wichtiger Grund - Ausscheiden eines älteren Arbeitnehmers - Personalabbau -

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - L 8 AL 4813/10
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 12 AL 5849/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2004 - L 7 B 4/04
  • SG Lüneburg, 03.03.2011 - S 7 AL 169/09

    Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages stellt eine versicherungswidriges

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2007 - L 11 AL 357/05
  • SG Düsseldorf, 09.03.2004 - S 3 AL 54/03

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Münster, 10.05.1989 - S 12 Ar 187/86

    Sozialrechtliche Anforderungen an eine rechtmäßige Feststellung des Eintritts der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 18 AL 336/12
  • LSG Berlin, 15.08.2003 - L 4 AL 56/02

    Sperrzeit betreffend Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung des

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1978 - X B 216/77   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1978 - X B 216/77 (https://dejure.org/1978,2929)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.02.1978 - X B 216/77 (https://dejure.org/1978,2929)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Februar 1978 - X B 216/77 (https://dejure.org/1978,2929)
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.12.1977 - V 1132/77   

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https://dejure.org/1977,3384
VGH Baden-Württemberg, 29.12.1977 - V 1132/77 (https://dejure.org/1977,3384)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.12.1977 - V 1132/77 (https://dejure.org/1977,3384)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Dezember 1977 - V 1132/77 (https://dejure.org/1977,3384)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1279
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 11 CE 16.219

    Anspruch auf Beibehaltung eines Taxistandplatzes

    Im vorliegenden Fall kann gegen die mittlerweile erlassene und sofort vollziehbare verkehrsrechtliche Anordnung, die durch Entfernung der Zeichen 229 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (StVO, BGBl I S. 367), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2015 (BGBl I S. 1573), am vormaligen Taxistandplatz bekannt gegeben wurde (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 41 StVO Rn. 247; VGH BW, B.v. 29.12.1977 - V 1132/77 - NJW 1978, 1279), aber Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO beantragt werden.
  • VG Berlin, 11.06.1991 - 15 A 175.91

    (Wieder-)Zulassung des motorisierten Individualverkehrs auf einer Teilstrecke der

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